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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-04-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189404141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940414
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940414
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-04
- Tag1894-04-14
- Monat1894-04
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1894
- Autor
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Riesaer L Tageblatt rrrrd Anzeiger (Elteblaü md Ayeiger). AmtsLlatt der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths z« Riesa. 85. Sonnabend, 14. April 18S4, Abends. 47. Jahrg. Dar Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla', den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart 25 Pf., durch die Träger frei ins HauS 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei ins HauS 1 Mark 65 Pf. Auzetgeu-Anaahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Zur Feier des Geburtstages Seiuer Majestät des Königs soll Montag, den 23. April dieses Jahres, von Nachmittags 3 Uhr ab im Gartensalon des ,Hotel Münch" Hierselbst ein kvStMLdl abgehalten werden. Alle patriotisch gesinnten Herren der Stadt und ihrer Umgegend werden zur Theilnahme an dieser Feier mit dem Ersuchen ergebenst einge laden, ihre Betheiligung bis zum 20. April in den auf der Rathscanzlei und im genannten Hotel ausliegenden Listen einzutragen. Der Preis eines Gedeckes (einschl. Musik) ist auf 3,50 Mark festgesetzt. Riesa, den 14. April 1894. Heldner, Amtsrichter. Klötzer, Bürgermeister. Bekanntmachung, das Verbot des Tabakrauchens in den Waldungen betreffend. Tie unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschast findet sich veranlaßt, das von ihr be reits früher durch öffentliche Bekanntmachung vom 20. Juni 1884 (No. 75 des Riesaer Amts blattes vom Jahre 1884) ausgesprochene Verbot des Cigarrenrauchens und des Rauchens aus offenen Pfeifen in Waldungen hiermit in Erinnerung zu bringen, mit dem Bemerken, daß auch Has Wegwcrfen von Cigarrenresten, das Ausklopfen von Pfeifen, ingleichen das Anzünden und beziehentlich Wegwerfen von Zündhölzchen und Zündschwamm in Waldungen außerhalb der Fahrstraßen hiermit ausdrücklich verboten und an den Zuwiderhandelnden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit entsprechender Haftstrafe geahndet werden wird. Das Rauchen aus ge schloffenen Pfeifen bleibt bis auf Weiteres gestattet. Hierbei wird zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 30) des Reichsstrafgesetz buchs Derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Waldbrand oder einen Brand von Feldfrüchten herbeifühct, mit Gefäugniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mark bestraft wird und daß es nach 8 368,6 desselben Gesetzbuches bei Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen verboten ist, an gefährlichen Stellen in Wäldern oder Haiden Feuer anzuzünden. Großenhain, am 11. April 1894. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 1064. L. v. Wikucki. Mke. Bekanntmachung, die öffentliche Benutzung der städtischen Desinfektionsanstalt betreffend. Es wird hiermit wiederholt darauf hingewiesen, daß die hiesige städtische Desinfektions anstalt (Stadtkrankenhaus) Jedermann in Riesa und der Umgegend zur Verfügung steht. In derselben können Wäsche, Kleider, Betten, Matrazen, Polsterwaaren von allen An steckungsstoffen gründlich befreit werden und es empfiehlt sich ihre Benutzung insbesondere nach dein Auftreten von ansteckenden Krankheiten in einer Jainilie, wie Diphtheritis, Pocken, Schar lach, Masern, Keuchhusten, Typhus, Tuberkulose u. s. w., uin deren Weiterverbreitung zu verhüten. Die für die Desinfektion zu entrichtenden Kosten sind gering, richten sich nach der Menge und Größe der zu desinfizirenden Gegenstände und können im Bedürftigkeitsfalle ganz erlassen werden. Die Desinfektionen finden an jedem Mittwoch von früh 8 Uhr an statt und es können zu desinfizirende Gegenstände direkt in der Anstalt oder im Armenhaus abgegeben werden. Den selben ist ein Verzeichniß beiznfügen. An anderen Tagen als den Mittwochen erhöht sich der Preis für die Desinfektion. Riesa, den 13. April 1894. ' Der Stadtrath. * Klötzer. S. Bekanntmachung. Auf dem sogenannten Zehnigt, d. i. der städtischen Wiese an der Elbstraße, kann an schließend an den bereits ausgefüllten Theil Schutt abgeladen werden. Das Abladen von Asche daselbst bleibt verboten. Riesa, den 13. April 1894. Der Stadtrath. Klötzer. S. Freibank Riesa, Kastanienstraße 29, im Hofe. Das Fleisch eines Rindes gelangt Sonntag, den 15. d. M. und event. die folgenden Tage auf der Freibank zum Verkauf. Die Freibank ist geöffnet Sonntag von 6 bis 8 Uhr Vcrm. und die folgenden Tage von 7 bis 11 Uhr Vormittags und von 4 bis 6 Uhr Nachmittags. Der Preis beläuft sich auf 45 Pfg. pro '/z LA. Riesa, den 14. April 1894. Der Stadtrath. Klötzer. Königlich Sächsische Staatseisenbahnen. Um 1. Mai d. I. tritt auf den Sächsischen Staatseisenbahnen und den mitver- , walteten Privateisenbahnen der Sommersahrpla« in Kraft. Nähere Auskunft ertheilen vom 16. d. M. ab alle Stationen. Bei denselben ist auch der neue Fahrplan zu dem Preise von 5 Pfg. (Buchform) und von 30 Pfg. (Plakatform) zu erhalten. Dresden, am 10. April 1894. Königliche Generaldirektion der Sächsischen Staatseisenbahnen. 