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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-01-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185201172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520117
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-01
- Tag1852-01-17
- Monat1852-01
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1852
- Autor
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. H' ^ 7 Sonnabend den 17. Januar. I8S2. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und laufenden Conten werden von Unterzeichnetem Haupt-Steuer-Amte hiermit aufmerksam gemacht, daß die Duplikat-Certificate oder an deren Stelle Certificat-Verzeichnisse über die in der laufenden Neujahrmeffe verkauften Warenposten spätestens Donnerstag den LS. Januar n. o. Abends V Uhr, an welchem Tage der Abschreibungs-Termin für selbige adläust, an die Conto-Buchyalterei, woselbst Formulare zu oben gedachten Verzeichnissen in Empfang genommen werden können, einzmeichen sind. Leipzig, den 12 Januar 1852. Königliches Haupt-Steuer-Amt. Landtag. Zweite Kammer. (12. öffentliche Sitzung am 14. Januar.) Auf der Registrande waren wiederum mehrere Petitionen einge- aanaen, darunter zwei aus Chemnitz, die Fortführung der Chemnitz- Riesaer Staatseismbahn von Chemnitz bis Zwickau betreffend, die der zweiten Deputation überwiesm wurde. Erster Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der dritten Deputation über das Gesuch mehrerer Kauf- und Handelsleute «nd anderer Gewerbtrelbender der voigtländischen Städte Plauen, Heichitz, Ldns, Neukwchen und Auerbach, Korn und Kauf mann und Cons., die Beschränkung und Aufhebung der den israelitischen Händlern in neuerer Zeit zugestan denen erweiterten Handelsbefugnisse betreffend. Im Hinblick auf des hohen Bundestags Beschluß vom 23. August 1851, nach welchem die deutschen Grundrechte in allen deutschen Landen vollkommen aufgehoben worden, bitten die Petenten um Vermittelung bei der hohen Staatsregierung: „daß dem ein- geriffenen israelitischen Schacher- und Handelsunfug so bald als möglich gesteuert und der Handelsverkehr der Israeliten wieder auf Las Maß beschränkt werden möge, welches im Gesetze vom August 1838 vorgeschrieben ist." ton dem Herrn Abgeordneten, welcher diese Petition zu der igm gewacht hat, ist ausdrücklich erklärt worden, daß selbige leHglich auf die ausländischen Juden beziehe und vorzüglich is diejenigen, welche aus Baiern und Preußen über die Grenze "" Imd namentlich durch einen verbotenen Hausirhandel und leheN von Jahrmärkten die Gewerbtreibenden benachthei- ^ie Deputation hat den Gegenstand sorgfältig erwogen einen sehr gründlichen historischen Rückblick Mtf tziee sinschlagende Gesetzgebung geworfen. Das Schluß- Gutachten -otseltzea lautet: „Rach allem diesen kann die Petition Lediglich als eine Beschwerde über nicht oder nicht gehörig erfol gende Ausführung bereits bestehender gesetzlicher Vorschriften durch die betreffenden Äterbehörden betrachtet werden. Eine solche kann "^^verfassungsmäßig erst dann an die Kammern gelangen, wenn ihrer iw einzelnen Falle sich bereits ohne Erfolg -st-n Staatsbehörden gewendet haben. Daß dies irftk ist in der Petition nirgends behauptet oder «achge- Woode»,.und die Unterzeichnete Deputation würde es daher »esst den Peienten zu überlassen haben, vorkommenden Falls l Abstellung ihrer Beschwerden an die Vorgesetzten Staats- EinL Ab" Ligen. Md «auMtttch auch wegen Abstellung örden -u wenden. »änderung dessen, was vor kaum »ehr als halbjährigem Zeiträume verabschiedet worden ist, fallt sehr bedenklich und kann von der Deputation nicht anempfohlen werden, wobt abes glaubt sie, da in der Eingabe der oben genannten Pe- «Üe« jchMIL* -Ben «UM AML schätstrN Aufstchtsfühnnig und Anwendung bestehender Gesetze von Seiten der Unterobrigkeitm gegen Uebergriffe der Juden in den betreffenden Orten zu finden sein dürfte, daß diese Petition der hohen Staatsregierung nicht vorenthalten werden möge. Sie empfiehlt daher der hohen zweiten Kammer den Beschluß: diese Petition in der Hauptsache auf sich zwar beruhen zu lassen, selbige jedoch an die hohe Staatsregierung zur Kenntnißnahme abzugeben." Die Debatte wurde durch Herrn Abg. Dr. Jahn eröffnet, welcher in ausführlichem Vortrage über den Gegenstand zu Gunsten der Petenten sich verbreitete, und vertheidigte der Sprecher insbe sondere die Rechtsbeständigkeit der Wünsche der Petenten, indem er anzweifelte, daß — wie die Deputation gesagt — die Petition in die Kategorie der Beschwerden falle. Am Schluffe seines Vor trags brachte Herr Abg. Or. Jahn einen dahin gehenden Antrag ein, daß der Deputationsantrag, weil dadurch die konstitutionellen Rechte des Vaterlandes verletzt würden, auS formellen und mate riellen Gründen abgelehnt, dagegen ein Gesuch an die hohe Staats- regierung gerichtet werde, wo möglich noch auf diesem Landtage eine Gesetzvorlage an die Kammer gelangen zu lassen, wodurch die in der Petition beregten Verhältnisse ausländischer Juden in Sachsen definitiv geregelt würden. Während der letzte Theil des Antrags ausreichende Unterstützung fand, blieb der erste Theil desselben, die Ablehnung des Deputationsgutachtens betreffend, ununterstützt. Herr Abg. vn. Hertel gab hierauf eine umfassende und gründ liche Darstellung der hier einschlagenden complicirten Gesetzgebung. Der Stand der Gesetzgebung in dieser Angelegenheit von jetzt und 1838 sei durch die in Sachsen erfolgte Gleichstellung der Christen und Israeliten ein wesentlich anderer geworden, und habe mithin das Petitum, die Gesetzgebung auf den Stand von 1888 zurück- zuführen, eine schon weit tragende Bedeutung. Herr Abg. Poppe wies auf die Mißstände hin, welche nament lich auch für Leipzig aus dem dermaligen Stande der die Israe liten betreffenden Gesetzgebung entspringen. Er ersuchte den AlH. vr. Zahn, den von ihm eingebrachten Antrag, welcher wohl Berücksichtigung verdiene, dahin zu modificiren, daß die beantragde Gesetzvorlage nicht gerade noch auf dem gegenwärtigen Landtage vorgelegt werden solle. Dies geschieht dadurch, daß Herr Abg. vr. Jahn in seinem oben erwähnten Anträge den Passus „wo möglich noch auf diesem Landtage" in „wo möglich auf nächstem ordentlichen Landtage" umändert, wodurch Herr Abg. Rittner bestimmt wird, einen von ihm beabsichtigten Ausatzantkag fallen zu lassen. — Da- Deputation-gutachten und ebenso der Aüsktz- antrag des Herrn Abg. vr Jahn wurden hierauf einstimmig, beziehendlich gegen 2 und 4 Stimmen angenommen. Hierauf folgte die Berathung der AbtheikMtz LA tze- Ans- gabebudgetS, da- GesammtMinlsterlttM Nebst Desteü- denzen umfassend. Referent ist Herr Abg. Häds^kssN. Es
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