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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.08.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-08-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189708271
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18970827
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18970827
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-08
- Tag1897-08-27
- Monat1897-08
- Jahr1897
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.08.1897
- Autor
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Riesaer D Tageblatt und Anzeiger Wetlall md Anzeiger). Ttr«8ramm-«dnfl< HH» gA 6 I* FU Firnstinchpelle „Tageblatt", ««es». Rr. L0. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 198 Freitag, 37. Angast 1897, Meads. SO. Jahrs. Da» Riesaer Tageblatt erschein jrd« Tag Mrad» mit Lusnahme der Soun- and Festtag«. Vierteljährlicher »egaggp«» bei Abholung ta den «rpedttioa« i» Riesa und Strehla oder darch ans«» Träger frei in« Han» 1 Mari 50 Pfg., bei Abholung am Schalt« d« laiserl. Postanstalteu 1 Marl 25 Psg., durch den Briesträg« frei in» Hm» 1 «art SS Pi». >a»rige»Umach», fik di« Namm,» HM Msgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschästsstrll, Kastanienstraß« SS. — Für di« Rrdactio» »«antwortlich; Herman» Schmidt in Riesa. Mittwoch, den 1. September 1897, von Borm. 10 Uhr ab lammen im Hotel „zum Kronprinz" hier 12 St. Frauenhüte, 14 St. Krauen- und Kinderhauben, 1 Firmenschild, 40 St. Hutträger, 1 größere Parthie Putzwaarenartikel, darunter künstliche Blumen, Hutfayon u. s. w. zur Versteigerung. Riesa, am 27. August 1897. Der Ger.-Boüz. beim Königl. Amtsgericht das. I. V.: Andrere. Kirchengemeinde Riesa. Der Zutritt zu den Trauungen erster Klaffe in der Trinitatis-Kirche ist nur gegen Abgabe von Eintrittskarte« gestattet. Die Karten können am Tage vor der Trauung zwischen 2 und */,5 Uhr Nachm. in der Pfarramtsexpedition von den Betheiligten unentgeldlich entnommen werden. Riesa, den 27. August 1897. Der Kirchenvorftand. I. V.: vr. Mende. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den S8. August 18V7, von Vormittag 8 Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eines Rindes zum Preise von 25 Pfg. pro »/, stg zum Berkaus. Der Verkauf findet nur von Vormittags 8 bis 11 Uhr statt. Riesa, den 27. August 1897. Die städt. Schlachthosverwaltung. Meißner, SanitätSthierarzt. Oertliches und Sächsisches. ' Riesa, 27. August 1897. — Zu der auch uns eingereichten und von uns berückst ch- i tigten „Berichtigung" des Bürgerlichen Bräuhauses in Pilsen ) giebt jetzt Herr Dr. Heinrich Reiniger, Rechtsanwalt s und Landtagsabgeordneter in Eger, den „L. N. R." eine län- f gere Gegenerklärung, der wir Folgendes entnehmen: - Ich erkläre gegenüber der mir zur Einficht übermittelten, 5 von der Vertretung des Bürgerlichen Brauhauses in Pilsen H Ihnen zugegangenen Berichtigung der von mir über die na- tionale Haltung dieses Unternehmens seiner Zeit ertheilten H Auskünfte, daß ich meine diesbezüglichen Behaup- ß tungen vollständig aufrecht erhalte mit Aus- nähme der Mittheilung über die Aenderung des Faßbrande» h der Pilsner bürgerlichen Brauerei. Bezüglich diese- jeden- Z falls unwesentlichen Umstandes bin ich allerdings unrichtig i insormirt worden. Es ist also insbesondere vollkommen rich- ? tig, daß die genannte Brauerei Bierwaggons mit tschechischer § Aufschrift laufen läßt und zwar, wie ich nunmehr erhoben !> habe, auch solche mit blos tschechischer Aufschrift. Diese Be- k hauptung wurde übrigens in der erwähnten Berichtigung auch k gar nicht angefochten. Es ergiebt sich weiter aus der Be- richtigung selbst, in wie hohem Grade das Unternehmen be- x reitS vertschecht ist, denn die Berichtigung giebt ja selbst zu, s daß die Hälfte der Verwaltungsräthe tschechisch sei. Richtig s mag nun allerdings sein, daß die in der Berichtigung ange- führten Funktionäre und Angestellten sich zur deutschen Na- » tionalität bekennen; ebenso richtig ist aber auch, daß das - ganze übrige Personal, namentlich vas Comptoirpersonal, fast ausschließlich aus Tschechen besteht; meinen Erhebungen zu- , folge dürften die in der Berichtigung angeführten Personen H eben die einzigen Deutschen in dem großen Beamtenkörper ° der Brauerei sein. Ich habe überdies seitdem erfahren, daß s das Unternehmen aus 252 Braurechten besteht, von denen ? ca. 150, also weit mehr als die Hälfte, in tschechischen Hän- : den sich befinden. Es ist somit erwiesen, daß die Mehrheit - der Brauberechtigten tschechisch ist, und daraus allein ergiebt , sich schon der maßgebende Einfluß der Tschechen auf die ganze ) Brauerei und deren Gebahrung. Nicht weniger als 13 brau- ? berechtigte Bürger sitzen in dem durchaus tschechischen, aus 36 Mitgliedern bestehenden Gemeindeausschuß Pilsens. Dazu ' kommt noch, daß der ebenfalls dem Gemeindeausschusse an- ' gehörige extrem tschechische II. Or. Wenzl Petä7 die drei ; der Stadt selbst gehörigen Braurechte vertritt. Diese vier- ? zehn in der Generalversammlung der Brauerei stimmberech- trgten Personen find daher ganz besonders hervorragende s, und einflußreiche Tschechen, da sie eben als Vertrauensmänner i der tschechischen Partei in die Gemeindevertretung entsendet l wurden. Lus der erwähnten Berichügtunz ergiebt sich ferner das Zugeständniß, daß die Brauerei bei festlichen Anlässen auch in den Lande-farben flaggt, nun gilt aber da» Beflaggen in den böhmischen Lande-farben roth-weiß in ganz Deutsch- Böhmen als unzweideutiger Ausdruck tschechischer Gesinnung und wird e- keinem Deutschen einfallen, diese Farben aus- zustecken. Nach weiteren Ausführungen resumtrt Dr. Reiniger schließlich: „Jeder Leser wird sich so gut wie der Schreiber dieser Zellen schon au- dem wenigen Angeführten die Ueber- zeugung erholt haben, daß die Pilsener bürgerliche Brauerei in der That im tschechischen Fahrwasser schwimmt und al» eia vorwiegend unter tschechischem Einflüsse stehende- Unter-. nehmen angesehen werben muß." I — Um dem unmäßigen Audrange und manchmal recht ' unwürdigen Gebühren, welches bei großen Trauungen von Setten eines gewissen Publicum- oftmals ausgeübt wurde, zu begegnen, hat der Kirchenvorstand nunmehr den lobens- werthen Beschluß gefaßt, den Zutritt zu den Trauungen erster Klasse künftighin nur gegen Karten, die in der Kirchen- expedition zu entnehmen find, zu gestatten. — Gutem Vernehmen «ach ist da- Hotel „Deutsches Haus" gestern verkauft worden und wird bereits am 1. Oc- tobrr vom neuen Besitzer übernommen werden. — Al- Nachfolger de» bekanntlich in Ruhestand treten den Herrn Cantor Ludewig in Pausitz ist Herr Kirchschul lehrer Krauße, z. Z. in Griesbach bei