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Dresdner Journal : 07.03.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-03-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190803071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19080307
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19080307
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-03
- Tag1908-03-07
- Monat1908-03
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 07.03.1908
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Ttonlglich Säehstsehev Stacrtscrnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- nnd Mittelbehörden. Nr. 56. e> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden Sonnabend, 7. März 1908. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, «roße Zwingerfiraße SO, sowie durch die deutsche« Postanstalteu 8 Mart vierteljährlich. Einzeln« Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag- nachmittag-. — Fernsprecher Nr. 1295. Ankündignagen: Die Zeile kl Schrift der » mal gespalt. AnkündigunaSseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf »mal gesp. Textsette im amtl. Teile so Pf., unter dem RedakttouSstrich (Eingesandt) 75 Ps. PreiSermäßigg. aus GeschäftSauzeigen. — Schluß der Annahme Vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den vom 1. März an in den Ruhestand versetzten nach genannten Beamten und zwar dem Sekretär Gustav Adolf Barth bei dem Amtsgerichte Marienberg das Verdienstkreuz und den Aktuaren Karl Ernst Bauer bei dem Amtsgerichte Meerane und Christian Friedrich Michaelis bei dem Amts gerichte Glauchau das Albrechtskreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen Diener bei der Kanzlei des Ministeriums des Innern Wachs das Ehrenkreuz zu verleihen. (Behördliche Bekauntmachuugen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Dresden, 7. März. Se Majestät der König wird heute abend da» Diner beim K u K. Österreichisch-Ungarischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Frhrn. v Braun einnehmen — Ihre König! Hoheit die Prinzessin Mathilde empfing gestern abend die Gemahlin des StaatSministerS Ur. Beck. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. ---Das 2. Stück de- BerordnungSblattS de- Evangelisch- lutherischen LandeSkousistoriumS enthält zunächst Mitteilungen über di» im Jahre 1SV7 abgrhaltenen 2S Diözesanversammlungen. Sie bieten eine interessante Übersicht über die reichhaltigen Beratung-- gegenstände und lasten erkennen, welche Fragen vor allem im Vordergrund der kirchlichen Gemeindearbeit stehen. So wurden noch nachttäglich Be richte über die im Jahre 1906 abgrhaltene 8. LandeSsynode dargeboten und über Sonntag-Heiligung, Bedeutung und Belebung der Neben- gotte-dienste, kirchliches BegräbniSwesen, Heranziehung von Helfern und Helferinnen zur Teilnahme an der Arbeit der Kirchgemeinden, über Revision der Kirchengebühren, Festlegung de- Osterfestes, Mit arbeit der Kirchenvorständc für Aufgaben innerer Mission und andere- verhandelt. Mit dem Ausdruck des Danke- für die Leiter der Ver sammlungen und ihre Mithelfer aus dem geistlichen und Laienstand schließt da-Landeskonsistorium die reichen und bedeutungsvollen Mit teilungen. — Die Verhandlungen der letzten LandeSsynode und ver schiedener seitdem abgehaltenen Diözesanversammlungrn und geist licher Konferenzen haben erkennen lassen, daß die örtlichen Gebühren ordnungen und sonstigen Vorschriften über kirchliche Amtshandlungen in vielen Gemeinden nicht frei sind von Be stimmungen, die dem heutigen Empfinden und beachtenswerten Be strebungen nach Vereinfachung und Beseitigung sozialer Anstöße nicht mehr entsprechen und deshalb einer Aufhebung oder Abänderung be dürfen. DaS Landeskonsistorium veranlaßt deshalb durch eine Ver ordnung in demselben Stücke seines Verordnungsblatts die Kirchen- vorstände deS Landes zu einer sorgfältigen Durchsicht und Prüfung ihrer Gebührenordnungen. — ES folgt eine Bekanntmachung über das von dem verewigten Oberhosprediger 0. Kohlschütter im Jahre 1886 zu Förderung deS theologischen Studium- von Söhnen sächsischer Geistlicher oder theologisch gebildeter Religionslehrer an Gymnasien, Realschulen und Seminaren gestiftete Stipendium von Svv M., um dessen Verleihung spätestens bis zum 1. April beim Landeskonsistorium nachzusuchen ist. — Eine weitere Bekanntmachung betrifft da- Gedächtnis Wilhelm Löhe-, geb am 21. Februar 1808, und Johann Hinrich WichernS, geb. am 21. April 1808, die mit ihrer weit über die Grenzen ihrer Landeskirchen binau-geheuden reich gesegneten Wirk samkeit zur Weckung und Hebung christlichen Lebens und kirchlichen Sinnes die heilsamsten Anregungen gegeben und eine bleibende Be deutung auch für unsere Landeskirche erlangt haben. Den Geistlichen der Landeskirche wird au- Anlaß der hundertsten Wiederkehr ihre- Geburtstag- empfohlen, außer den Belegenheiten, die sich ihnen im Konfirmandenunierricht, in den Jugendgottesdiensten, bei Familien abenden bieten, auch di« Predigten in Haupt- und NebengotteS- dienste« sonderlich in der Osterzeit zu benutzen, da-Gedächtnis beider zu erneuern und ihre Gemeinden aus die Segen-Wirkungen hinzu weisen, die von ihnen auSgegaugen sind. — Weitere Bekanntmachungen betreffen die Umwandlung der Hilf-geistlicheostelleu zu Leipzig- Schlrußig und Deuben bei Dresden in Diakonate — In einer Mitteilung wird auf die in G StrubigS Verlag (M Altmann) in Leipzig erschienene kleine Schrift deS Pastor- Zippel in Meseberg, Bezirk Magdeburg, betitelt: .Mehr Bibelstunden', aufmerksam gemacht und deren Anschaffung namentlich jüngeren Geistlichen empfohlen. vv«rverwaltu«g»gericht. Folgen unterbliebener Be nachrichtigungen der Krankenkassen von Lohnerhöhungen. Der bei einer Pirnaer Firma vom 1 März 1904 ab beschäftigt ge wesene Lagerist N war mit einem Tagesverdienste von 2 M. 40 Pf. rechtzeitig bei der dortigen Ortskrankenkasse zur Klaffe III angemeldet worden. Die ein Jahr später eingetretene Erhöhung seine« Arbeits verdienste- auf S M. 4V Pf. hatte die Firma der Kaffe aber erst am 17. August 1905 angezeigi, nachdem N. bereit- am 7. desselben Monat- erkrankt war. Auf Grund der Erkrankung N» und nach seinem Ableben hat die Kaffe 582 M Kranken- nnd 80 M Sterbe- gelb, zusammen also «12 M nach Klaffe II gezahlt, während sie nach Klasse III nur 4SS M. (89S -j- SO M), mithin 153 M weniger zu zahlen gehabt haben würde. Sie hat deshalb unter Bezugnahme darauf, daß die Firma durch die verspätete Anmeldung, die ihr nach 8 49 deS KrankeuversicherungSgesetzeS obliegenden Pflichten verletzt habe, di« Erstattung des Differenzbetrags von 153 M. von ihr ge fordert. Der Stadtrat als Aufsichtsbehörde hat die Verpflichtung der Firma zur Zahlung des Betrag- verneint, da» hierauf angerusene VerwaltungSgericht sie jedoch bejaht DaS Oberverwaltungsgericht ist bei seiner in einem srüheren Streitfälle ausgesprochenen Ansicht stehen geblieben und hat, wie der Stadtrat, die Forderung der Kasse zurückgewiesen. Mit Recht habe dieser — so wird in der Ent scheidung auSgeführt — daraus ausschlaggebende- Gewicht gelegt, daß nach dem Wortlaute deS 8 50 der Arbeitgeber nur diejenigen Aufwendungen zu erstatten habe, die in einem vor der Anmeldung durch die nicht angemeldete Person veranlaßten UnlerstützungS- falle erwachsen seien. Denn unter einer .nicht angemeldeten' Person könne nach allgemeinem Srachgebrauche nur eine solche verstanden werden, die überhaupt nicht gemeldet worden sei AuS der EnistehungSgeschichte