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Erzgebirgischer Volksfreund : 17.08.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-08-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189508176
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18950817
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18950817
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1895
- Monat1895-08
- Tag1895-08-17
- Monat1895-08
- Jahr1895
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 17.08.1895
- Autor
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.. . . Tageblatt für Schneeberg und Umgegend Jahr-«-. «r. »1«. ») Forberg, Bürgermeister. o) ä) machend« S« a Arnolde I. V.: »eitner. 2 Bekanntmachung 2 ES wird hiermit zur öffentlichen Kenntntß gebracht, daß daS Ei«s««UX> Preißelbe-re« auf dem Bocka«er StaatSforstrevier vo, dem 23. August stattet ist und daß das Sammeln von Waldbeere« überhaupt nur an Wo b., Straf« von belegt. I«l«§ra»»-A»r,ss« volkoft««- Sch»«t«§. F,r«s,,«cherr Lchaerberg »I. Au« r». Gch»«Mber- t nichts Waldbeere« überhaupt nur an Wochentag« «ährend der Zett von Morgens 7 Uhr bis Abends 6 Uhr erfolgen darf. Zuwiderhandelnde werden neben der ConfiScatio« der Gefäß« und B«rm mit «in« Schwarz Behörde und je » Mark -. Polizeiverwaltung des Bockauer StaatSforftrevierS, am 1b. August 1895. Richter, Kgl. Ob«rförstn und Gutsvorsteher. Als Äahllocale sind bestimmt: für den AmtSgertchtsbezttk Ei-mstock da» Sitzungszimmer der Stadtverordnete« im Rathhanse zu Eibenstock und das Sitzungszimmer des Semeinderaths zu Schönheide, für di« Amtsgerichtsbezilke Schwarzenberg und Johanngeorgmstadt, das Sitzungszimmer der unterzeichnete« Behörde und das Raths- uud Stadtverord«ete« - Sitzungszimmer zu Johanngeorgenstadt, für die AmtSgertchtSbeztrke Schneeberg und Lößnitz die Rath»- «nd Stadtverordnete« - Sitzungszimmer zu Schneeberg, Reustädtel, Lößnitz und Aue. Schwarzenberg, am 3. August 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wttsing. Anläßlich der nächsten Sonntag, den 18. dss. Ml», stattfindenden 2bjährtgen Gedenkfeier der Schlachten vmr St. Privat und Gravelott« ersuchen wir die geehrt« Einwohnerschaft an diesem Tag« die Häuser mit Flaggen oder Fahnenschmuck auSzuzetchnm. Hartenstein, den 15. August 1895. Im Dr-ch-ler scheu Gasthofe zu Auerhammer sollen Montag, den 19. August 1895, vo« Bormittag L» Uhr a» 3SS Raummeter weiche Stöcke gegen sofortig« Bezahlung und unter dm vor Beginn der Auctio« bekannt Bedingungen versteigert werden. Schneeberg, am 15. August 1895. für die Königs. mW MGchm Lehvrdm in Sue, Hrünhatn, Hartenstein, AtzaN» AlmlsOMll georgenstadi, Lößnitz, NeustäüteL SchnaSag, 8char«jenüerg «nd Wildentzw. o Auf die Dauer des diesjährigen BogelschießeuS (11., 12., 18. und 19. August) wird zur Vermeidung von UnglückSfällm das Betret« der in der Richtung nach Stein und Hartenstein gelegenen Fluren innerhalb der sog. Sabotten» wiesen und des sog. Amerika hiermit untersagt. An dm beiden Bogelschteßsonntagm 11. u. 18. dss. Mis. ist der Geschäftsbedick in allen Verkaufsstellen, bez. die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlmgm und Arbeitem in allen Handelsgewerben in d«r Zett von 11 Uhr Vorm, bis Abends 10 Uhr mit Ausnichu» des Nachmittagsgottesdienstes, auf dem Schießplatz« selbst