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Dresdner Journal : 01.03.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-03-01
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187403011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18740301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18740301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1874
- Monat1874-03
- Tag1874-03-01
- Monat1874-03
- Jahr1874
- Titel
- Dresdner Journal : 01.03.1874
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1872 A50 Sonntag. d«n I. Miiz 1' 11»Ki«»«« tritt iLdrlicd / » Tdft 8tm»p«lss»dübr, -s DresdnerIMMl kär äev K»vw »ioer Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann. Nckrliottr. . . . S Tdlr. HjLdrlLofi: 1 Tdlr. 1L Hssr. Lun«l»vNvlowerv: 1 Ussr Io»-r«teo»»»»I>io<' «o,N>r1,r Lvlpttg: /> LowmiiiiooLr Orssäll« Ivunull»; ,. lokr««« tritt itbrlied < Tdlr 8t«ap«lss»dül Lr»ebst»«o, D^llod mit ^umuckm» ä« So»- vvä km«rt»L«, ^d«cki kür äe» koiU«vä«v 1»U. Vi«L-L*1p»lL->—: Sa«-^»te»n cl ^o-/er, Lsrllv Vi«»-Luodurss-?nt^-l.«tp^-rr»llt- t»n ». U HÜLcL« Null ^Tos»'«, >«rUL: L Ir«m»o^ Lc^lottr/ >r«, l»o: T Stan-«»'» öüreau; ed,-uuti: /> kr»i»t Mrt» ».:L /a«-A^'»et>«u./ C.Vuckt,, DauLectCo., SärUt»: /»vT-, Siuwovr: C Lc^E/er, k»rt«: Da/ittk, Co.. >tolt^»n Do,»Lo ¬ ck Co., Ssckck ^,tno7ge«»-Für-a«, Vt«o, ^4/ O/Ptt>L. K-rauixodorr Xöui^l. Lrpeciition äes Drosciner Journals, Orenllvn, Illiu'^uretben^ttsxt' Xo. 1. den gegen die Redacteure der „Gaz. Tor." und des hie pro Ftuilletou. (Rrdigirt von Ott» Banck.) der Berathung der Besteuerung der Vla-waaren begonnen und nothwendige Rücksichtnahme geboten, die Programme neben einer größeren Novität in besonderer Fürsorge mit gehaltvollsten Meisterwerken auszustatten, reichen Kunstgenuß des Publicums sicher zu stellen. Das Pro gramm dieses Concerts erwies diese umsichtige Fürsorge nicht. C. Banck. EinaesandteS. Keullleton. Inserate. TageSkalender. Beilage. BetriedSüberficht der k. StaatSeisenbadnen Monat December v. I. Telegraphische Witterungsberichte. Börsennachrichten. Inserate. V — Laut einer Posener Korrespondenz der „ Wes.-Ztg." 7 steht nun fest, daß dem Erzbischof in einer Zelle des "Gefängnisses in Ostrowo eine Betkapelle eingerichtet * Der Bibliothekar der Laurenziana in Floren», Cri- sostomo Ferrucci, sucht in einer interessanten Schrift nach zuweisen, daß der so oft als der „Schwan von Pesaro" bezeichnete Maestro Rossini eigentlich drr Stadt Lugo Kunst. Aus München schreibt man: Die für die Höhen nächst Oberammergau bestimmte Kreuzbildgruppe, welche im Auftrage des Königs im Atelier des Professors Halbig aus dem bekannten Kelheimer Steinkolosse ge- meiselt wird, geht nach 13monatlicher Arbeit ihrer Voll endung entgegen. Das Kreuz mit dem Bilde des Ge kreuzigten ist vis über den Querbalken aus einem Stein gemeiselt, erreicht eine Höhe von 12 Fuß und hat ein Gewicht von 2M Centner. Der Steinblock, aus welchem es gehauen wurde, hatte, wie er am 17. Januar v. I. in das Atelier gebracht wurde, 600 Zentner Gewicht. (Gesprengt wurde er im Stcinbruche mit einem anfäng lichen Gewichte von 3000Centnern.) Der Leib des Ge kreuzigten ist von natürlich schöner Bildung, das Gesicht von edler schmerzverklärter Form. Unten am Kreuze kommen die 13 Fuß hohen Gestalten der Maria und des Iohannes zu stehen. Letzterer, mit einem ideal schö