Delete Search...
01 Deutsche allgemeine Zeitung : 18.12.1851
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1851-12-18
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18511218018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851121801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851121801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-12
- Tag1851-12-18
- Monat1851-12
- Jahr1851
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 18.12.1851
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
18. December 18S1. Rr. S)- »«ip»ig (Oucrfiraßc Ans«rtt»nr«e»a-r für diN «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Raum «in» Ztile > Ngr. Serke «) und »rrtde« Häckn«r, Neustadt, dcr Brück«, Nr. L). rven. im.) Ngr. . Stage, nimmt, l347H (bei An r«r>e«? (343t) lng* solide Offer- !ditt0N -SOj end an» ,rlotte». Nollaten mpfohken, hrn: Zu beziehen durch alle Post ämter de«2n- undüluilande« sowie durch die Expeditionen e«. 2. 26, n Theil ün«n npfiehlt vzis- 'V großen iw eisen »rden. ntv in htN. W i»42Sr w»p- seften n, t« ße zu 7—88' ften, fie bil. en fich utschen r-das D-etS für bet Vierteljahr »V.THlr. I jode eiiqelue Nun,- ii mer 1 Ngr. von chS- 8 i« ha«» in Nr. «. .mungen bestimmte wiederholt die Kammern zu desfallstgen Anträgen an die Krone, die bereits zwei mal derartige Vorlagen machen ließ, von denen die eine zurückgezogen wurde, die zweite nicht zur Berathung kam. Die Ge- sammtfläche der diesrheinischcn Waldungen beträgt nicht weniger als 6,600,000 Tagewerke, von welchen 2,400,000 dem Staate, 022,000 den Gemeinden, Stiftungen und Körperschaften gehören und 3,336,000 Tagewerke im Pri- valbesitze sich befinden. Demnach ergeben sich 409 Quadratmeilen für das Waldland oder fast 32 Proc. der Gesammtoberfläche dieser Kreise. Der Entwurf zerfällt in sechs Abtheilungen, von welchen die erste Abtheilung allgemeine fyrstwirthschaftliche Bestimmungen aufstellt; die zweite Abthei lung die Forstberechtignngen und die Frage behandelt, ob und in welcher Weise die Forstrechte fixirt und unter welchen Modalitäten sie abgelöst wer- den sollen; die dritte Abtheilung die forstpolizeilichen Bestimmungen um faßt, welche der Waldhesitzer im öffentlichen und allgemeinen Interesse in seinem eigenen, sowie der Nutznießer im dienenden Walde zu beobachten hat; die vierte Ahtheilung das forstpolizeiliche Strafrecht mit Ausscheidung der Forstpolizeiübertretungcn und der Forstfrevel normirt; die fünfte Abthei lung die Bestimmungen über Compelenz und Verfahren enthält, und in der sechsten Abtheilung endlich auch einige Vollzugsbestimmungcn angereiht sind. Bisjetzt bestanden in den diesseitigen Kreisen nicht weniger als 27 Forstordnungen zu Recht, wozu , noch außerdem zahlreiche landesherrliche Mandate, und Waldordnungen und die hierher bezüglichen Bestimmungen des bairischen und preußischen Landrechts einschlugcn. — Die Kammer der Reichsräthe berielh heute die Gesetzentwürfe über die Familienfideicommisse und die landwirthschastlichen Erbgüter und ertheilte beiden Entwürfen mit einigen Beisätzen und Abänderungen ihre Zustimmung. -7-7 Das Ministerium des Innern hat den Regierungspräsidien mitge- theilt, daß, nachdem der definitive Satz des Winterbieres allenthalben eine nicht unmerkliche Steigerung erleiden werde, das königliche Regierungsprä- fidium nicht ermangeln werde, aus Veranlassung dieser Verhältnisse sämmt- liche untergebenen Polizeibehörden durch eine sofort zu allgemeiner Kenntniß zu bringende Entschließung anzuweisen, den betheiligten Gewerbberechtigten allenshalben und wo solches erfoderlich sein sollte, bei dem Vollzüge des fest- gestellten Biersahcs nachdrücklichsten Schutz zu verleihen, und in allen Fällen, wo zu Einschreitungen im Sinne des Gesetzes vom 4. Mai d. I., das Ein schreiten der bewaffneten Macht zu Erhaltung der gesetzlichen Ordnung be treffend, dann des Gesetzes vom 12. März 1850, die Verpflichtung zum Ersätze des bei Ausläufen verursachten Schadens betreffend, Veranlassung gegeben sei, von den zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln ernstlichen und unnachsichtlichen Gebrauch zu machen, nachdem das königliche Staatsmini, sterium fest entschlossen sei, den Vollzug und die Achtung der bestehenden Gesetze allenthalben zu wahren und den Versuchen zu Störung der öffent lichen Ruhe und Ordnung mit aller Strenge zu begegnen. Stuttgart, 16, Dec. Der Staats-Anzeiger bringt auf Grund des Paßgesetzes folgende Berichtigung: „In einer Nachricht des Staatsanzei gers heißt es: «daß infolge gepflogener Untersuchung, wobei sich entschieden gesetzwidriges politisches Treiben herauSgestellt habe, bisjetzt 16 Mitglieder deS Ärbeifetvereins ausgewiesen worden seien; gegen Andere schwebe die Untersuchung noch.» (Nr. 633). Der unterzeichnete Verein erklärt hiermit, daß fowol ihm, älS auch den Ssu-S^'sstnen bisjetzt «gesetzwidriges politi sches'AUen» nicht nachgewiesen werden konnte und daß die Andern einer Untersuchung mit Ruhe entgegensetzen. Stuttgart, 13. Dec. 1851. Dcr ArbeiterbildüngSvercin." Karlsruhe, 15. Dec. Der Großherzog Hal, wegen Unpäßlichkeit . den Landtag nicht in Person eröffnet; die Eröffnung geschah durch den Die Constitutionen Frankreichs. §Seit der .ersten französischen Revolution von 1789 sind in Frankreich nacheinander zehn Constitutionen in Geltung. und Wirksamkeit gewesen. Die erste von 1791 (13. Sept.) stellt« an die Spitze des Staats einen König nebst einer einzigen gesetzgebenden Versammlung; die zweite, republi kanische, von 1793 (24, Juni), eine Nationalversammlung und einen Voll- ziehüngsräth von 24 Mitgliedern (diese Verfassung ist nie eigentlich ins Le ven-«treten); die dritte von 1795 ein Directorium von fünf Mitgliedern nebst zwei Räthen, dem der Alten und dem der Fünfhundert; die vierte von 1799 (25. Dec.) einen auf zehn Jahre gewählten ersten Consul, hem zwei Consuln mit berathender Stimme, ein Senat, ein Tribunal und ein gesetzgebender Körper zur Seite ständen; hie fünfte voni 4. Aug. 1802, «inen Consul auf Lebenszeit; die sechste vom 20. Mai 1804, einen Kaiser; die Verfassung der. Hundert Tage oder die Ergänzungsacte von 1815 gleich falls einen Kaffer, aber mit zwei Kammern; die octroyirte Charte von 18s4 (4. Juni), sowie die revidirte von 1830 (11. Aug.), einen konstitu tionellen König mit zwei Kammern; endlich die Betfäffung von 1848 (4. Mai), einen Präsidenten aNf vier Jahre Und «ine Nationalversammlung. Dem- Nach ist die Charte vön 1830 am längsten in Wirksamkeit gewesen. Die CvüstitutioU von 4799, welche Ludwig Napoleon mit Modifikationen wie der cinzu führen beabsichtigt, kannte keine Volkswahl, indem die Mitglieder dcs 'Tribünats (100) wie die des gesetzgebenden Körpers (300) nur vom Senate ernannt wurden, dieses Senals aber von den Consuln (später er gänzte sich der Senat durch Selbstwahl): bei den Sitzüngen derselben fand nur rin« sehr beschränkt« Oeffentlichkeit statt; der gesetzgebende Körper durfte nicht diScutiren, sondern konnte nur annehmen oder verwerfen, und die Ini tiative stand natürlich der Negierung zu. : Ahrem Motto getreu, wird die D««tfche RtKgemrine Aeit««g auch im nächsten Jahre fortfahren, für „Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz" zu wirsen, Sie glaubt durch ihre Haltung die Achtung der freisinnigen Parteien erlangt zu haben und wird sich durch die Anfeindungen ihrer Gegner nicht heirren lassen. Bon allen bedeutendern Punkten Deutschlands, ebenso aus Frankreich, England, der Schweiz, Italien, den Vereinigten Staaten von Nordamerika rc. erhält die Deutsche Allgemeine Zeitung zahlreiche Originerscorrespondenzen. Die wichtigern Fragen des Tages, wie gegenwärtig die Ereignisse in Frankreich, die deutsch« Zollftag« rc. werden in orientirenden Leitartikeln besprochen. Um die größte Schnelligkeit in Mittheilung von Neuigkeiten zu «rmöglichen, wird die Zeitung auch künftig täglich Zwei mal, mit Ausnahme des Sonntags, erscheinen. Auf dje Reichhaltigkeit des täglich bei- , gegebenen Uersilletan wird die größte Sorgfalt verwendet. Namhafte Schriftsteller in Leipzig, Dresden, Berlin, Wien, München, Paris, London, Neuhork rc. schildern das gesellschaftliche und künstlerische Leben jener Städte; alle interessantern literarischen Erscheinungen werden von kompetenten Fe- tz«« besprochen. - ' Mit dem 1. Januar 1852 beginnt ein «e«e» Ftbo«»eme«t. Bestellungen, die man baldigst zu machen bittet, werden von allen Postämtern deS In- und Auslandes angenommen, in Leipzig und Dresden von den Expeditionen der Zeitung. Infolge der seit kurzem cingctretenen Wr-i» <OMätzig««g beträgt das vierteljährliche Abonnement für Sachsen nur 1 Thlr. 15 Ngr., für das übrige Deutschland und das Ausland 1 Thlr. 21 Ngr. 7 jKrtserate finden durch die Zeitung die weiteste Verbreitung und werden mit 2 Ngr. für den Raum einer Zeile berechnet. EÄpzig, im Dekember 1851. L'. Kl. Donnerstag. Erste Ausgabe.'» WrmittagS 11 Uhr. M. 637. ^Sonntag«, täglich ,»ei '' ' MM DtilW Mgmtilie Zeitung De«tsHl»«d» Rach der Börsen,Halle wurde der Beschluß der Bundesversammlung, «ine Note an die englische Regierung wegen der Flüchtlingsfrage zu erlas sen (Nr. 635), auf den Antrag Oesterreichs und Preußens in der Sitzung am 6. Dec. mit 12 unter 17 Stimmen gefaßt. L BexliN, 17. .Dec. Aus Alien ist die Mittheilung hierher gelangt, daß von dort der preußischen Regierung ebenso wie den andern Regierun- gen eine Verbürgung ihrer bisherigen Zolleinnahme für den Fall einer Zoll- «inigung angeboten werden wird oder schon in diesen Tagen angebottn wor den ist.—Die heute bedeutend niedriger gekommene französische Rente hat hier Befremden erregt. Nach manchen Andeutungen ist die Aus sicht und das Vorhandensein so vieler parcellirter Aufstände wol der Grund. — Die Gerücht«, welche schon seit längerer Zeit die Presse durchziehen und von einer Auflösung der hannoverschen Kammern sprechen, wiederho len sich seit gestern hier sehr laut. n München, 15. De* In der heutigen Abgeordnetensitzung wurde zuerst den Verträgen de- Zollvereins mit der oömanischen Pforte und dem Königreiche Sardinien/ sowie den Tarifveranderüngen bezüglich de- Reis und de« Baumöls die Zustimmung der Kammer ertheilt. Dann ging sie an dit'Be^ des uinsäffenden Entwurfs eines Forstgesehss, der fix wbl hl« kniff'Eüd^^ dürfte,, worauf die WeihnachtS- fMtaged;« Sitzüngen für eiNige Zcit unterbrechen werden. Die Roth- wen-Weit eines A sowbl im allgeineinen StäatSintcrrssb »Vie in dem der vielen Privateigcnthümer wurde längst eingesehen; der Stand der bisherigen Gesetzgebung in den sieben diesseitigen Kreisen, die Verschieden heit und theilweise Zweckwidrigkrit det bestehenden forstpolizeilichen Bestim- Hte gegeben 's Ngr. 78-811 -nen und
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview