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Sächsische Dorfzeitung : 18.07.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-07-18
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-186207187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18620718
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18620718
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1862
- Monat1862-07
- Tag1862-07-18
- Monat1862-07
- Jahr1862
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 18.07.1862
- Autor
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Nr. ss. l8.ZuNl8«2. > Irntag, Anstalten« Gaffe Nr. » vierteljährlich 1L'/»Ngr. Au -ezichen dmch alle kgl. Post- pr haben. ' l ' - Lin untelKakendes Wochenblatt für dm Bürger und Landmann. MMWHe DsrMmz Rckacteur und Verleger: Friedrich Walther. 7' Es wurde auf ^Preußen. Die Vorberathungen, welche von den beiden stärksten Aactronen des Abgeordnetenhauses, dem linken Centrum und der Fortschrittspartei, gepflogen werden, haben zu den ver- Vimm-stvanst-aer Jahrgang. HI. «Kartal. ten für den Abend ein Fackelzug und allgemeiner Commers ver anstaltet und bei dem üblichen Umzuge der sogenannten Randa- 2V schiedensten Anträgen, aber noch zu keinem »Abschlusse geführt. Die zur Discussion gestellten Resolutionen finden jedoch insgesammt die dreijährige Dienstzeit in der Linie zu lange, den von der Regierung geforderten Etat zu hoch und dringen mehr oder minder auf Durchführung des Landwehrsystems nach seiner ur sprünglichen Idee. Ueberhaupt macht fich neben der finanziellen, auch die polititische Bedeutung der Militärfrage immer mehr geltend und man hält die Regierung nicht für berechtigt, ein organisches Landesgesetz, wie es die preußische Wehrverfassung von 1814 ist, einfach auf administrativem Wege zu beseitigen, glaubt vielmehr, daß dies nur durch eine Gesetzvorlage, welche die Zustimmung des Landtags finden muß, geschehen könne. Die Ansicht, daß die Landesvertretung sich nicht um die innere Or ganisation der Armee zu kümmern, sich vielmehr nur über die Verwilligung der erforderlichen Geldmittel auszusprechen habe, ist bis jetzt eine vereinzelte geblieben und man wird daher einer eingehenden Discussion über die Organisationsfrage in keinem Falle aus dem Wege gehen. Die Regierung ist insofern aus ihrer zuwartenden Stellung herausgetreten, als sie sich mit einigen Führern des Abgeordnetenhauses in Verbindung gesetzt und über die MiliLärangelegenheit Unterhandlungen angeknüpft hat, aus denen zu entnehmen ist, daß sie an ihren ursprünglichen For derungen nicht starr festzuhalten gedenkt, sondern eine Verstän digung herbeizuführen bemüht ist. Ob dieses Ziel schließlich er reicht werden wird, läßt sich bis jetzt noch nicht übersehen, doch tritt auch unter den Abgeordneten, namentlich in der Fraktion des linken Centrums, der Wunsch nach einer Vereinigung mit der Regierung lebhaft hervor. Im Abgeordnetenhause gab am 15. Juli eine Interpellation über die bisher übliche Ausdehnung der Militärgerichtsbarkeit auf andere als militärische Verbrechen und Disciplinarvergehen zu einer sehr lebhaften Debatte Anlaß. Es wurde auf die zahlreichen Ausschreitungen der Offiziere und Soldaten auf merksam gemacht und darauf hingewiesen, daß derartigen Ep- cessen gegenüber Civilpersonen oft ganz schutzlos dastehen. Früher sei die Armee der Stolz des Volkes gewesen, jetzt bestehe eine Kluft zwischen dem Heere und dem Volke, die leider immer größer werde; die Abänderung des Gesetzes über die Militär gerichtsbarkeit liege daher auch im Interesse des Militärs. Gegen diese Ausführungen trat der Kriegsminister mit einer Barschheit auf, welche selbst dem Präsidenten zu einer verwahrenden Ent gegnung Veranlassung gab. Der Minister gestand zu, daß eine Kluft zwischen dem Heere und dem Volke bestehe; allein daran seien die Schmähungen und Verdächtigungen schuld, welche die Blätter