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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 24.03.1907
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1907-03-24
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19070324016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1907032401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19070324
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1907032401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1907
- Monat1907-03
- Tag1907-03-24
- Monat1907-03
- Jahr1907
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 24.03.1907
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Samilien »a-lMäile» Grundtkile Sb Pia. — Di« Preiie der Inl-rale sind im Moraen- und «bcnddlaile dieselben mis- wärit,« Au rill«»« nur ue,en Bor- «mSbetadlun,. — vele,dl»tt«r kok« u> Vlmntae. Kernipkttber: u und ropa. WM» E L Julius Sekscilick /»> 8«« >«, ». I. Lt. kelelicliliingZ-KegeliMiille ÜÄ ü rar tla«. «isktr. Liekt. kstwivum. Xvrrsv. E«rl Liedemann, Kal Hoflieferant Bear 1SSL. Letzi- L-Iiau«sl-Ilun,«n: idoldene Medaillen De. beste Futzbodenarrftvich ist Tiedemann« Bernstein-Oellack «i» Aurbe: schnell trocknend, nicht nachklebend. Marlenstrab« 10, Lmastenstraße 18. Hetnrichstraße iStadt Görlitz) iowir in last allen anderen Drogen« und Aarbenhandlungen Haart-Lsloa °° LmU Liedter krsgsr Strasse . ^. Iraker srrasse Nliciireik- W Keseiienke Präger Strafe IvedvLrvll. I-axsr doolifeinsr äsutaodvr ooä «lipsliacksr ^orux-, lloseu-, Paletot- uuck Wssisostoff« in allso mocksrnsn karbvn unä ?nma-tzu»IitLt«v ru dNIißsisv ?rviWv. VorstaukssivUe äer vvw 8g>. kwsn,.Ministerium nsuxsvSdltsn vorsodrjftsmissixsn Onikormstoffo kür ktövixl 8Loks. Staats - ^ocsiiisamt«. NvemAnn l'ürsttiol 8vkeSvl8lrL88e 19 ( Sll^tnv» V ai» Llnt«a«l' SchiffahrtSabgaben u. Reichsgedanke. Bund der Londwittr. Bereknigte Spareinleaer. „BoltSwohl". Mutmkihl Witterung: l Lntlllinr» sDHZji», 1 WlvOeZ» Tilltslll. Gerichisverhonblungen. Riliiränischr Unruhen, Reichskanzler und Zentrum. Börsenwochrnbrricht. Rauh, verändert. I VT Nt j LvV « » Mt dem z. April beginnt di, vezugszeit a»»f das zweite Vierteljahr 1907. vi« „Dresdner Nachrichten" sind da» etnsige Statt in Dresden, welcher in Dresden und den Vororten täglich zwei Mal morgen» rrnd abend» erscheint. Jeder, der Interesse daran hat. schnell über die Lreignisse auf allen Gebieten unterrichtet zu werden, erkennt heutzutage das zweimalige Erscheinen als einen unbedingten Vorzug einer großen modernen Tageszeitung an. Ihren Lesern bieten die nANchG, ^ ««gvündrt isvy <» d-tzg fortlaufend Sie neue5len Nachrichten. Der Bezugspreis für Dresden (mit den einverleibten Vororten) und Slasewit» aus da» ganz» Vierteljahr beträgt bei Zustellung durch uniere Boten 2 Mark 50 psg. Ein« Erneuerung der Bestellung seiten» »er bisherigen Bezieher ist nicht erforderlich, da di« .Dresdner Nachrichten" ohne Unterbrechung weiter geliefert werden. Hsitplstschöltsllkllt -kr Urtsöner >ichrichte> Marienstraß« L8. Annahmestellen >I1l Nnreigen u. S«Lug»de»trNungen: In Dresden-Altstadt: Eck« Villnitzer- und Ulbrecchtftraft«, k. Wolfs Zig. Gesch.; Sachsen-Alle« sv, Wilhelm Schurz; ASllnerstrafre >2 (Erke Striesener Straß«), Ma; Roll; Ublandstrap« N, Vtto Bischoff; Schäferstrahe 69. Gustav Seyler Nachf. (Mar Grülling); wettin erst rase« 65, Franz Seifert; In Vre»d«n-N«nst<»d1: Grssre Aloster-afse 5. Johanne» päßler; Lutberplatz s, Uarl Bielich Nachf. (Paul Schmidt); ASnrg»brück«r Strass« 59, Fritz Grlders; in Vorstadt Pieschen: Vür-erftrass« Ds. Oswald Funk«; . . Striesen: WittenbergerStr.s8. Karl Eber»; , , Lrachenberg«: Grosfenhainer Strafte sLZ, Dans Volkmann; , , eSbta»:Aess«l»dorsrr