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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 26.04.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-04-26
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190804261
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19080426
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19080426
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Druckfehler: Beilage enth. falsche Beilagennummer.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1908
- Monat1908-04
- Tag1908-04-26
- Monat1908-04
- Jahr1908
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 26.04.1908
- Autor
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WeWll-LlMckr WW Amtsblatt ' - s für tss N»igl. Aiiitsprliht ui) Sa AMiü j« Wechiii-kriiWlil. .1 I » Anzeiger für Hofie«ftet»-Gr«ftthal, Obertnngwitz, «ersdorf, Hermsdorf, Bern-do^, Mein.rrf, Langenberg Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, Tnich- heim, ^.uhschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlbach, Pleißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Wrschtinl jeden Wochenlag abends für den spenden Tag und kostet durch die Austräger das Pu nelia br Mt. 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1.92 frei ins Haus. Fernsprecher II Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Lande entgegen, Nr. 11. ll auch befördern die Annoncen-Expeditionen solche zu Originalpreiscn Ar. 96. »LSTL!'«. Sonntag, den 26. April ,908. 5S. Zahrg. Montag, de« 87. April 1008 dormittags 10 Wh» sollen im * verstetgerungSraum des hiesigen Kgl. Amtsgerichts i . 1 PlSsch-S-f«, 1 Lisch, 2 SitSHI«, 1 «chrml, 1 «e»»I»t»r, 1 Wlmmchol^ 1 gr. Spiegel «ch I gr. «erihmtes Nil» meistbietNid versteigert werden. Ler Gerichtsvollzieher des Sönigliche» Amtsgerichts Hoheustein-Sruftthlll. A Der praktische Arzt Herr Ir. Mt. Sommer ist als Schularzt bei de« hiesige« Bolksschnle« in Pflicht genommen worden. Hohe«siei«»Er«stthal, am 25. «prll 1908. Der Stadtrat. U« 1 Mat 1908 findet eine Arbeiterzützl«»- statt. Es werden daher alle Gewerbe- Unternehmer in hiesiger Stadt veranlaßt, die ihnen in den nächsten Tagen zugehendeu Formulare am t. Mai 1808 ansznfülle«, sodann aber die auSgefüllten Formulare spLteste«s dis IN« S. Mai diese» Jahre» zur Vermeid«»« einer Ordn««g»-rase von lO Mark im Rat- Hanse hierseldst — Zimmer v — z»rückz«gebe«. Hohenftein Srnftthal, am 24. April 1908. Der Stadtrat. Di« Wasserftener für das 1. Vierteljahr 1S08 ist spülest««» bis zum 30. April 1008 z»r Vermeidung ,»ang»weiser Vettreidung an die Stadtfte«erein«ahme zu bezahle«. H»henftet« Sr«ftthal, am 15. April 1908. Der Stadtrat. Alle hiesige« Pferdebesttzer werden unter Bezugnahme auf di« Bekanntmachung der Königlichen SmtShauptmannschast Glauchau vom 9. März 1908, di- diesjährige Pferdeoormusterung im Bezirke der Königlichen «mtthauptmann- schast Glauchau betreffend, hierdurch aufgefordert, sämtliche für krieg»bra«chbar oder al» für «m»dergehe«d krieg»«nbra«chbar erklärte« Pferde, ei«schltehlich aller seit der letzte« Vor«Msiem»«g »e» hi»^»gekomme«e«, auch we«a die letztere» bereit» a»dertoärt» Mr da»er»d krieg»«»br«nchbar erklärt Morde» si»d, am nächsten Dienstag, de« 28. April 1908 vormittags nm j,8 und j«10 Uhr — die St««de der Verführ»«- wird »och jede« vesitzer schristltch beka»»t ge gebe» — pä»ktlich aus dem hiesige« klltftädter Schtitze«pratze zur vorm«steru«g porzustihre«, mit «»«nahm«: 1. d«r unter 4 Jahr« alten Pferde, 2. der Hengste, 