Donnerstag. Rr. 58. 27. Mai 1875. Weißerih-Aeitung. Amts-Matt für die Herichts-Aemter und Stadträtfie zu Dippotdiswatde und Irauenstein. Verantwortlicher Ncdactcur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zn beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agentnrcn. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Nanni, berechnet. Amtlicher Theit. Bekanntmachung, die Ausstellung neuer Arbeitsbücher für Bergarbeiter betr. Unter dem „letzten Einträge des alten Arbeitsbuches," auf welchen bei der Ausstellung eines neuen BucheS für Bergarbeiter nach 8 17 Abs. 3 der Beiordnung vom 23. November 1868 (Ges.- und Verordnungsbl. v. I. 1868, S. 1287) hinzuweisen ist, ist das letzte ArbeitSzeugniß des betreffenden Bergwerksbesitzers oder dessen Betriebsbeamten mit zu verstehen und dasselbe daher in dem neuen Bnche ebenfalls mit zu erwähnen. Es wird nun zwar, wenn ein Arbeitsbuch verloren gegangen ist, nicht immer möglich sein, das letzte ArbeitSzeugniß zu erlangen; da jedoch nach ß 20 der angezogenen Verordnung über den Verlust eines Arbeitsbuches ohnehin Erörterungen anzustellen sind, so sind dieselben zugleich mit auf die Ermittelung des letzten Arbeitsorts zu erstrecken, wodurch wenigstens in den meisten Fällen die Hüglichkeit geboten sein wird, diesen Arbeitsort festzustellen und durch eine sodann einzuleitende Vernehmung mit dem betreffenden Werksbesitzer rc. das fragliche ArbeitSzeugniß herbeizuschaffen. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des hiesigen Verwaltungsbezirks wollen sich bei der Ausstellung neuer Arbeitsbücher für Bergarbeiter hiernach achten. Dippoldiswalde, den 21 Mai 1875 Königliche Amtshanptmannschaft. v. Bosse. Vas bei der Mbischulc zu Dippoldiswalde ;u entrichtende Schulgeld betreffend. In Uebereinstimmung mit dem Schulvorstande haben die beiden städtischen Collegien beschlossen, von Ostern 1875 ab das bei hiesiger Stadtschule zu zahlende Schulgeld zu erhöhen und zwar von in die hiesige Schulgemeinde gehörigen, schulpflichtigen Kindern in der 1. Knabenclasse 14 Mark — Pfg., 1. Mädchenclasse 13 s s 2. Knabenclasse 12 s —— s 2. Mädchenclasse 11 - 50 - 3. Knabenclasse 11 s s 3. Mädchenclasse 10 - — - 4. Knabenclasse 10 s s 4. Mädchenclasse 10 s - 5. gemischte Classe 9 s s 6. gemischte Classe 9 -- — - Schulgeld, außerdem aber von nicht in die hiesige Schulgemeinde gehörigen, jedoch mit Genehmigung des Schulausschusses die hiesige Stadtschule besuchenden Kindern noch 9 Mark als Beitrag zu dem, durch Schulanlagen zu deckenden Deficit zu erheben. Das Schulgeld kann an hiesige Stadtcassenverwaltung wöchentlich abgeführt werden, dagegen muß es mindestens monatlich an gedachte Cassenverwaltung berichtigt werden; das Schulgeld für die Monate April und Mai d. Js., sowie das auf noch frühere Zeit rückständige Schulgeld ist bis spätestens zum 31. Mai 187S an hiesige Stadtcassenverwaltung zu bezahlen; wer mit dem Schulgeld 2 Monate lang in Rückstand verbleibt, hat dessen sofortige gerichtliche Einziehung zu gewärtigen. Dippoldiswalde, am 25. Mai 1875. D e r S tadtrath. Voigt, Bürgermstr.