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Dresdner Nachrichten : 23.06.1877
- Erscheinungsdatum
- 1877-06-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-187706236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18770623
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18770623
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1877
- Monat1877-06
- Tag1877-06-23
- Monat1877-06
- Jahr1877
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 23.06.1877
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«r. 171 «»»». l »tntkl,«»». !.«»«««»»I0Pl^. »„fl«» 32000 «l»r. M« »le »»ck,,»e ttn»« taodlrr »auusctt»«« Mcht sich die SIed,ltt«» Acht »erbindltq. Snteraie».«i>n«tme »u». Witt»! Wutte«!»«», un» >«,I»r > n H«m d ur,, ve r- Un, Wicn, Lei,«i^ «aicl. »ee»l«u, Nranifurt». M. — «»». M«Is« in Vetttn. »et»»!». Wien. La«dur^ yrnnksutt «. Mti«. che». — Land« » <«. »n granNntt «. M. — Är. v«t«I in »tzemnitz- u»», «»ui,» ck co. in Pari». Loimaveiid, den 23. Jnni. Börsenbericht und Kremdenlijte. Druck und Eigenthum der Herausgeber: Ntpsch Reichllrdt In Dresden. Derantw. Redakteur: Ernst Liepslh in Dresden Anleett« »erd«, «»tt»- k7r»»e l, »,»«».» UV» ,n,t»»m«tt>. Eonnta»» »t« Mi»-,» »r Uiir. L» Heuftid«: »rote kN»Iler» «all» L d,» N-chm. L Uln. — Ter R-ium einer ein» lpalligk» Pel,l,eile k-iiet lä Pik», «ti»,»lande di» Zeile M Ps,e. Sine iid-r-nii« >iir da» »-chitti>i,l»e Eriche'»-» der 2nier->te wird »tchl ,e geden. »luSwäriige knnoncen» iiintlläge von un» uiide» k-nnlen gir!nc» und Per» Ionen inlerire» wir nur gegen Pränumerando» Zaiiinug durch Brirl» ninrlen oder Pollcinjalj- lui>!>. Acht Liibcn koiicn lü Psge. Inieroie lur di« Montogs - Nununer oder noch euicm Jesllag« die Peiiljejle 20 Pi«e. XM. Jahrgang. Für daS Feuilleton: I«»cklvl«r H»rtu>»»». Mitretactcur: Itr. LmU Ut«rv>. Tresdc», 1877. PoltttschkS. Ohne Preßfreiheit kein Fortschritt im ösfentlichenLeben! Dieser Erfahrungssatz ist iin lieben »Vaterlande bekanntlich noch keineswegs in das Bewußtsein der Inhaber staatlicher Gewalten übergegangen. Die Preßprocesse, die sich seit einiger Zeit häufen, zeugen davon, wie man noch so oft engherzig den Beruf der Presse auffaßt, Uebel- stände vor ihr Forum zu ziehen und erkannte Ungehörigkeiten zu tadeln. Mag hierbei das Motiv des betreffenden Journalisten nicht immer ein rein ideales sein — daß der Presse als solcher die Pflicht obliegt, Wahrnehmungen über vorhandene Ungehörigkeiten in Form von Tadel auszusprechen, kann ihr im Ernste Niemand bestreiten. Ausdrücklich spricht auch 8193 deS Neichsstrafgesetzbuches der Presse dieses Recht zu. Dieser Paragraph bestimmt nämlich: „Tadelnde Urthcile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, lngleichen Acusscrungcn, welche zur Ausführung oder Vcrthelvigung von Rechten oder zur Wahr nehmung berechtigter Interessen gemacht wertem sowie Vor haltungen unv »tilgen der Borgesetzten über ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urthcile von Seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur lnsoser» strafbar, alö daö Vorhan- densein einer Beleidigung aus der Form der Acusserung oder auö den Umständen, unter welchen sie geschah, heryorgcht." Damit ist eine freimüthige Beurtheilung aller Erscheinungen des öffentlichen Lebens der Presse gewährleistet. Neuerdings sind nun in Wnrtemberg, Preußen und Sachsen mehrere Gerichts erkenntnisse abgefaßt worden, welche sich zu dieser Frage verschieden stellen. Bei der Unentbehrlichkeit der Presse für alle Beziehungen des täglichen Lebens bedarf es keiner besonderen Rechtfertigung, wenn >vir diese die Wurzel der Preßfreiheit