aber in der Zett von Nach«, halb 3 Uhr bis Mitternacht nachgelassen. Rath der Stadt Lößnitz, am 8. August 1895.Zieger, Brgrm. stimmt worden sind, persönlich sich «tnznfinden, sich betreffs ihre- Wahlrechtes durch Vor- Hang der Quittung über Bezahlung d«, Einkommensteuer des zuletzt vorhergegangenm inkommensteuer-Termin- auszuwetsen, di« nach 8 9 der Verordnung vom 16. Jmi 1868 Urwahle» zu den Ergänzungswahlen bei -er Gewerbekammer in Plauen betreffend. Nachdem von der Königlichen KrriShauptmannschatt Zwickau die Vornahm« der Urwahlen zur Ergänzungswahl bet der Gewerbekammer in Plaum angeordnet worden ist, w«rden alle in den Ortschaften der je eine Wahlabthellung bildende« Amtsgerichtsbezirke 1. Eibenstock, Urwahlen für die Grgäuznngswahle» bei der Handelskammer in Plauen betr. Nachdem von der Kgl. Kreishauptmannschaft Zwickau di« Bornahm« von Urwahlm zur Ergänzungswahl Lei d«r Handelskammer zu Plaum angeordnet wordm ist, werdm alle in dm Ortschaften der je eine Wahlabthellung blldmden Amtsgerichtsbezirke 1 ., Eibenstock, 2 ., Schwarzenberg und Johanngeorgenstadt, 3 ., Schneeberg und Lößnitz Wohnhaften Kaufleute und Fabrikanten, welche ») mit mindestens 2500 »st! jährlichem im OrtSkataster eingetragen« Einkommen abgeschätzt, b) 25 Jahr« alt und o) nicht vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge d«r Verübung eines Verbrechens von dm staatsbürgerliche« Rechten ausgeschlossen sind, sowie die Vertreter und beziehentlich Besitzer der im Bezirk« gelegenen fiskalischen fund com- munlichm GewerbSavstaltm, Eisenbahn-, Schifffahrt-, Bergwerks- und Stetnbruchsunter- nehmungen, soweit st« dm unter d und o angegebenen Bedingungen genügen, beziehentlich dm unter » angegebenen Steuercensus erreichen, aufgefordert, zm Vornahme der Wahl von zu 1 und 2) j« zwei und zu 3) drei Wahlmännern de» 5. September 1895 in der Zett von Vormittags 10 bis Mittags 12 Uhr in den nachstehend bezeichneten Wahl- localen persönlich sich etnzufindm, sich wegen d«S Wahlrecht» durch Vorzeigung der Quittung über Bezahlung der Einkommensteuer deS zuletzt vorhergegangenm Emkommen- steuer-TerminS auSzuwetsen, die nach 8 9 der Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erfor derlich« Legitimation beizubringen, auch soweit nvthig, da» Vorhandensein der in 8 17 unter 2 de- Gesetzes vom 23. Juni 1868 vorgeschrtebmm Erfordernisse nachzuweism und ihre Stimmen abzugebm. «Iwa «»forderlich« Legitimation Veizubringm, auch soweit uüthig, da- Borhandmsetn d« br 8 17 unter 3 d«S Gesetz«- vom 23. Juni 1868 »org«schri«bmm Erfordnmifs« uachzuweif« «nd ihr« Sttmmm abzugebm. 2 All« stimmberechtigte« Personen stad wählbar. Schwarzenberg, am 3. August 1895. Königliche Amtshauvtmarulschast. Frhr. v. Wirsing. P- Die Königliche AmtShauptmarmschaft nimmt VeraHafsung, die nachstehend« Bekannt machung in Erinnerung zu bringen. Kö«tgliche Amtshauptmau«sch«ft Zwickau, dm 7. August 1895. vr. Caüitz, B«z.