Delete Search...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.02.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-02-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185202260
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520226
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520226
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-02
- Tag1852-02-26
- Monat1852-02
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.02.1852
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Leimiger Tageblatt und Anzeiger. M 57. Donnerstag den 26. Februar. 1852. Landtag. ZweiteKammer. (25. öffentliche Sitzung den 24. Februar.) Die Registrande enthielt unter Andern wiederum mehrere, die Jagdgerechtsame betreffende Petitionen. Tagesordnung: Berathung deS Berichts der ersten Deputation über den mittelst königl. DecretS vom 2. Januar diese- Jahres vorgeleaten Gesetzentwurf, die Aufhebung des Gesetzes wegen der Wahlen der Gemeindevertreter vom 17. November 1848 betreffend. Der vorgelegte Gesetzentwurf hat den Zweck, das Gesetz vom 17. November 1848 wiederum auftuheben, die durch dasselbe außer Kraft gesetzten Paragraphen der Städte- und Landgemeindeordnung und des Gesetzes vom 9. December 1837 wieder in Wirksamkeit treten zu lassen, an allen Orten, in welchen auf Grund des ge dachten Gesetzes die Stadtverordneten, Bürgerausschüsse oder Ge meinderathsmitglieder durch unmittelbare Wahl der Stimmberech tigten ernannt worden sind, diese Collegien aufzulösen und durch indirekte, d. h. durch Wahlmänner zu vermittelnde Wahlen zu er neuern. — Die erste Kammer hat den Gesetzentwurf in allen seinen Lheilen unverändert angenommen und die diesseitige Deputation kann nicht umhin, ihrer Kammer die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs, wie im Ganzen, so in seinen einzelnen Theilen, ebenfalls anzuempfehlen. Hierbei beantragt die Deputation zugleich: „in der ständischen Schrift die Staatsregierung zu ersuchen, bei Ausführung des Gesetzes thunlichst darauf Rücksicht zu nehmen, daß die schnelle Aufeinanderfolge der Gemeindevertreterwahlen ver mieden werde, für den Fall aber, daß die Nothwendigkeit der so fortigen Ausführung hervortreten'sollte, derselben die Ermächtigung ru ertheilm, daß die Dauer der Wirksamkeit der Wahlmänner und Gemeindevertreter, auch wenn sie schon im heurigen Jahre ihre Function antreten sollten, für das künftige Ausscheiden erst vom 1. Januar nächsten Jahres an berechnet werde." Die Abgeordneten Müller aus Taura, Kölr, Haberkorn und Riedel sprechen gegen den Antrag, vr. Loth, Poppe, Mogk, v. Criegern, Franke, Unger und Lehmann für denselben. Die einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs finden hierauf ohne Debatte unveränderte Annahme und zwar tz. 1 gegen 1V Stimmen und die übrigen Paragraphm einstimmig. Bei der Schlußadstimmung endlich erhielt der ganze Gesetzentwurf mit 56 gegen 12 Stimmen die Genehmigung der Kammer. Hierauf folgte die Berathung des Berichts der zweiten Depu tativn (Referent Herr Abg. Poppe) über das königl. Decret, die aus den Domaiaenfond und die Veräußerungen rücksichtlich deS StaatSautes bezüglichen Nachweisungen betreffend. Das betreffende allerhöchste Decret gelangte zuvörderst an die erste Kammer, welche darüber Bericht erstattete und in ihrer Sitzung am 9. d. M. sich einstimmig in dem Beschlüsse vereinigte: „Die Kammer wolle sich mit den in den Jahren 1848/50 vorgenommenen Aenderungen am Staat-gute einverstanden erklären und denselben ihre Gmehmigung ertheilrn." Nachdem die Deputation die Spe cialetats des Domainenfonds auf da- Sorgfältigste geprüft und solche allenthalben richtig