Delete Search...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.06.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-06-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191806080
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180608
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180608
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-06
- Tag1918-06-08
- Monat1918-06
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.06.1918
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
»ra-UmschrM: ««»». g«r»rui «L «c AmLsbtcrLL Postscheckkonto! S^pzsg »ISST, Eirokaff» Riesa Str. LL für die Köniql Amtshauptmannschast Krosienbain, das Köniql. Amtsgericht und den Nat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvva. Z° 131. Sonnabend, 8. Juni IS18, aveiids. 71. .^inrr«. La» Riesaer Tageblatt erschein» jeden Tag abend» '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage Bezugspreis, I Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser! Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich I Marl Anzeigen sür die Nummer de» Ausgabetages sino bi» ll) Uhr vormittags aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für d«» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen Preis sür die 43 mm breite Ärundschrist-Zeile (7 Silben) 2!» Pf., OrtSpreiS 20 Ps.;- zeitraubender und tabellarischer Satz ent- drrechend höher NachweisungS- und VermitteiungSgebühr 20 Ps Feste Tarife Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt - Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der VeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Nerlag- L a n fl er L W i n t - r l I ch. R i e s a ltzeschättsstelie: <i>oethcstrafze ÜN Verantwortlich für Redaktion' Arthur Hähne! Rieka: sür Aiizeiaenteil' V.lilb''!m D > t tr 1 ch. Riesa Henmtsfi-Hi verbot. I. Wer Hen aus dem Bezirke einer Amtsbauptwann schäft oder dem einer bezirks freien Stadt ausführen will, bedarf hierzu der Genehmigung der AmtShanptmannschaft, in der bezirksfreien Stadt der des Stadtrates. Die Güterabfertignngsstcllen der Eisen bahn und die der Elbe-Schisfahrt werden die Perscnduna von Heu nur übernehmen, wenn der Verlader die Genehmigung der Aintshanptniannschaft oder des Stadtratcs durch Vor lage eines von dec zuständigen Behörde abgestempelten Frachtbriefs oder Konnossements nachweist. Tie Beschränkung des Verkehrs mit Heu ist von der AmtShanptmannschaft, in den bezirksfreien Städten vom Stadtrat durch amtliche Bekanntmachung für ihren Bezirk auf- aufzuheben. sobald das ihnen amcrlegte Liefcrnngssoll erfüllt ist. II. Die Ausführung von Heu ohne die nach i Absah l erforderliche Genehmigung der Amtshauptmannfchast oder des Stadtrates wird nach LK 7, 10 der Verordnung über den Verkehr mit Heu aus der Ernte 1918 vom 1. Mai 1918 mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. D resd en, am 5. Juni 1918. 