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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.01.1894
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-01-30
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18940130017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894013001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894013001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-01
- Tag1894-01-30
- Monat1894-01
- Jahr1894
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Tabellarischer und Ziffernsatz nach höherem Daris. Etztra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesördernng 60—, mlt Poslbesorderung 70.—. Äanalimkkchlllb für Änzttyni: Abend-AuSgade: Vormittags >0 Uhr. Marge a-Ausgabe - Nachmittag« 4 Uhr. Sonn- und Festtags früh '/,9 Uhr. Bei den Filialen und Aniiadmesielleo s« eio» holde Stund» früher. L»«et«en stad stet« an dt» Erpedttto» zu richten. Druck and Verlag von E Polz ta Leipzig. ^?53. Dienötag den 30. Januar 1894. 88. Jahrgang. Für k'Qki'ur»!* und FTLi'L kann das Leipziger Tageblatt durch alle Postanftalten des deutschen Reiches und Lestcrreich-Ungarns -um Preise von 4 bezogen werden. In Leipzig abonnirt man zum Preise von 3 mit Bringcrlohn 3 7» ^ ftir beide Monate und nehmen Bestellungen entgegen sämmtliche Zeitungsspediteure, die Hmrptexpeditiorr: Johannesgasse 8, die Filialen: Kathnrinenstratze 14, Königsplatz 7 und Nniversitätsstratze 1, sowie nachfolgende Ausgabestellen: Arndtstraste 35 Herr L. 0. Kittel, Colonialwaarenhandlung, Beethovenstraste I Herr l'lieoü. 1'Llor, Colonialwaarenhandlung, Brühl 80 (Ecke Gocthcstrasre) Herr IIoiK». A1o88ke, Colonialwaarenhandlung, Frankfurter Sttahe(Thomasiusstrabcn-Ecke) Herr Otto b>ru»r, Colonialwaarenhandlung, Löhrstratze 15 Herr KUuai'il Ilot/or, Colonialwaarenhandlung, - Marfchnerstraste 0 Herr Paul 8olir« iI»or, Trogcngeschäst, Nürnberger Ttratze 45 Herr LI. 16. Hiireolit, Colonialwaarenhandlung, Zeitzer Lttahe 35 Herr V. Lüster, Cigarrenhandlung, in Anger-Crottendorf Herr Lodert Oreiner, Zweinaundorser Straße 18, in Plagwitz Herr LI. Orüt/mnnn, Zschochersche Straße 7 a, - Connewitz Iran I lseder, Hermannstraße 23. 1. Etage, - Reudnitz Herr U. I'u^numn, Marschallstraßc 1, - (Köhlis Herr 11». prltxselie XaelO'olKer (Llattdeslus), Mittelstraße 5, - - Herr Uernd. Ueder, Mützengeschäst. Leipziger Straße 6, » Lindenau Herr L. Outderlet, Cigarrenhandlung, Markt 22, - Thonberg Herr U. Ilüntsed, rlieitzenhainer Straße 58, - Neustadt Herr LIemens 8edelt, Eisenbahnstraße 1, -- Polkmarsdorf Herr 0. Xaumann, Conradstr. 55 (Ecke Elisabethstr.). Peterskirchhof 5 Herr Llax Xievtli, Buchbinderei, Pfaffendorfer Ttrahe 1 Herr .4. 0. Oasson, Colonialwaarenhandlung, Ranftfche (8asse O Herr prloilr. plsolwr, Colonialwaarenhandlung, Ranstüdtcr Tteinweg I Herr 0. IInLotiuruiil, Colonialwaarenhandlung, Tchützenstrahe 5 Herr.lut. 8eliüml< Iion. Colonialwaarenhandlung, Meftplatz 3L Herr II. Olttriod, Cigarrcnhandlnng, porksttahe 32 (Ecke Berliner Straße- Herr 0. 