nen Iünglingskopf, ist nahezu fertig, während das Stein bild der Maria noch an der ganzen Oberfläche der fei neren Ausarbeitung bedarf. Der Transport der Figuren und der Sockeltheile nach Oberammergau wird ein äußerst schwieriger: die Aufstellung soll jedoch trotzdem bis Sep tember d. I. beendet sein. angehörc. Ferrucci theilt bei dieser Gelegenheit auch einen an ihn gerichteten Brief von Rossini mit, einen der letzten, vielleicht den allerletzten, den dieser geschrieben hat, denn er ist aus Passi, den 18. October 1^68 datirt, etwa vierzehn Tage vor seinem Tode. Ueber Musik äußert er sich darin wie folgt: „Nichts könnte mir mehr Freude machen, als daß Du mich an das Gravicembalo oder Spinett erinnertest, das noch bei Deinem Vetter Malerbi ist. Du weist, daß während ich in Lugo war, in meiner Jugend, ich mich täglich auf diesem barbari schen Instrument übte. Ich sage barbarisch heute, weil ich, wie Du weißt, Pianist von einigem Verdienst in der vierten Klasse geworden bin; doch habe ich es den Ge sanglehrern jetzt empfohlen als weit vorzuziehen jenen geräuschvollen Pjanofortes, für den Unterricht im gefühl vollen Gesang. Wenn Du ius Theater gehst, wirb es Dir leicht werden zu sehen, wie der Rath des Pesarrsen zur Ausführung gebracht worden. Ach! menschliches Elend!" * Die Verhandlungen, welche die preußische Regierung mit Ludwig Knaus betreffs Annahme eines der beiden Ateliers geführt hat, die unabhängig von dem Reor ganisationsplane der Akademie in Berlin begründet wer den sollen, haben einen befriedigenden Abschluß genom- meu. Ludwig Knaus gedenkt bereits im April nach Berlin überzusieveln und dott seinen dauernden Aufent halt zu nehmen. * Zn Bezug auf den literarische» Nachlaß von David F. Strauß erfährt die „Wes.-Ztg." aus Schwaben Folgendes. So weit derselbe für die Veröffentlichung sich eignet, besteht er blos in einer größeren Zahl von Ge dichten, deren Herausgabe aber noch nicht sofort er folgen soll, und in ausführlichen, höchst interessanten Aufzeichnungen, die Strauß über die Veranlassung und Komposition seiner Hauptwerke niedergeschrieben hat. wird. Die Erlaubniß hierzu hat der Decan Fabis in Ostrowo beim hiesigen AppeUattonsgerichte ausgewirkt; sie wurde jedoch blos mit der Beschränkung ertheilt, daß es dem Erzbischof nur gestattet ist, eine Messe wie ein gewöhnlicher Priester abzuhalten, ohne die Assistenz eines Kaplans. Auch wurde nachgegeben, daß der Erzbischof Besuche empfangen dürfe; doch haben Diejenigen, welche ihn besuchen wollen, hierzu die Erlaubniß des KreiSge richtsdirectors nachzusuchen. Das Gesuch dagegen, baß der Gefangene auch seinen Kammerdiener im Gefängniß habe, wurde abgeschlagen, da es sich wohl nicht mit der Gefängnißordnung verträgt. Ostrowo, 27. Februar. (Tel.) Dem Enbischof Le- dochowski ist heute eine Requisitton des Kreisgerichts Gnesen an das.hiesige Gericht um Vollstreckung einer Gefängnißstrafe von 1 Zahre amtlich mitgetheilt worden, welche seilen des gedachten Gerichts der am 19. Decem ber v. Z wegen einer Reihe von Vergehen gegen die Maigesetze gegen den Erzbischof erkannten Gelditrafe von 80 0 Thlr. substituirt worden war. Trier, 26. Februar. Tie Nachricht, dem Bischof Eberhard sei Befehl zum Antritt der Haft zugegangen, ist, der „K. Vlksztg." zufolge, irrig. Köln, 27. Februar. Wie der „K. Vlksztg." aus Berlin gemeldet wird, ist gestern