Großenhainer Anterhaltungs- und An^eigeblatt. 'M Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. 93. Mittwoch, den 20. November 1850. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Hain, die bevorstehende Gestellung sowohl der Militairpflichtigen aus der Altersklasse 1830, als der Dienstreserve-Mannschaften aus den Altersklassen 18Z§ und 18I§, zur Untersuchung und reff. anderweitcn Untersuchung ihrer Diensitüchtigkelt betreffend. Die im Jahre 1830 geborenen Militairpflichtigen und die in den Jahren 1848 und 1849 in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, welche sich innerhalb des hiesigen amtshauptmannschaft lichen und Rekrutirungs-Bezirkes bei den Gemeindeobrigkeiten am 1. November 1850 angemeldet, haben sich, bei Vermeidung der im Gesetze über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. August 1846, Ister Theil, 9tes Kapitel, tz. 77 und tz. 78 für den Unterlassungsfall angedrohten Strafen, an folgenden Tagen und Orten zur Untersuchung und resp. anderweiten Untersuchung ihrer Dienst tüchtigkeit vor der Königlichen Rekrutirungs-Kommission, jeden Tag von früh 8 Uhr an, zu stellen, als: am 2. December 1850, auf dom Rathhause zu Hain, die Mannschaften aus der Stadt Hain und aus den Ortschaften des Gerichtsbezirkes Zabeltitz; am 3. Decembcr 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den unmittelbaren Ortschaften des Königlicken Justizamtes Hain; am 4. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Zschepa, Dallwitz, Döbritzgen, Walda, Grödel, Kreynitz, Seußlitz, Zschaiten, Blochwitz, Glaubitz, Oelsnitz und Skassa; am 5. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Adelsdorf, Merschwitz, Promnitz, Zottewitz, Zschieschen, Niederzschauitz, Schönfeld, Cunnersdorf, Lauterbach, Tiefenau, Cottewitz und Strehla, ingleichen aus deri-Unter die Gerichtsbarkeit des Königlichen Justizamtes Kamenz gehörigen Ort schaften Krakau, Sella, Zochau, Röhrsdorf und Lüttichau; am 7. Deccmber 1850, im Gasthofe zum Hirsch in Meißen, die Mannschaften aus den unmittelbaren Ortschaften des Königlichen Kreisamtes Meißen links der Elbe und aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Schieritz, Wölkisch und Jahna; am 9. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den unmittelbaren Ortschaften des Königlichen Kreisamtes Meißen rechts der Elbe und aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Hirschfeld, Wendischbohra, Löthain, Tanneberg, Munzig, Oberpolenz, Miltitz, Heynitz, Wunschwitz, Groitzsch und Proschwitz; am 10. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Batzdorf, Siebeneichen, Scharfenberg, Schletta, Deutschcnbohra, Gauernitz, Hartha, Choren, Pinnewitz, Schleinitz und Petzschwitz; am 11. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus der Stadt Meißen und aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Robschütz, Taubenheim und Obereula, ingleichen aus den zu dem Königlichen Justizamte Nossen gehörigen Ortschaften Lüttewitz, Mochau und Priesen; am 12. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften der Gerichtsbczirke Ilkendorf, Raußlitz, Graupzig, Gödelitz, Barnitz, Goselitz, Noschkowitz, Lüttewitz mit Möbertitz, Loschen, Obersteinbach, Zunschwitz, Schweta bei Döbeln, Neukirchen mit Steinbach, Limbach und Rothschönberg; am 13. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortsckaften des Königlichen Gerichts Lommatzsch und ans der Stadt