der liberalen Partri über die Armee zu verbreiten suchten. Von mehreren Abgeordneten wurde diese Anschuldigung, für welche keinerlei Beweis vorlag, bestritten, zugleich aber der Presse das Recht gewahrt, die Gewalttätigkeiten von Militärs, über welche man so gern leicht hinwegzugehen liebe, an die Oeffent- lichkeit zu bringen und zu rügen. Die Interpellation hatte in dessen weiter keinen Erfolg, als daß die Regierung erklärte, auf eine Abänderung der Militärgerichtsgesetze nicht eingehen zu wollen. In Halle hat am 12. Juli ein beklagenswerther Conflict zwischen Studenten und dasigen Einwohnern stattgefunden. Aus Anlaß der Wahl eines neuen Prorektors war von den Studen Politische Weltschau. Deutschland. Die badische Regierung hat in der am >0. Juli abgehattenen Bundestagsfitzung den Antmg eingebracht, daß das Bundesvereinsgesetz vomlSJuli I8.>4, sowc das Bundesvreßaeseb vom 6. Juli 18S4 aufgehoben oder, was das letztere Gesetz anlangt, wenigstens hinsichtlich der Bestimmung« über das Concessionswesen abgeändert we^en möge. Der An trag wurde dem politischen Ausschüsse zur Berichterstattung wiesen. Das oben angezogene Bundespreßgesetz, dejftn strenge Anwendung in einigen Bundesstaaten zu vielfachen Harten ge führt hat, ist bekanntlich in Preußen gar mcht publmrt worden und hat dort nie Geltung erlangt. , - Das in mehreren Zeitungen aufgetauchte Gerücht, wonach der preußische Bundestagsgesandte wegen des m Frankfurt statt- findenden deutschen Schützenfestes eine Verstärkung der da sigen Besatzung und eine Beschränkung der Festgenoffen m dem Gebrauche der deutschen Farben beantragt haben soll, wird als völlig unbegründet bezeichnet. Am 12. Juli wehte denn auch die deutsche Fahne vom Bundespalaste herab und das nattonale Fest ist somit von Bundes wegen formell anerkannt wordep. Ueber den Einzug der aus allen Theilen des deutschen Vater landes herbeiströmenden Schützen, über den ihnen gewordenen herzlichen Empfang, über den großartigen, etwa 12,000 Theil nehmer zählenden Festzug liegen bereits ausführliche Berichte vor, welche insgesammt darin übereinstimmen, daß die hochge spannten Erwartungen, mit welchen man der großen Festwoche entgegensah, in schönster Weise erfüllt worden sind, obgleich die Ungunst des Wetters mehrfach störend dazwischen trat. Wir behalten uns vor, nach Beendigung der Festlichkeiten ein über sichtliches und gedrängtes Bild derselben zu geben und verzichten deshalb darauf, heute Einzelnes daraus hervorzuheben. In Kurhessen findet der Vorschlag, die bisherigen Abge ordneten wieder in die Kammer zu wählen, von demokratischer Seite ziemlich heftigen Widerspruch; doch wird sich, wie man hofft, die Wählerschaft dessenungeachtet für die Wiederwahl jener Männer, welche durch ihre mit Mäßigung verbundene Festigkeit so viel zur Reconstituiruna des alten Verfassungsrechts beigetragen haben, aussprechen. — Der Minister des Innern, geh. Regler- ungsrath v. Stiernberg, hat an alle Behörden seines Departe ments ein Schreiben erlassen, worin er erklärt, daß die rückhalts lose vollständige Rückkehr zu dem nunmehr wieder hergestellten Berfassungsrechte mit allen fich daraus ergebenden Folgen und Conftquenzen die unabweisbare Pflicht und der ernste Wille der Staatsreglerung sei. Der Minister, heißt es weiter, werde daher bestrebt sein, diese Pflicht und Absicht auf das Gewissenhafteste zu bethättgen und er hoffe, daß sämmtliche Behörden der inneren Landesverwaltung ihn in diesem Bestreben unterstützen werden. - Im Herzogthum Nassau ist in der zweiten Kammer die Genehmigung des preußisch-französischen Handelsvertrages bean- tragt worden; die Regierung hat ihre Entschließung darüber noch nicht kundgegeben. — Der gemeinsame Landtag der Herzoa- thümer Koburg und Gotha hat den vorstehend erwähnten Vertrag einstimmig genehmigt. Preußen. Die Vorbera
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