Str. 9, ^rrm. Pos«; Aeifewitzer Str. 5s. Arthur Schmidt; , , planen: Ratftansplatz 2 » würchnr-er Strafte 7. Arthur Matthaer; . Lotta: Grillparrerstrafte ss, Otto ltunath; „ Slaservitz: Eolkewitrer Strafte 45» Otto Maiiegold. LchiffahrtSabgabeu und Reichs-edanke. Tas Recht der Erhebung von SchiffahrtSabgabcn aus den Bewässern des Deutsche» Reiches ist gegenwärtig leb- liait umstritten, und die hinter dem Auslcgungsstreit aibeitcnden Interessen, die die gesamte Binuenschissahrt und sveziell das Königreich Sachsen aus Gründen der wirtschaftliche» Sclbsicrhaltnng zur energischen Verteidigung der Abgabensrcihcit und zur unerbitt lichen Bekämpfung aller Prrsuchc zwingen, die .Kon kurrenz der Wasserstraßen den Eisenbahnen zuliebe zu ver nichten, tragen zur besonderen Animicrung der Erörte rungen ein wesentliches Teil bei. Reuerdings >hat die ganze Frage dadurch ein bemerkenswertes staatsrechtliches Relief gewonnen, daß namhafte Autoritäten sich mit großer Schärfe gegen das von Preußen t» der Lache eingcschlagcne Bersahren ausgesprochen habe», weil dadurch der Reichs- gedanke eine Beeinträchtigung und Gefährdung erleide. Bon diesem Gesichtspunkte aus muß die Angelegenheit mit besonderer Sorgfalt und Gründlichkeit geprüft werde»; denn selbstverständlich beruht das föderative Prinzip der Bersassung nicht bloß ans der loyalen Achtung der Sonder rechte der Einzclstaaten, sondern ebenso gut müssen auch die klaren und uiizweifelhasten Rechte de» Reiches hoch gehalten werden, und es darf am allerweniasten he» führenden Bundesstaate betkommen, eine in der Reichs- versassung begründete Befugnis des Reiches ohne formelle Bersassungsänderung auf dem heimlichen Umwege der ver tragsmäßigen Vereinbarung mit den sonstigen interessier ten Einzelsiaaten außer Kraft zu setzen und so die Reichs instanz stillschweigend auSzuschalten. Tatsächlich läuft die preußische Methode auk eine Aus schaltung der zuständigen Reichsstellen, des Bundesrais und de» Reichstages, hinaus. Es war schon von vornherein ein verfehlter Schritt, daß die preußische Regierung in den ß l» des Kanalgesetzeö aus Entgegenkommen gegen die Mehrheit des preußischen Abgeordnetenhauses eine Bestim mung ausnahm, die die Erhebung von SchiffahrtSabgaben auf dem Rhein und der Elbe, den beiden durch den Kanal zu verbindenden Flüssen, zum Zwecke einer teilweise« Kostendeckung vorsah. Der preußischen Regierung konnte es nicht unbekannt sein, daß sie durch ihr Vorgehen einen Konflikt mit dem Reiche heraufzubeschwören im Begriffe stand. Als sie dem § IS des Sanalgesetzes ihre Zustimmung erteilt«, mußte es ihr klar sein, daß sie sich auk ein ab schüssiges Gebiet begab, da» der sicheren Rechtsauslegung durchaus ermangelte. ES sei hier nur in aller Knappheit gestreift, wie sich die verfassungsrechtliche Seite der Frage darstellt. An zwei Stellen läßt sich die ReichSversassung zur Sache vernehmen, zuerst in Artikel 4, der der Be aufsichtigung und Gesetzgebung des Reiches unterstellt „den Flößerei- und SchissahrtSbetrieb aus den mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen und den Zustand der letzteren, sowie die Fluß- und sonstigen Wasserzölle". Ferner kommt alS Kern des Streites Artikel 54. Absatz 4 in Betracht, wo eS heißt: „Aus allen natürlichen Wasserstraßen dürfen Ab gaben nur für die Benützung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, erhoben werden. Diese Abgaben, sowie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlicher Wasserstraßen, die Staatseigentum sind, dürfen die zur Unterhaltung und gewöhnlichen Herstellung der Anstalten und Anlagen erforderlichen Kosten nicht übersteigen." Künstliche Wasserstraßen sind nach der herrschenden