3. der Stuten, die entweder hochtragend find (d. h. deren Abfohlen innerhalb der nächsten vier Wochen zu erwarten steht) oder noch nicht länger als 14 Tag« abgesohlt haben, 4. der Bollblutstuten, di« im Allgemeinen Deutschen Gestütbuch oder dem dazu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt find, auf Antrag des Besitzers, 5. der Pferde, welche auf beiden Augen blind find, 6 der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, 7. der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähig oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen, 8. der Pferde unter 1,50 m Bandmaß, 9 ber Pferde, welche bei beu frühere« »orm»ster»«ge« hierselbst al» dauer«» krteg»u«brauchbar bezeichnet worbe« si«d. Außerdem kann unter besonderen Umständen Befreiung von der Borführung eintreten; Gesuche find sofort an den unterzeichneten Gtadtrat einzuretchen. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde find ausgenommen: a) Beamte im Reich», oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes an dem Tage der Musterung unbedingt notwendigen eigenen Pferde, b) die Posthalter, hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Post kontraktmäßig gehalten werden muß. Die Pferde si«d bla«k, d. h. ohne Geschirr und Sattelzeug, und «»glichst aus Dreuse «it zwei Zügel« vorzusühre«. Die Hufe st«d uur zu rei«tge« u«d ,« wasche«, aber «tcht ei«z»sette« oder zu fchwiereu. Liuk» au der Halfter de» Pserde» ist der jede« Pferdebefitzer zugesteUte Zettel zu befestige«. ' «ri Pferde«, welche bereit» bei einer frühere» Muster»»- al» krieg»brauchbar bezeichnet wurde«, si»d a«herde« an derselbe« Stelle die gleichsam» zugestellte« Ve- stimmunastäfeltbe» aurubrtuae». Pferdebesttzer, welche ihre gesteüuuggpsttchtige« Pserde «icht, oder «tcht recht zeitig oder dom-ählig, sowie überhaupt utcht ord«uug»ge«»äh vor führe», habe» anher der gesetzliche» Strafe (nach 8 27 des Krieg»leistungSg«s«tzeS vom 13. Juni 1873 Geld strafe bis zu 150 Mark) zu gewärtige», daß auf ihre Soft«« eiue zwaugbweise Herbei- schassuug der «tcht gestellte« Pferde vor-e»om«e« wird. Den Pferdebesttzern, auch so wett sie ihre Pferde nicht selbst vorführen, den Tierärzten und den veschlagschmieden wird die Beteiligung an den Bormusterungen warm empfohlen, namentlich ist die Anwesenheit der letzteren sehr erwünscht. Den Weisungen der zur Aufrechterhaltung der Ordnung aufgestellten Polizeimannschaften ist unbedingt Folge zu leisten. Hohe«stei«.Er«stthal, am 25. April 1908. Der Stadtrat. Steuerpflichtige hier, die über dar Ergebnis ihrer diesjährigen StaatSeinkommen- und ErgänzungSsteuer-EinschLtzung eine Zuschrift «ach »icht erhalte» habe«, werden hiermit aufgefordrrt, sich bei der hiesigen OrtS- st-uereinnahme — Rathaus, links 1. Zimmer — zu melden. Oberl«»gwttz, am 25. April 1908. Der Gemeiudevorstauv. Lieberknecht Apolda Mord *) Der Gattenmörder Koch in hat einen zweiten gleichartigen «tugestanden. Neu« Fleischskandale werden aus Frank reich gemeldet. Im Bezirk« Rochefort hielt der Unterpräfekt eine Inspektion übrr 16 Schlacht- Häuser ab, von denen «in« große Anzahl als gesundheitswidrig befunden wurde. Ihre Schließung wird erfolgen. Die griechisch« Polizei verhaftete in Korfu 50 Albanesen, die von PatraS kamen und in ihrem Gepäck Waffen und Dynamit mit sich führten. 