872 VI? Ministerium deS Innern.2591 LllMM betreffs. Bei dem allgemein herrschenden großen Mangel an Futterstoffen mutz auch alles erreichbare und brauchbare Laub genutzt werden. Jetzt ist die bette Zeit zum Sammeln, die Sammlung kann später fortgesetzt werden, insbesondere an denjenigen Stellen, wo durch Betreten von Graslandcrcieu zur Zeit vor den: Mähen Schaden erwachsen würde. Vor allem wird cs sich empfehlen, die Sammlung von Schulkindern unter Aufsicht der Herren Lehrer vorzuuehmeu. Die an die Ortssammelstellrn versandten Merkblätter enthalten das Nähere über Entschädigung an die Besitzer, Sammellahn und dergl. in übersichtlicher Darstellung. Ortssainmelstellen, die den besten Erfolg in der Werbung von Laubhcn aufznweiscn haben, können besondere Belohnungen gewährt werden. Gesammelt werden kann Laub mit Ausnahme van Goldregen, Traubenkirsche, Akazie, Faulbaum, Epheu, von allen Laubbäumcn, Sträuchern, auch von Schützlingen der Obstbänme. Alle Besitzer solcher Laubgehölze werden dringend ersncht. soweit sie nicht selbst von der Nutzung Gebrauch machen wollen, die Snmmluug von Laub den Ortssaniinelstcllcn zu gestatten und dadurch fördern zu helfen. Einkaufsstellen sind nach Mitteilung der Kreiseinkaufsstelle F. E. Schulze in Großenhain folgende: 'S E. Otto Richter in Weida Oswald Förster in Prausitz Fritz Donath in Glaubitz Gustav Schuster in Wülknitz Otto Leuschnec in Gröditz Grotzenhain, am 5. Juni 1918. 58 b vor. E. Schulze in Großenhain W. Zschätzsch in Priestewitz ... W. Zschätzsch in Böhla b. G. Robert Kaule in Schönfeld Arthur Lehmann in Radeburg. Liöuigl-chc 'AmtShanptmannschaft. Speisesettmarkett betr. In letzter Zeit ist eS wiederholt vorqrkommen, das; ButterverkanfSstellen Speisefett marken aus früherer Zeit, also gegenwärtig nicht mehr gültige oder solche von anderen Kommunalverbänden mit Butter beliefert haben. Eine derartige Abforderung van Butter ist unrechtmäßig. Die Belieferung solcher Marken seitens der örtlichen Sammel- und Verkaufsstellen darf schlechterdings nicht stattfiudeu. Tie etwa weiterhin noch vorgelcgten nicht giltigen 'Spciscfettmarken sind von sämtlichen Verkaufsstellen zuriirkzubchalten und unter Feststellung der Namen der Ileberbringer hierher abzuliesern. Die Belieferung der Speisefcttmarkeu hat nur für die Zeit, für die sie nach dem Nufdruckc gelten, zu crfvlcn. Zuwiderhandlungen werden nach Punkt 10 der Bekanntmachung des Koiumnualver- bandes vom 1. November 1917 bestraft. Großen Hain, nm li. Juni 1918. 692» IV. Der Kommnnalverband. Nacheichnnq irr GriM. Tie in diesem Jahre vorzunchmeude Siachcichnng findet nach einer Anordnung für die hiesige Gemeinde " am 11. Juni 1918 vorm. 11—12 und nachm. 2—6 Nhr, nm 12. Juni 1918 vorm. 8—12 und nachm. 2—6 llbr und nm 19. Juni 1918 vorm. 8—12 und nachm. 2—6 Nhr im Gasthanfe znin Anker statt. Jeder, der eichpflichtige Längenmaße, Flüssigkeitsmatze. Meßwerkzeuge für Flüssig, keiteu, Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände, Gewichte und Wagen mit Ausnahme der in den nächsten zwei Abschnitten bezeichneten, in: öffentlichen Verkehre ver wendet, hat sie in der von uns noch zu bestimmenden Zeit in reinlichem Zustande pünkt lich zur Nacheichung vorzulcgcn. Für Wagen, die sür eine größte zulässige Last von iOM» Kx «nd darüber be stimmt sind und für scstfunda-ncritierte Wagen ist die Nachcichnng nach Ablauf der dreijährige» Frist bei dem -Sanpteichamtc zu bea»trai»cn. Tie Nacheichung der Meßgeräte, die am GebcauchSorte in nicht oder nur schwer lös barer Weise befestigt sind, oder deren Hcrbcischassnug zur NacheichuugSstellc wegen ihrer Größe und sonstigen Beschaffenheit mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, erfolgt au Ort und Stelle. Die Besitzer solcher Meßgeräte haben sie aber bei Beginn der Nach eichung dem Eichbeamten mrzumelden, der die Zeit der Nacbeichung bestimmen