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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 19.05.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-05-19
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187405199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18740519
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18740519
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1874
- Monat1874-05
- Tag1874-05-19
- Monat1874-05
- Jahr1874
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Großenhainer -Z- UMH MW- M AnzeiMaL Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 9 Uhr. Inserlionskelräge von auswärts sind in Post marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Dienstag, den l9. Mai L8S4 Bekanntmachung, die Wahl ciacs mßcrordciulichm AWirdcs des Landcs-NIcdhiml-ÄMgi»ms bclr. Da am 1. Juni dieses Jahres Herr Professor vi. Herrmann Eberhard Richter in Dresden regnlativmäßig als außerordentliches Mitglied des Landes-Medicinal-Collegiums (bez. als Vorstand des Kreisvereins-Ausschusses) ausscheidet, so ist eine Neuwahl erforderlich. Unter Hinweis auf das Regulativ vom 29. Mai 1872 werden daher alle Mit glieder des ärztlichen Kreisvereins im Regierungsbezirke Dresden aufgefordert, sich an dieser Wahl zu betheiligen und dabei die gesetzlich bestimmten For malitäten genau zu beobachten. Die Stimmzettel sind von den Abstimmenden eigenhändig zu schreiben und ent weder mit Vor- und Zunamen unterzeichnet oder auf der Adresse eines geschlossenen Couverts mit der Angabe „Wahlzettel des bl. bl. zu bl. bl." versehen, bis spätestens Montag, den 8. Juni 187Ä, Nachmittags 2 Uhr portofrei an die Kanzlei der Königlichen Kreis-Direktion zu Dresden einzusenden. Alle nach Ablauf dieses Termines eingehenden Stimmzettel bleiben unberücksichtigt und werden uneröffnet vernichtet. Dresden, am 13. Mai 1874. Acr mit der Leitung der Wnhl beauftragte Medizinalbcißtzer -er Hönig!. Meis-Direktion. Medizinalrath vr. Grdmann. Dank Herr Traugott Leberecht Wilhelm in Dresden hat seiner Vaterstadt Großenhain in seinem Testamente ehrend dadurch gedacht, daß er ein Legat von 400 Thlr., dessen Zinsen zur Berichtigung des Schulgeldes für arme Kinder zu verwenden sind, ihr aussetzte. Für dieses Zeichen ehrenden Wohlwollens rufen die unterzeichneten Collegien dem Verewigten ein herzliches „Habe Dank" in das Jenseits nach. Großenhain, den 15. Mai 1874. Der Rath und die Stadtverordneten. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Adv. Härtig, Bors, der Stadtverordneten. Den 20. Mai 1874 Nachmittags 5 Uhr öffentliche Sitzung der Stadt verordneten im Nathssitzungszimmer. Tagesordnung: Berathung des Haushaltplansfür 1874. Bekanntmachung, das Bürgerrecht betr. Nach § 17 der Revidirten Städteordnung vom 24. April 1873 sind zu Erwerbung des Bürgerrechts alle Gemeindemitglieder berechtigt, welche: 1) die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) 25 Jahre alt sind, 3) öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, 5) eine directe Staatssteuer (Personal-, Gerwerbe-, Grundsteuer) von mindestens 1 Thlr. entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7) entweder a) im Gemeindebezirk ansässig sind, oder b) daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder e) in einer anderen Sladtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Es werden daher alle diejenigen Personen, welche den unter Nr. 1 bis mit 7 auf geführten Anforderungen entsprechen und Willens sind, das hiesige Bürgerrecht zu erwerben, hierdurch aufgefordert, ihre Anmeldung hierzu in der Rathöexpedition alsbald bewirken zu wollen. Großenhain, am 11. Mai 1874. Der Rath. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Wtzschl. Bekanntmachung, das Bürgerrecht betr. Mittelst Bekanntmachung vom 23. März dieses Jahres sind alle diejenigen Personen, welche auf Grund von § 17 der Revidirten Städteordnung vom 24. April 1873 zu Er werbung des hiesigen Bürgerrechts verpflichtet sind, aufgefordert worden, ihre dies- sallsigen Anmeldungen binnen 4 Wochen zu bewirken. Diese Frist ist nunmehr verflossen, es sind jedoch die erforderlichen Anmeldungen nur theilweise erfolgt. Wir nehmen daher Veranlassung, vorgedachte Aufforderung hiermit nochmals, nun mehr jedoch unter der Androhung zu wiederholen, daß, wer bis längstens den 3a. Mai dieses Jahres, obwohl er zu Gewinnung des Bürgerrechts verpflichtet sein sollte, sich hier nicht angemeldet hat, in eine Ordnungsstrafe von 5 Thlr. genommen werden wird. Wir wollen dabei zugleich noch einmal wiederholen, daß alle diejenigen männlichen Personen Bürger werden müssen, die außerdem, daß sie den, in der heutigen Bekannt machung über die Berechtigung zum Bürgerwerden gedachten Anforderungen ent sprechen, annoch: seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und mindestens drei Thaler an directen Staatssteuern zu entrichten haben. Großenhain, am 11. Mai 1874. Der Rath. Ludwig-Wolf. Wtzschl. Politische Weltschau. Die Reihen der Fürsten und Diplomaten geben für ge wöhnlich das Signal für den Beginn der „ todten Saison " oder der sogenannten politischen Sauergurkenzeit. Kaiser Wilhelm weilt schon über eine Woche in Wiesbaden und Fürst Bismarck ist nach Varzin abgereist. Deutschland könnte sich also der Ruhe hingeben, hätte es nicht seinen Lasker, der wieder einmal in den Eisenbahn-Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses einen Sturm gegen das aristokratische Gründerthum entfesselte. Wie Lasker früher den KreuzzeitungS-Wagener, so hat er diesmal den Fürsten Putbus und Genossen an den Pranger gestellt, als es sich darum handelte, der Berliner Nordeisenbahngesellschaft eine Zinsgarantie von fünf Millionen Thaler zu gewähren, nachdem die hohen Gründer das Fett von diesem Unter nehmen abgeschöpft. Fürst Putbus, ergrimmt über die von Lasker nachgewiesenen That fachen, antwortete mit Be hauptungen, deren Nichtigkeit alle Welt kennt. Dennoch soll Lasker nur der vorgeschobene Posten für Börsenmanöver sein. Jeder politisch orientirte Mensch weiß aber sehr genau, daß Lasker am allerwenigsten darnach geartet ist, seiner Würde als Abgeordneter oder der Unbescholtenheit seines Charakters irgend einen Makel anheften zu lassen — ein Lob, welches die politischen Freunde wie Feinde Lasker's ihm bisher neidlos zollten und in das auch indirect das Herrenhaus einstimmte, indem es den Verdächtigungen des Fürsten Putbus Widerspruch entgegensetzte. Lasker ist seinem Gegner die Antwort nicht schuldig geblieben. Er erklärte am Sonnabend vor Eintritt in die Tagesordnung die Aeußerungen des Fürsten Putbus in nicht weniger als 16 Punkten für unrichtig und fragte das Haus, ob es glaube, daß er der Börsenspekulation, deren der Fürst ihn angeklagt, sich habe schuldig machen können? Das „Nein! Nein!" womit das Haus antwortete, findet sicher in ganz Deutschland ein einmüthiges Echo. Neben dieser schmutzigen Wäsche, welche Fürst Putbus mit Schimpfereien und Verdächtigungen rein zu waschen sich bemühte, sind auch die Reden der oppositionellen Herren häusler über die Kirchengesetze höchst charakteristisch. So etwas Schaales, Leeres, Oberflächliches wird man ver gebens in der Geschichte parlamentarischer Beredsamkeit suchen. Da sind doch die Centrumsmänner des Abgeordneten hauses — die Reichensperger, Mallinckrodt, Windthorst — noch ganz andere Leute; sie hüteten sich, „Daniel in der Löwengrube" in die Debatte zu ziehen; das überließen sie wohlweislich ihren evangelisch-orthodoxen Gesinnungsgenossen im Herrenhause, denen sie jetzt sicher im Innern zurusen: „Der Himmel bewahre uns vor unsern Freunden." Das Stärkste leistete Graf Landsberg aus Westphalen, indem er den Kampf gegen Rom mit dem Untergange der Hohen- zollern - Krone identificirte. So weit ist doch noch Keiner der österreichischen Herrenhäusler in seiner „Loyalität" ge- ! gangen; es sind dort auch gelegentlich der Debatte über die ! Kirchengesetze starke, sehr starke Aeußerungen gefallen, aber den Untergang der habsburgischen Krone hat doch Niemand in Aussicht zu stellen gewagt. Nur so weiter und der Sieg wird um so sicherer errungen werden. Solche Worte sind recht geeignet, die Niederlage des Ultramontanismus zu beschleunigen. Die zwischen Oesterreich und Italien noch schwebende Grenzregulirung kam dieser Tage im Finanzausschüsse der österreichischen Delegation zur Sprache. Wir entnehmen darüber dem „Pest. Bl." Folgendes: Gelegentlich der nach dem Kriege von 1866 eingeleiteten Friedensverhandlungen mußte in Folge der Abtretung Venetiens auch an eine neue Grenzbestimmung gegangen werden. Die bezüglichen Ver handlungen gelangten in allen Punkten zu einem Resultate, mit Ausnahme deö im Küstenlande liegenden Flußbettes der Anssa, rücksichtlich dessen eine Grenzberichtigung trotz des weitwendigen Notenwechsels nicht erzielt werden konnte. Man einigte sich schließlich dahin, die Frage vorerst in 8U8P6N8O zu belassen und dies protocollarisch zu constatiren. Der Stand der Sache ist der, daß sich Oesterreich im factischen Besitze des streitigen Gebietes befindet, während Italien durch die Ansprüche, die es dort behauptet, die Flußschifffahrt und deren Regulirung noch zu hindern in der Lage ist. Seither wurde der Faden der Verhandlungen wieder angeknüpft und ist die neueste Phase derselben die, daß von Seite der österreichischen Negierung der Sections- chef Freiherr von Hofmann und der Hofrath Freiherr von Gödl-Lannoy, Letzterer als Vertreter des Finanzärars, mit der Aufgabe betraut wurden, die einschlägigen Auseinander setzungen mit dem Repräsentanten Italiens Grafen Nobillant zu pflegen. Die genannten Herren haben nun vor Kurzem dem Letzteren eine umfassende Denkschrift überreicht, worin die Anspruchsberechtigung der k. und k. Negierung uach- gewiesen wird und sehen nunmehr der italienischen Nück- äußerung entgegen. Das italienische Parlament fährt fort, die Finanz gesetze mit ungewöhnlicher Schnelligkeit zu votiren, so daß die Gesammtheit der Minghetti'schen Vorlagen voraussichtlich baldigst zur Annahme kommen wird. Nur die Einführung der Tabaksregie auf Sicilien findet lebhaften Widerstand seitens der Deputirten dieser Insel, welche dem Ministerium bereits Gegenvorschläge gemacht haben, um den Ertrag der einzuführenden Regie in anderer Weise aufzubringen. Das französische Cabinet erlebte vorigen Sonnabend Nachmittag eine Niederlage in der Nationalversammlung, welche die Minister bewog, sich zu einer Berathung zurück zuziehen. Die Sache ist folgende: Herzog Broglie legte der Versammlung das neue Wahlgesetz vor und forderte dessen sofortige Berathung. Diese Forderung wurde mit 38! gegen 317 Stimmen verworfen, was nur dadurch möglich war, daß äußerste Rechte (Chambordisten) und Linke dagegen stimmten. Dieser Coalition gegenüber dürften die Hoffnungen der Regierung vorläufig zu Wasser geworden sein. Denn wie beim Wahlgesetz, kann auch beim Gesetz entwurf über Errichtung der ersten Kammer, der von der Linken und äußersten Rechten mit Kälte ausgenommen wurde, ein Zusammengehen dieser beiden Parteien wieder Platz grei fen. Und dann würde alle Vorausberechnung Broglie's betrogen sein. Der Minister macht nämlich darin die Con- cession, daß nach dem Tode oder dem Rücktritte Mac Mahon's Alles wieder in Frage gestellt, d. h. die Kammer nicht dazu verpflichtet werden soll, dem Nachfolger des Marschalls den nämlichen Titel und die nämlichen Voll machten zu gewähren, welche dieser gegenwärtig besitzt. Das heißt mit anderen Worten: falls Marschall Mac Mahon stirbt oder seine Entlassung einreicht, tritt das Provisorium wieder in seine vollständigen Rechte und die Kammer darf jedes beliebige Regime wieder ans Ruder bringen. Das ist der Köder, den Broglie der Rechten hin hält; allein es fragt sich nach der Sonnabend-Abstimmung, ob die Anhänger Chambord'S darauf anbeißen werden. Sollte Broglie keine Aussicht hierfür haben, so dürfte der Minister- berathung leicht ein Rücktritt des Cabinets folgen; anderen falls würde aber Broglie noch weiter laviren. (Nach einem Telegramm aus Paris vom 17. Mai hat das Ministerium seine Demission eingereicht und der Marschall-Präsident dieselbe angenommen, doch bleiben die Minister mit der provisorischen Fortführung der Geschäfte beauftragt.) Dem schwedischen Reichstage ist ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, welcher das Heerwesen fast ganz nach preußischem Muster umzubilden bestimmt ist und die all gemeine Wehrpflicht einführen soll. Die englischen Blätter sind durch die Ankunft des Kaisers von Rußland in London zu allerhand begeisterten
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