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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 02.07.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-07-02
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191907021
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19190702
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19190702
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1919
- Monat1919-07
- Tag1919-07-02
- Monat1919-07
- Jahr1919
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 02.07.1919
- Autor
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M^eblatt sk «M Wit. tzmgH MH «.Wer «MH Kaia». RE rkkmÄH Mfa St.». UKch S.1E StWM. Am^ MmWL RWMtl H , Amtsblatt W das Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein U—— ««>—GO. H»HpHMMA. ' —- «- —> — > » . ., 14». L'SWWLW. Mittwoch, »m s. Juli LEALMsS. wis. In der Straffache Legt» die Gutsbesitzersehefrau Auguste Alma verehel. Reichert geb. Brunner in Lichtenstein "Mgen MÜchverfälschung hat das Schöffengericht zu Lichtenstein in Ser Sitzung vom 11. Juni 1919, an der teilgenommen haben 1. Amtsrichter Landmann als Vorsitzender, 2. Fabrikant Baunack, Lichtenstein, 3. Bergarbeiter Schubert, Röblitz als Schöffen, Aktuar Röhnisch als Beamter der Staatsanwaltschaft, Referendar Nestler als Gerichtsfchreiber, Wr Recht erkannt: Die Angeklagte Auguste Alma verehel. Reichert geb. Brunner Twird wegen vorsätzlicher MÜchverfälschung zu einer Geldstrafe von 15V (einhundertfünfzig) Mark, mu deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit " LS Tage Gefängnis treten, verurteilt. Sie hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Montag, den 7. Sali und Dteaatag, den 8. 3»tt 1K1» könne« Twegen Reinigung der Geschäftsräume nur dringliche Geschäfte erledigt vnerdew Lichtenstein, am 1 Juli 1S1S. Da» Amtsgericht. M»»l«»d»fpetk beim Kundenfleischer, auf den Kopf 120 Gramm, Kinder die Halste, I Pfd. koWet 6,9« Mark. MrStze al» Ersatz sSr Kartoffel» auf Nr. 10 der oberen Reihe der Wochenkartoffelkart«, auf den Kopf 280 Gramm für 26 Pfg. Die HL»K« ler haben die Abschnitte am Do«»er»tag Nachmittag 3—5 Uhr im Lebensmittelamt abzuliefern. Wrempe«. L. M. K. A. Abschnitt O 2, ^4 Pfd. 12 Pfg. ^Wiebach für Kinder bis zu 2 Jahren, Abschnitt 15 der Kindernährmittel. Korte, 1 Paket 45 Pfg. Schokolade für Kinder von 2—6 Jahreu, gegen Darlegung der Brotkarte, 1 Tafel 1,60 Mk. im Schokoladengeschäft G Meyer. Verkauf von Auslandakartoffel» Mittwoch vorm. von 9—12 Uhr. Bezahlung vorher im Lebensmittelamt. M»»la»da»ar»elade, markenfrei bet sämtlichen Händlern, 1 Pfd. 3,60 Mk. " Städtische» Leke»a»ittela»tt. Der am 30. Juni ds. Is. fällig gewesene* 2. Termin Landeskultur. Meute» ist di» späteste»» 12 d». «t». »n die hief. Stadthauptkasse zu entrichten. Stadttal Lichteaftei«, am 1. Juli 1919. Lede«»mMeluerka«f: Mittwoch de» L. Sali V, Pfund Riedel» für 33 Pfg. auf Lebensmittelkarte A — Marke H 2. — 1 Pfund Griftze für 44 Pfg. auf Lebensmittelkarte A — Marke I 2 bei den Händlern. Der Ort»er»iihrmig»a«»sch»tz für Ealladerg. Bekanntmachung. Bon der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenoffenschaft für den Dreistaat Sachsen ist dos Unlernehmerverzeichnis nebst Heberolle für das Lohr 1918 eingegangen und liegt vom heutige» Tage an 14 Tage lang tm hiesigen Gemeindeamt — Ortssteuer Einnahme Zimmer Nr. 7 — zur Einsichtnahme aus. Gleichzeitig «erden sämtliche Betriebsuuternehmer aufgefordert, die zu Fristenden Beiträge »ach 30 Pfg. pro ks für Teich« und Forsten, . 