wird. Im übrige» ist auch Ader Landwirt, der die Erzeugnisse seiner Wirtschaft (Feld früchte, Obst, Vieb, Milch, Butter nsin.) zu verkaufen und hierbei zu wiegen oder zu ,»essen Pflegt, verpflichtet, die Nachcichnng seiner Wagen, Gewichte und Maste vor nehmen zu lasse». Ans den gröstcren oder geringere» Umfang kommt cs hierbei nicht an. Ter von den Landwirten und vielen anderen Personen häufig erhobene Einwand, daß sie ihre Wagen usw. nicht in Gebrauch nehmen, vielmehr ihre Erzeugnisse ohne vor heriges Abwiegen verkaufen, wird der Regel nach als unbeachtet znrttckgewiescu. Wir machen besonders darauf ansmcrksam, datz die Nachcichuugsnrbühren sofort bei der Nachcichung zu entrichten sind. Gröba, Elbe, am 7. Juni 1918. Ter Gemcindcvorstand. Oertliches nnv SisWsches. Riesa, den 8. Juni 1918. —* Auszci ch u u u g. Frau Minna G ü n zcl, Feld straße 12, hier, wohnhaft, die seit 1901 im Artl.-Depot Riesa beschäftigt ist, erhielt die Friedrich Angnst-Mednilte in Bronze mit Spange. —* E i n b rn ch d i e b stah l. In vergangener Nacht m ur, dem GnterabfertigungSgcbäude der SLrommeistcrei am hiesigen Elbnfer ein Einbruch verübt worden, wobei etwa 200 Stuck 10 Pfund-Neiscbrotschcine zu je 10 Ab schnitten über 500 Gramm Gebäck, etwa 100 Stück 1 Psund- Reisebrvtscheine zu je 10 Abschnitten über 50 Gramm Ge bäck und -4 rote Lebensmittelkarten für Binnenschiffer ge stohlen worden sind. Die 10 Pfund Reiscbrotscbcine sind vermutlich mit den laufenden Seriennummern 58 201 bis 58400 und die 1 Pfnnd-Reisebratscheiue mit den lausenden Seriennummern 20101 bis 20 200 versehen. Ta es sich nm einen ansehnlichen Markendiebstabl handelt, werden das Publikum und insbesondere die Bäckermeister im Interesse der allgemeinen Versorgung gebeten, aufmerksam zu sein und beim Auftauchen der Marten sofort Anzeige zu erstatten. — Die bei dein Einbruch im Garnison-Lazarett entwendeten Schinken sind micdercrlangt worden. Sie wurden ans dem städtischen Bauhof aufgefunden, wo sie die Täter versteckt hatten. —* Lautenabend. Mit ihrem gestrigen Lauten abend gaben Licselott und Conrad Berner eine Veranstaltung von ganz apartem Reize. Die Gediegenheit der Darbietungen war zunächst garantiert durch erstklassige Instrumente alter italienischer Meister. So spielte Conrad Berner z. B. eine wertvolle Viola d'amour und erzielte mit der ihm eigenen vollkommenen Technik auf dieser selten gehörten Art der Lyren nahezu orchestrale Wirkungen. Von besonderem Wohlklauge war auch die Gitarre, deren Baßsaiten prächtige Glockentöne erklingen lieben. Ein ebenso edles und altes Stück stellte die Violine dar. Und aus diesen Instrumenten greisenhaften Alters erblühte unter den Griffen des Künstlerpaares in der Tracht, die dem vormärzlichen Salon eigen war, ein üppiges musika- lisches Leben. Rasch waren die Zuhörer in diese eigenartige, frische und köstliche Kunst eingestimmt, und draußen im Garten begann die Amsel mitzumusizieren. Lieselott Berner sang, in der akustisch ungünstigen Leere des Saales oft nicht leicht verständlich, aber stimmlich recht ansprechend alte und neuere Weisen, zum groben Teile von ihrem Gatten auf der Viola d'amour oder Violine begleitet. Zu einem entzückenden Kunstwerke gestaltete sich der Vortrag des irischen Volksliedes „Lang ist es her" mit obligater Violine und mit in einigen Takten ganz reizvoller kano nischer Stimmführung. Eine