der seiten des Erz bischofs von Köln erhobene Cassationsrecurs ge gen das erste verurtheilende Erkenntniß der hiesigen cor- rectionellen Appellkammer, betreffend Uebertragung eines geistlichen Amtes ohne vorherige Anzeige an den Ober Präsidenten, von dem königl. Obertribunal als unbegrün det verworfen worden. Das Obertribunal nahm con form den Anträgen des Generalstaatsanwaltes an, daß der Thatbestand des im K 22 des Gesetzes vom 11. Mai v. I. bezogenen 8 1 vorliege, wenn der geistliche Obere durch sofortige Uebertragung des Amtes den Staat außer Stand gesetzt habe, sein Einspruchsrecht aus zuüben. Kassel, 27. Februar. (Tel.) Das Appellationsgencht hat heute das Urtbeil des Kreisgerichts Rotenburg be stätigt, wonack der Pfarrer Hopf, Herausgeber der „Hessischen Blätter", wegen Majcstätsbelcidigung zu einer ^monatlichen Gefängnißstrafe vcrurthcilt wird. Straßburg, 27. Februar. (Tel.) Wie die „Straßb. Ztg." vernimmt, werden in Zukunft auf die fran zösischen Zeitungen die im Reichslande giftigen fran zösischen Vorschriften über Zulassung ausländischer Zeit schriften angewandt werden. Telegraphische Nachrichten. Paris, Freitag, 27. Februar, Nachmittags. (W. T. B.) In der heutigen gemeinschaftlichen Sitzung aller vereinigten Kammern des AppellationShofeS wurde die von den Erben des Uhrmachers Naundorff, alS angeblichen Abkömmlingen Ludwigs XVII., wider daS erstinstanzliche Urtheil eingelegte Appellation verworfen. Dav Urtheil des AppellationShofeS erklärt die Appellanten für dreiste und ränkevolle Abenteurer (»vonturikr^nuräis etplkln» ä'nntuee) und verurtheilt dieselben in die erwachsenen Kosten. Versailles, Freitag, 27. Februar, AbendS. (W. T. B.) Die Nationalversammlung setzte deute die Berathung der Steuervorlaaen fort. Ver- schieden« Amendements, die darauf abzielen, einen Tteuerzuschlag auf den Lucker zu legen, wurden in Erwägung genommen. Die Besteuerung der PianoS wurde abgelehnt. Schließlich wurde mit Nichtamtlicher Theil. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. TageSgeschichte. (Berlin. Posen. Ostrowo. Trier. Köln. Kassel. Straßburg. Aus Baden. Weimar. Ham burg. Wien. Rom. London. Mexico.) Ernennungen, Versetzungen rc. im öffentl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Leipzig. Cbemnitz. Bautzen. Bischofswerda. Plauen i. V. Ostrau b. D. Aue.) LermtschteS. Statistik und LolkSwirthschaft. der hiesige „Kuryer" allein in seiner heutigen "Nummer sieben Fälle von Verurtheilunaen. Zum ersten Male er kennen die Gerichte gewöhnlich nur auf eine Strafe von 10 Thlr., im Unvermögensfalle zu 3 Tagen Gefängniß, steigern jedoch im Wiederholungsfälle die Strafe sehr erheblich, selbst bis auf mehrere Monate. Am besten kommen dabei gewöhnlich noch diejenigen Bicare weg, welche bei ihrer Bertheidigung ausführen, daß sie ihrer materiellen Existenz wegen dazu gezwungen seien, gegen die Kirchengesetze zu handeln; während Diejenigen, welche darauf beharren, daß sie trotz aller Bestrafungen geist liche Amtshandlungen verrichten würden, als principielle Gegner der Kärchengesetze strenger bestraft werden. Geld strafen hat übrigens bis jetzt noch keiner der Vican ge- - zahlt; sie haben es vorgezogen, Gefängnißhaft zu ver- e büßen. — Wie den Geistlichen, so ergeht es auch meh- ^ren« polnischen Zeitungsredacteuren. Gegenwärtig 7befinden sich von denselben wegen Preßvergehen 4 