berührenden Erkennt nisse hier kurz Revue passiven lassen. Prompt und gemüthlich zu gleich wies ein würtembergischer Staatsanwalt die Deuunciation eines Göppinger Weinhändlers gegen einen Nedacteur, der dessen Wein als „im Wasser aufgelöste Weinfarbe" bezeichnet hatte, mit folgender Erklärung ab: „DaS Verfahren gegen den Nedacteur X. ist einzustrllen, well ev eine bekannte Thatlache ist, dass der zu uns kommende Bordeaux kein Wein von Trauben, sondern Kunstwein ist und gleichwohl von jedem Weinhändlcr alo unverfälschter Wel». alS echter Bordeaux angepricscn wird und weil es ferner bekannt ist, das, die französischen Weine nicht erst bei uns von unseren Wclnhänvlern, sondern schon in Frankreich gefälscht werden, d. h. von dort her schon und in der Regel Kunstweln alö angeblicher Natnrwein verkauft wird. Diesem grosien Uebcl gilt der betreffende Artikel, in welcher Beziehung dem Wein- bänbler in Göppingen nichts Nachtbeiligcreö gesagt wird, alö dass er eben auch ein Weinhändlcr ist. Aber nie hat die Presse sich um daS Wohl der Menschheit grössere Verdienste erworben, alö dass sie immer wieder gegen das, was Wcinhandcl genannt wirb, Klage erhebt." Bei Weitem anders faßte das preußische Ober-Tribunal den Begriff Preßfreiheit auf. Der Fall war kurz folgender: Der Nedacteur Hintze zu Wrietzen hatte in seiner Zeitung (Wrietzner Ztg.l ein Referat über eine Schwurgerichts-Verhand lung veröffentlicht, in welchem er den wegen eines Verbrechens gegen die Sittlichkeit zu 6 Jahren vcrurthciltcn .1'. alö eine „völlig entmenschte Crratur" und als ein „Scheusal" bezeich- nete. Hintze wurde denuu'vlge wegen Beleidigung des L. an geklagt. DaS Kamme:gericht sprach jedoch den Nedacteur frei, weil derselbe alS ZeitungsRedacteur, weicher der öffentlichen Meinung Ausdruck verleihe, öffentliche Interessen wahrgenom» men und sich zwar etwas grass ausgesprochen, jedoch noch Immer hin solche Ausdrücke sittlicher Entrüstung gewählt habe, die nach ihrem eigentlichsten Woctsinne erfasst, eine richtige Würdigung des ethischen Wertheo des.r. enthalten. AuS der Form der Sleusserung und den Umständen gehe eine Beleidigung nicht hervor. Auf die dagegen eingelegte Nichtigkeit- Beschwerde des Ober-StaatsanwaltS zu Berlin wurde vom Ober-Tribunal das Erkenntniss vernichtet und die Sache zur andcrwcitcn Verhand lung und Entscheidung an daö AppcllationSgcrlcht zu Frank furt a.d.O. verwiesen. „Der AppcllationS-Richter", führt daö Ober-Tribunal motivirend auö, „hat dem 8103 des Stras- GesctzbuchcS eine zu weite Ausdehnung gegeben, indem er davon auSgebt, bah ein ZeitungS-Nedacteur. welcher der öffentlichen Meinung 'Ausdruck verleihe, hierbei berechtigte Interessen ver folge. 'Abgesehen davon, ob sich überhaupt »Miellen lässt, dass in einein ZeitungS-Arlikel die öffentliche Meinung und nicht vielmehr ble Meinung des Verfassers Ausdruck gesunden habe, ist die Kundgebung der öffentlichen Meinung nicht ohne Weiteres als berechtigtes Interesse des Einzelnen anzuschcn. Zn der Allgemeinheit, in welcher der AppellatlonSrichter den von ihm ausgestellten Grundsatz ausgesprochen hat, liegt die Erklärung, dass bei jeder durch die Zeitungs-Presse verübten Beleidigung ohne Weiteres der 8 103 bcS Str.-Gcs.