8odiuitIt, Colonialwaarenhandlung, Amtliche Bekanntmachungen. Fünfzig Mark Lelohnnng. Ja der Rach» vom 2« r»m 27. »s«. Mt». sind im kffestarn Rolentdate gegen 3» Bänke muihwilligerwrisr von ihrer Bescsttgung toSgeriffeu und ta Vas anstoßende Hsh »erschlrpp» worden. Indem «»r Jedermann aussordern. etwa hierüber gc- machtr Wahrnehmnugen unserer Vrimtnalabthcitung oder »er nächsten Polizetmache zur Sr»n»n>k zu dringen, sichrni wir remsentgen. durch dessen Anzeige die Ermtttrluiig des oder »er Dhätrr gelingen soUte, obige Vrlohuuug zu. Leipzig, am 28. Januar »884. Das Polizeiamt der Ttadt Leipzig. VII. 806. srelschneider. Nutz- und Lreiinholt-Äurtion. MiMooch, den NI. Januar ISA«, sollen voa Vormittags V.IO Uhr an im Forstreviere lLrasdors 8 Etchen-Nutzklüge von 18—45cm Mitleustärke u. 3—7 m Länge, 12 Eichen- » - 47—87 ... Z—9 - » 14 Blichen- - - 23—45 . . . 3—5 . . 4 Ahorn- - . 18—53 ... 4—8 . . 2Ma»holder- . 47—65 . . . 5,5—12. » ö Birten- s . 23—32 ... 4—6 . . u. 5 Diekern» - . 42—46 ... 5-10- . 8 Stück Eichkn-Tchirrhölzer, srnier L rÄL!-.d ca. 50 Ltockholzhausen unter den im Termine öffentlich ausbaugenden Bedingungen und der llbiichea Anzahlang an Ort uad Stelle meistbietend verlaust werden. Zusammenkunft: Vormittag» '/,10 Uhr aus dem Holzschlage im Ltadtiz. Leipzig, am 17. Januar 1891. Des RathS Harstdeplitatio». tluhholz-Äuctiou. Arritag, den 2. Februar ISS4, sollen von BormiilagS N Uhr an im Rosrnthal-Revier in der Nähe des Ametung- »etzreS and der Marienbrucke ca.27 Pichen-Nläqevoa 17—>03ewMitteuslärkrn.2—8mLä»g«, . 60 Buchen- - 18-53 - . 2-9 . - » 82 Eschen- - 15—44 - .2-14. - 8Ahorn- - - 20—51 - . 2—8 . - » 42 Rüstern- - 15—5» - .4-12. - . 2Masho>»er- - 25-29 - - . 6 . - » 65 Ellern- - 16-34 - - .4-13« - - 20 Linden- - 18-65 - . 3—10 . - 8 Aspen- » 25-27 - - . 7-9 - » «Aptelda«»- 23-30 - . 2—6 . - »nd l W ide»- - - 35 - - . 7 . - sowie 67 Stück Eichen- und Rüftern-Schirrholzer unter den tm Dermin» aushängendea Beomgunaen »nb der üblichen Anzohtung an Ort und Stelle meisldietrnd vertäust werden. Zujammrnkuust: aus dem odengenaanten Schlage. Leipzig, am 25. Januar 1884. Des Rath» Forstdepntatiou. Verdingung. Behuf» Ausführung von Wasserbauten an der Luppe im Böhlitz- Ehrenbürger StaotSsoriireviere sind zu verdingen: 1) di» Ltrseruvg von ca. 475 cdn, oder 5>l) Eisenbahnwagen ladungen zu je 15000 k? Porlagrrfttiiie au« den Brüchen tu der Umgegend von Wurzen, Elimnia, Naunhof oder »lein steinberg di« Uahnhos Leutzlch, 2) dt» Aitsuhre de« oorgedachirn SteinmaterialS vom Bobnhos Leutzsch noch den Verivendunar,legen in der Nähr der jo- genannten RückmarSdorser Brücke und 3) die Anltrserung von ca. 340 cbm grsdrm «rretnigirn lttr» nach denselben.BerwendungSftellen. Die näderen Bedingungen, unier welchen die Verdingung erfolgt, liegen im Dienslzimmer der unterzeichnet,» Königlichen Bauinspeciion, Leipzig, Nürnberger Strahe 44, lll . wädrend der BorrnittagSstunden zur Linsichlnadme a-S, können auch daselbst gegen Ersiaitung der Schreibgedühren abschriftlich bezogen werden. Einzelgeboi, für di» Leistungen unter I biS 3 sind bei genannter Dienststelle bi« zum 5. Februar b. I. einzureichen und denieldcn, bezüglich der unier l und 3 angesübrten Lieferungen, Material- proben beizurügen. Die AnSwadl unter den Bewerbern, welche bi« zum 12 Februar >894 an ihr» Gebote, di» al« abgeiehnl zu betrachten find, wenn di« dahin Benachrichtigung nicht erfolgt, gebunden sind, dleidt Vorbehalten. Leipzig, am 25. Januar 1894. »ä»t««tche Stratzrn- »nb Waffer-Va«i«s»<ctt»n. Michael. Die städtische Sparkasse Vrrltzpaptrrr unter günstigen Bedingungen, bev 10. Januar 1894 Die Lparrassev-Drpotatton. Diebstahls - Lekanlltmachung. Gestohlen wurde laut hier erstatteter Anzeige: 1) rinr silbcrnr