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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.07.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-07-22
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185807229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580722
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580722
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-07
- Tag1858-07-22
- Monat1858-07
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.07.1858
- Autor
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r - Amtsblatt des MM Bezirksgerichts mid des Raths dcr Stadt Leipzig. ^ SOS Domrevstag den 22. Juli. 1858. »IV W Bekanntmachung. DieLSertheilung der Belohnungen der vom Herrn Kammerrath, Comthur und Ritter rc. Christian Gottlob Frege begründeten Stiftung zur Belohnung ausgezeichneter, treuer und völlig unbescholtener Dienstboten, welche mindestens 2V Jahre hindurch bei einer oder doch nur bei zwei Herrschaften in hiesiger Stadt gedient haben, erfolgt, getroffener Anordnung deS Stifters gemäß, an Seinem Todestage, den 30. August jeden Jahres. Wir fordern daher alle Diejenigen, welche einen begründeten Anspruch auf die von uns in diesem Jahre zu vertheilenden, nicht unter 1V Thlr. betragenden Belohnungen zu haben glauben, ingleichen die, welche würdige, obiger Bestimmung entsprechende Dienst boten zu solcher Belohnung empfehlen wollen, hiermit auf, bis zum «ßy. August d. I. sich, beziehentlich die zu Empfehlenden unter genauer Anaqbe der Vor- und Zunamen, so wie des dermaligen Aufenthalts der Bewerver, ingleichen unter Beifügung dtt Zeugnisse threr Dienstherrschaften, bei unserer Rathsstube anzumelden und sich darauf Unserer Entschließung zzi gewärtigen. Spatere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Schließlich bemerken nur noch- Hqß nach per Bestimmung des Stifter- Niemand zweimal eine Prämie erhalten soll. Leipzig, dm IS. Juli I8S8. Der Skatb der Ltadk Leipzig. ' - »"g". »HI': e Bek-nntmachung. Die Königliche Ober-Poft-Direftion hat unter dem Titel „DM zum Gebrauche für das Publicum eine JusammenstellUyD der m-nr lor Herr Postvepfins- gebiete für LMDiUrrmM und postalische Behandlung der Brief- und Aahrpystfendnngen, im Wechfelverkehne Mischen den Postverein- - Staaten geltenden Vorschriften bearbeiten lassen. Diese ZnsmmrwnMung, welcher nächst der postveveinöländischen auch die inländische Briefportotqre deS Postortes, an welchem die Schrift zum Verkaufe gelangt, angefügt ist, kann bei der Canzlei der Königlichen Ober-Post-Direction, der Brief annahme, und bin Stadtpofterpeditton deS hiesigen Ober-PostpmteS zu dem Preise von 4 Neugroschen pro Eremplar bezogen werden. Leipzig, den 17. Juli 1858. Königliche Ober-Post-Direktion. von Auenmüller. 7s Wie HKMthUs»- Versicherung alS Mittel zur Berbtfferrrrtg der Lage de-GrrmdcreditS^ Unter diesem Titel hat Herr Pea.-Rach vr. Engel in DreSdeni so eben eine sehr interessante Denkschrift exscheinen tassm. Darß auch in d. Bl. grundsätzlich auf eine Kritik nfurrschienener Schriften nicht eingegangen werden, so ist doch der hier behandelte Gegen- stand so wichtig und so gemeinnützig, daß wir uns nickt enthaltet können auf diese, auch yoch eirnge andere national-ökonomische Fragen berührende, mit großer Sachkennfniß abaefaßte und dabei das Interesse de- Lesers vom Anfang bl- Ende spannende Schrift . aufmerksam zu machen. " ' Nachdem gleich zu Anfang in einer Art Programm kmz gesagf ist, was ein solche- Institut dem Schuldner und Gläubiger ge, währen solle, und nachdem die Grundprlncipien, auf welchen das selbe stehen müsse, angegeben und die Möglichkeit I dNrgethan worden, hat der Herr Verfasser auch dj Gegner beleuchtet rzqd darauf Ungewissen, daß den derselben gegenüber doch rpphl auch dje moralischen ^ ^ Hypotheken- Versicherung etwas in- Gewicht fallch dürsten .. sei erlaubt hier wLgkgsteps eine darauf bezügliche Stelle au-zuheben. »' I HI- »t,A ri /, 4 4-z 4».. tzi, .»4 i » Der Herr Verfasser sagt dort: „Die fortwährende Angst dfr Kündigung lastet auf den Hypothekschuldnevn, »awkNtlich in den Städten, wie ein Alp. — Krauen und Kinder verstorbener Grund stücksbesitzer, deren einziges Erbe in zahlreichen Wällen in nicht- anderem als dem hypothekenfreien Theil des Grundstücks besteht, werden gegenwärtig leider ^mr zu ost durch Rückforderung eines Hypothekencapitals, das bloS auf dem Wege der Zwangsversteigerung zurückgegeben werden kann. Um all' ihr Hab und Gut gebracht. — Fleißige Handwerker, redliche kleine Landwlrthe, oder Gärtner und Häusler, die mit Mühe ein kleines Eigenthum erworben, hin reichend viel verdimen, um die Zinsen auf da- Pünktlichste zu zahlen und selbst da- Capital allmä'lig zu tilgen, können durch die Kündigung ejner kleinen Hypothek zu bettelarmen Leuten und von Hau- und Hof vertrieben werden. Der Capitalist steht und fühlt dkes Alles. ^ Gewiß würde er in zehn Fällen Neunmal nicht an >ine Kündigung denken, wenn er sein Caolwl^besichert genug dächte, oder wenn ihm Jemand dessm' Gichecheit Mautitte Und wie oft würdg er den ANtt-avaÜfBubhästarron unterlassen, wenn er nicht diese- letzte aller Mittel nochwmdiger Weise erwählen ißte, um Wieder zu dem Seinlgen zu gelanget. Bei einer großem abltttät der Keldverhältnisse des Grundbesitzes würde ohne Zweifel
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