deS Absatzes 3 von 8 49, der eine Verpflichtung der Arbeitgeber zur Anzeige über die Lohnverhältntsse der Bersicherungspflichiigen vorschreibe, ergebe sich, daß eS dem Gesetzgeber fern gelegen habe, durch die bezeichnete Vorschrift eine Erweiterung der dem Arbeitgeber im 8 50 Abs. 1 auferlegten, tief einschneidenden Erstattungspflicht herbeizusühren. Einer auSdehnendenAuslegung des Gesetzes stehe namentlich auch die strafähnliche Natur der Vorschrift im 8 50 Abs. 1 entgegen Wenn die Kaffe demgegenüber geltend gemacht habe, daß die Existenz der Kassen auf der richtigen und rechtzeitigen Anmeldung der Lohn- Verhältnisse beruhe und daß der in dieser Hinsicht bestehende Straf schutz bei der Geringfügigkeit der Strafen, die tatsächlich auferlegt würven, völlig ungenügend sei, so sei ihr einzuhalten, daß die LebenSsähigkeit einer Kasse durch die Verneinung der Erstattungs pflicht deS Arbeitgebers in einem Falle der hier fraglichen Art keineswegs berührt werde. Gewiß sei es für die Kasse sehr wichtig, daß sie durch richtige und rechtzeitige Anzeigen über die Lohnverhäll- nisse und die darin eingetrelenen Veränderungen auf dem laufenden erhalten werde, allein daS Interesse der Kaffe an der richtigen Be messung der Höhe der ihr geschuldeten Beiträge habe für sie doch nicht annähernd dieselbe Bedeutung, wie die Meldepflicht aus 8 49 Abs. 1, die für die Möglichkeit, Beiträge überhaupt einzuziehen, von grundlegender Wichtigkeit sei. ES lasse sich eben das Interesse an der richtigen Feststellung der Lohnhöhe nicht vergleichen mit dem vitalen Interesse, daS daran bestehe, daß die versicherten Personen zu den BersicherungSeiurichtungen überhaupt beigezogen werden Dem Schutze deS ersteren, rein finanziellen Interesses der Kassen müsse die Strafbestimmung deS 8 81 deS Gesetzes genügen. Tcutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser in Wilhelmshaven. (W T. B) Wilhelmshaven, 6. März. Se. Majestät der Kaiser traf heute vormittag auf der Werft ein und begrüßte den zum Empfange anwesenden Prinzen Heinrich, den Staatssekretär v. Tirpitz, den Stationschef Vizeadmiral Fischel und den Kom mandanten Konteradmiral Ehrlich. Hierauf fuhr der Kaiser im Boote nach dem im Hafen liegenden Flottenflaggschiff „Deutschland", um Sich einzuschiffen. Se. Majestät verblieb nach Seiner Einschiffung auf der „Deutschland" zunächst an Bord und begab Sich dann gegen 12 Uhr im Automobil durch ein Spalier von Matrosen, vom Publikum mit stürmischen Hochrufen begrüßt, nach dem Exerzierschuppen der 2. Ma trosenabteilung zur Rekrutenvereidigung. Nachdem Se. Majestät die Rekruten begrüßt und die Front abgeschritten hatte, hielten die Marinepfarrer beider Konfessionen An sprachen. Darauf folgte die Vereidigung und eine kurze Ansprache des Kaisers an die Rekruten. Konteradmiral Merten brachte alsdann ein Hoch auf Se. Majestät aus. Nach der Vereidigung nahm der Kaiser militärische Meldungen entgegen und fuhr dann, von der zahlreichen Menge mit Hurrarufen begrüßt, durch die reichbeflaggten Straßen zum Kasino, um dort da« Frühstück einzunehmen. — Nachmittag» besichtigte Se. Majestät auf der Werft den Neubau und die neue Einfahrt. Nach der Besichtigung kehrte Se. Majestät an Bord der „Deutschland" zurück, um Regierungsgeschäfte zu erledigen Abend« fand an Bord der „Deutschland" Tafel statt. DaS Wetter ist böig. Im Anschluß hieran sei mitgeteilt: Die „Karlsruher Zeitung" vom 6. d.M. meldet: Der Großhcrzog und die Großherzogin reifen heute, einer Einladung de- Kaiser« folgend, nach Wilhelms haven, um dort morgen dem Stapellauf de« neuen Linien schiffs „Ersatz Bayern" beizuwohnen. vom Reichstage. (W. r. B.) Sitzung vom 6 März 1908. Am BundeSratStische Staatssekretär Or. v. Bethmann-Hollweg. In der fortgesetzten Beratung deS Etat» für das ReichS- amt deS Innern erklärte der bayerische BundeSratSbevollmächtigte Ritter v. Burkhard: Abg. Fuhrmann (nl ) habe auf Grund von Zeitung-nachrichten behauptet, der bayrische Finan zminister habe in der Abgeordnetenkammer unter neuen Steuern nicht allein indirekte steuern, sondern auch eine Reich-erbschast-steuer oder «ine Retch-- vermögenSfteuer vorgeschlagen DaS bedürfe der Richtigstellung Der bayrische Finavzmiuister habe nur gesagt, daß, wenn der Reichstag indirekte Steuern bewilligen solle, wohl auch vorgeschlagen werde, in irgendeiner Form daS Vermögen herauzuztehen; in diesem Falle werde wohl zu einer Ausdehnung der Erbschaftssteuer auch an Deszendenten und Ehegatten geschritten werden müssen, was gegen die Einführung direkter Reichssteuern immerhin noch das kleinere Übel wäre. Der bayrische Finanzminister sei nicht der Schrittmacher direkter Reichssteuern geworden. Er meine überhaupt, im gegen wärtigen Moment unserer Finanznot sollte man sich davor hüten, sich auf ganz bestimmte programmatische Sätze festzulegen Der bayrische Finanzminister habe ausdrücklich bem---kt, daß er mit seiner Erklärung sich für die Zukunft nicht binden wolle Dem neuen Staatssekretär solle man Zeit lassen, sein Finanzprogramm selbst auszuarbeiten, um dann das Programm mit dem Reichstag vereint zu beraten Abg. Hoch (Soz ) widersprach der gestrigen Behauptung des Grasen Kanitz, daß die hohen Preise der Gebrauchsgegenstände, die teueren Lebensmittelpreise nicht durch die hohen Zölle, sondern durch die Politik der Syndikate verursacht sei. Seit 20 Jahren habe man eine neue Wirtschaftsordnung, die zum schweren Schaden deS ganzen Volke- auSschlage. Gelänge eS der Unternehmerschaft, die Löhne zu drücken und die Gewerkschaften auszureiben, so würden die Arbeiter wieder auf den tiefsten Stand heruntergedrückt und die Kraft deS Arbeiterstands aus lange hinaus gelähmt werden. Der Redner fragte, was geschehen solle, um das kartellierte Großkapital unschädlich zu machen, wenn es mit der Gesetzgebung nicht gehe. Die Zustände seien schon jetzt unerträglich, besonders für die Arbeiterwelt. Das Ziel der Sozialpolitik könne nur sein, der Übermacht des Großkapitals entgegenzutreten, ihr Grenzen zu setzen durch die Rücksicht auf daS Wohl der Gesamtheit. Das Bestreben der bürgerlichen Parteien und der Regierung sei immer gewesen, die soziale Lage der Arbeiter zu hemmen Die Industrie befürchte den Ruin, wenn die Unfallver- hütungS- und sanitären Vorschriften erweitert würden Wenn be hauptet worden sei, die Krankenkassen würden zu parteipolitischen Zwecken mißbraucht, so frage er, welche Beweise dafür oorlägen In den BetriebSkassen habe man einen der größten Mißstände, weil darin die Arbciter nicht zu ihren Rechten kämen. Der Redner bemängelte dann die Vorgänge bei der Rentenfestsiellung, kam weiter auf die SceberufSgenossenschast zn sprechen und meinte, die Zahl der Seeunfälle sei, wre aus dem Kongreß zum Schutz der seemännischen Arbeiter festgestellt worden sei, geradezu eine eklatante. Der Schutz der Seemannschaft sei durchaus unzureichend In der Juvaliden- versicherungsverwaltung herrsche jetzt ein arbeiterfeindlicher Geist, seitdem von oben das Wort fiel: „So geht es nicht weiter'. Die Zahl der Rentenempfänger gehe immer mehr zurück. Eine Reform der Unfall- und Jnvaliditätsversicherung sei im Interesse der Ärmsten erwünscht. Wenn der Staatssekretär sich darüber beklagt habe, daß die Sozialdemokratie den Arbeitskammer- gesetzentwurs in Grund und Boden kritisiert hätte, so sei dies geschehen, weil die Bestimmungen als verfehlt und arbeiter feindlich bezeichnet werden müßten, einmal die Angliederung an die