Schneeberg, gewählt worden. — In Heyda wurde als Nachfolger des ebenfalls in Ruhestand tretenden Herrn Cantor Steuer Herr Lehrer Kunze, z. Z. in Lockwitz bei Dresden (früher inzLeutewitz), gewählt. — In den Geschäftsräumen des Ministeriums des Innern fand gestern unter Vorsitz Sr. Excellenz des Herrn Staatsministers v Metzsch eine Berathung über die näheren Grundsätze statt, nach denen da- Eingreifen der Staatsre gierung zu Gunsten der durch die letzten Ueberschwemmungen Geschädigten zu gestalten und mit dem von privater Seite eingeleiteten Hilfswerke in Uebereinstimmung zu bringen sein wird. An den Verhandlungen betheiligten sich, wie das „Dresdn. Journ." meldet, Ministerialdirektor Geh. Rath Dr. Bodel, Kreishauptmann Geh. Rath Dr. v. Ehrenftein, Kreis- hauptmaun Schmiedel, Geh. RegierungSräthe Dr. v. Gehe, Dr. Bonitz und Dr. Kunze, die Amtshauptleute der von den Hochwässern am meisten betroffenen Bezirke und für das Landeshilfskomitee, sowie in Vertretung der Stadtgemeinde Dresden Oberbürgermeister Geh. Finanzrath Beutler. Um für das staatliche und private Unterstützungswerk die erfor derlichen Grundlagen zu gewinnen, hat auf Veranlassung des Ministeriums des Innern zunächst eine vorläufige Feststellung der Hochwasserschäden stattgefunden. Nach diesen Ermittel ungen beläuft sich der Gesammtbetrag der Hochwasserschäden im Königreiche Sachsen auf 16 295000 Mark, der den Ge meinden zur Last fallende Schaden an ösientlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln rc. beträgt etwa 6 Millionen, auf Privat personen entfallen 5 953 500 Mk. Jmmobiliar- und 4366 500 Mk. Mobiliarschaden. Diese Schadenermittelungen konnten der Natur der Sache nach zunächst nur vorläufige sein. Ihre Ermittelung wurde u. A. dadurch erschwert, daß erst ziemlich spät ein Z irückgehen der Hochwässer die Schäden genauer erkennen ließ. Dies und der Umstand, daß bet den vorläufigen Schätzungen nicht bereits allenthalben geeignete Sachverständige Mitwirken konnten, lassen es erforderlich er scheinen, daß dre vorläufigen Schadenermittelungrn, wo dies noch nicht geschehen ist, durch Sachverständige oder sonst ge eignete Vertrauen-Personen einer sorgfältigen Revision unter zogen werden, um eine Gewähr dafür zu erhalten, daß die zur Verfügung stehenden Unterftützungsgeloer überall nach thunlichst gleichmäßigen Grundsätze« Verwendung finden. Insbesondere soll die Hilfsbedürftigkeit der einzelnen Wasser geschädigten überall nach denselben Grundsätze« festgestellt und dabei drei Grade von Hilfsbedürftigkeit unterschied:« werden. In erster Linie sollen diejenigen Berücksichtigung finden, die i« Verhältniß zu ihrem Besitz und ihrem Ein- kommen großen Schaden erlitten haben oder deren Erwerb gänzlich vernichtet worden ist, die kein vermöge« besitzen und keine ausgiebige Hilfe von anderer Seite zu erwarten haben ; — in zweiter Linie diejenigen Personen, die zwar «och etwa« besitzen oder ihren Erwerb nicht verloren habe«, aber den Schaden nicht aus eignen Mitteln zu überwinden vermögen; — endlich solche, deren Mittel zur Noth hinreichen, um die Schädigung zu überwinden, bei denen aber eine Unterstützung immerhin angebracht- erscheint. Kleine Schäden würden nur in Fällen besonderer Bedürftigkeit zu berücksichtigen sein. - Die den Unterbehörden hiernach zufallenden Arbeiten sollen so gefördert werden, daß die