Aemontoirnhr» ziemlich ucn, mit Goldrand, mit etwas eingedrücktem Nand, Ansang d. M.: 2) rin golvktics Armband, mit einer N-che Eoralen, am IS. d. M.; 3) eine goldcnc Nlnkcttr, seingliedrig, am SO. d. M.; 4> eine silberne 1k>>l>nderuhr mit geriester Rückseite und Schildchen, sowie kurzer breiter Lette von oxydirlem Siiber mit rundem Medaillon, am 22 d. Ni.; 5) et» Jackei von hellgvuwvllrnem Stoff mit ei rer Reihe grauer Steinnubknüpse, graueorriAem Futter und Üettchenheukel, eine eben- solche Hose, am 21 d. M.; 6) ei» Winterübrrzirher von dunkelblauem Stoff mit blau» corrirtem Fulter, Sieüinuljknvpien, Saniinctkroge» und Ncttcheudenicl, am 24. d. M.; 7) eine Rrisrdrckr, fast neu, eine Seite schwarz, ein« tigersarbtg, am 18. d. M.; 8) ei» Ballen Garn in grauer Leinwand, gez. „v. und V.", 15, Kilo schwer, und ei» Sack mit schmntziger Wäsche, darunter 1 Dtzd. Oberhemde», ziemlich ne», sowie eine Anzahl Betttücher, sämmilich ,^i. 11." gez., am 19. d. M.; 8- et» Jockel und eine Weste von dunfelblauem Stoff und ein Paar vose» von dunkelbraunem Stoff, vom >3. bi« 27. d. M.; 10) ei» Herrenprlk getragen, voa ichwarzem Schassell, mit dunkelgrünem Bezug, am 20. d. M.; ll- ein Dachshund, schwarz, mit weißer Brust und braunen Pfoten, ohne Maulkorb und Steuerzeichen, am 26 d. M. Etwaige Wahrnehmungen über Len Verblieb der gestohlenen Gegenstände oder über den Tdäier sind ungesäumt bei unserer Lriminal-Abtheilung zur Anzeige z» bringen. Leipzig, am 29. Januar >894. Das Polizriamt der Stadt Leipzig. Bretschneider. Ml. Die Behandlung jugendlicher Verbrecher im Strafhause. ?r. Ein sächsischer Anstaltsgeistlicher, der Katechet an der kgl. LandcS-Aiisiall Hobrncck bei SlcUberg in Sachsen. Earl ElemenS Hartuiann, bat in seinem Werke: „Der jugendliche Verbrecher im Strashause" (Hamburg, VerlagSansialt und Druckerei) eine iniereffanle, aussübtlickie Darstellung der Behandlung-weise jugendlicher Verbrecher in den Slrasansta'.ten gegeben, tic auck für wcttrre Kreise manches Wissen-werlbe enthält und geeignet ist. falsche Vor stellungen und Anschauungen zu benehmen. Die Zunahme veS jugendlichen VcrbrecherlhumS, welche die Publi- cationcn der ReichScriminalstatlstik immcr von Neuem in so erschreckendem Matze vor Augen führen, rückt die Frage nach der zweckmäßigsten Bebanrlung-weisc jugendlicher Delinquenten alljährlich wieder in de» Vordergrund criminalistischcr Er wägungen. Und wenn die Reich-criminalstatistik von Jahr zu Jahr ein Steigen des Proeenlsay « jugendlicher Ver brecher meldet, so muß man berücksichtigen, daß sie dabei nicht einmal die Vergeben gegen Lande-gesehe. die Ueberlretungcn, welche der 28. Abschnitt ves Ärras- gesetzbucheS bedandelt, und die zahlreichen Polizei» contraventionen berücksichtigt. Daher konnten die Herausgeber der ReichSeriminalstatistik im vorjährigen Baude mit Ükechl jagen, „daß die jugendlichen Delinquenten dir R.krulen einer Verbrecherarmee bilden, gegen welche die Strafmittel des bestehenden Rechtes sich als machtlos zu e>weisen scheinen". Damit ist eine sociale Gefahr conslalirt, ?und die besondere Aufmerksamkeit gerechtfertigt, die man neuerdings der Be handlung jugendlicher Verbrecher im Strasbause zuwenbet, und die namentlich in den Bestrebungen der internationalen criminalistischcn Bereinigung ihren Ausdruck findet. Hartmaun stellt an Diejenigen, welche berufen sind, aus jugendliche Verbrecher bessernd