Berufsgenossenschaften, dann die Kostentragung. Bei der Organi sation, die der Staatssekretär gewählt habe, werde die Tätigkeit der ArbeitSkammern von vornherein lahmgrlegt. Wie könne man von der Arbeiterschaft Vertrauen verlangen, wenn ihr nicht ermöglicht werde, Männer ihres Vertrauens in die Arbeitskammern zu wählen Staatssekretär vr. v. Bethmann-Hollweg: Er fürchte, daß er sich mit dem Vorredner in Ker Ansicht, daß die Frage der Arbeitskammer eine sehr schwierige sei, nicht einigen könne Er habe den Eindruck gehabt, daß der Vorredner sich nicht von derjenigen Animosität habe freimachen können, die in jedem Schritt der Regie rung eine Tat der Arbeiterseindlichkeit sehe. Betreffend die Fest setzung der Invalidenrenten müsse er sagen, daß die Regierung zu einer Nachprüfung deS Rentenfestsetzungsverfahrens verpflichtet ge wesen sei. Sie habe zur Überzeugung kommen müssen, daß es im ganzen dahin gekommen war, die Renten auch in solchen Fällen festzusrtzen, wo die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen, und müsse verlangen, daß bei den Rentenfestsetzungen genau nach den ge setzlichen Bestimmungen verfahren werde Daran hätten die Arbeiter wie die Arbeitgeber ein Interesse. Die Klagen über eine zu strenge Festsetzung seien unberechtigt Durch die Revision des beamteten ArzteS werde verhindert, daß Personen sich durch Simulation eine Rente verschaffen könnten Betreffend die Anfrage des Abg. Kaempf, waS infolge der Resolution Ablaß veranlaßt sei, welche die Ein wirkung der gewährten Armenunterstützung auf die Wahrnehmung öffentlicher Rechte betraf, erklärte er, daß der Ausschluß öffentlicher Rechte, insbesondere des Wahlrechts, wegen Armen- unterstützung nicht mehr in allen Beziehungen mit der gegen wärtigen Entwickelung in Übereinstimmung zu bringen sei Das Wesen der Armenunterstützung habe durch unsere Sozialpolitik durchaus einen anderen Charakter erhalten. Man müsse zugeben, daß der Empfang der Rente nicht von der Wahrnehmung öffentlicher Rechte auSschließe, aber eine schlechthin gewährte Armeounterstützung solle doch einen Einfluß iu bezug auf daS öffentliche Recht haben. ES komme noch hinzu, daß die Art der Gewährung von Armen unterfi ützun gen im Laufe der Jahre außerordeutlich verändert worden sei. Die Armenunterstützung habe sich viel weiterer Kreise bemächtigt als früher. Auch deshalb glaube er, daß man an eine Revision der be stehenden Bestimmungen denken müsse. Er fei nicht sicher, ob mau auf dem Wege, den die Resolutton Ablaß angeb«, zu einem richtigen Ziele kommen werde Der Redner gab Vann an, wie andere Länder und Staaten zu dieser Frage sich grstellt hätten. Alle hierbei iu Be tracht kommenden Gesichtspunkte müßten geprüft werden Sobald die Prüfung abgeschlossen sei, werde die Angelegenheit den Regierungen vorgelegt werden, von deren Beschlusse werde eine wettere Behandlung der Angelegenheit abhängen Abg Dove sei neulich aus daS eng lische Patentgesetz gekommen Die Regierung habe schon vor dem Erlaß de» neuen Gesetzes sich mit der englischen Regierung in Ver bindung gesetzt wegen Abschlusse- eine- neuen Übereinkommens be treffend Beseitigung deS AuSführungSzwangS für Erfindungen und Muster Jetzt habe die englische Regierung erklärt, die damals an- geknüpsten Verhandlungen erst fortsetzen zu können, wenn über die Wirkungen der neuen Vorschriften de- Gesetze- von 1907 ausreichend« Erhebungen vorliegen würden. Er glaube, diese Mitteilung werde einige- Interesse für diejenigen haben, die von dem englischen Patentgesetz Gebrauch machten. Betreffend die Anfragen der Abgg Dove und Stadlhagen bezüglich der Legitimation-karten für Arbeiter, meine er, die Jnlaudslegitr-
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