2230 6.1. Hoffmann. Wettin und Württemberg. Heute, Sonnabend, Mittag hat das neuvermählte prinz- liche Paar, Prinz Johann Georg und dessen jugendliche Gattin Prinzessin Isabella seinen feierlichen Einzug in Sachsens Residenz gehalten. Das schöne Elbflorenz hatte aus Anlaß dessen ein prächtiges Festkleid angelegt und jubelnd wurde das hohe prinzliche Paar von der Bevölkerung begrüßt. Seit mehr als 100 Jahren ist, wie der erlauchte Later des Prinzen in einem Trinkspruch bei den Vermählungsfeierlich keiten hervorhob, ein Ehebündniß zwischen Angehörigen der sächsischen und württembergischen Königsfamilie nicht abge schlossen worden. Aber beide Häuser sind, und darauf mag bei dieser Gelegenheit wieder einmal hingewiesen werden, stammverwandt. Die Grafen von Wettin, in denen unser Königshaus seine Ahnen verehrt, stammen, wie die Grafen zu Württemberg, auf welche das württembergische Königs haus seinen Ursprung zurückführt, beide aus schwäbischem Geschlecht. Von den Grafen von Württemberg ist dieses schon längst bekannt und gewissermaßen selbstverständlich, da ihre Wiege in den alten Stammsitzen der Schwaben, an der oberen Donau gestanden. Daß aber auch die Wettiner schwäbischen Stammes sind, hat neuere Forschung nachge- wiesen und dies ist aus Anlaß des Wettinerjubiläums im Jahre. 1889 wieder festgestcUt worden. Weder ist die An nahme richtig, daß die Wettiner vom Sachsen Widukind ab stammen, noch daß sie, wie man aus ihrem Namen hat schließen wollen, slavischen Ursprunges sind. Angenommen, selbst Wettin wäre ein slavischer Name, was indeß durchaus nicht unbedingt richtig zu sein braucht, so kam doch Wettin, wonach sie jetzt den Slawen führen, erst später in ihren Besitz, und nie hätten die sächsischen Könige aus dem Stamme der Ludolfinger Wettiner zu Hütern der Grenzen gegen die Slaven bestellt, wenn diese selbst aus slavischem Stamme gewesen wären. Thietmar von Merseburg bezeugt vielmehr, daß sie aus dem „Hause Buzici" stammten (As tribu bu- 2ioi), dies aber hatte seine Besitzungen in dem alten Schwa bengau (Nordschwaben), der südlich angrenzend an den „Hes sengau" und das „Friesenfeld" ehedem jenseits der Saale und den Ausläufern des Harzes zwischen Bode und Wipper lag. Dort waren einst, als in den Strömen der Völker wanderung der Haupttheil der damals zwischen Oder und Elbe im heutigen'Brandenburgischen wohnenden Schwaben oder Sueven nach Süden wanderte und an der oberen Donau, in den noch heute von den Schwaben bewohnten Gegenden sich eine neue Heimath gründete, ein Theil der Schwaben zurückgeblieben und behauptete sich dort mit Er folg sowohl gegen die von Osten herandringenden Slaven, als auch gegen die Sachsen und Franken. Aus diesem Gau also, aus dem denselben bewohnenden Schwaben stammt der Ahnherr der Wettiner und, wie auch immer sein Name und das Wort Buzici zu deuten sein mag, ob der Name Burk- Hardt (natürlich in verkürzter Form) oder ein anderes sich dahinter verbirgt, sicher ist, daß er ein Schwabe war, denn bei den Wettinern galt, wie Thietmar von Merseburg aus. drücklich bezeugt, nicht sächsisches, sondern schwäbisches Recht. Die- aber ist nach der übereinstimmenden Ansicht der Ge lehrten das entscheidende Kennzeichen für die Zugehörigkeit eines Fürstengeschlechts zu diesem oder jenem Stamm. Also wie weit auch schon damals, im 9. Jahrhundert, Nord- und Südschwaben räumlich von einander getrennt gewesen sein mögen, in ihren Adern floß doch gleiches Blut, und wenn heute wieder ein Kind des blühenden Schwabenlandes einem Wettiner die Hand reicht, mag auch ein langer Zeitraum verstrichen sein, seit ein solcher Bund zwischen den Königlichen Häusern von Württemberg und Sachsen zum letzten Male abgeschlossen worden ist, so sind es doch immer uralt stamm verwandte Häuser, die sich hier wieder zusammenfinden.Z .. Tagesgerichte. Deutsches Reich. Unter großen Ehrenbezeugungen ist Kaiser Wilhelm am Donnerstag Abend von Abbazia ab gereist und am Freitag Vormittag 11 Uhr in Wien einge troffen. Vor seiner Abreise hat der Kaiser zahlreiche Aus zeichnungen verliehen, darunter den Statthalter von Rinal- dini den Kronenorden 1. Klasse. Am Bahnhofe waren zum Abschiede die Kaiserin, Herzog Ernst Günther von Schles wig-Holstein, das Gefolge der Kaiserin, der Statthalter und die amtlichen Persönlichkeiten erschienen. Die Kaiserin, welche bis zur Abfahrt des HofzugeS auf dem Perron verblieben war, äußerte dem Statthalter gegenüber ihre Befriedigung über die schöne Beleuchtung, welche zu Ehren Kaiser Wilhelms veranstaltet worden war und kehrte in Begleitung des Her zogs Ernst Günther nach Abbazia zurück. — Zum Empfange des Kaisers am festlich geschmückten Bahnhofe in Wien waren anwesend: Kaiser Franz Josef, die Erzherzoge, die Spitzen
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