Unterlagen für die staatlichen Unterstützungen spätestens bi» zum 20. September abge- schlossen vorltegen. Vor Allem wird es sodann darauf an kommen, die an öffentlichen Verkehrsmitteln entstandene« Schäden zu beseitigen, die mit Gerölls versetzten Flußläufe wieder in Ordnung zu bringen und die Ufer zu befestigen. Eine Staatsbeihilfe soll hier aber von der Bedingung ab hängig gemacht »erden, daß die Wiederherstellungsarbeite« allenthalben nach den Angaben der StaatStechniker ausgeführt s werden. Ziemliche Schwierigkeit macht die gegenseitige Ab- s grenzung des staatlichen und des durch das Landeshilfskomiree s eingeleiteten Unterstützungswerkes. Vom LandeShilfSkomitre r ist beabsichtigt, die eingegangenen Gelder ausschließlich zu« S theilweisen Ersatz der Mobiliarschäden zu verwenden. Se. ! Excellenz der H-rr Staatsminister stellte dagegen eine aus- « giebige staatliche Unterstützung für die den Gemeinden zu- l fallenden Wiederherstellungsarbeiten und für den privaten f Jmmobiliarschaden in der sicheren Erwartung in Aussicht, daß der im nächsten Herbste zusammentretende Landtag die vorläufig zu bewirkenden außerordentlichen Aufwendungen gut heißen und nachträglich genehmigen werde. —8. Landgericht. Die 5. Frrienstrafkammrr ver- urtheilte den 1880 geborenen Dienstknecht Gustav Awlf Schmidt aus Weiva bei Riesa wegen vorsätzlicher Bcaud- i stiftung zu 4 Jahren Gefängniß, unv hatte e» dieser, wie ! der Vorsitzende Herr LandgerichtSdirector Becker ausführte, ! nur seiner bei Begehung der That gehabten Jugend zu ver danken, daß er nicht mit dem für diesen Kall höchsten zu- ; lässigen Strafmaaß von 5 Jahren Gefängniß belegt morsen s ist. Sch. war 1895 bei dem Gutsbesitzer Schneider tn - Weida al- sogenanncer O.terjunge in Dienst getreten, ohne s daß er j-mals geklagt hätte, daß es. ihm schlecht ginge rc. s Am 13. September selben Jahres brach in der direkt an s das Gutsgehöst angrenzenden Scheune Schneider'!, welche die H ganzen Erntevorräthe barg, Feuer aus und brannce nicht ? nur dieselbe gänzlich nieder, sondern es wurden auch die üb- z rigen Gebäude arg beschädigt, so daß ein Schaden von 21,289 Mk. 21 Pfg. entstand. Obwohl man Brandstiftung vermuthete. konnte doch der Thäter damals nicht entdeckt werden. Als der Verurtheilte später bei dem Gutsbesitzer Schumann in Jahnishausen bedi «stet war, fand man über seiner Wohnung wieder einen aus Wachrftreichhölzchen und Papier hergerichteten Feuerherd, welcher aber nicht weiter als bi- zu den Kuppen der Zündhölzer in Brand gerathen war. Diesen Brandherd gesetzt zu haben stellt Sch. in Ab rede, und ist ihm das Grgentheil nicht nachgewicsen worden, > obwohl große Wahrscheinlichkeit dafür vorliegt. Später äußerte der jugendliche Brandstifter gegenüber eine« mttbedtensteteu ' Knecht, daß e» doch einen großen Spaß geben müsse, wenn man einmal die ganzen Keimen der Umgegend tn Brand stecken würde. Alle diese Sachen führten schließlich «ach ca. 2 Jahren zur Entdeckung und war der schon von der Schule au« schlecht beleumundete Burscht auch geständig, die That in der Weise verübt zu haben, daß er durch ein in der Scheune befindliches Loch Papier gesteckt und dann angezündet habe. Al- Motiv zur That giebt er schlechte Behandlung seitens des Dienstherr« aa, was aber widerlegt und feftge
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