einzuwirken, zwei Grund- sorterungcn: .Lerne den Menschen in seiner seelischen Viel gestaltigkeit, in seiner mannigfachen Veranlagung unk unleug baren EntwickelungSverschicdenhcit zu ergründen und zu de- nrtheilen! Habe ein offenes Auge für alle Vorgänge im socialen Leben, forsche nach ihren Ursachen, und suche Ursache und Wirkung in einen nalürtichcn Zusammenhang zu bringen." Daß auck bei Dem, der diesen Anforderungen entspricht, oft die Resultate der erzieherischen Arbeit auS- dteiben werken, verkennt Harlmann nicht. Er meint, daß der günstigen Wirkung der Strafe die zu lange Frei- deitsentziebung schädlich sei, da durch sie der Sinn für Famiiienltdcn, Heimath und Vaterland und die damit verbundene Liebe zur staatlichen Ordnung erstickt werde, und daß vielfach die Strasdau-vcrbältniffe derartige seien, daß den Sträfling eine Sehnsucht nach denselben ergreift, wenn er «nUaffen sei. Darüber bat schon der Leipziger Professor Karl Reclam sich in einem Artikel: „DaS Heimweh der Zucht häusler" näher ausgesprochen. Auch Reclam ist gegen die laugen Freiheitsstrafen. Er sagt: „die Neigung zum Ver brechen beruht mindestens aus Schwäche des EdarakierS oder des Verstandes. Ein langjähriges, gleichmäßiges Gesäng- nitztebcn verliert »ür ken Schwäu ling allmählich seinen Schrecken. Er sieht einer Wiederholung entgegen wie ein Gesunder dem Schnupfen." Hartmann tritt mit Energie für kurzzeitige nnd strenge Strafen ein. Es muß im Strasbause eine aus pädagogischen Grundsätze» basirmdc, kmpfindllchc Strenge fühlbar sein. DaS völlige Getrenntsein jugendlicher Gc- sangcncr von den älteren Verbrecher» ist. wenn die er ziehende Wirkung bei jugendlichen Verbrechern nicht aus- bteiben soll, Vorausetzuncz. Hartmann verlangt aber auck, daß das Alter der Ctrasmündigleit erst mit der Entlassung aus der Schule beginne und für daö schnlpslicl'Iige Kind die ausübende Strasgewalt der Schule überlassen werde, bez. dasselbe in einer Anstalt sür jugenblichc Delinquenten untcrgebracht werde Er citirl dabei eine» Erlaß der Staatsanwaltschaft bei dem OberlandeSgericht TrcSdcn an die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten und an die AmtSanwaltschasteii, betreffend die strafrechtliche Verfolgung jugendlicher Personen, vom lO. September 1886, welcher unter Andern! sagt: „Rücksicktlich der schulpflichtigen Kinder beslebl daö Bedürfniß der Herbeiführung einer gericht lichen Entscheidung nicht, insosern die Möglichkeit der Unter bringung in eine Erziehungsanstalt ,m Verwaltungswege er öffnet isl." Welche erricherischen Eulturlrästr sind eS aber, mit Hilfe derer das StrashauS bessert? Die DiSciplin, die Arbeit und der Unterricht! WaS die DiSciplinarftrasen anlanzt, so tritt Hartmann für taS „Tableau der im Gebiete des deutschen Strafgesetzbuches anwendbaren DiSciplinarftrasen für Strafgefangene" ein, welches der Geheime Justizrath Wirtk in Plötzcusee ausgestellt bat. Danach giebt cS l6 verschiedene Dlsciptinarslrascu: Verweis (vor dem Äesängniß- vorstand, der Beamlencouserenz und den Mitgefangenen); Ausschließung von der Freistunde im Spazitrhos«; «prcch- vcrdoi während des Spazierganges; Entziehung (ganze oder theilweise) der Disposition über taS Arbeitsgcschenk; Ent ziehung des Arheit-geschenkS; Entziehung der Erlaubniß, Briese zu schreiben; Entziehung der Erlaubniß, Besuche zu empfange»; Entziehung der Lcclüre; Entziehung der