-B. Anwendung finden müsse, ein Grundsatz, den daS Gesetz weder ausgesprochen hat, noch gewollt haben kann. Wenn daher auch im einzelnen Falle in der Kundgebung der öffentlichen Meinung ein berechtigtes Interesse gefunden werden kann, ist koch stets der einzelne Fall zu prüfen und es war daher Im vorliegendem Falle spcciell zu erwägen, ob, nachdem der Beleidigte.1'. wegen eines schweren Verbrechens zu Zuchthausstrafe vcrurthcllt worden war, noch irgend ein berechtigtes Interesse obwalten konnte, die öffentliche Meinung über die sittliche Verwerflichkeit seiner That öffentlich zum Sluödrucke zu bringen. Diese Leistung des Berliner Obertribunals reiht sich würdig seinen bekannten Entscheidungen in dem Twcsten'schen und anderen Fällen an. Sie rechtfertigt noch nachträglich den Beschluß des Reichstages, die oberste richterliche Entscheidung in Deutschland nicht nach Berlin mit seinen reactionairen Traditionen, sondern nach Leipzig zu verlegen. Wäre DaS Rechtens, was das Obertribunal als solche» annimmt, so dürfte überhaupt kein tadelndes Wort über irgend Wen und irgend Was gesprochen werden, denn wie soll anders die öffentliche Meinung in einer Zeitung ausgesprochen wer den, als durch die einzelne Person eine» NedacteurS? Vortrefflich hebt sich von dieser Engherzigkeit, um uns eines milden Ausdrucks zu bedienen, die Anschauung ab, welche vor Kur zem da» hiesige königliche Gerichtsamt in einem Preßprocesse aus- gesprochen hat. Es handelt sich um den bekannten Fall unseres RedactionSmitgliedeS vr. Bierey, der mit Vcrurtheilung zu einer zweimonatlichen Freiheitsstrafe seinen Abschluß fand. vr. Bierey! hatte die innere Politik des Reichskanzler» Fürsten Bismarck, die Entlassung Delbrück's, den Arnim-Proceß und das Vismarck'sche Neichseisenbahnproject zum Gegenstände einer tadelnden Besprechung gemacht. Die Berechtigung vr. Bierey'S zu diesem Tadel war in Zweifel gezogen worden. Das Bezirksgericht Dresden sprach dem selben jedoch das volle berufsmäßige Recht der Kritik zu, indem cs in seinen Entschcidungsgründen ausführte: Bei der Frage Über die Anwendbarkeit der Bestimmungen dcö 8 193 auf die Besprechung der öffentliche» Angelegenheiten durch die Organe der Presse wird davon ausgegangcn werden müssen, dass die Ersprießlichkeit der Leitung dieser 'Angelegen, beite» für daS Gesammtwobl der Staatsangehörigen unbestreit bar der Gegenstand objekiv.' nur subjectiv berechtigten Inter esses sowohl der Geiammtheit dieser Staatsangehörigen wie eines jeden Einzelnen ist, und dass dieOrgane der Presse, insofern sie von diesem Gesichtspunkte die Art der Leitung der öffentlichen »Angelegenheiten besprechen, in der That be rechn g t e I n. t e r e s s e n w a h r n c h in e n. Einer wei teren, besonderen Legitimation bedarf cS für d c n V e r s a s s e r e i n e ö p o 11 t i s ch e n A r t I k c > ü n i ch t, eS wird jedoch zu der Anwendbarkeit bcS 8 UN dcS Straf- Gesetz-BuchS zugleich noch erfordert, dass der Verfasser solchen falls diejenigen Acußcrungcn, welche einen ehrverletzenden Eba- rakter tragen, aber in dem guten Glauben gcthan habe, durch dieselben das berechtigte Interesse der Gcsammthcit der Staats angehörigen wahrzunebmen. Man hat zwar die Meinung dcö Verthcidigerö, des Advokat Heistcrbcrgk in F-rcibcrg, als ob eine Vermuthung dafür bestehe, daß jede politische Acusserung eines NedacteurS in seiner Zeitung in dem Bewusstsein dieses Rechtes gethan werde, alözu weit gehend zu bezeichnen. Indessen wird doch immerhin für jeden einzelnen Fall zu prüien sein, ob und inwieweit daS Vorhandensein tiefes Bewusstseins ver neint werden dürfe und wird bei Prüfung dieser Frage zu gleich die Parteirichtung dcS Verfassers teö »Artikels mit in Betracht gezogen werden müssen. Demnächst kann aber auch die Entbehrlichkeit der einen oder anderen Acusserung eines Artikels für den Zweck des Verfassers die Anwendbarkeit deö 8 103 des Straf-Gesetz-Buchs nicht auSschliesscn, sobald nur diese einzelnen Aeusserungen im inneren Zusammenhänge mit dem leitenden Gedanken dcS Artikels