in Gefängnißhaft, nämlich die Redacteure des hiesigen ^„Dziennik" und des „Kuryer", ferner des hiesigen „Oren- ffdownik", sowie der bekannte Miarka, Redacteur des ober- Mschlesischen „Katholik". "Neuerdings ist ferner der Re- FüufteS Svmphonieconcert der kgl. musikalischen Kapelle am 27. d. M. unter Direktion des Herrn Hof- kapellmeisters I. Rietz im Saale des Gewerbehauses. Eröffnet wurde dasselbe mit einer Novität, einer Sym phonie (C-moft) von F. Baumfelder. Es erscheint an sich schon ehrrnwerth bn einer anstrengenden Lehtthätig- keit, welche den Geist zu ermüden und die eigene Pro- duction zu lähmen pflegt, ein reges Fortstreben in der Kunst festzuhalten und durch Schaffen eines größern Werkes zu bethätigen. Um so erfreulicher wird der Ein druck, wenn man dabei einem geistig frischen und das verliehene Talent mit künstlerischem Ernst anspannenden Wollen begegnet; im Vollbringen bei der Symphonie hinter der eigmen idealen Vorstellung zurückzubleiben, ist ein allgemeines Loos der lebenden Componisten, und Herr Baumfrldrr gehört nicht zu Denen, welche ihrem Ziele am fernsten blieben. Entgegen der gewöhnlichen gegenwärtigen Erfahrung, daß die technische Fettigkeit und Gewandtheit — wenn auch nicht im Sinne der alten Meister — die Erfindungskraft bei Weitem über ragt, macht sich bei ihm der umgekehrte Fall bemerkbar. Drr Erfindung erscheint, wenigstens in den Motiven der drei ersten Satze — wenn auch nicht von eigenthüm- licher und mächtiger Bedeutung — doch genügend reich, melodiös, frisch und fließend und für die Durchführung glücklich geeignet. Und dieser fehlt weder die im Allge meinen klare Formbehandlung, noch die musikalisch tüch tige und fleißige, in einzelnen Details interessante und in der Intention durchdachte Ausarbeitung, wohl aber jene organisch einheitliche, frei brherrfchte, in großen Linien gestattende Entwickelung der Gedanken, welche diesen allein m sich vertiefender und steigernder Umbildung und poly zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nöthigen schriftlichen Anfertigung einer Darstellung der Sache ist man bereits vollauf beschäftigt. Sobald dieses Schrift- stüch vollendet ist, wird der Präsident des Gerichts- hofss den Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. Die letztere wird wahrscheinlich mehrere Tage in An spruch nehmen. Es werden bei der mündlichen Verhand lung und Entscheidung dieselben Mitglieder des Gerichts höfe- mitwirken, welche in der Sitzung vom 11. d. M. über die Frage entschieden habet«, ob, nachdem die Vor untersuchung wider den Erzbischof Ledochowski einst weilen abgeschlossen, mit Rücksicht auf den Ausfall der selben gemäß 8 28 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 das Verfahren einzustellen, oder ob nach 8 29 der Ange- schuldtgte zu mündlicher Verhandlung vorzuladen sei. — Zn drr heutigen Sitzung des Congresses deutscher Land- wirthx erklärte sich der Graf Dürckheim aus dem Elsaß sehr energisch für einen festen Anschluß an das deutsche Reich. Unfruchtbare Protest« verletzten nur die hei mischen Interessen und wären als ein Verratb ain eigenen Lande zu betrachten. — Gestern ist die ganze 2519 Meter, also über H Meile lange Pferde bähn- strecke vom Potsdamer Thor bis zum Kreuzberge er öffnet worden. Auf dieser Stelle liegen, da sie größten- theils zweigleisig hergestellt ist, 4848 Meter Schienen. Der Fahrpreis für die Tour ist auf nur 1 Silbergroschen festgesetzt worden. Für die Strecke Brandenburgetthor- Potsdametthor schweben noch Verhandlungen, deren günstiger Abschluß namentlich wegen des Anschlusses an die Pferdebahn nach Charlottenburg in hohem Grade wünschenswerth ist. Posen, 25. Februar. Zur Durchführung der Kirchengesetze schreibt man der „N. Pr. Ztg.": In unsrer Provinz, sowie in Westpreußen entfalten gegen wärtig die Gerichte eine sehr rege Thättgkeit bei der Durchführung der Kirchengesetze, insbesondere des Ge setzes vom II. Mai v. I. Dem hiesigen Kreisgericht fällt dabei die meiste Arbeit zu, indem bisher alle Pro- cesse gegen den Erzbischof Ledochowski hier zur Ent scheidung gekommen sind. In der gestrigen Verhand lung, welche wegen gesetzwidriger Anstellung von Geist lichen mit der Veruttheiftmg desselben zu 8000 Thlr. Geldbuße endete, ist das Strafmaximum für jeden ein zelnen Fall erreicht worden, indem der K 22 des Ge setzes vom 11. Mai für die gesetzwidrige Anstellung eines Geistlichen eine Geldbuße von 200—1l)00 Thlr. festsetzt. Außerdem werden gegenwärtig zahlreiche Vicarc von den Gerichten wegen rechtswidriger Vornahme geist licher Amtshandlungen verurtheilt. So enthält z. B. phoner Combinatton ihre ganze poetisch-charakteristische und stimmungsvolle Ausdrucksfähigkeit abgewinnen kann. Und dazu tritt für den Componisten hinderlich in mög lichst vollkommener Darstellung seiner Intentionen Mangel an gewandter Technik in der instrumentalen Behandlung, in der fettigen Beherrschung der Orchestersprache; im Ausdrucke gelungene Combinattonen mischen sich mit völlig mißlungenen, und es ergeben sich außerdem da durch für das Orchester Schwierigkeiten, die dem gewon nenen Toneffecte nicht entsprechen. Der erste Satz leidet unter einem durch zu raschen Wechsel des Jdeenganges zerbröckelnden Aufbau; auch der Drang, originell zu sein und interessant zu bleiben, hat daran Theil und stört namentlich den klaren Eindruck des stimmungsvoll und mit warmer Empfindung angelegten Larghetto. Hervor ragend in interessanter gedanklicher Erfindung, wie in fließender, einheitlicher Entwickelung und gelungener Ge stattung ist das Scherzoso, namentlich originell und rei zend der zweite Triosatz desselben. Am schwächsten zeigte sich der letzte, etwas im Operntone schließende Satz, ^rotz aller kritisch beschränkenden Wahrnehmungen erscheint die Symphonie als ein höchst anerkennenswetther und überraschender Fortschritt in Hrn. Baumfelder's künstlerisch productiver Thättgkeit; er bewahrt in ihr Selbst ständigkeit und die aus dem eigenen Innern heraus thättge Fortbildung, ohne merkbares Reproduciren und Ausnutzen gewisser Vorbilder und ohne in banaler Rich tung und zu trivialen Elementen abzuirren. Mit Recht ward dem Wette warme und aufmunternde Theilnahme gezollt, das von Herrn Hofkapellmeister Rietz mit außerordentlicher Sorgfalt rinstuditt war und von der Kapelle in gewohnter Vorzüglichkeit ausgrfühtt wurde. Es folgte Betboveu's Quvetturr zu „König Stephan" und F. Mendelssohn's Symphonie in wo». Bei nur sechs Symphoniecvncetten erscheint es als eine natürliche Tagesgeschichte. * Berlin, 27. Februar. Wie man der „N.