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Elbeblatt und Anzeiger : 08.04.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-04-08
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-188204086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18820408
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18820408
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1882
- Monat1882-04
- Tag1882-04-08
- Monat1882-04
- Jahr1882
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 08.04.1882
- Autor
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EUMall und Anzeiger. Arntsötatt -er Lönrgl. Amtshauptmannschaft Großenhain, -er König!. Amtsgerichte Mesa «ad Strehla, sowie des Äadtraths ra Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. SS. Jahrs z« 42. Sonmimd, dm 8. April 1882. Gstern! Tn. Die Glocke verhallt und droben im Aether Stimmt nun die Lerche ihr Loblied an, Bald laut und bald leise Auf eigene Weise, Denn jeglicher betet so wie er kann. Unter ihr, flimmernd im Sonnengolde, Breiten die lachenden Felder sich aus, Locken die Menschen in's Freie hinaus, Füllen mit Freude jegliche Brust — Das ist des Ostertages Lust! Die Sonne sinkt und die Abendschatten Hüllen die Erde in Dämmerung ein ; Doch droben so ferne Die ewigen Sterne Erglänzen wie immer im funkelnden Schein. Dauernd auch wie die himmlischen Leuchten Mög' es im Herzen der Menschheit steh'n: Alles Bose muß untergeh'n, Doch das Gute sei unser Hort! Das ist der Ostern Segenswort. Die Sonne erwacht; mit goldenem Scheine Küßt sie die morgenduftende Au'; Vor säuselnden Winden Die Nebel verschwinden, Es färbt sich der Himmel mit köstlichem Blau, Stille noch ruht auf Thal und auf Hügeln, Nur von ferne das Glöcklein klingt, Das uns die festlichen Grüße bringt, Da wir zu neuem Leben erwacht. Das ist des Ostermorgens Prachl! Die Glocke erschallt; mit ihren Klängen Kündigt die freudige Botschaft sie an: Aus Todesbanden Christ ist erstanden, Vernichtet des Bosen erlahmender Bann, Frei sind die Geisler, die es nur wollen; Frei, wer nach Gutem und Edlem ringt, Frei, wer in sich vas Böse bezwingt, Frei, wer mit ihm zum Leben erwacht, Das ist des Osterfestes Macht! ErMiin in wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — Abonnemcntsprcis vierteljährlich l Mark 25 Psg. — Bestellungen nehmen alle Kaiser!. Poftanstalten, die Expeditionen n> Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dein ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bis Tags vorher Vormittags 10 Uhr. Erlaß an die Stadträthe, Gutsvorsteher und Gemeindevorstände des amtshauptmannfchaftlichen Bezirks Großenhain. Da die unter Leitung des Herrn Oberstlieutenant Schreiber a la. suite des Königlich Preußischen Generalstabes vorzuneymenden Vermessungs arbeiten zur Landesaufnahme im Königreich Preußen auch in diesem Jahre mit Genehmigung der Königlich Sächsischen Ministerien des Innern und der Finanzen und zwar von Mitte dieses Monats an auf Beobachtungen innerhalb des sächsischen Staatsgebietes auf den Stationen Keulenberg, Strauch, Collm und Leipzig sich erstrecken werden, wird dies mit der Weisung hierdurch öffentlich bekannt gegeben, dem genannten mit offener Ordre der genannten Königlich Sächsischen Ministerien vom 17. vorigen Monats versehenen Stabsofficier nebst untergebenen Dirigenten pp. in gleicher Weise wie dies in der Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft vom 6. April 1881 bereits angeordnet ist, die erforderlichen Hilfsleistungen zu gewähren. Großenhain, am 4. April 1882. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Weiss enbach. Erlaß an den Herrn Bürgermeister zu Radeburg, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain. Mit Bezugnahme auf 8 14 der Verordnung vom 4. April 1879 (des Gesetz- und Verordnungsblatts S. 160 ff.), die Aufbringung des Bedarfs für die katholischen Kirchen und Schulen der Erblande pp. betreffend, erhalten die obgenannten Ortsbehörden hiermit Veranlassung, spätstens bis zum I. Mai 1882 über die in ihren Orten wohnhaften oder ansässigen, über 14 Jahr alten Katholiken, welche eignes Einkommen haben, einschließlich der nach Z 3 des Eine kommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 für ihre Person beitragspflichtigen katholischen Ehefrauen, nach Name, Stand und Einkommensteuersatz unter Benutzung des auf Seite 172 des Gesetzblatts von 1879 enthaltenen Schema ein Berzeichniß, eventuell wenn in dem betreffenden Orte Katholiken sich nicht aufhalten, Vacatschein anher einzureichen, dabei aber zu berücksichtigen, daß bei Grundstücksbesitzern, die nicht am Orte wohnen, statt des Einkommensteuersatzes die Summe der auf ihren Grundstücken daselbst ruhenden Steuereinheiten, sowie bei Personen unter 16 Jahren, welche nach 8 6 Nr. 8 des Einkommensteuergesetz:s von der Einkommensteuer befreit sein würden, der Einkommensteuersatz der untersten Klasse anzugeben ist, während bei denjenigen Personen, welche nicht über 300 M. steuerpflichtiges Einkommen haben, letzteres anmerkungsweise zu erwähnen ist. Großenhain, äm'3. April 1882. Die Königliche Amtshauptmannschaft. - von Weissenbach. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte sollen den 17. April 1882 die dem Schankwirth Carl Gustav Gneutz in Mehltheuer zugehörigen Grundstücke, 1. das Hausgrundstück Nr. 69 des Catasters, Nr. 66 des Flurbuchs und Nr. 148 des Grund- und Hypothekenbuchs für Mehltheuer, und 2. das Feldgrundstück Nr. 90 des Flurbuchs und Nr. 1K4 des Grund- und Hypothekenbuchs für Mehltheuer, welche Grundstücke am 11. Januar 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten und zwar ' - das Hausgrundstück mit Garten und Schankgerechtigkeit auf ' 5866 M. — Pf., das Feldgrundstück auf ' ' '. ' - 760 M. — Pf. gewürdert worden sind, nGhwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. / H . ' i Riesch, M'L2. Januar M2. Kvnigltch-S Amtsgericht. , - Scheuffler. .
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