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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.11.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-11-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185211072
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18521107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18521107
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-11
- Tag1852-11-07
- Monat1852-11
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.11.1852
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ SI2. Sonntag den 7. November. 1852. Verhandlungen der Stadtverordneten am 3. November 1852. Die heutige Sitzung war eine nicht öffentliche. Das Collegium beschloß in derselben, bei den vom Stadtrath angezeigten Anstellungen deS zeitherigen Hilfslehrers Heinrich Wilhelm Hermann Korn als confirm. Lehrers an der II. Bürgerschule, des 6nn6. ikool. Hermann August Lohse als Lehrers an der Schule deS Arbeits hauses für Freiwillige und des bisherigen Landgerichts-Aktuar- Carl Theodor Günther II. als ActuarS bei der zweiten Sektion des Stadtraths, von Geltendmachung deS ihm verfassungsmäßig zu stehenden Widerspruchsrechts keinen Gebrauch zu machen. Auf der Tagesordnung standen die Gutachten der Deputation mm Polizeiamte über eine Anzahl Gesuche von Ausländern um Ausnahme in den hiesigen Gemeindeverband. Nachdem über diese Gutachten, in soweit die- Nach der Geschäftsordnung zulässig, Be schluß gefaßt worden war, trug St.-V. Kramermeister Apel eine Auschrist des Stadtraths vor, in welcher derselbe die Ertheilung eines Vertrauensvotums zum Schlämmen des Partheflusses bean tragt. Die hierauf bezügliche Mittheilung deS Raths enthält FolaendeS: Bei Gelegenheit der bevorstehenden Schlämmung des sogen, „faulen Grabens," welcher zwischen dem Keil'schen Garten und der linken Seite der Gerberstraße hinläuft, und wofür sämmtliche Kosten von den Adjacenten getragen werden müssen, habe sich der Rath veranlaßt gefunden, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob nicht eine gleichzeitige Schlämmung der Parthe vom Ende des DüngerhoseS bis an das Lohmühlenwehr mit gleicher Nothwendig- keit erheischt würde. Nach sorgfältiger Erörterung habe diese Frage bejaht werden müssen. Denn der ganze bezeichnet- Theil deS Flusses sei im Laufe der Jahre — eine ordnungsmäßige Räumung habe noch nie stattgefunden — vollständig verschlämmt, und dieser Zu stand deS Flußbettes sei in neuerer Zeit noch wesentlich verschlim mert worden durch die Einführung der Hahnekammschleuße und zum Theil auch durch die bei dem Bau der Lagerhäuser in den Fluß gefallenen Schuttmassen. Schon sanitätspolizeiliche Rück sichten müßten es dringend räthlich erscheinen lassen, die dadurch hervorgerufene Stagnation des ohnehin nur langsam fließenden Wassers für die Zukunft nach Möglichkeit zu beseitigen. Wenn nun die jetzige Jahreszeit für die Ausführung deS Schläm- Das zu reinigende Flußbett zerfalle in drei Theile: u) in die Strecke von der Einmündung der Hahnekamm schleuße bis an den Hauptsteueramtsgarten, in die Strecke von da bis an das Ende der Gerberstraße, e) und in die Strecke von letztgedachtem Punkte bis an das Lochmühlenwehr. Um das Wasser zu entfernen, seien drei Schütze anzubringen unterhalb der bezeichneten Schleußt, am Hauptsteueramtsgarten und am Ende der Gerberstraße, während die Strecke unter e), der große« Kosten halber, nicht ganz wasserfrei gemacht werden könne, so daß man sich dort mit Ziehung eines tiefen Abzugsgrabens be- gnüam müsse, um den Wasserstand eine Elle tiefer zu bringen. Die beiden ersterwähnten Schutzvorrichtungen würdm zur Hälfte auf Kosten der Stadt, und zur andern Hälfte auf Kosten der Adjacenten aufzustellen sein, während die Schlämmung der ganzen mit e) bezeichneten Strecke der Stadt allein zur Last falle. Den unter d) gedachten Parthentheil haben die Hausbesitzer der Gerberstraße auf der einen, und die Gerberinnung auf der anderen Seite, als Adjacenten, zu räumen, auch haben dieselben den Schutz am Ende der Gerberstraße aufrichten zu lasten. Sie hätten sich bereit erklärt, die- unter Aufsicht des Raths bewerk stelligen zu wollen, wären auch mit antheiliger Uebernahme der halben Kosten für die beiden andern Schütze einverstanden. Auf der Strecke unter a) würde die eigentliche Schlämmung zur Hälfte auf Kosten der Stadt und zur andem Hälfte auf Kosten der Gerberinnung zu bewirken sein. Der Rath habe jedoch, auf der Letzteren Vorstellung, daß hier die Verschlämmung hauptsächlich durch die Einführung der Schleuß- und die Auffüllung des Lager- hofeS entstanden sei, aus Rücksichten der Billigkeit, jedoch nur für dies Mal und unter Wahrung seines Rechtes für die Zukunft, sich zur Uebernahme der ganzen diesfallsigen Kosten entschlossen. Die Kosten dieser Flußräumung lassen sich zur Zeit mit Sicher heit nicht übersehen, weshalb der Stadtrath die Ertheilung eines diesfallsigen Vertrauensvotums beantragte. Die Deputation zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen em pfahl in ihrer Mehrheit, dem Wunsche des Raths zu entsprechen, denselben aber dabei zugleich darauf aufmerksam zu machen, daß der ausgeworfene Schlamm als Dünger gut zu verwerthen sei, und durch den Verkauf desselben ein wenigstens theilweiser Ersatz der aufzuwendenden Kosten zu erwarten sein dürfte, besonders wenn der Schlamm an solchen Stellen niedergelegt würde, von denen er bequem abgefahren werden könne. Die St -V. vr. Heyn er, Weyand und Lomer erachteten die Zeit zu der vorzunehmenden Schlämmung für ungeeignet, weil, wenn die Arbeit in besserer Jahreszeit vorgenommen würde, die Kosten sich geringer stellen und auch etwaige Uferbauten sich besser ausführen lassen würden. Dagegen bemerkte St.-V. Backhaus, daß die Parthe im Herbste gewöhnlich den niedrigsten Wasserstand habe, und daß in derselben eins der beliebtesten Bäder sei, dessen Entbehrung im Sommer den hiesigen Einwohnern nicht angenehm sein würde. Der Referent fügte dem bei, daß die Parthe nicht so leicht wie die andern hiesigen Flüsse abgeleitet werden könne, überdies nur an einer ganz kurzen Strecke bebaute Ufer habe. Sei jetzt die Arbeitszeit kürzer, so sei auch der Arbeitslohn ein geringerer. Nachdem auch die St.-V. vr. Heine und View eg sich für den Beschluß des Raths erklärt hatten, sprach nach Schluß der Debatte das Plenum gegen 4 Stimmen das geforderte Ver trauensvotum aus und beschloß, dm vom Referenten bevorworteten Punkt in Betreff der Verwerthung des Schlammes in das Re- communicat aufnehmen zu lassen. Stadttheater?ir Leidig. Zum Besten des Pensionsfonds fandm endlich vorgestern die Aufführungm deS Schwanks „Vor Taschendieben wird ge warnt" und der komischen Oper „Die Dorfsängerinnen" statt. Jmer erschien als Novität, diese als wiedererwecktes altes. Repertoirstück. Die Aufnahme der beiden Stücke war eine sehr ungleiche, denn während der Schwank ohne irgend ein Beifalls-
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