sieben, indem sie dann nur alö Theil eines Ganzen sich darstellen. Wendet man diese vorstehenden Grundsätze auf die incriminirtcn Artikel an. so wird inan Bedenken tragen müssen, dem Angcschultigtc», vr. Bierey, den guten Glauben an das Bcfugnlss abzufprcchcn, auf ihm bekannt gewordene und von ibm für wahr gehaltene Vorgänge In der Leitung der öffentliche» 'Angelegenheiten Seiten deö Reichskanzlers und die hieraus abzuleitcnten Eigen schaften desselben, welche die Befürchtung rechtfertigen würden, dass der Reichskanzler In seinen Handlungen keineswegs nur durch die Rücksicht auf daö Wohl des Staate» geleitet werde, überhaupt und zunächst abgesehen von der Form deö Ausdrucks in der »Presse zu dem Zwecke hinzuweisen, um die öffentliche Meinung für diese die »Anschauung dcö Verfassers zu gewinnen und dazu zu bestimmen, zur Begegnung der hieraus für das StaatSwohl sich ergebenden Gefahr mitzuwlrken. Gleichwohl konnte diese dem »Angeklagten günstigere 'Auffassung zu einer Strafsreisprechung desselben nicht führen, da »ach Ansicht des König!. Bezirksgerichts daS »Vorhandensein einer Beleidigung auö der ganzen Form, in welcher die incrimknirten Artikel ge halten sind, zur Genüge hervorgcht. Wir empfehlen diese Nechtsanschauungen des königl. Bezirks gerichts unseren Collegen, besonders aber auch anderen Richtern in Deutschland. Hierbei wahrt man die staatliche Ordnung, ohne die freimüthige Beurtheilung der Vorgänge des öffentlichen Lebens zu beeinträchtigen. Rcueste Telegramme der „Dresdner Nachrichten." Wien, 22. Juni. Im Abgeordnetenhaus brachten heute Hofer und Gen. folgende Interpellation ein: Ist cs richtig, daß vom Deutschen Reiche an Oesterreich die Anregung zu Schutz- und Trutzbündnissen ausgegangen ist, wodurch der Ausbruch des russisch- türkischen Krieges möglicherweise hintangehalten worden wäre? Be jahendenfalls: Ist dieses Anerbieten mit Wissen und Willen der österreichischen Negierung abgelehnt worden und glaubt die österreichische »Regierung, daß eine solche Ablehnung den Interessen der Monarchie entspricht? Gedenkt die Negierung anläßlich der jüngsten Ereignisse auf dein orientalischen und besonders monte negrinischen Kriegsschauplätze auf das Festhalten der stets betonten Neutralität hinzuwirken oder sind militärische Vorkehrungen in Aussicht oder bereits erfolgt? Brüssel, den 22. Juni. Der „Nord" publicirt einen offenen Brief des früheren sächsischen Gesandten in Paris, Grafen Seebach, an BcakonSfield, denselben daran erinnernd, daß er, während der Krimkrieg in vollem Gange war, auf Verlangen Disraeli's der russischen Regierung ein Programm zu enger Verbindung Eng lands mit Rußland, als des einzigen Mittels, die unaufhörlichen europäischen Verwickelungen zu verhüten, übermittelte. Locale» and Siichstsches. — Auf allerhöchsten Befehl wird wegen erfolgten Ablebens I. Maj. der Königin Sophie der Niederlande am könig lichen Hofe Trauer auf drei Wochen angelegt. — Gestern Vormittag erschien in den Ncdactions- und Druckerei-Localitätender „Dresdner Nachrichtcn"der Untersuchungs richter Herr Gerichtsreferendar Hansel in Begleitung eines Gerichts beisitzers und als Sachverständiger Herr Hofbuchdruckcr Mcinhold, um nunmehr den Passus des Erkenntnisses in Sachen des Herrn Reichskanzlers Fürsten Bismarck contra „Dresdner Nachrichten" zu vollstrecken, welcher lautet: „Hierüber ist ferner zu erkennen, ans Un brauchbarmachung der strafbaren Stellen der Exemplare Nr. 119u. 120der „Dr.Nachr."vom April 1870,sowiedcrzuihrcrHerstellung verwendeten Platten und Formen." Die genannte gerichtliche De putation nahm zuvörderst das übliche gebundene Ncrisionsexemplar unseres Blattes, welches jene Artikel im »April 1876enthalten hat, in Augenschein und schnitt diese Artikel ans gedachten »Nummern aus. Dann verfügten sich die Herren unter strenger Er füllung ihrer 'Pflichten, nachsuchend sogar bis auf den Ober boden des RedactionsgebäudcS und nicht minder tief hinunter in die am See gelegene Stcreotypen-Gicßcrei, ohne allerdings Spu ren der incriminirten Artikel oder von „zu deren Herstellung ver wendeten Platten und Formen" fwie daS Erkenntniß sagt) noch vorhanden zu finden. Denn da unser Blatt bei einer Druckauflage von über 32,000 Exemplaren nur mittelst der Stereotypie und unter Mithilfe der Cylinderschnellprcssen so schnell herstellbar ist, wie dies der Postversandt erheischt, so sieht natürlich der Satz nur so lange, bis die Stereotypie genügend beendet ist. Die zu ihr aber verwandte Metallmasse ist bereits den Tag nach dem Erscheinen der Artikel im Jahre 1876 in üblicher Weise umgeschmolzen worden, so daß irgend eine Spur von Platten und Formen im Jahre 1877 absolut nicht vorhanden sein kann, ebensowenig wie wir Exemplare irgend welcher Nummern unseres Blattes über ein Jahr hinaus aufheben können. Die Commission faßte hierbei Beruhigung, um an Gerichtsstelle den Sachbefund zu Protokoll zu nehmen, und überreichte vor der Verabschiedung der Redaktion offiziell dieUr - theilspublication in Sachen des Herrn FürstenBis- marck gegen die Dresdner Nach richten gegen Quittung zur gesetzgemäßen Veröffentlichung. Unsere Leser finden diese Publi kation in unserer nächsten Montagsnummer. — Der zcitberige Obcrzollinspector in Schandau, »Anton Clemens Schwede, ist zum Dirigenten deö Hauptzollamtcs Zittau, der zcithcrige Hauptzollamtörendant Gustav Emil M lchlcr in Lübeck zum Oberzollinspector und Dirigenten des HanptzollamtcS Sck'andan ernannt und dem cmeritirtcu Kirch- schnllehrer Karl Leberecht K l o p p e in Wachau das Vcrdicnst- krcuz verliehen worden. — In diesen Tagen Ist bereits in Dresden mit dem Aus- tragen von EInkommensteuer - Intiinat! onen begon nen worden. Durch vom Stadtrath zngczogcnc HIlssboten wur den die gebeimnissvollen UriaSbricie schon in verschiedenen Häusern und Familien, Incl. der Dienstboten, abgegeben. — ES befinden sich in der sächsischen A rinee gegen wärtig 013 vcchcirathcte Untcrossizicre vom Feldwebel abwärts, mithin Ol:; Soldatcn-Fainiiien dieser Klasse, welche zusammen die Zahl von 136.'» Kinder» aniweisen. Von den Kindern wür den nach Maßgabe der Durchschnittsrechnung au! jede einzelne Familie »och nicht zwei, und von den Familien resp. Frauen würden auf jedes Regime»! bcz. Bataillon, nach derselben Maß nahme, ungefähr 2:; kommen, wenn man zu den regulären Truppeulheilcn die Familien der 17 Landwchibczilko-'Bataiüone, diejenigen der llntcrosfizierschule zu Maricnbcrg und die verhei- ratbeten, Aufsfchtsdicnst timenden re. Mannschaften aus kein Fcstuiigöaciängiiiss Dresden hinzurechnct. Die Zahl der Kinder kür jede dieser Parteien würde dagegen durchschnittlich 3-1 betra gen. Im vorigen Jahre constatirle man im 12. ArmeecorvS die Existenz Von 880 Soldatenfrauen und 1341 Kindern der Untcr- Offlzierö-Kiassc. Vergleicht man hiernach daö vorjährige Kon tingent der Frauen und Kinder von Militärs oben genannter Klasse in unserem stehenden Heere gegen das diesjährige, so er- gicbt sich ein Zuwachs von :;:r Frauen und 2t Kindern. — »Am schwarzen »Beet im Augusteum zu Leipzig befindet sich folgender seltsame »Anschlag: ..»Beschluss dcö llniversiläts- Gcrichts zu Leipzig! Die Landsmannschalt Budissa wird, weil deren »Mitglieder sich ausser Stande gezeigt, diejenige wirthschait- liche