befunden, auch die üeberzeugung erlangt hat, daß das Gebähten mit jenen Fonds ein vorschriftmäßiges und zweckentsprechendes gewesen sei, findet sie sich veranlaßt, der geehr ten Kammer vorzuschlagen: dieselbe wolle sich mit dm in dm Jahren 1848/50 vorgenommenen Veränderungen am Staatsgute einverstanden erklären und denselben, gleichwie es die erste Kammer bereits gethan hat, ihre Genehmigung ertheilm, was auch geschah. (Dr. I.) Stadttheater zu Leipzig. Der Fastnachtabend brachte uns in der Posse „Rochus Pumpernickel" von Stegmeyer eine dem vorigen Jahrhun dert angehörige Antiquität, die uns darum eine angenehme Er scheinung war, weil sie zu einem sehr interessanten Vergleiche des großelterlichen Geschmacks mit dem unsrigen Gelegenheit gab. Freilich ist der Abstand beider so groß, daß jener mit diesem in gar keiner Verwandtschaft zu stehen scheint, und Manches kommt wohl in dem Stücke vor, wobei wir fragen, wie war es möglich, daß dies erfreute und für schön gehalten wurde. Demungeachtet finden wir in der Komik der Situationen und dem Sarkasmus so viel Salz und Mark, und in dem musikalischen Ausschmuck bei der größten Einfachheit so viel Eleganz, Wahrheit und Gemüthswärme, daß wir freudig bekennen, die Großeltern waren doch Leute von recht gesundem und gutem Sinn. Das Stück hatte aber noch einen ganz besonder» Reiz. Es erschien uns wie der Schatten eines vergessenen, vor langer Zeit vorüber gegangenen lieben Erlebnisses. Da klangen uns die Melodien wieder am Ohr, die uns Groß mütterchen einst mit zitternder Stimme gesungen, wenn sie uns liebkosend und tändelnd, die letzten Blumen ihrer Asche, die ihren Augen zu erblicken vergönnt sein sollten, auf ihrem Schooße ge tragen. Wo ist sie hin, die holde Greisin? Fast hätten wir ihrer nie mehr gedacht, denn selbst ihr Bild ist uns verlorm gegangen. Da klingen uns plötzlich in der alten Fastnachtposse die schlichten lieblichen Melodien ihrer Zeit an, und es ist, als sähen wir sie wieder erscheinen, als fühlten wir uns wieder in der ersten Morgen zeit unsers Lebens auf ihrem Schooße; da ist es, als empfänden wir es noch einmal, wie sie uns an das Herz gedrückt, uns in tragischer Glückseligkeit liebend in's Auge geblickt und uns in brünstig geküßt, gleichsam um zu sagen: du bist das Letzte von den Meinigen, welches mich kennen lernt; du kannst mein An denken am weitesten in die Zukunft tragen, am längsten meiner gedenken; o vergiß mich nicht, sieh, wie ich deines Gedenkens so werth bin, sieh, wie ich dich liebe! Wer diesen Zauber der antiken Posse nicht empfindet, dessen Gefühl muß an großer Rohheit leiden. Einer abstrakten Beurtheilung des Stücks enthalten wir uns, da sich unser Maßstab nicht auf dasselbe anwmdm läßt; der Auf führung jedoch, die eine ziemlich gelungene war, widmen wir einige Worte. Herr Menzel gab den kranken Borthal, wie in der Regel die Alten der Posse, recht gut; eben so Herr Stür mer den Hauptmann. Auf diesen beiden Figuren beruhte ein großer Theil der Wirkung des Stücks. Ihnen an die Seite stellten sich würdig Herr Behr und Herr Schott, die Aerzte. Herr Sa alb ach war eine gute HauSknechtssigur, doch ließ er sehr fühlen, daß er für komische Rollen nicht geschaffen ist, auch hatte er seine Rolle nicht ganz richtig aufgefaßt. Es war nicht genug, den Söffel zu fielen, er hätte auch den Töffel spielen sollen. Trinksucht und Stumpfsinn sind stets vereint; geradezu unnatür lich wird es aber, wenn ein in Trunk bis über die Ohren ver sunkener Mensch den Pfiffkopf spielt. Herr Herboldt (Apotheker) trug gut vor, aber seine Maske war so häßlich, daß es uns nicht
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview