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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 13.08.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-08-13
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187408133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18740813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18740813
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1874
- Monat1874-08
- Tag1874-08-13
- Monat1874-08
- Jahr1874
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Großenhainer Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Lonnadend mit Ausschluß der Feiertage. UMHattUW und AnzeiMatt. Abonnement: Vierteljährlich lO Rgr. -Umtsvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenannahme: Bis Lags vorher spätestens früh 9 Uhr. Insectionsbeträge von auswärts sind in Post- marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. NS. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Donnerstag, den 13. August L8S4. Verordnung, die Emschärsimg der für das Maatz- und Gewichtswesen bestellende» Vorschriften nnd die Bestrafung von Zuwiderhandlungen betreffend. Obschon die Maaß- und Gewichtsordnung des Deutschen Reichs bereits seit dem 1. Januar 1872 vollständig in Kraft getreten, ist doch mehrfach wahrzunehmen gewesen, daß den Vorschriften derselben nicht allenthalben gehörig nachgegangen wird. Insbesondere werden noch öfter Waaren nach altem, dem ungezogenen Gesetz nicht entsprechendem Maaß und Gewicht angeboten oder gesucht, und läßt sich hiernach annehmen, daß auch beim Ver kaufe dieser Waaren noch unzulässige Meß- und Wäge - Instrumente angewendet werden. Das Ministerium des Innern sieht sich hierdurch veranlaßt, auf die Vorschrift iu Artikel 10 der Maaß- und Gewichtsordnung, nach welcher zum Zumessen und Zuwägen im öffentlichen Verkehr nur in Gemäßheit dieses Gesetzes gehörig gestempelte Maaße, Gewichte und Waagen angewendet werden dürfen, sowie auf die Bestimmung in K 300 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs sür das Deutsche Reich, welche Gewerbtreibende, bei denen ein znm Gebrauche in ihrem Gewerbe geeignetes, mit dem Stempel eines Eichungsamtes nicht versehenes Maaß oder Gewicht, oder eine unrichtige Waage vorgefunden wird, oder welche sich einer anderen Verletzung der Vorschriften über die Maaß- und Gewichts-Polizei schuldig machen, mit Geldstrafe bis zu 30 Thlr. oder mit Haft bis zu vier Wochen bedroht, hierdurch nochmals hinzuweisen. Alle WohlfahrtSpolizeibeyörden aber werden angewiesen, über die genaue Beobachtung der für das Maaß- und Gewichtswesen gellenden Bestimmungen pflichtmäßlg Obficht zn führen und Zuwiderhandlungen zur gesetzmäßigen Ahndung zu bringen. Dresden, am 31. Juli 1874. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 21. September 1874 das dem Restaurateur Karl Traugott Marhold in Mülbitz zugehörige Grundstück, das sogenannte Schillerschlößchen, Rr. 4 des Katasters, Fol. 5 des Grund- und Hypotheken- buchs für Mülbitz, welches Grundstück am 24. Juni 1874 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 8300 Thlr. von den Ortsgerichtcn daselbst gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle, sowie in dem zu versteigernden Grundstücke selbst aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ' gemacht wird. Großenhain, am 1. Juli 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Im Auftr.: Heinichen, Ass Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 26. September 1874 i das Friedrich August Zimmermann in Göltzscha zugehörige Haus- und Gartengrund- > stück Rr. 20 des Katasters, Fol. 19 des Grund- und Hypothekenbuchs sür Göltzscha, welches , Grundstück am 4. Juli 1874 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 580 Thlr. von den z dasigen Ortsgerichten gewürdert worden ist, uothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle, sowie in der Schänke zu Göltzscha auöhängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 6. Juli 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Im Auftr.: Heinichen, Ass. Submission. Auf Befehl des Königlichen Kriegsministeriums soll der Bau einer Eseadron- easerne und eines Gscadron-Pferdestalles in Großenhain im Wege der öffentlichen unbeschränkten Submission, jedoch vorbehältlich der Auswahl unter den Lici- tanten an einen Unternehmer oder an ein Consortium vergeben werden. Refleetanten wollen ihre Gebote versiegelt mit der Aufschrift „Bau der Großen hainer Caserne " bis dm Anguß s. v., vormittags 1V Uhr, wo die Submission geschlossen wird, im Bureau der Geniedirection, Hospital straße 11,1., abgeben, woselbst auch die Contractsbedingungen, Pläne und Kostenanschläge täglich von 9 bis 1 Uhr ansliegen resp. gegen Erstattung der Herstellungskosten abge- ! geben werden. ! Dresden, den 6. Augnst 1874. Die Gemedirectton. Lagesnachrichten. Sachsen. Nach in Dresden eingetrossencn, von dem „Dr. I." mitgetyeitten Nachrichten aus Ostende erfreuen Sich Se. Majestät der König des besten Wohlseins und nehmen die Bäder, vom Wetter begünstigt, regelmäßig fort. , Am 3. d. M. folgten iLe. Majestät einer Einladung Sr. Majestät des Königs der Belgier nach Laeken. Zum Diner daselbst waren die deutschen Mitglieder der in Brüssel tagenden internationalen Eonferenz, sowie sämmtliche bel gischen Minister geladen worden. Am Abend desselben Tages begaben Sich Se. Majestät von Laeken nach Brüssel, nah- s tuen das Absteigeguartier im Hause des tönigl. sächsischen Gesandten, wirkt. Geh. Naths v. Fabrice, wohnten einer von demselben veranstalteten Soiree bei und kehrten Diens tag früh nach Ostende zurück. Am 5. fand bei Sr. Ma jestät zur Feier des Geburlsfestes Ihrer Majestät der Königin ein Diner statt, zu welchem die in Ostende anwesenden Sachsen Einladungen erhalten hatten. Der Aufenthalt Sr. Majestät in Ostende, woselbst man Allerhöchstdemselben so wohl selten der königlichen, als auch der städtischen Behörden und der Badedirection mit der ausgezeichnetsten Aufmerk samkeit und Rücksichtnahme begegnet, dürste sich bis Mitte des Monats erstrecken. Am 8. August Nachmittags in der 4. Struwe brach, wie man dem „Dr. I." aus Mügeln berichtet, in einer Wirtschaft zu Gröppendorf auf unerklärliche Weise Feuer aus, das bei dem herrschenden Winde durch Flugfeuer eine solche Ausdehnung erlangte, daß in ganz kurzer Zeit 14 Brand stellen entstanden waren. Den mehrstündigen angestrengten Arbeiten der freiwilligen Turnerfenerwehr zu Mügeln ist es hauptsächlich zu verdanken, daß dem Brande Einhalt geschah. 19 Familien, größtentheils arme Leute, haben ihre sämmt liche Habe verloren; das Elend ist daher sehr groß. In Neudörfchen bei Mittweida hat am 7. August der Blitz in ein Haus geschlagen und gezündet, so daß dasselbe bis auf die Umfassungsmauern niederbranute. Leider wurde durch den Blitz aber auch eine Frau in diesem Hanse ge- tödtet, eine zweite gelähmt und eine dritte betäubt. Letztere beiden Frauen befanden sich indeß den Umständen nach wie der wohl. Bei Plauen wurde am 5. August ein sechsjähriges Mäd chen durch einen «sprengschuß lebensgefährlich verletzt. Im Johannisschacht bei Stollberg ist am 6. August ein ! Häuer von einer niedergehenden Wand verschüttet und so schwer verletzt worden, daß er nach Verlauf einer halben Stunde starb. Deutsches Neich. Die „Deutsche Reichs-Eorresp." schreibt: Die Nachricht, daß dem nächsten Reichstage auch ein NeichsvereinSgesetz unterbreitet werden soll, welche von anderer Seite bezweifelt wurde, wird uns von sonst gut unterrichteter Seite bestätigt, und zwar heißt es, daß selbst von anßerpreußischen Bundesregierungen die Anregung hierzu auögegangen sein soll, da es auch dort schwer wird, bei den Umtrieben der Ultramontanen und Socialdemokraten noch ferner die Autorität der Staatsgewalt aufrecht zu er halten. Ebenso wie das preußische, zeigen sich anch andere deutsche Vereinsgefetze deu jetzigen Verhältnissen nicht mehr bach, ist zum Präsidenten des Reichseisenbahnamteö ernannt worden. Die zum Kreuzen in den spanischen Gewässern bestimm ten Kanonenboote „Albatroß" und „Nautilus" haben am 8. August Mittags den Kieler Hafen verlassen. Die Kreistage der sechs lothringischen Kreise Dietenhofen, L>aargemünd, Forbach, Ehäteau-Salins, Saarbrück und Böt chen haben sich am 10. August an den resp. Hauptorten der genannten Kreise constituirt, nachdem im Ganzen 43 von 54 Vertretern den Eid auf deu Kaiser und die Reichsver- fassung geleistet hatten. Aus Saarbrücken schreibt man: Die Einweihung des Denkmals auf dem Winterberg, zur Erinnerung an die Schlacht bei Spichern, hat am 9. August unter Theilnahme einer zahlreichen Zuschauermenge programmmäßig stattge- gefunden. An dem Festzuge, welcher sich aus der Stadt auf den Winterberg bewegte, haben an 10,000 Personen Theil genommen. Viele Kriegervereine aus der Rhein provinz und aus der Pfalz, sowie zahlreiche Deputationen von preußischen und bayrischen Truppenabtheiluugen, welche vom Kriegsminister v. Kameke geführt wurden, befanden sich im Zuge. Nach der Weihrede eines protestantischen Geistlichen hielt der Vorsitzende des Eomites eine Ansprache über die Entstehung und Bedeutung des Denkmals. Die Rede schloß mit einem Hoch auf den Kaiser. Der Regie rungspräsident v. Wülsten aus Trier verlas darauf eine Eabinetöordre des Kaisers, nach welcher den Städten Saar brücken und St. Johann in Anerkennung der von ihnen bewiesenen patriotischen und opferfreudigen Haltung in den Jahren 1870 und 1871 die Erlaubnis; crtheilt wird, den preußischen Adler in ihren Stadtwappen zu führen. Die Feierlichkeit schloß mit einem von dem Regierungspräsidenten ausgebrachten Hoch auf die Armee. Die lothringischen Blätter berichten wieder von einem betrübenden Vorfälle in Pont-ä-Mousson, bei dem mehrere Deutsche von dem Pöbel dieser französischen Stadt insultirt wurden. Namentlich ein Beamter einer nahe gelegenen , lothringischen Stadt war den gröbsten Insulten ausgesetzt. ! Die bessere Klasse wurde sich völlig der Ungebühr der ! Jämmerlichkeiten bewnßt, denen die deutschen Gäste der i Start ausgesetzt waren; der Pöbel aber lärmte und tobte: cke* prussien*, ü les pru^sieuLi! Nur die Frau eines j Apothekers konnte ihre Revanchelust nicht so weit bemeistern, um nicht eins der unter militärischer Escorte abgeführten Opfer mit einem Backenstreich zu tractiren. Der Vorfall hat jedoch noch seine anderweitig zu ziehenden Conseguenzen. Die Deutschen waren gelegentlich eines städtischen Festes in zn welchem die Reichseisenbahnen einen Extrazug zu ermäßigten Preisen von Metz aus eingelegt hatten. Das Entgegenkommen der Behörde ist somit traurig belohnt, und die französischen Grenzstädte mögen es für die Zukunft nicht als bösen Willen betrachten , wenn von nun ab ein solches Entgegenkommen wegsällt. So lange eben die Behörden der französischen Städte nicht dafür einstehen können, daß die ihnen auf ihren Wunsch zugeführten deut schen Gäste dort auf unbedingte Sicherheit der Person rechnen können, muß davon abgesehen werden. Die Gerichts behörden der französischen Nachbarstadt werden hoffentlich den Ruhestörern ihrer Stadt begreiflich machen, daß auch Nichtfranzosen, welche sich als Gäste dort befinden, auf artige nnd zuvorkommende Behandlung Anspruch haben. Preußen. Se. Majestät der Kaiser ist am 9. August Nachmittags um 5 Uhr in Berlin eingetroffen und hat sich sofort nach Babelsberg begeben, woselbst am Morgen Ihre Majestät die Kaiserin angekommen war. Durch königl. Eabinetsordre ist bestimmt worden, daß die Offiziere und Mannschaften der Fußartillerie statt der bisherigen rothen EpanletteS bez. Achselklappen fortan solche in weißem Tuch zu tragen haben. Die Regimentsnummer auf den Achselklappen der Mannschaften wird in rother Schnur ausgeführt. Andere Aenderungen in der Unifor- mirung der Fußartillerie sind nicht getroffen. Infolge der vom 1. Januar 1875 ab angeordneten Ein führung der Reichsmarkrechnung für den Verkehr bei den öffentlichen Kaffen sowohl, wie für den allgemeinen Verkehr sind die Kassenverwaltungen angewiesen worden, das Publi cum darauf aufmerksam zu machen, daß von diesem Zeit punkte ab die auszustellenden O.uittungen für aus öffentlichen Kassen zu empfangende Zahlungen auf „Mark" und „Pfen nige" lauten müssen. Eine beträchtliche Anzahl falscher preußischer Kasseu- Anweisungen zu fünf Thalern von der bekannten blaugerän derten Sorte cke ckulu 1856 soll seit einiger Zeit in Berlin in Eirculation gekommen sein. Es ist umsomehr Vorsicht bei der Annahme dieser Fünfthalerscheine zu empfehlen, als die Falsificate, wie die „Post" constatirt, so vorzüglich ge lungen sind, daß man sie als solche bei oberflächlicher Be trachtung, ja selbst bei nicht ganz erschöpfender Untersuchung entsprechend, und da dem Reiche das Vereiuswesen zugewiesen ist, so ist es erst recht vorgezeichnet, auf Grund tiefer Eom- pelenz eine gesetzliche Handhabe zu schaffen. Wie uns ferner mitgetheill wird, foll bereits ein hoher Beamter des Reichs kanzleramts mit der Ausarbeitung eines derartigen Gesetzes betraut sein, und würde hierbei auch möglichst Rücksicht ge- § uommen werden auf die Wünsche, welchen der Abgeordnete Or. Schulze-Delitzsch in seinen Anträgen wegen der recht lichen Stellung der Vereine Ausdruck gegeben hat. Der Präsident der preußischen Eisenbahndirection, Mav- Pont - Moufson
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