20 Albanesen gelang eS auf einem S^elschiff zu entfliehen, st« wurden aber von griechischen Truppen verfolgt, die 11 niedermachten und die anderen sestuahmen. Wirbelstürme haben im Westen, Güdwesten und Süden der Bereinigten Staaten große Verheerungen angerichtet. Einige kleiner« Ortschaft«» find völlig zerstört worden. Au« allen Gegenden werden Verluste an Menschenleben gemeldet. Her polnische Pfarrer Larose aus Ptll- gramtborf (Kreis Plesa) wurde wegen Vergehen« gegen denKanzelparagraphenzull Monaten Gefängnis verurteilt. *) Einige preußische StaatSbahn- linten, darunter Magdeburg —Bitterfeld—Halle und Halle—Leipzig, sollen für den gesamten Verkehr elektrischen Betrieb erhalten. .*1 Die U e b « r s ch w « m m u n g en in AuHL» n d haben ungeheuren Schaden verursacht. «»r»'«i in PrzemySl entdeckte einen geheimen t e r r ° ristischen «und ruthenischer Aymnastasten. ' , , *) In England -in furcht- * arerS chneesturm, i *) Mlhen« an andern Stell«, Da« Wichtigste. Dem Vernehmen nach hat die sächstsche Re- oierung einer Vertagung der sächsischen Landtages kurz vor Pfingsten bis zum Oktober zugrstimmt. Die Einigungsverhandlungen im Baugewerbe in Berlin haben zur Erneuerung der Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeit- nehmern geführt. Der Wortlaut der Verträge über Mord- und Ostsee ist nunmehr von den beteiligten Regierungen der O ffentltchkeit unterbrettrt worden. Da« Nordsee- Abk0««e» besteht au« zwei Teilen, einer Deklaratioa und einem Memorandum. Jene ent- hält den allgemeinen Grundsatz, auf den die Mächte sich geeinigt haben, und dieser sichert ihm eine be stimmt begrenzte Auslegung. Der Vertrag lautet in deutscher Ueberfetzung wie folgt: 1. Deklaration. Die Regierungen von Deutsch - land, Dänemark, Frankreich, Groß britannien, den Niederlanden und Schweden find von dem Wunsche geleitet, die zwischen ihren Staaten besehenden Band« nachbarschaftlicher Freundschaft zu stärken und dadurch zur Erhaltung de« allgemeinen Frieden« beizutraam, und stimmen in der Ueberzeugung überein, daß ihre Politik mit Bezug auf die an die Nord see grenzenden Gebiet« die Aufrechterhaltung de« jetzigen territorialen St-nu g»o zum Gegenstand hat. Sie erflären deshalb, daß fi« fest entschlossen find, die zurzeit bestehen den HoheitSrechte ihrer Staaten an ihren Gebieten in jenen Gegenden unverletzt zu erhallen und gegenseitig zu achten. Sollten irgendwelche Umstände eiatreten, die nach Anficht einer d«r vorgenannten Regierungen den gegen- wärtigen territorialen Statu» q-o in den an die Nordsee grenzenden Gebieten bedrohen, so werden die Signatar- Mächte der gegenwärtigen Deklaration miteinander in Verbindung treten, um sich im Wege einer Vereinbarung untereinander über Maßnahmen zu verständigen, die sie im Interesse der Aufrechterhaltung de» 8t»u» qao ihrer Besitzung für nützlich hallen Mächten. Die gegenwärtige Erklärung wird mit tunlichster Beschleunigung ratifiziert werden. Die Ratifikationen werden möglichst bald und spätestens am 31. Dezember 1908 in Berlin niedergelegt werden. Ueber die Nieder legung jeder Ratifikation wird ein Protokoll ausgenommen werden, von dem eine beglaubigte Abschrift auf diplo matischem Wege den Signatarmächten übermittelt werden wird. Zu Urkund dessen usw. 2. W»m«rm,dm«r. Bei Unterzeichnung der Dekla ration oom heutigen Tage stellen die Unterzeichneten im Namen ihrer Regierungen folgendes fest: 1. daß der durch diese Deklaration anerkannte Grundsatz der Aufrecht erhaltung d«S quo nur die territoriale Integrität aller gegenwärtigen Besitzungen der hohen vertragschließenden Teile in den an die Nordsee grenzenden Gegenden inS Auge faßt, daß daher die Deklaration in keiner Wesse angerufen werden