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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 13.04.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-04-13
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187004134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700413
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700413
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
- Monat1870-04
- Tag1870-04-13
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6 3« 1870. s«r Ischopau und Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. 'Erscheint Mittwoch» und Sonnabend«. AbonnrmrntSprriS r 10 Ngr. pro Vierteljahr bei Abholung in der Expedition; 11 Ngr. bei Zusendung durch den Voten; jede einzelne Nummer 5 Pf. Anserate werden für die MittwochSnuwmer bis späte sten« Dienstag früh 8 Ubr und für die SonnabendSnummer bis spätesten«.Freitag früh 8 Uhr angenommen und die Z- spalttgc CorpuSzeile oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. Bekanntmachung. Seiten deS Unterzeichneten GerichtSaniIS sollen den 13. Juni 1870 die dem Begüterten Johann Gotthilf Lohs in Kemtau zugehörigen, am 29. November 1869 versteigerten Immobilien, nämlich das Halbhufengut Nr. 3 des Brand- catasterS und Nr. 4 des Grund- und Hypothekenbuchs für Kemtau, ingleichen das Hausgrundstück Nr. 6L. des Brandcatasters und Nr. 7 desselben Grund- und Hy pothekenbuchs, welche Grundstücke am 24. August 1869 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3593 Thaler —- —- gewürdert worben sind, nachdem deren Ersteher seines Erstehungsrechts für verlustig zu erachten gewesen ist, anderweit nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Gerichtsstelle allshängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Zschopau, den 30. März 1870. Königliches Gerichtsamt Forker. B e r den 16. pachtet werden sollen Sonnabend, den 16. dss. Mts., Nachmittags 5 Uhr an den Meistbietenden einige auf beiden Seiten der nach Waldkirchen führenden Straße am Ziegeleiweg und dem sogenannten Gräbel gelegene Feldparcellen unter den im gedachten Termine bekannt zu machenden Bedingungen. Versammlungsort: Kreuzpunkt der alten und neuen Waldkirchncr Stratze. Zschopau, den 11. April 1870. Der Stadtrath. H. Müller. Sachsen. Im Laufe dieses Jahres werden bei dem sächsischen Armeecorps Reserve-Uebungen stattfinden und sind die Landwehrbehörden bereits angewiesen, die Re servisten de« fünften, da nöthig auch des sechsten Jahr gangs vom Garde-Reiter-Regiment für die Zeit vym IR Mai bis 17. Juli zum Dienst cinzuberufen. Ebenso ist dies für die jüngeren Jahrgänge der In fanterie in Aussicht gestellt. Die Thätigkeit deS sächsischen Land-Gensdarmerie- CorpS im Jahre 1869 war eine sehr ausgedehnte. Es wurden 27,062 Personen im ganzen Lande ange zeigt und 8123 davon verhaftet. Die Anzeigen betra fen wegen Tödtung: 30, wegen Raubes, Erpressung: 57, wegen Brandstiftung: 155, wegen Diebstahls, Veruntreuung: 7759, wegen Holzdiebstahls: 1136, wegen FelddiebstahlS: 1060, wegen Betrugs, Fälschung: 1144, wegen Bettelns und Vagirens: 4363 rc. Aus Chemnitz berichtet man vom 6. April: Zur Kennzeichnung der wahrhaft großen Verwüstung, welche die sogenannte BaumwollenkrisiS in unserer Industrie angerichtet hat, sei nur bemerkt, daß von den in Sach sen bestandenen 135 Spinnereien 28 fallirt, 15 abge brannt und 12 für andere Industriezweige umgeänbert worden sind, 20 stehen still und nur 60 sind noch im Betrieb. Wenn man sich vergegenwärtigt, welche Schä digung durch diese Misere dem Maschinenbau, dem Baumwoll- und Garnhandel u. s. w. beigebracht wor den ist, so kommen ganz ungeheuere Summen heraus, die verloren wurden. Die in Crimmitschau bestehende Productiv genossenschaft (Spinnerei und Weberei) von Stehfest und Co., welche aus Arbeitern besteht und meist auch von solchen geleitet wird und den erzielten Reingewinn zur Hälfte dem Capital, zur Hälfte aber der geleisteten Arbeit zufließen läßt, hat nach Ausweis ihres dritten Abschlusses höchst erfreuliche Fortschritte gemacht. Der Reingewinn beträgt 1524 Thlr., die Mitglieder-Ein- lagen belaufen sich auf 9387 Thlr., die Forderungen für verkaufte Maaren auf 12,636 Thlr. Das Etab lissement hat durch freundliches Uebereinkommen schon mehreren Schneidergenoffenschaften den Anfang ihres Geschäftsbetriebs erleichtert. Prcuszen. Nachdem der Zollbundesrath am 4. April durch den Bundeskanzler Grafen Bismarck eröffnet wor den ist und seine Arbeilen, namentlich in Bezug auf die Abänderung deS Zolltarifs, alsbald begonnen hat, wird die Berufung des Zollparlaments vermuthlich zum 22. April erfolgen. Die dem Zvllbundesrathe gemachte Präsidialvorlage wegen Aenderung des Vereinstarifs ist eine Wieder holung der vorjährigen Vorlage mit folgenden