-Ztg." mittheilt, wird der deutsche Botschafter in Pans, Graf Harry v. Arnim, nunmehr in Kurzem von seinem Po sten zurücktreten. (Ein Londoner Telegramm der „Köln. Ztg/ bezeichnet den Grafen Arnim als künftigen Bot schafter in Konstantinopel.) Sein Nachfolger wird der Fürst Chlodwig v. Hohenlohe-Schillingsfürst, früher baherscher Ministerpräsident, Mitglied und erster Vice- prasident des Reichstags. Die amtliche Ernennnung wird aber erst nach dem Reichstagsschluß publicitt wer den. — Der „Entwurf eines Gesetzes, betreffend die aus dem Amte entlassenen oder wegen unbefugter Vornahme von Amtshandlungen bestraften Kirchen diener", liegt jetzt vor. Derselbe umfaßt 3 Paragra phen, die nach der „N.-Z." so lauten: 8 t. Kirchendiener, welche durch gerichtliches Urtheil aus ihrem Amte entlassen worden sind, können ihrer Staatsange hörigkeit durch einen Beschluß der Centralbehörde ihres Hei- mathsstaates verlustig erklärt werden. So lange ein solcher Beschluß nicht ergangen ist, kann ihnen durch Verfügung der Landespolizeibehörde der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Otten versagt oder angewiesen werden 8 2. Die Vorschriften deS 8 t über den Verlust der Staatsangehörigkeit und die Beschränkung deS Aufenthalts finden ferner auf diejenigen Kirchendiener Anwendung, welche wegen Vornahme von Amtshandlungen in einem Amte, das den Vorschriften der Staatsgesetze zuwider ihnen übertragen, oder von ihnen übernommen ist, rechtskräftig zu Strafe ver urtheilt sind Die LandeSpoltzeibehörde ist schon nach Er öffnung der gerichtlichen Untersuchung befugt, dem angeschul- dlgten Kirchendiener bis zur rechtskräftigen Beendigung der Untersuchung den Aufenthalt in bestimmten Bezirken zu ver sagen oder anzuweisen. 8 ». Kirchendiener, welche nach den Vorschriften dieses Gesetzes ihrer Staatsangehörigkeit verlustig erklärt worden sind, können ohne Genehmigung deS Bundesraths in keinem anderen Bundesstaate die Staatsangebvriakeit erwerben. Auch darf denselben ohne eine gleiche Genehmigung der Aufenthalt in einem anderen Bundesstaate nicht gestattet werden, wenn ihnen in ihrem früheren HeimathSstaate der Aufenthalt versagt wird. Der Entwurf wird dem Bundesrathe in seiner nächsten Plenarsitzung vorgelegt werden. — Die Commissionen des Reichstages sind in voller Thättgkeit. Der Umstand, daß die Regierung die Novelle zur Gewerbeordnung im Plenum des Reichstages nickt sehr nachhaltig vettheidigt hat, ließ in der Commission die Frage an sie richten, ob sie auf das Zustandekommen des Gesetzes großes Gewicht lege. Dies wurde von den Vertretern der Re gierung nachdrücklich bejaht und zugleich erklärt, daß ein Gesetzentwurf auch betreffs der ländlichen Arbeiter vorbereitet werde. Die Commission zur Vorberathung des Preßgesetzes trat gestern in Anwesenheit des Reg.- Comm. Landraths v. Brauchitsch unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Völk zusammen. Der Referent der Commission Abg. Marquardsen war abwesend; die Commission trat jedoch sofort in die Specialdiscussion und faßte folgende Beschlüsse: Der tz 1 erhielt auf den Antrag des Abg. I>r. Schwarze, nachdem ein Antrag des Abg. Wiggers auf Herstellung des 4 l der vorjährigen Beschlüsse ab gelehnt war, folgende Fassung: „Die Freiheit der Presse unterliegt nur denjenigen Beschränkungen, welche durch das gegenwärtige Gesetz vorgeschrieben oder zugelassen sind." Der 8 2 (Erzeugnisse der Buchdruckerpresse rc., auf welche sich das Gesetz erstreckt) wurde unverändert angenommen. Der 8 3 j Betrieb des Preßgewerbes) er hielt eine Fassung, welche die Forderung der Regierung einschränkt; ein Theil dieses Paragraphen wurde ge strichen und dafür ein neuer §3» eingeschaltet. 