Delete Search...
Dresdner Journal : 02.11.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-11-02
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190811021
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19081102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19081102
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-11
- Tag1908-11-02
- Monat1908-11
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 02.11.1908
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Dresdner W Journal. königlich Stcratsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 255. - -v" Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <- Montag, 2. November 1W8. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Grohe Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 12Sb. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt-Ankündigungsseite 25 Pf., die Zelle gröherer Schrift od. deren Raum auf 3mal gefp. Textseite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingefandt) 7b Pf. Preisermähigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Realschuldirektor Prof. vr. xlul. Oskar Theodor Scheibner in Leisnig anläßlich seines Übertritts in den Ruhestand den Titel und Rang als Studienrat in der 4. Klasse der Hofrangordnung zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die nachgenannten Beamten der Staatseisenbahnverwaltung die von Sr. König!. Hoheit dem Großherzoge von Baden ihnen verliehenen Aus zeichnungen, und zwar der Eisenbahndirektor Oberbaurat Weidner in Leipzig das Ritterkreuz 1. Klasse mit Eichen laub des Ordens vom Zähringer Löwen, der Vorstand der Maschineninspektion Dresden-Neustadt Baurat Bassenge das Ritterkreuz 1. Klasse und der Bahnhofsinspektor I. Klasse Seiler in Bautzen das Ritterkreuz 2. Klasse desselben Ordens, ferner der Lokomotivführer Gottschall und der Oberschaffner Graf in Dresden die kleine goldene Verdienst-Medaille annehmen und tragen. Die Auszahlung der nach der Ziehungsliste vom Z. Juni 1908 ausgelosten, mit 69 Prozent Prämien zuschlag rückzahlbaren Partialobligationen der LH pro- zentige« PrioritätSanleihen der vormaligen Leipzig- Dresdner Lisenbahn-Aompagnie von 18SS/41 und der am 1. Dezember 1908 fälligen Zinsen dieser Anleihen wird vom 16. dieses Monats an gegen Rückgabe der zahlbaren Kapital- und Zinsscheine stattfinden. Die Auszahlung geschieht bei der Staatsschulden kasse in Dresden und bei der Lotteriedarlehnskasse in Leipzig, sowie bei den Bezirkssteuereinnahmen in Pirna, Großenhain, Dippoldiswalde, Döbeln, Rochlitz, Borna, Oschatz, Glauchau, Schwarzenberg, Flöha, Auer bach i. V., Marienberg, Olsnitz i. V. und Kamenz, bei den Hauptzollämtern in Schandau, Eibenstock, Meißen, Freiberg und Grimma, bei der Sächsischen Bank zu Dresden und deren Filialen, bei der Dresdner Bank in Dresden und deren Filialen, bei Herrn G. E. Heydemann in Bautzen und in Löbau, bei der Vogtländischen Bank in Plauen i. V., bei Herren Sarfert L Co. in Werdau, bei der Vereinsbank zu Frankenberg, bei der Neustädter Bank in Neustadt i. Sa., bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig und deren Filialen, bei der Landständischen Bank des König!. Sächs. Markgraftums Oberlausitz in Bautzen und deren Filiale in Dresden, bei der Direction der Dis- conto-Gesellschaft in Frankfurt a. M., bei der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt und deren Zweig niederlassungen, ferner in Berlin: bei Herrn S. Bleich- röder, bei der Dresdner Bank, bei der Direction der Disconto-Gesellschaft, bei der Deutschen Bank und deren Filialen, bei der Nationalbank für Deutschland, bei der Bank für Handel und Industrie und bei dem A. Schaaff- hausen'schen Bankverein und dessen übrigen Nieder lassungen. Dresden, den 2. November 1908. 7534 Der Landtagsausschutz zu Verwaltung der Staatsschulden. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums der Finanzen Forstverwaltung. Pensioniert: Rechnungsrat Gerlach, Forstrentamtmann in Eibenstock. — Befördert: Forstassessor M'aucke, technischer Hilfsarbeiter bei der Oberforstmeisterei Dresden, zum Hilssbeamten auf Naundorfer Revier; die prädiz. Forst assessoren Schönfelder, Ernst Gustav, und Reuning zu etat mäßigen Forstassessoren und technischen Hilfsarbeitern, ersteren bei der Forsteinrichtungs-Anstalt, letzteren bei der Oberforstmeisterei Dresden; Loos, Sekretär beim Finanz-Ministerium, zum Forst rentamtmann in Eibenstock. — Versetzt: Waldwärter Ehrhardt vom Frankenberger auf das Borstendorfer und Waldwärter Pausch vom Borstendorfer auf das Frankenberger Revier. — Angestellt: Hörig, seither Waldarbeiter, als Wald Wärter auf Jöbstädter Revier. — Gestorben: Liemens, Förster auf WendischcarS- dorfer Revier (27. X. 08). Bei der Post-Berwaltung sind ernannt worden: Hey mann, seither Postinspektor, als Postdirektor in Pulsnitz; Schilling, seither Postinspektor, als Postdirektor in Bischofswerda; Otto, seither Postpraktikant in einer Ober-Postsekretärstelle, als Ober-Postpraktikant bei einem VerkehrSamte; Wilhelm, Jung hann», Reich, Rosenau, Wenzel und Wulff, seither Post sekretäre, al» Ober-Postfekretäre. Im Geschäftsbereiche veS Ministeriums des Inner«. Tierärztliche Hochschule. Abgang: vr. Kießig, Assistent am hygienischen Institut. — Zugang: Tierarzt Saalbeck als Assistent am hygienischen Institut, Tierarzt Gnüchtel als Hilfs arbeiter des Landestierzuchtdirektors. Bei dem Landgendarmeriekorps: Entlassen: Gendarm Kolschmann in Hohenstein-Ernstthal. Entlassen auf Ansuchen: Assistent vr. H. Meyer bei der landwirtschaftlichen Berfuchsstation zu Möckern. — Angestellt: Hilfsarbeiter Neumann aus Bautzen als Aufwärter beim Staats eichamt daselbst, Ratsbote Georgi aus Leipzig als Aufwärter beim Staatseichamt daselbst. Im Geschäftsbereiche des Evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums sind im regelmäßigen Verfahren zu be setzen: das neubegründete II. Diakonat zu Riesa (Großen hain) — Kl. I — Kollator: der Stadtrat; das Diakonat zu Rötha (Borna) — Kl. I — Kollator: Kammerherr Frhr. v. Friesen aus Rötha; die neubegründete geistliche Stelle für die städtischen Anstalten in Chemnitz (Ephoralort) — Kl. IV (^) — Kollator: der Stadtrat. — Angestellt bez. versetzt wurden: G. K. P. Lunderstädt, Predigtamtskandidat, als Diakonats vikar in Zschaitz (Leisnig); G. O. Müller, Kandidat, als Hilfs geistlicher in Harthau (Chemnitz II); k. I. Marx, Diakonus in Kohren und Pfarrer in Jahnshain, als Pfarrer in Lockwitz (Dresden II). (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Dresden, 2. November. Se. Majestät der König unternahm am vergangenen Sonnabend mit Ihren König!. Hoheiten dem Prinzen Ernst Heinrich und den Prinzessinnen-Töchtern einen Ausflug nach der Bastei. Das König!. Hoflager wird morgen Dienstag, den 3. November von Pillnitz nach Dresden verlegt. Bom diplomatischen Korps. Dresden, 2. November. Der König!. Preußische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Prinz zu Hohenlohe-Oehringen ist vom Urlaub hier her zurückgekehrt und hat die Leitung der Königl. Gesandt schaft wieder übernommen. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. * Der Kompetenzgerichtshof hielt vor kurzem zwei öffentliche Verhandlungen ab. Der eine der beiden Zuständigkeits streite war entstanden in der zurzeit in 2. Instanz beim Ober landesgericht anhängigen Klagesache des Eigentümers einer Dampf- ziegelei in Großporitzsch bei Zittau gegen die Landesbrand versicherungsanstalt zu Dresden, der folgender Tatbestand zugrunde lag. Unter der Brennkammer des Ziegelofens des Klägers waren seinerzeit in einer Tiefe von etwa 9 bis 13 m Braunkohlenschichten in Brand geraten. Dadurch hatten sich Hohleäume gebildet und sich die darüber befindlichen Erdmassen gesenkt. Das hatte weiterhin zur Folge, daß der Ofen baufällig und betriebsunfähig wurde. Den dadurch erlittenen Schaden beanspruchte der Kläger von der Landesbrandversicherungsanstalt ersetzt. Diese lehnte die Gewährung einer Brandschädenvergütung mit der Begründung ab, daß nach § 2 des