Aende- rungen: der Petroleumzoll und die Ermäßigung deS RetszolleS sind darin nicht wieder ausgenommen. Eben sowenig die Ermäßigung für ganz grobe Eisenwaaren. Dagegen wird proponirt, den Zoll auf rohen Kaffee und Kaffeesurrogate mit Ausschluß der Cichorien von 5 Thlrn. auf 5 Thlr. 25 Sgr. zu erhöhen. Der Zoll auf gebrannten Kaffee soll von 11 Thlr. auf 7, der von Cacao in Bohnen von 6 Thlr. 15 Sgr. auf 5 Thlr. 25 Sgr. ermäßigt werden. (Im vorigen Jahre wurde eine Ermäßigung auf 5 Thlr. 15 Sgr. vorge schlagen.) Der Zoll auf Stearin einschließlich Stearin säure soll von 1 Thlr. auf 15 Sgr. herabgesetzt wer den. Bezüglich der Zölle auf Eisen mit Ausnahme der groben Waare und der Garnzölle werden also weitere Ermäßigungen als die schon im vorigen Jahre proponirlen nicht geboten. Seit Einführung der Bundes-Gewerbe-Ordnung ist vielfach die Meinung verbreitet, daß sich diejenigen Pflichten geändert hätten, welche nach Ortsstatuten den Arbeitgebern gegenüber den Krankencafsen der Gesellen und Fabrikarbeiter obliegen. Diese Bestimmungen sind aber, wie ausdrücklich erläutert worden, in Kraft ge blieben. Danach soll, vor wie nach, kein Handwerks meister oder Fabrikbesitzer Gesellen, Arbeiter rc., die sich nicht bei einer Kranken- rc. Cafse gemeldet, beschäftigen, muß auch die rückständigen Beiträge der bei ihm in Arbeit stehenden Gesellen rc. äoer Caffe vorschießen, wie dies bisher die Statuten vo/geschrieben haben. Gutem Vernehmen nach wird der Abg. Oberbürger meister a. D. Ziegler-Breslau nach Ablauf der gegen wärtigen Legislaturperiode jedes Mandat ablehnen; er „hat diese nutzlose Arbeit satt"! Auch Schulze-Delitzsch soll gesonnen sein, künftig nur ein Reichstagsmandat anzunehmen, da seine Thätigkeit als Anwalt der Ge nossenschaften eine Verminderung seiner parlamentarischen Functionen erfordert. Berliner Blätter erzählen: Als Graf Bismarck am 1. d. M., seinem Geburtstage, aus der Sitzung des Reichstages heimkehrte, wurde ihm ein schöner, kost barer Marderpelz, ein Geschenk seines Freundes AmtS- rath Dietze, überreicht. „In diesem Marderpelz," äu ßert- der Reichskanzler, „wird mir wohler sein, als in dem Marterpelz der National-Liberalen." (Bekannt lich bekämpfte er an diesem Tage die Anträge wegen nord- Aufhebung der Specialgesandten innerhalb des deutschen Bundes.) Am 6. April früh gegen 6 Uhr ist in Berlin ein Theil der über die Unterspree nach Moabit führenden Alsenbrücke durch eine Gasexplosion zerstört worden. Man hatte bereits seit längerer Zeit an der betreffenden Stelle einen starken Gasgeruch bemerkt; eS soll aber trotz erfolgter polizeilicher Anzeige nichts dagegen ge- than worden sein. Es wird nun vermuthet, daß daS aus den Röhren ausgeströmte Gas in Verbindung mit der atmosphärischen Luft Knallgas gebildet und dieses, vielleicht durch ein weggcworfenes Streichholz oder einen brennenden Cigarrenstummel entzündet, die Explosion veranlaßt hat. Menschen sind glücklicherweise dabei nicht verunglückt. Hessen. Gewiß eine der originellsten Auslegun gen erfahren die Bundesgesetze von der hessischen Regierung. In Oberhesfen bestand nämlich die Ein richtung, daß Niemand ein Gewerbe beginnen dürfe, ehe er einen Erlaubnißschein der Ortsbehörde, ein ojg. Patent gelöst hatte; ob dieses Patent gegeben oder verweigert werden sollte, darüber entschied zunächst die Ortspolizei, in zweiter Instanz die Steuer- und Ver waltungsbehörde. Die Betreibung mußte aber unter bleiben, bis daS Patent in der Hand des Ansuchenden war; es waren damit alle Gewerbe als concessionS- pflichtig erklärt. Die norddeutsche Gewerbeordnung be schränkt sich bekanntlich darauf, eine Anmeldeverpflichtung festzusetzen. Nun ist die hessische Regierung auf die frappante Idee verfallen, die Anmeldepflicht sei allerdings jetzt in Oberhessen eingeführt, daneben bestehe aber die Patentpflichtigkeit ruhig weiter, so daß der Gewerbe treibende nun zwei Formalitäten statt einer zu erfüllen habe und im übrigen von der Patent- oder Conces- sionSertheilung vor wie nach abhängig bleibe! In die ser Weise sind jetzt die hessischen Behörden instruirt worden. Oesterreich. Graf Potocki hatte eine lange Con- ferenz mit Rechbauer unter Zuziehung von Kaiserfeld. Ob Rechbauer einen Ministerposten annimmt, ist noch nicht entschieden. Als Programm des Grafen Potocki bezeichnet man strenge Wahrung der verfassungsmäßigen Formen (also keine Sistirungspolitik); materiell Revision der Decemberverfaffung und gleichzeitige oder vorgängige Verständigung mit der staatsrechtlichen Oppostlion (also daS MtnoritätsproFramm deS Ministeriums Taaffe); demnach aufrichtige Anbahnung eines Ausgleiche« mit den Slaven und Befriedigung ihrer billigen Wünsche ,r ^ - i
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