Auffassung nur Kanäle und künstliche Häfen, alle Flüsse und Seen, alle Küstengeivässer, Hasse, Watten usw. und Flußmündungen sind natürliche Wasserstraßen, mag auf die Erhöhung ihrer Schiffbarkeit oder die Erleichte rung des Verkehrs aus ihnen auch noch so viel Kunst an- gewendct worden sein. Die Hauptstrcitfrage ist nun. ob Kanäle zu den vor erwähnten „besondere» Anstalten" des Artikels 54 gehören, die die Erhebung von SchiffahrtSabgaben auf den vom Vor teil der Kanalisation betroffenen natürlichen Wasserstraßen rechtfertigen. Im Gegensatz zu einer verschwindenden Minderheit beantwortet die überwiegende Mehrheit der Autoritäten und Interessenten diese Frage mit einem ent schiedenen Nein. Auf Grund dieser Sachlage hätte die preußische Regierung loyalerweise, wenn sie sich in genauer Ueberetnstimmung mit dem Geiste der ReichSversassung hatten wollte, den 8 tü des KanalgesetzeS nicht ohne weiteres sanktionieren dürfen, sondern sie hätte sich vor weg an Bundesrai und Reichstag wenden und dort ver suchen müssen, eine entsprechende, jedes Zweifels bare Abänderung der in der Reichsverfassung enthaltenen Be stimmungen über die SchiffahrtSabgaben herbeizusührcn. Statt dessen aber hat die Regierung des führenden Bundes staates es ruhig auf einen Konflikt mit der Rcichsinstanz «»kommen lassen und versucht nun, Bundcörat und Reichs tag ganz außer Tätigkeit zu setzen, indem sie sich ans das private Unterhandeln mit den interessierten Bundesstaaten verlegt. Eine derartige Heimlichkeit ist sowohl vom staats rechtlichen wie vom politisch-taktischen Standpunkte aus so wenig ratsam, daß man sich nur baß verwundern kann, wie Preuße» sich im Widerspruch mit seiner führenden Mission im Reiche in eine solche Sackgasse hat hineinbcacben können. Roch schlimmer womöglich als das preußische Vorgehen selbst ist die Art, wie eine Autorität, Mar Peters, es zu rechtfertigen unternimmt, da die von dem genannten Gelehrten und Wirklichen Geheimen Obcrregierungsrat im preußischen Ministerium für üsfcntlichc Arbeiten beliebte Beweisführung in ihrer letzten Konseaucnz zu der völligen Auslösung des Reichsgedankens führt. Es ist das Verdienst des Würzburger Professors Dr. Robert Pilo-ty, in einer im Berlage von H. Laupp in Tübingen erschienenen Schrift diese» Gesichtspunkt scharf betont zu haben, in Ausführun gen. die für jeden nationalen Politiker von hohem Inter esse sind. Peters wirst nämlich die Frage auf. ob alles dasjenige, maS in Preußen aus dein Gebiete der Schiffahrts abgaben geschehen und namentlich in den gesetzgebende» Körperschaften des preußischen Staates beraten und be schlossen worden ist, auch zur Kenntnis der Reichsaussicht gelangte, so daß das Reich gewissermaßen stillschweigend das preußische Verfahren im voraus gebilligt hätte. Die Antwort» die Peters gibt, ist verblüffend „einfach". Er meint nämlich: ..Eine solche Annahme ist zulässig und not wendig wegen der zwischen der Leitung des Reiches und deS preußischen Staates bestehenden Identität". Hiergegen wendet sich Piloty in einer schlagenden Abferti gung, in der u. a. folgende markante Sätze Vorkommen, die deutlich zeigen, wohin eine solche Methode führt, die im Auslegen Not?und munter ist und, wenn sie nicht mehr auslegcu kann, nach Willkür unterlegt: „Das also ist des Pudels Sern! Identität zwischen Leitung des Reiches und des «reußischen Staates! Das bedeutet, daß cs Preußen gegenüber keine Reichsaussicht gäbe, daß deut scher Kaiser und König von Preußen identisch, daß der Reichskanzler nichts weiter als preußischer Minister, daß der Bundcsrat nichts weiter als das Gefolge der 17 preu ßischen Stimmen, mit einem Wort, daß die ReichSversassung nichts weiter als ein von den Vortragenden Räten des preußischen Ministeriums ack libitum zu behandelndes Pro gramm der preußischen Regierung ist. Man braucht sich über diese Art Jurisprudenz wahrlich nicht zu erregen, aber man muß sie kennen und dark sich von ihr nicht täuschen lassen. Wir haben diese Dinge schon öfter gehört, aber wir haben auch schon erlebt, daß die Leitung des Reiches mit unter in anderer Richtung sich bewegte, als es einzelnen Beratern der preußischen Siaatsleitung zweckmäßig erschien. Der ß IS des preußischen Kanalgcsetzes beruht eben aus einer irrigen Auslegung des Art. 54 der Reichsversassung. Wer nur einigen Ein blick in das öffentliche Recht des Deutschen Reiches und seiner Verfassung gewonnen hat, der weiß, wie gefährlich es wäre, wollte man mit der Petcrs- schen Logik aus Sen Pfaden der rechtlichen Identitäten weiter schreiten. Da gäbe es dann bald auch keinen Unterschied mehr zwischen Handelsmarine und Kriegsmarine, zwischen Kommandogewalt und Militärverwaltung, zwischen Mit- gliedschastS- und Sonderrecht, zwischen gewöhnlicher und Versassungsgesetzgebung. zwischen Verordnung und Ver fügung, zwischen Kaiser und König, Wissenschaft und Praxis. Reichs- und Landesgesetzgcbung, Gesetzgebung und Auslegung. Auslegung und Anwendung. All das wären Identitäten. Pleonasmen, und die p r e u ß i s ch e L a n d e s gcsetzgebung wäre das. wozu Peters sic durch seine Rechtfertigungsschrift zum Kanalgcsetz schon jetzt zu mache» sucht, die unmittelbare Quelle des Reichs rechtes." Aus den Pfad einer so schlüpfrigen, im höchsten Grade verhängnisvollen RechtsanSlegung darf der führende Bundesstaat sich nicht begeben. Das Recht zu finden, wie eS ist. und aus dem gefundenen loyal und ehrlich, ohne juristische Haarspaltereien und verschleierte Neben absichten die Konseguenzcn zu ziehen: darum handelt es sich, nicht aber durch gewaltsame Auslegung ein Recht erst zu schassen, wie man sich es wünscht. Preußen muß fick erinnern, daß der gerade Weg der beste ist, und deshalb die Frage der Schifsahrtsabgaben aus dem geordneten verfassungsmäßigen Instanzen wege durch den Bundcsrat und den Reichstag zum Aus- tragc bringen. Selbst dann aber, wenn BundeSrat und Reichstag Preußen willfährig fein und die Acnderung der Verfassung zum Zwecke der Ermöglichung von SHissahrts abgaben beschließen sollten — im Bundesrai ist der Ausgang zweifelhaft, im Reichstage rechnet man mit einer knappen Mehrheit für die Abgaben —, fo blieben noch zwei intcr nationale Hindernisse zu überwinden: die Rhein schissahrtsakte mit Holland und die Elbeschisf fahrtsaktc mit Oesterreich als ausländischen Vertrags partnern. Diese Verträge setzen die Abgabcnsreihcit sttr die Schiffahrt aus Heiden Ströme» in znusiselssreier Form fest, und die Regierung der Niederlande denkt nach eine, Meldung der „Münch. R. R." gar nicht daran, die Genehm, gung zur Aufhebung des Ucbcreinkommcns zu geben. Der jüngst verstorbene preußische Eisenbahnministcr hat einma! aiigcdciitet. mau könne Holland schon zur Liebe zwingen. Von solche» Pressionen ist aber um so mehr abzuratcn. als sic nur dazu dienen könnten, die Niederlande ganz m die bereits auSgestreckten Arme Englands und Krank reichszu treiben. Wie es mit Ocstcrrcich steht, beweist die vorgestrige Erklärung des Prager Statthalters im böhmische» Landtage, laut deren die Wiener Regierung ent schlosse» ist. a» den in der Elbeschissahrtsakte niedcrgelegten Garantien für die Abgabenfreiheii des Elbeverkehrs „unentwegt festzuhalien". Auch diese intcrnaiioiialc Seite der Angelegenheit enthält eine ernste Mahnung an die leitenden preußischen Stelle», nicht das vom Fürsten Bülom '.M .W
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