70 „ » , »die übrige Fläche, sowie 3,20 » „ Grundsteuereinheil bis spätestens den 14. S»ll ds» S». an die hiesige Gemeindekaffe abzusühnn. Einsprüche der Unternehmer gegen die Heberolle sind binnnen 4 Wochen Fvm Aage dieser Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich unter Angabe der Gründe und mit Bestätigung der Gemeindebehörde direkt beim Genossen« schastsoorstand anzubringen. Der ausgeworsene Beitrag jedoch ist vvm Unternehmer ungeachtet de« Einspruches in voller Summe zu zahlen. Der Quittungsvermerk erfolgt auf dem bet der Bezahlung mit oorzu« legenden diesjährigen Gemeindesteuerzettel. Gleichzeitig werden die Betriebsunternehmer behufs Ausstellung der neuen Heberolle aufgefordert, etwaige Aenderungen in der Befltzfläche unter Vorlegung des Besitzstandsverzeichnisses bis 15. August dieses Jahres hier zu melden. Hohndors (Bez. Chemnitz), den 30. Juni 1919. Der G«mei»devorstaad. Schuster. Bekanntmachung. Zufolge Verordnung ist ab 1. Juli dss. Js. die Kriegsunterstützung einzustellen, da die Einberufenen hierfür Löhnungszuschüsse erhalten. In Fällen, in denen der Einberufene vermißt oder gefangen ist, oder Löhnungsznschüsse vom Truppenteil noch nicht erhält, erfolgt die Weiter zahlung der Unterstützung. Die Nichtzahlung der Löhnungszuschüsse ist durch eine Bescheinigung vom Truppenteil nachzuweisen, Die Auszahlung erfolgt am 2. ds». Mt». nachmittags und zwar von 3—4 Uhr die Unterstützung und von 4—5 Uhr die Mietsbeihilfe. Hohndorf (Bez. Chemnitz), den 30. Juni 1919. Der Gemelndevorstaud. Schuster. Bezirksverband. K. L.-Nr.: 704. Getr. s. , Saatgetreide betr. Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf Saatgetreide auS der Ernt» 1918 nach dem 1. Juni 1919 nicht mehr in den Berkehr gebracht werden. Die zum Handel mit Saatgetreide zugelassenen Händler und Erzeuger werde» aufgefordert, die noch in ihrem Besitze befindlichen Abschnitte der belieferten Saatkarten sofort an die Reichsaetreidestelle — Abt. Saatgutverkehr — in Berlin W. 50, Kurfürstendamm Nr. 237 und die Abschnitte 8 und C an den Bezirksverband Glauchau, Getreideabteilung, einzusenden. Nichtbelieferte Saatkarten sind ebenfalls unverzüglich an den Bezirksoerband zurückzusenden. Ebenso ist das noch im Besitze von Erzeugern und Verbrauchern oder zu- gelassenen Händlern befindliche Saatgut beim Bezirksverband zwecks Ablieferung an die Reichsgetreidestelle anzumelden. Glauchau, den 28. Juni 1919. Freiherr v. Welck, Amtshauptmann. Bekanntmachung über die Errichtung einer gemeinschaftliche» La«de»stellr sitt Textilwirtschaft in Leipzig. Vom 25. Juni 1919. I. Mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministeriums wird gemäß § 5 der Verordnung vom 27. Juni 191s über wirtschaftliche Maßnahmen für die' Uebergangswirtschaft auf dem Textilgebiet (RGBl. S. 671) für den Freistaat Sachsen sowie sür SachsewWeimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen- Altenburg, Anhalt, den Bolksstaat Reuß und Schwarzburg-Sondershausen «ine gemeinschaftliche Landesstelle für Tertilwirtschaft mit dem Sitz in Leip zig errichtet. II. Die Londesstelle hat auf Grund der Verordnung vom 27. Juni 1918 (RGBl. S. 671), der Verordnung der Reichsregierung vom 1. Februar 1919 (RGBl. S. 174) und der Bekanntmachung des Staatssekretärs des Reichs« wirtschaftsamtes vom gleichen Tage (RGBl. S. 175) an der Erfüllung der Ausgaben der Reichssteue sür Textilwirtschaft sowie der einzelnen Reichswirt« schastsstellen mttzuwtrken. Insbesondere hat die Landesstelle ini Rahmen dieser Verordnungen für ihren Geltungsbereich 1. die Reichsstelle und die Reichswirtschaftsstellen bei der Durchführung ihrer Maßnahmen zu unterstützen und nötigenfalls eigene Anordnungen zu diesem Zwecke zu treffen; 2. den Verkehr der Reichsstelle und der Reichswirtschastsstellen mit den ' staatlichen und kommunalen Behörden der beteiligten Staaten zu vermitteln; 3. die gemäß § 12 der Verordnung vom 27. Juni 1918 zu errichtenden Zweigwirtschaftsstellen bei Erfüllung ihrer Aufgaben zu überwachen, anzuleften und zu gemeinsamer Arbeit zusammenzufassen,' 4. in geeigneten Fällen die Interessen von Industrie und Handel aus dem TeMgebiet unter Beteiligung der amtlichen Vertretungen von Industrie, Handel und Gewerbe zu fördern.
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