Ueberraschung brachte das D-Dur-(Es-Dur-)Konzert von Paganini — mit Begleitung der Laute! Das war in jeder Beziehung originell und klang dabei doch so nett. Allerdings waren an die tech nische Fertigkeit der Lautenspielerin ganz erhebliche Anfor derungen gestellt. Und wie der Partner mit den Pizzikati, Springbogen Flageolett und Doppclflageolett, Oktaven, Akkorden und doppelgrifsigeu Trillern, ganz in der Art Pagauinis, auf den Saiten buchstäblich aber unfehlbar sicher umsprang, das berechtigt ihn, der «bringens auch in der Cantilcue Hervorragendes leistete, sich getrost neben die gegenwärtigen Meister des BiolinspietS zu stellen. Leider war der Kouzertsaal nur schlecht besucht. Datz dabei die liebenswürdigen Künstler so unverdrossen musizierten und die Vortragsfolge außerdem noch erweiterten, macht die Bekanntschaft mit ihnen noch wertvoller. I. S. —* Die K a r to sfc l v o r rä te lassxn es, wie uns aus Berlin gemeldet wird, als wahrscheinlich erscheinen, datz während der letzten Wochen vor der neuen Kartoffel ernte eine Einschränkung der bisherigen 7 Psund Wochen ration erforderlich sein wird. Ob es völlig kartosfeltosc . Wochen geben wird, steht noch dahin. X —* Obhut stellen für kleine Kinder. Wir gehen der Erntezeit entgegen und wissen: Es bedarf gerade in diesem Jahre der Zusammenfassung aller verwendbaren Kräfte, um die Ernte gut und schnell hercinzubriugcn. Die Aussichten dafür wären schlimm ohne die Mithilfe unserer tapferen Franc« auf dem Lande. Um ihnen aber diese an strengende Arbeit zu ermöglichen, gilt cs unverzüglich sich ihrer Kinder anzunehmcn. In Preußen, in: Rheinland, von katholischer und protestantischer Seite hat man bereits ««gefangen, Obhutstellen für die Erntezeit einzurichten, in denen die Kleinen gepflegt, behütet und erzogen werden, bis die Mütter sich ihnen wieder ganz widmen können. Auch Sachsen darf darin nicht znrückstehen! Ein Aufruf des Landesverbandes für christlichen Frauendienst an alle Frauenvereine und Pfarrämter auf dem Laude, veranlaßt von den Kriegsamtsstellen und unterstützt von den Behör den, regt die Errichtung von Obhutstellen an. Sowohl pekuniäre Beihilfen, wie auch eine 8 tägige Anleitung in Form eines Lehrganges für solche, die mit der Leitung der Obhutsstellen betraut werden sollen, bieten hilfreiche Hand dafür. Der Lehrgang findet vom 17—24. Juni in Dres den statt. Auskunft erteilt der Landesverband für christ lichen Frauendienst, DrcSden-A. Knulbachstr. 7. Möchte die Sache in reichem Maße Verständnis finden, zum Besten unserer Ernte und unserer Kinder. —* Ausdehnung des Tischwäsche-Verbots. Die fortschreitende Knappheit an Wüsche hat die Reichs- bekleidungsstelle gezwungen, das Verbot der Ueberkassiing von Mund- und Wischtüchern in Gastwirtschaften und der gleichen zu verallgemeinern. Die Milderungsvorschrift vom 25. August 1917, die das Bedecken schlechter, mit Gewebe überzügen versehener Tische zuließ, mußte ausgehohen wer den, zumal sie weitgehend zur Gesetzesumgehung geführt hatte. Die Erfahrung hat gelehrt, daß auch den schlechte- rcn Tischplatten trotz mancher Schwierigkeiten in der Kriegszeit in mannigfacher Weise ein gutes Ansehen ge geben werden kann. Die hierbei entstehenden Kosten wer- den durch die Ersparung des Waschgeldes meist völlig wettgemacht. Die Molton-, Fries- oder dergl. Ueberziige können im Betriebe als Scheuer- oder