kann, so- bald e» sich um die freie Ausübung von HoheitSrechten der hohen vertragschließenden Teile über ihre oben erwähnten Besitzungen handelt, 2. daß im Sinne der Deklaration die Nordsee sich nach Osten bis zu ihrer Bereinigung mit den Gewässern der Osssee erstreckt. Die HoheitSrechte der vertragschließenden Mächte werden also durch die Konvention nicht berührt. Jeder einzelne Staat kann innerhalb der Grenzen seines Territorium» von diesen Rechten den ihm paffend erscheinenden Gebrauch machen, auch mit anderen Nordsee-Staaten Verträge beliebigen Gehalt« über sein Gebiet schließen, sofern nur dessen Grenzen unverändert bleiben. Diese Regelung bedeutet eine glückliche Lösung schwieriger diplomatischer Fragen, eine geschickte Verbindung der Forderung nach inter nationaler Verständigung mit dem Prinzip un bedingter nationaler Selbständigkeit der einzelnen Staaten. Auch der Wortlaut de« Ostsee-Vertrag» ist bekanntgegeben worden. Er deckt sich bi« auf die Namen der kontrahierenden Mächte und da« den Gegenstand de« Vertrage« bildende Meer genau mit dem oben mitgeteilten Nordsee-Vertrag. Zu er- wähnen ist nur, daß im Ostsee-Vertrag da« Fest, halten der Souveräne „an ihren festländischen und insularen Besitzungen" gelobt wird. Zu den beiden Geeverträgen sind die ersten Anregungen von Deutschland und Rußland ourgegangen, und zwar für den Nordsee-Vertrag von deutscher, sür den Ostsee-Vertrag von russischer Seite. Da« Verdienst, da« Zustandekommen der Verträge wesentlich gefördert zu haben, kommt dem Staats sekretär de« Auswärtigen von Schoen in hervor ¬ ragendem Maße zu, der als früherer Vertreter Deutschlands in Dänemark und Rußland ganz be sonder« geeignet war, unsere Interessen bei diesen Verhandlungen wahrzunehmen. Al« »berste« Prinzip wurde von Anfang an festgestellt, daß an den Ber- lrägen nur diejenigen Staaten beteiligt sein sollten, die mit Ufern an die Vertrag-objekte angrenzen. Eine Grenzbestimmung zwischen Nord- und Ostsee ist allerdings in den Verträgen nicht enthalten. Die Heranziehung Schweden« zu dem Nordse«-Ver- trage findet dadurch ihre Begründung, daß dieses Land infolge seine« Abkommen« vom Jahre 1882 historische Rechte auszuweisen hat. An der bis herigen Lage der Alands-Inseln ist im Ostsee- Verträge nicht» geändert worden. Der Abschluß der Verträge wird in den be teiligten Ländern allenthalben mit Genugtuung verzeichnet. ÄUG dem Keich«. L<» Kaiserpoar auf Korf». Der Kaiser ließ sich am Donnerstag abend wieder au» dem Werke de» Großen Generalstabes über die Schlacht bei Liaojang vorlesen. Gestern machte der Kaiser, nachdem «r auf der AchtlleSterrafle Borträge gehört hatte, einen Spazier gang. Nach 3 Uhr begab sich die kaiserliche Familie mit den Herrschaften von Connaught durch d«n Park zur Landungsstelle de« Achilleion und bestieg dort den „Sleipner." In Korfu verließen die Herzoglich Connaughtschen Herrschaften den „Sleipuer," um dem König von Griechenland und dessen Familie ihren Abschiedsbesuch zu machen. Die deutschen Herrschaften setzten darauf die Fahrt bis -um nordöstlichen End« der Insel Korfu fort, wo bei Colura, am Fuße des Pantokrators, an Land gegangen wurde. De»tfch-fr«»züstfche A»»äheru«g. Der „GauioiS" hat seinen Berliner Korrespon denten beauftragt, verschiedene maßgebende deutsche Persönlichkeiten über die Annäherungsbe strebungen zwischen Frankreich und Deutschland zu befragen. ES werden zunächst die Antworten de» RetchStagSprästdenden Grafen l
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