Gesetzes vom 28. August 1876 nur für solche Schäden Ersatz geleistet werde, die an den versicherten Gegenständen un mittelbar durch Feuer entstanden seien. Während nun die Zivil gerichte entschieden hatten, daß die Streitfrage, ob im einzelnen Falle eine Verpflichtung der Brandversicherungsanstalt zum Ersätze eines Brandschadens besteht, im ordentlichen Rechtswege durch zuführen fei, indem sie die mit der Brandversicherungsanstalt ab- gefchlossenen Versicherungsverträge den mit Privatversicherungs anstalten abgeschlossenen gleichstellten, nahm das Ministerium des Innern die Entscheidung der Sache für die Verwaltungsbehörden in Anspruch. Es ging hierbei davon aus, daß die Landesbrand versicherungsanstalt keine gewöhnliche Versicherungsgesellschaft, vielmehr eine Einrichtung sei, die vom Gesetzgeber ins Leben gerufen worden wäre, um einem öffentlichen Zwecke zu dienen, dessen Verfolgung als nötig erkannt worden war. Dieser Zweck der von einer öffentlichen Behörde verwalteten Anstalt erschöpfe sich nicht darin, die Brandgeschädigten zu unterstützen, sondern sei zugleich darauf gerichtet, zum Besten der allgemeinen Landeswohl- fahrt die Wiederherstellung abgebrannter Gebäude durchzufetzen, um Notständen vorzubeugen und den Realkredit zu fördern. Der streitige Anspruch müsse als auf Bestimmungen des öffentlichen Rechts, keinesfalls als auf einer Privatwillenserklärung beruhend angesehen werden. Diese Auffassung stehe auch mit Z 99 Abs. 2 des Brandversicherungsgesetzes im Einklänge, der bestimme, daß die endgültige Feststellung der zu gewährenden Brandschäden- vergütung durch die Brandversicherungskammer erfolge. Unter der »endgültigen Feststellung der zu gewährenden Brandschäden vergütung" sei entgegen der Ansicht der Gerichte, die hierunter nur die Feststellung der Höhe des Anspruchs verständen, der Ausspruch der Verwaltungsbehörden über den Entschädigungs- anspruch im Ganzen zu verstehen. Der Kompetenzgerichtshof vertritt die Meinung der Gerichte; fein Urteil lautet dahin, daß die Entscheidung der Streitfrage als zur Zuständigkeit der Ge richte gehörig anzusehen ist. Ein weiterer Kompetenzstreit war in folgender Sache ent standen Für ein auf dem hiesigen St. Paulisricdhose aufgestelltes Grabdenkmal (Obelisk) hatte eine hiesige Firma Bezahlung nicht erhalten und wegen dieser Schuld vollstreckbares Urteil erwirkt. Als sie nun versuchte, das Denkmal im Wege der Pfändung wieder zu erlangen, weigerte sich die Friedhofsverwaltung die Pfändung zu dulden oder den Grabstein an den Gerichtsvoll zieher herauszugeben bez. in Wegnahme des Denkmals zu willigen, weil Grabdenkmäler, welche der Pietät der Verstor benen gewidmet und dem Verkehre entzogen seien, deshalb einer Pfändung nicht unterlägen. Die Firma verklagte nunmehr die Kirchengemeinden rechts der Elbe zu Dresden als Eigentümer des St. Paulifriedhoses, die Wegnahme des Grabsteins durch den Gerichtsvollzieher geschehen zu lassen. Tas Amtsgericht verurteilte die Beklagten antragsgemäß. Im Berufungsverfahren erklärte das evangelisch-lutherische Landeskonsistorium, daß es die Entscheidung der Sache für die kirchliche Verwaltung in Anspruch nehme, und zwar aus folgenden Gründen. Sei auch der Klag grund ein zivilrechtlicher, so betreffe doch der eigentliche Streit punkt, ob Grabdenkmäler pfändbar seien, solange sie sich auf kirchlichen Gottesäckern befänden, ein öffentlich rechtliches Ver hältnis, über das von den kirchlichen Verwaltungsbehörden (Kircheninfpektion und Landeskonsistorium) zu entscheiden sei. Das Landgericht dagegen bejahte die Zulässigkeit des Rechtsweges mit folgender Begründung. Ob die Beklagten die Pfändung des Obelisken dulden müssen, hänge davon ab, ob der Schuldner ebenso etwa wie der Mieter oder Pächter eines Stück Landes durch Lösung und Ingebrauchnahme der Grabstelle den Besitz bez. Alleinbesitz daran erlangt habe. Auch das Recht des Schuldners, den Obelisken wieder wegzunehmen oder die Heraus gabe des Obelisken von den Beklagten zu sordern, richte sich nach dem Inhalte des durch Lösung der Grabstelle begründeten Rechtsverhältnisses. Das Landgericht sehe in diesem Lösen der Grabstelle einen Privatvertrag. Der Kompetenzgerichtshos ist in vorliegender Sache der Ansicht der kirchlichen Verwaltungs behörden beigetreten und hat entschieden, daß der Rechtsweg un zulässig sei. * Am 26. und 27. Oktober sand unter Leitung des Amts hauptmanns Michel die diesjährige Studienreise des Bezirks ausschusses der Amtshauptmannschaft Auerbach statt. Außer einigen juristischen Hilfsarbeitern der Amtshauptmannschast und den Mitgliedern des Bezirksausschusses beteiligten sich die Mit glieder der Kommission für Errichtung eines Bezirksstistes. Die Teilnehmer, die am 25. abends bereits in Leipzig zusammen getroffen waren, besichtigten am Morgen des 26. das Biblio graphische Institut ant Täubchenwege. Dieses von Joseph Meyer im Jahre 1826 aus bescheidensten Anfängen in Gotha gegründete, später nach Hildburghausen und zuletzt nach Leipzig verlegte Verlagsinstitut hat sich im Laufe der Jahre weit über Deutschlands Grenzen hinaus einen Weltruf erworben. Als Auf gabe hat es sich gestellt, durch Werke, die dem Bedürfnisse des Publikums angepaßt sind, gediegene Wissenschaft und edle Geistes kultur zu verbreiten. Dies Ziel hat es in hervorragender Weise erreicht insbesondere durch die Herausgabe des Meyerschen Kon versationslexikons, sowie volkstümlicher Klassikerausgaben und der bekannten Meyerschen Volksbücher. Den Umfang des Betriebes veranschaulichen nachstehende Zahlen: Es werden jährlich für nahezu 700000 M. Papier, für etwa 400000 M. Farben, Kohlen und sonstige Materialien und 850000 M. für Gehälter und Löhne gebraucht. Die Durchschnitts produktion beträgt jährlich: Buchdruckerei 85 Millionen Drucke, Satiniersaal 75 Millionen Durchzüge, Buchbinderei 600000 Bro schüren und 800000 gebundene Bücher. Beschäftigt werden 800 Arbeiter. Welcher Summe von menschlicher und maschineller Arbeitskraft es bedarf, um die Herstellung der auf nur hohe Auf lagen berechneten Werke zu leisten, zeigte die Besichtigung der Fabrikationsräume, die einen von vier Straßen umgebenen Flächenraum von 6600 gm bedecken. Bor allem interessierten die Besucher der im Erdgeschosse befindliche Satiniersaal mit 8 Schnellsatiniermaschinen und der Rotationsmaschinenraum, im ersten Stock der Buchdruckereisaal mit 29 Schnellpressen und 3 Tiegeldruckpressen und die Steindruckerei mit 23 Schnellpressen, 2 Aufziehpressen und 10 Handpressen, sowie das Hauptverlags lager. Im zweiten Stock wurden besichtigt die Setzerei, die Stereo typen und Schristgießerei, die kartographische und chromolitho graphische Anstalt sowie die Verlags- und Redaktionsbibliotheken und die Redaktionen; im dritten Stock die Buchbinderei, das Karten- und Bilderlager u. a. m. überall traten als leitende Ge sichtspunkte vor allem hervor, einmal in baulicher Anordnung die Erreichung des kürzesten Weges für das Arbeitsprodukt, um vom Rohmaterial an zum Ende seiner Bestimmung zu gelangen, sodann in den mechanischen Einrichtungen: Ausgedehnteste Ver wendung der Maschinenkraft unter möglichster Ersparnis der mechanischen Menschenkrast. Am Nachmittage desselben Tages begaben sich die Reiseteilnehmer nach St. Thekla zur Besichtigung deSBezirksstists der Königl Amts hauptmannschaft Leipzig. Die Führung durch seine Räume hatten in liebenswürdiger Weise Amtshauptmann Sammerherr v. Nostitz- Wallwitz und der Direktor des Stiftes, Sanitätsrat Schmidt- Schönefeld, übernommen. Das Stift, das mit einem Kosten aufwande von ungefähr 260 000 M. erbaut wurde, dient zur Aufnahme von Siechen und Korrektionären beiderlei Geschlechts. Die Abteilungen für Männer und Weiber sind getrennt und nehmen je einen Flügel des Gebäudes ein. Im Kellergeschosse liegen die Küche, von der aus die Speisen durch Aufzüge in die oberen Geschosse gelangen, die Arbeitsräume, die Räume für die
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview
First Page
Back 10 Pages
Previous Page