Ordnung in den Verhältnissen ihrer Verbindung aufrecht zu erhalten, welche zu der unbedingten Voraussetzung der gedeih lichen und würdigen Existenz einer studentischen Verbindung schlechterdings gehört, hierdurch auigelöst. Hessicr." — Nächsten »Montag findet in der kgl. Blinden-An- stalt die 38. Ols'uficsi-Feier statt. Die Leitung des Festes bat diesmal für den noch immer krankheitshalber im Bade weilenden Direktor Reinhard Herr Ober-Inspektor Büttner übernommen. — Dass die deutsche Nähinaschinensabrikation nicht nur dem ausländischen Fabrikate ebenbürtig, sondern in vieler »Beziehung weit überlegen ist, beweist die vor Kurzem seitens des Dresdner Gewerbevercins vorgcnoinmene Prüfung von Singer« Nähmaschinen deutschcn unv aincrikanischen Ursprungs, weiche unbedingt die Uebcrlegcnhcit dcö deutsche» Fabrikates constatirle. Der Fabrikant Naumann hielt bekanntlich vorigen Winter im Gewcrbcvcrein einen Vortrag über Nähmaschinen und behauptete in demselben, dass die vielen »Preise, welche die Singer Manufac turing Eo. fick, rühmte, aui 'Ausstellungen u. s. w. erhalten zu haben, nur mit extra dazu angcscrtigte» Maschinen errungen sein könnten, da die in Deutschland in den Handel gebrachten Ma schinen dieser Fabrik so wangclhast seien, dass ein deutscher Fabri kant cS nicht wagen würde. solche dem Publikum zu verkaufen, und stellte den Antrag, dic Origiiiai-SIngcrmascliine im Vergleich zur deutschcn Singcrmaschine einer sachverständigen Prüfung zu unterziehe». Der Antrag wurde seitens des Gewerbevercins an genommen und beschlossen, sich zu vielem Behuf ans den verschie denen Dresdner Niederlagen je eine Maschine zu erbitten oder zu kaufe». Verschiedene Gestüte verzögerten diese Prüfung bis jetzt und erst am:>o.Mai vereinigte sich kic Eommiision und beschloß, damit Niemand sich vorbcrcitc» und die Prüfung völlig unpar teiisch sein könne, sofort am nächstcn Morgen sich die Maschinen zu holen. Deutsche Fabrikate waren von 7 verschiedenen Firmen vertreten, die Orlgiliainiafchinc auö der hiesige» Niederlage der S. M. Co. tür IlO Mark lohne Verschluss) angelauit. Nachdem s.inniitlichc Maschinen einer eingchcndcn Prüiung nnterworien waren und zwar cincsthcilS bezüglich ihrerLcistungöiäbigkcit, an- deriitbeilS bezüglich der Solidität der mechanischen Ausführung des Werkes selbst, einigte sich die Eonnniisio». bestehend aus den Herren Klemm, Direktor der Europäischen Modcacadcmie, O. »rancke. Wäschefabrikant, Ingenieur Hartwig nnt ten Mecha nikern Enzmann, GnihI, Hille und Pckriln, zu folgendem Urtheil: .Im Stich war die Original-Singcr-Maichliic in allen Stoffen. ^!e genäht wurden, de» ankeren ebenbürtig, — in Benig aus olikität der »Ausführung und sanbercAusstaltung stand sie aber ganz beträchtlich hinter sämmliichcn 7 deutsche» Maschinen zurück und verspricht tcöhalv geringere Dauer, ganzabacicben von ihrem sehr geräuschvollen Gange. Auch zeigten mehrere der deutschen Maschinen in Bezug auf Konstruklion der Maschine selbst, sowie in »Bezug auf Reichhaltigkeit der Apparate bedeutende Fort schritte." — Gewiss Ist cS ein wesentlicher Vorthcll für Touristen, auch in der säcbl. Schweiz Führer zu finden, an deren Seite sie zu de» schönsten Punkten sicher gelangen können, die sie sonst wohl übersehe» oder überhaupt gar nicht sinken würde». Dicscö Führcr- wcicn kann aber auch seine gewaltigen Schattenseiten haben und wir Heren letzt scbr häustg Klagen. Z.B. cozäbllc uns in tiefen Tagen ein bekannter Herr, dass er kürzlich in einem Gasthaus«: der sächs Schweiz gesessen und mit einer Anzah' Führer, tic sich da
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