Wischtücher oder zu sonstigen Wirtschaftszweckcn Verwendung finden Für alle Lokale wird durch die neue Bekanntmachung der Reichs- bekleidungSstcllc von: 8. Juni 1918 gleiches Recht ge schaffen. Aber nicht nur die gewerblichen Gastwirtsbetriebe, sondern alle Bctri'bc, die ständig — wenn auch nur iin Rebendetriebe — auf entgeltliche Verabfolgung von Lebens- oder Genutzmitteln gerichtet sind, werden von den: Tischwüschcverbot betroffen. Also nicht nur Gastwirt schaften, sondern auch Vereine, Kasinos, .Kantinen, Heime aller Art dürfen ihren Gästen keine Mund- und Tischtücher mehr überlassen. Es b'.eibt sich gleich, ob die Betriebe aus der Verabfolgung von Speisen nnd Getränken einen Ge winn ziehen oder nicht. Es genügt, daß dafür in irgend einer Weise ein Entgelt berechnet wird, das auch in dem Beitrage als Angehöriger eines Klubs, Vereins oder eines Pensionates, eines Heimes liegen kann. Au-H, wenn der Hauptzweck des Unternehmens nicht ans die Spcisenverad- folguug gerichtet ist, sondern diese nur nebenher erfolgt, dürfen Tischtücher nicht mehr gedeckt werden. Tischtücher aus reinen Papicrgarugewebcn dürfen nach wie vor ver wendet werden. Mit Herstellung und Waschbarkeit solcher Tischtücher sind inzwischen weitgehende Forticbritte erzielt worden. Die durch das völlige Verbot der Tischbcdcckung entbehrlich werdenden Tischtücher aus Fasersrossen müssen der Allgemeinheit anderweitig dienstbar gemacht werden. Die Reichsbekleidungsstelle siebt sich iin Interesse der Be schaffung der dringlichst notwendigen SüuoUngSwüsche und sonstigen Bekleidung nunmehr gezwungen, mit grüßten: Nachdruck den Ankauf aller in den Betrieben entbehrlichen Gastwirtswäscbc durch ihren amtlichen Einkänser zu be treiben und hat deshalb eine Bekanntmachung erlassen, die einerseits dem bereitwillig Adlicfernden ein Entgegenkom men bei der freien Verwendung des ihnen verbleibende»» Restes in Aussicht stellt, andererseits aber bei unbegrün deten Ablehnungen Entciqnnnqcn vorsieht. —^Kleinhandelspreise fiir Baummoll- näh sä den und Leinen Nähzwirn. Da die der ReichsbekleidungSstelle zur Versügung stehenden Mengen an Baumwollnahfäden und Leinennühzmirn nur äußerst gering sind, konnte zur Weitervcrteilung an das Publikum in jedem Kommunalverbande nur eine beschränkte Anzahl Kleinhändler herangezogcn werden, die infolgedessen ihren Berussgenossen gegenüber eine bevorzugte Stellung ein nehmen. Das von der ReichsbekleidungSstelle bei sonstigen Verteilungen stets bewiesene Bestreben, die in Frage kommenden Handelskreise möglichst in vollen« Umfange zu beteiligen, konnte in diesem Falle im Interesse des kaufen den Publikums nicht verwirklicht werden; umsomehr mußte cs sich die Reichsbekleidungsstelle augelegen sein lassen, die mit der Verteilung nicht betrauten Kleinhändler vor weiterer Benachteiligung bei den Nähsädenverteilungcn zu schützen. Solche Benachteiligungen waren aber, wie zahlreiche Klagen ergebe»:, dadurch cingetreten, daß einzelne »nit der Verteilung beauftragte Kleinhändler die Näysüden auch noch zu Reklamezwecken benutzten, indem sie den fest gesetzten Preis noch unterboten und die Ware mit Perlust verkauften. Aus diesem Grunde hat die Reichsbekleidungs stelle jetzt neben dem Fordern oder Annehmen höherer Preise auch Vas Fordern oder Annehmen niedrigerer Preise
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview