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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 13.01.1849
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1849-01-13
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18490113016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1849011301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1849011301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1849
- Monat1849-01
- Tag1849-01-13
- Monat1849-01
- Jahr1849
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 13.01.1849
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Sonnabend — Nr. 13. 13. Januar 184S Leipzig. Die Zeitung erscheint täglich. An beziehen durch alle Postämter des In- l»ld Auslandes. Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Preis für das Mereel- fahr ü Thlr. — JttserlionSgebuhr für den Naum einer Zeile 2 Nzr. Uevervlick. Deutschland. Frankfurt a. M. Der Bericht des Vcrfassungsaus- schusses, über die Oberhauptsfragc. **Dresden. Landtag, ch Dres den. Der Deutsche Verein. Leipzig. Die Grundrechte und das freie Eigenthum. München. Graf Giech. Die Einberufung. Die Truppen nach Schleswig. Der Märzverein. Die Neue Münchner Zei tung. Hannover. Die Sonderbündelei. * Stuttgart. Die deutschen Grundrechte. Die Oberhauptsfragc. Die Wahlen zum Landtag. Kas sel. Die Stände. -sAus Thüringen. Die Reichßgcwalt. Die Reichs truppen. ch Altenburg. Der Bürgervercin, die Oberhauptsfrage. Ol denburg. Die Grundrechte. Die Wahlmänner. Der Landtag. Ham burg. Ausweisung Weitling's. Der Hochverrathsproccß. Von der Schlei. Die Postverbindung mit Dänemark. Preußen. Berlin. Die allgemeine deutsche Wechselordnung, v Berlin. Die Wahlbcwegung und ihre Aussichten. S Berlin. Das Ministerium. Die Demokraten. Der Belagerungszustand. Berlin. Der russische Ge- neralconsul. Hr. Streber. Berichterstattung über die Lehrer. — Ver haftung in Neuss. Veßerreich. Die Zahl der Bewohner Oesterreichs. — Protest der Armee gegen die Grundrechte. Prag. Die akademische Legion, vr. Strobach. Slawische Universität. *Hermannstadt. Die Szekler. Italien. Der Stadtrath von Bologna, römische Militairconscription. Der Papst. Karl Albert. Frankreich. Nationalversammlung. Hr. Bixio. Die auswärtige Po litik. Die Intervention im Kirchenstaat. Die Commission für das Un- terrichtsgcsetz. Neuer Rcpräsentantcnclub. Prinzessin Stephanie. Ge neral Dufour. Guizot'S Broschüre. Großbritannien. Der Herzog v. Wellington. Dcvonport als Kriegs- Hafen. Die Wahlqualification in Irland. Die Armenstcuer in Irland. Niederlande. Die Vereinigten Staaten. Die Cholera. Rußland und Polen. Von der polnischen Grenze. Die Schulen. Die Güterconfiscationcn. Moldau und Walachei. Bukarescht. Die Russen. Türkei. Konstantinopel. Die Grcnzregulirung mit Persien. Die Rus sen. Nachrichten aus Bukarescht. Aufruhr in Albanien. Persien. Der neue Schah. Bereinigte Staaten. Der Congreß. Die Goldmanie. Der Postver trag mit England. Südamerika. Revolution in Bolivien Handel und Industrie. -f Leipzig, 12. Ian. Wir haben heute in Folge des starken Schnee falles Zeitungen und Berichte aus Frankfurt a. M. und aus Wien noch gar nicht, die von andern Seiten her meist wesentlich verspätet empfangen. Von Berlin bestätigt sich die erwartete Einführung der allgemeinen deutschen, bekanntlich von den Regierungen vereinbarten Wechselordnung zum 1. Fcbr. durch die erfolgte Promulgirungl Die Verhaftung des Zustizcommissars Streber macht in der preußischen Hauptstadt fortwährend viel von sich reden. Einer unserer Correspon- dentcn glaubt an die Aufhebung des Belagerungszustandes nicht vor Eröffnung des Landtags, die zum 26. Febr. anstcht. Indessen dürfte doch wol für die am 22. Zan. beginnenden Wahlen wenigstens eine Suspension desselben erfolgen. Ueber die Verkündigung der deutschen Grundrechte hört man noch nichts. Sie würde freilich auch dem Be lagerungszustand ein Ende machen. Aus München und Hannover wird die Nachricht, daß Baiern und Hannover in London hätten anzeigen lassen, sie würden einem Reichsoberhaupte sich nicht untcrordnen, was die frankfurter Oberpostamts-Zeitung sogar bestätigte, als Unwahrheit zu- rückgewiescn. Wir haben es gleich für nichts Anderes gehalten (Nr. 9) und sehen damit nur die Zweifel an der Glaubwürdigkeit des frankfurter Blattes bestätigt. Aus Württemberg wird die Vcrthcilung der Grund rechte als Beilage des Gesetzblattes gemeldet; allein die Vollzugßverord- nung fehlte noch. Die deutsche Oberhauptsfrage kommtauch dort an die Tagesordnung. In Olden bürg sind die deutschen Grundrechte ebenfalls publicirt worden. Aus Thüringen wird über die Reichstruppen Einiges mitgetheilt. Im Kirchenstaate hat sich der Gemeinderath von Bo logna für den Protest des Papstes gegen die rcvolutionairc Negierung ausgesprochen. Aus den heute vollständig vorliegenden Berichten über die in der französischen Nationalversammlung vorgekomincne Inter pellation über die auswärtigen Angelegenheiten erhellt, daß der Mini ster des Auswärtigen Hr. Drouyn de Lhuys sich dahin ausgesprochen hat, daß er ehrlich die Friedenspolitik verfolge. Auf Bedenken wegen der Rüstungen in Preußen, sagte er, von Berlin die Versicherung er ¬ halten zu haben, daß seit April das Heer nicht vermehrt worden sei. Die verwitwete Großherzogin Stephanie von Baden ist in Paris angekommcn. Von London wird heute die angebliche Erkrankung des Herzogs v. Wellington als eine ganz unbedeutende Erkältung be zeichnet. Deutschland. * Frankfurt a. M., 9. Jan. Der Bericht des Verfassungö- ausschusses über den Abschnitt der Ncichsverfassung: Das Reichs- obcrhaupt*) (Berichterstatter Abg. G. Bcseler) lautet: Nachdem in den Abschnitten der Reichßversassung, welche von dem Reiche und der ReichS- gewült handeln, die allgemeine Grundlage gewonnen worden ist, auf wel cher der deutsche Bundesstaat beruhen soll; nachdem ferner im Abschnitte von dem Reichstage die verfassungsmäßig geordnete Betheiligung des Volks und, abgesehen vom Reichsrathe, auch der Einzelstaatcn festgcstellt ist: so bleibt jetzt nur noch die Bildung derjenigen Institution übrig, in welcher die Rcichsregierung ihren Ausdruck finden soll, und welche also in ihrer definitiven Gestaltung an die Stelle der provisorischen Ccntralgewalt zu treten bestimmt ist. Dieses allmälige Verrücken von der allgemeinen Grund lage bis zur höchsten Spitze der Verfassung, an welchem der Ausschuß in seiner Arbeit festgehalten hat, konnte wol die Ungeduld erregen und zu Mißverständnissen Veranlassung geben; aber es bot die Möglichkeit dar, ohne die Vorlagen zu lange zurück zu halten, das Verfassungswcrk als ein Ganzes in seinem innern Zusammenhänge zu erfassen und zu construi- ren. Freilich kamen zu den großen Schwierigkeiten, welche sich schon bei der Feststellung der frühem Theile der Ncichsverfassung zeigten, für diesen Abschnitt vom Reichsobcrhauptc noch ganz besondere hinzu, welche die größte Vorsicht bei der Lösung der