Arbeit; Kostjchniäternng; Anweisung der Lagerstätte aus Brettern; Entziehung der Beleuchtung; Jsotirung; Arrest; Dunkelarrest; Fesselung. Daß sie tbeilweise bei jugendlichen Gefangenen mit großer Vorsicht anzuwcndrn sink, ist selbstverständlich. Die Ärreslslrasc müßte die Bedeutung einer Freiheitsstrafe baden, d. b. sie dürste bei der vom Richter festgesetzten Strafzeit nickt i» Anrechnung kommen. Neben den DiSciplina,strafen Wirtb S verlangt aber Harlmann bei jugendliche» Verbrechern in Fällen grober Widersetzlichkeiten, Sachbeschädigungen. Schamlosigkeilen u. s. w. die Prügelstrafe. Er stellt sich in seinen Ausführungen ans den Standpunct, den Mittel stadt in seiner Schrift „Gegen die Freiheitsstrafe" ein genommen bat. Der Unterschätzung, welcher die Zwangs arbeit vielfach hinsichtlich ihre- erzieherischen WrrtbeS be gegnet, tritt Hartman» entgegen, indem er unter Anderem auch daraus h,»weist, daß die Forderung der Arbeit atS eine selbstverständliche, natürliche anzuscden sei. Der Unterricht im Strasbause soll zur Sittlichkeit und Tugend erziehen, den Willen stärken und ihn in sittliche Bahnen leiten. Der Unterricht erstreckt sich ans Religion, deutsche Sprache, Schreiben, Rechnen, Geschichte. Geographie, Raturgeschichte, Zeichnen und Gesang. Hartmann äußert zum Schluß seine Bedenken gegen die in die Hände der unteren Polizriorgane gelegte Polizeiaufsicht, die nur allzusehr geeignet sei, dem Sträfling die wiedererworbene Stellung zu verkümmern. Die gleiche Frage wird in einem andern Werke von AppeliuS: „Tie Behandlung jugendlicher Ver brecher und verwahrloster Kinder" (Veilin, I. Gurten- tag) erörtert. ÜS isl da» ein Bericht der Evmmission der obcnerwäbnten internationale» Vereinigung, der außer AppeliuS noch LiSzt, Krobne und Keßler angehörten. LiSzl bat sich überdies im >2. Bande der Zeitschrist für die gesammre Strafrechtswissenschaft noch über ta- Thema geäußert. Die Schrift von AppeliuS wendet sich gegen den Forma lismus, mit dem jugendlichen Delinquenten gegenüber ver- sabren wird. Sie verlangt Folgendes: Wer bei Begebung einer strafbaren Handlung da« 14. Lebensjahr nichl vollendet hat, kann wegen derselben nicht strafrechtlich vcr- ' folgt werden. Es ist das dieselbe Forderung, die Hartman» erbebt. Ferner: Gegen Personen, welche bei Begebung einer strafbaren Handlung daS 14. oder nicht daS 18. Lebensjahr vollendet haben, kann wegen derselben entweder aus Strafe, oder aus staatlich überwachte Erziehung, oder Freiheitsstrafe und Erziehung oder aus liebe, Weisung an die Familie erkannl werde». Wird aus Strafe »i Verbindung mii staatlich über wachter Erziehung erkannt, so ist in dem entscheidenden Tbeil des Urtbeiis z»»u Ausdruck zu bringen, ob die Freiheitsstrafe oder die Erziehung vorangebcn soll. Nach unserem Darsürhalten ist bei diesen Vorschlägen die Verhiutung von Strafe und ZwangSerziebung eine unglück liche, die wenig Aussicht aus Eiiisübrung habe» dürfte, denn wenn der bcsjcrungsjähigc jugendliche Verbrecher zur Er ziehung überwiescii wird, so kann eine vorherige Criminal- strase für diese Erziehung nur hindernd unk schädlich wirken. Auch LiSzt kann sich mit ikr nicht bcsrcunden. Er sagt an der ciiirlcn Stelle: „Die Verbindung von Strafe und Er ziehung ist ein Opfer, daö dem Gcjpcnsie der vergeltenden Gercchiigkeil gebracht wird; sie isl eine Halbheit, die im Einzclfalle sicher keinen Nutzen, wahrscheinlich