-Ass. H- Wie zur Kmntntß des Königlich« Ministerium- des Inne« gekommm ist, wttb bei dem AuSladm der von auswärts «ach Sachsm eivgeführtm Gänsmeerdm uud bei» Treibm derselben nach dem Bestimmungsorte von dm Transportführern häufig in sehr roh« Art verfahren. Namentlich ist »ahrzunehmen gewesm, daß die meisten Thier« in Folg« d« -«- zwungeum Haltung ihrer Glieder während der ganzen Dauer deS Transportes in dm ge wöhnlich überfüllten Wagm die natürlich« BewegungSfähigkett durch Einschlafen der Mv- durch Quetschung und sonstige Leidm, den« fi« ino«r Regel hierbei ausgesetzt find, mchr oder wmtger verlorm habm. Beim Verlaffm de» WagmS stürzen sie deshalb häufig zusammm, werd« gleich» wohl aber durch Peitschenschläge rücksichtslos vorwärt» getrieben. Eine gleiche rohe Behandlung habm di« Thier« auch auf d«m w«tterm Wege zu er dulden. S«ltm wird dm Heerden die nothwettdtg« Zett zur Erholung gelassen. Wird auch an einem Gasthof oder aus einem Feld« zur knappest« Fütterung Hau gemacht, so wird doch da- Hauptbedürfniß de» Geflügel», «ach o« Anstrengung« des Trau-Porte- im Wass« sich bewegen m können, nicht gewährt. ' - Im Segenthell werdm, um so, rasch wie möglich vorwärts zu komm«, di« auttze- trockn«1sten Wege zum Transport gewählt, infolge d«ffm die Thiere ost da- Bild vollst«- digster Erschöpfung kietm. Die Folgen deS anhaltmdm Lausen- insbesondere in trocken« Jahreszeiten machen sich an dm Füßen dieser Thiere durch Brandigwerdm d«r Haut bemerklich. Ein derartiges rücksichtsloses Gebühren der Treiber erscheint vom Standpunkt« d«S Thierschutzes aus nicht statthaft. Ergangener Verordnung zufolge werdm di« Herren Semeindevorstäad« und SutS- vorsteher hiermit angewiesen, hiergegen auf Grund der Bestimmungen in der Verordnung vom 4. April 1878 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 39), di« Behandlung von Thier« bei Transporten außerhalb der Eisenbahnen betreffend, bezieheuttich des 8 360,13 des ReichS- strafgesetzbuchs «inzuschreiten. Jnsbesonder« ist Seitens der Ortspolizet streng darauf zu achten, daß dm Heerdm genügende Zett der Erholung, Fütterung und Trätckung gelassen Wim. Zwickau, am 4. Dezember 1894. Königliche Amtshauptmannschaft. gez. vr. Schnorr vo« CarolSfeld. ^,.»1 Sonnabend. 17. Auauü 1895 f berechnet: tabellnrtscher, aub«sew!>hnllcher »atz nach «hbhtem Larts. Poft-Zeitun-bUft« Ur. «»«0. 2. Johanngeorgmstadt, 3. Schwarzenberg, 4. Schneeberg und 5. Lößnitz Wohnhaften Gewerbetreibenden, welche als Kaufleute und Fabrikanten mtt weniger als 2500 Mark aber mindestens mit 600 Mark jährlichem im Ortskataster eingetragenen Einkommen abge schätzt sind, oder b) ohne zu dm Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, im Ortskataster mtt mindestens 600 Mark jährlichem Einkommen abgeschätzt, ' 25 Jahre alt und nicht vom Stimmrecht« in der Gemeinde oder in Folg« d«r Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind, tmfgefordert, zur Vornahm« der Wahl von zu 1.) zwei, zu 2. und 5.) je einem, zu 3. und 4.) je drei Wahlmänner« den 5. September 1895 b«r Zett von Nachmittag- 3 bi- 5 Uhr in einem der nachbezeichv«tm Wahllocale, als Milche für di« Wahlabthellung deS AmtSgericht-bezirke- Eibenstock: die Sitzungszimmer der städtische» Eollegie» z« Eibenstock «nd de» GemeinderatHS z« Schönheide, ^ohanu^eor^enftadt: da» Sitzungszimmer der städtische» zenberg: daS Sitzungszimmer der vnterzeichveteu uud daS Sitzuug-zimmer der städtische« Eollegie« i« Grünhai», , Schneebergr die Sitz««gSzimmer der städtische» Eollegieu L« Schneeberg, R-nstSdt-l «ud Aue, ' o ^^Etzr daS SitzuugSzimmer der städtische« Eollegie» da-
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