Frage nöthig machten. Wenn cs näm lich überhaupt gelingen soll, die Begründung der deutschen Reichsverfas sung im Sinne der nationalen Fortbildung durchzuführen, dcn Staaten bund zwar nicht in den Einheitsstaat, aber doch in den Bundesstaat um zusetzen: so kommt es hier nicht allein auf eine bloße Verfassungsänderung an, wie sie bei jeder politischen Umgestaltung im größern oder geringem Maße hcrvortritt. Es liegt vielmehr in dem mehr einheitlichen Zusam- mcnfassen der politischen Gewalten Deutschlands, in der Begründung einer selbständigen Ccntralgewalt eine wahre Staatsbildung, welche, wenn sie die Continuität mit den frühcrn Zuständen und Einrichtungen auch nicht ganz aufgeben darf, doch dem gegebenen Stoffe gegenüber sich schöpferisch verhalten muß. Damit ist aber wie bei jeder Production eine gewisse Frei heit in der Wahl nothwendig verbunden, und es kommt nur darauf an, sie durch die Einwirkung aller dazu berechtigten Momente so bestimmen zu lassen, daß sie nicht in Willkür umschlage. Wenn es nun aber eine, frei lich oft verkannte Wahrheit ist, daß ein Verfassungswcrk an und für sich kein Kunstwerk sein soll und sein darf, sondern seinen Werth nach dem Maße, wie es dem Geiste der Nation und dcn Bedürfnissen der Gegen wart entspricht, angewiesen erhält; so ist es unvermeidlich, daß bei einem Werke, wie der Bau der deutschen Ncichsverfassung, sehr verschiedene An- prüche und Meinungen sich geltend machen. Diese bleiben aber nicht auf >cm Gebiete der Theorie; denn wie überhaupt jede politische Bewegung, wenn sie eine wahre und gesunde ist, sich auch praktisch zu bethätigen sucht, o sehen wir auch jetzt die verschiedensten Bestrebungen sich geltend machen, um bei der Begründung der Reichsverfassung fördernd oder hemmend ein zugreifen. Dem geht die Erhöhung und Sicherung der individuellen Frei heit über Alles, und er läuft Gefahr, über das einseitige Bemühen um das edle Gut den Organismus der Gesammtheit aus den Augen zu ver lieren; Der findet nur Behagen an den abstract aufgefaßtcn Gestaltungen einer sogenannten reinen Demokratie. Ein Anderer dagegen glaubt, mit dcn in Anspruch genommenen Volksrcchten lasse sich kein Staatswesen er halten, kein Regiment führen; er sieht in der Freiheit nur die Feindin der Ordnung. Und wieder auf einem andern Gebiete bewegt sich der Ge gensatz zwischen Solchen, welche nur in dem vollendeten Einzelstaate das peil sehen, und Denen, welche dcn Particularismus in einem Umfange vertreten, wie ihn der Bundesstaat nicht dulden kann, wenn er ihn auch als an sich berechtigt anerkennen und ihm verfassungsmäßig seine vollstän dige Vertretung gewähren muß. Ist cs nun aber unvermeidlich, daß diese Gegensätze überhaupt bei der Begründung der deutschen Ncichsverfassung lebhaft hervortretcn, so müssen sic doch gerade jetzt, wo cs sich um dic höchste Spitze der Rcichsgewalt handelt, mit besonderer Heftigkeit sich geltend machen. Denn jetzt, wo das ganze Werk sich seiner Vollendung naht und die praktische Bedeutung des selben scharf hervortritt, wird cs crst recht klar, welche große Neuerung gemacht werden soll, welche Opfer zu bringen sind. Dec Reichstag, durch welchen doch die Volksvertretung in den Einzelstaatcn nicht weniger be schränkt werden wird, wie die Fürstcnsouvcrainetät durch die Ccntralgewalt, erscheint dagegen als eine untergeordnete Institution; dic Verhandlungen *) Siehe den Gesetzentwurf in Nr. 2.
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