aber schweren Schaden bringt." AppeliuS gebt hinsichtlich der Zwangserziehung noch Weiler, indem er die von vielen weiten bclämpstc An fvrdcrung, tic aber nickt kurz von der Hand zu weisen sein dürste, erhebt: „Auch obnc das Vorliegen einer strafbaren Handlung ist für Personen, welche das 16. LebenSjahr noch nickt vollendet haben, staatlich überwachte Erziebung anzu- ordnen, wenn sittliche Verwahrlosung seslgeslcUl ist, oder die däuelicken Verhältnisse solche sind, daß sittliche Verwahrlosung zu befürchten ist nnd tic Maßregel notbwendig erscheint, um die Person vor dcni sittlichen Verderben zu bewahren!" Sicherlich sind die gemachten Vorschläge ohne Ausnahme wohl zu erwägen, da zweifellos, wenn der Zunahme des jugendlichen VerbrecherthumS gesteuert werden soll, Etwas gejchelien muß. Deutsches Reich. II Berlin, 20. Januar. 2n einigen Zeitungen wurde behauptet, daß die Regierung die Abjlcht gekabt hätte, zu rer Bestimmung der letzten GewerbeortnungSncvclle über die AnSzablnng der Löhne der minderjährigen Arbeiter an deren Eltern oder Vormünder AuSsührungs Vorschriften zu erlassen. Tie Mittbeilung beruht aus einem Jrrlhuni.dciindiebetreffendeBorschrist de- ts I l 9a der Gewerbe ordnungsnovelle ist nicht obligatorisch,sondern nur fakultativ. Sie überläßt eS dem Ermessen der Gemeinden oder weiteren communalen Verbänden, ein derartiges Statut zu errichten oder nicht. AuSsübrungSvorschrislen aber für eine Materie zu treffen, deren Regelung von dem Willen der Eouiinuucn abhängt, würde wodl kaum dem Zwecke entsprechen. Jeden falls würde man damit keine Wirkung in der Richtung einer weitcre» und »infaffendcrcii Anwcndiiiig deö tz. I I8a aiiSüben. Leider haben dieGcmeiiidcn biSbcrvo» deribncn Übertragei,en Be fugniß nur wcnigGcbrauch gemacht. Als die betreffende Bestim mung in die Gewerbeordnung-Novelle eingesügt wurde, trugen sich die Gesetzgeber mit der Heffming, auch die Gemeinden wü» den zu der Löjung socialpolitijchcr Ausgaben beraugezogen werten können. Diese Hoffnung scheint jedoch in dem in Rede siebenden Punkte eine irgendwie in Betracht kommende Erfüllung nicht erfahren zu sollen. Nur wenige Ge meinten haben biSber OrtSstatute erlassen, nach welchen die Lvbnc der minderjährigen Arbeiter an die Ellern oder Vormünder gezahlt werben müssen. Und doch weisen einzelne Ereignisse der letzten Zeit so recht daraus hin, wie nützlich diese Bestimmung wirken könnte, wenn sic weiter turchgefükrt würde. AuS der Umgebung von Dresden sind die erschreckendsten Nachrichten über die Verrohung der Arbeitermassen in die Oeffentlickkeit gedrungen, und bei den fick dort abspirlenden Vorgängen spielt die junge Arbeiterschaft nicht di; kleinste Rolle. Der letztere Um stand zeigt, wie sehr die Zucht aus dem Kreise der minderjährigen Arbeiter verschwunden ist. Der II9n ist dazu bestimmt, diese Zucht und namentlich die elterliche Autorität wieder z» heben. Natürlich werden sich bei seiner Einführung Schwierigkeiten zeigen, deren Ueberwinkung Mühe verursacht. Diese Mühe» werde» aber in den Kauf ge nommen werben müssen, wenn eS sich darum bandelt, erfolg reich« Schritte ans der Bahn zur Herbeiführung bcS sociale» Friedens zu lbun. * Berlin, 29. Jannar. Hat schon die Nachricht, daß Fürst Bismarck aus Einladung des Kaiser» nach Berlin kommen werde, zur Auswrrfung der Frage Anlaß gr-edan,
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