84 (was außerdem als Verbreitung einer Druckschrift an zusehen) wurde unverändert genehmigt. Heute findet wieder eine Sitzung der Commission statt. — Vor der Vertagung des preußischen Landtags hat auch die Commission des Abgeordnetenhauses zur Vorberathung des Gesetzentwurfs über die Verwaltung erledigter katho lischer Bisthümer, und zwar in Anwesenheit der geh. Bekanntmachung. Die diesjährigen Aufnahme-Prüfungen der an- gemeldeten oder noch anzumeldenden Expectanten für das Königliche Sächsische Cadetten-Corps sollen vom 15. bis mit 18. April stattfinden. Für die Anmeldung der Expectanten, für denn An sprüche auf Cadetten- oder Pensionärstellen und für die bei erfolgter Aufnahme in das Cadetten-Corps zu leisten den l^rnehungsbeiträge rc. ist das Regulativ für das Königlich Sächsische Cadetten-Corps vom 1. Januar 1872 maaßgebend. Der gedruckte Auszug aus dem erwähnten Regulativ, sowie gedruckte Formulare zur Anfertigung der noth wendigen Nationale, sind durch die hiesige Buchhandlung von Carl Höckner käuflich zu beziehen. Dresden, dm 9. Februar 1874. Kriegs-Ministerium. von Fabrice. Regierungsräthe Lucanus und I)r. Hübler als Commis- sare der Staatsregierung noch eine Sitzung abgehalten, welche indessen vollständig durch eine Generaldiscussion über das Gesetz ausgefullt wurde. Die Specialdis cussion des Entwurfs wird nunmehr erst nach der Bettagung des Landtags stattfinden. — Von Seiten der Staatsreaierung sind die vorbereitenden Arbeiten für die Ausführung des Ci v i l e h e g e se tz e s be reits in Angriff genommen worden. Es handelt sich in erster Linie um die Abgrenzung der Civilstandsbezirke. Die darauf bezüglichen Anordnungen werden nach er folgter Sanction des Gesetzes von Seiten des Königs Miverweilt erfolgen. — Nack einer Entscheidung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten sind die ein- Mlnen Altkatholiken, so lange eine anderweite paiochiale Regelung in gesetzlicher Weise nicht stattge- mnden hat, fortgesetzt als Mitglieder derjenigen katho- lssckci, Gemeinden anzusehen und zu behandeln, zu Wicken sie bis zu jener Regelung gehört haben, und es ! nWß daher dis zur Einführung der Civilehe und der Aurkundung des Personenstandes durch bürgerliche 1 Bsamte die Eintragung der bezüglichen Parochialhand- i lungen in die Kirchenbücher der hierfür gesetzlich zu- Adacteur des „Kulmer polnischen Volksfreundes" zu 4 stehenden Pfarrer erfolgen. — Der Tennin zur münd- «Monaten Gefängniß veru«theilt worden; ebenso schwe- lichen Verhandlung in der AnNagesache gegen den Erz- Mben gegen die Redacteure der „Gaz. Tor." und des hie bischof Ledochowski wird nach der „Sp.Z." vor Aigen „Miarus" Preßprocesse. dem königl. Gerichtshöfe für kirchliche Angelegenheiten bestimmt erst gegen Mitte ")lpnl stattfindcn. Mit der Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben allergnädigst geruht, dem Güttleraehilfen Karl August Kreher hier die sil berne Medaille vom Albrechts-Orden zu verleihen. S«. Majestät der König habm dem Kaufmann und Fabrikanten chirurgischer Instrumente, Julius Böhmer zu Dresden, das Prädicat „Königlicher Hoflieferant" allergnädigst zu verleihen geruht.
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