Prei<: «ierteijäh» rigePränumeraeion s Ngr. inö HauS- 8 Ngr. bei Abho lung io der Lxped. Wochenblatt. für Zschopau und Umgegend. Jeden Sonnabend eine Nummer. Einzelne Num mern i Ngr. 23. Sonnabends, den 8. Juni 1850. . Se. Majestät der König haben sich bewogen gefunden die Kammern auf,»lösen Die unter, zeichneten Staatsm.nister halten sich für verpflichtet, dem sächsischen Wolke über die Gründe dieses Schritts und die demnächst zu ergreifenden weitern Maßregeln Rechenschaft zu «eben ^ ° ^ Während der politischen Bewegungen des Jahres 1848 wurde auch in Sachsen die Ueberieuauna gewonnen, daß eine Abänderung des Wahlgesetzes vom 24. September 1831 und einiaer damü zu sammenhängender Bestimmungen der Verfassungsurkunde ein unabweisbares Bedürfnis sei Die große Aufregung jener Zeit, die Unsicherheit aller Verhältnisse und insbesondere die damals herr schende Ungewißheit über die künftige Gestaltung der deutschen Verfassung ließen es jedoch der Re. gierung wünschenswcrlh erscheinen, den Ständen nicht sofort ein definitives, auf die Dauer berech netes Wahlgesetz vorzulegen, sondern die Vereinbarung hierüber auf eine ruhigere Zeit zu verschieben und nur ein Provisorium gesetzlicher Bestimmungen für den nächsten ordentlichen Landtag zu geben mit welchem dann ein definitives Wahlgesetz zu Stande gebracht werden sollte. Diesen Ansichten traten beide Kammern des damals versammelten außerordentlichen Landtags bei, und es wurden demgemäß die beiten am 15. Novbr. 1848 erlassenen Gesetze, die Wahlen der Landtagöabgeordneten und einige Abänderungen der Verfassungsurkunde betreffend, schon in ihrer Ueberschnft ausdrücklich als provisorische bezeichnet. Der erste nach diesem Wahlgesetze gewählte Landtag hat Sachsen an den Rand deS Beider, benö gebracht. Cr mußte aufgelöst werden. Dieser traurige, dem Lande so unheilvolle Erfolg, verbunden mit dem unmittelbar darauf fol. genden Aufstande gegen die Verfassung des Vaterlandes, führte schon damals zu Erwägung der Frage, ob nicht der durch die provisorischen Gesetze vom 15. Novbr. 1848 gemachte Versuch als ge scheitert zu betrachten und daher mit Wiedereinberufung der früheren Stände Behufs der Feststel lung eines definitiven Wahlgesetzes zu verfahren sei. Da jedoch ein großer Tbeil der Gründe, die im Jahre 1846 für Einschlagung des gewählten Auswegs sprachen, auch im Jahre 1849 noch un verändert fortbestanden, so hielten Se. Majestät der König auf den Rath Ihrer verantwortlichen Minister Sill) für verpflichtet, noch einmal den Versuch zu machen, ob auf Grund der provisorischen Gesetze vom 15. Novbr. 1848 eine Versammlung gewählt werden könne, deren entschiedene Mehr heit die dringende Nothwendigkeit, unsere provisorischen Zustände rasch zu beenden und bald ein de« finitives Wahlgesetz zu Stande zu bringen, richtig erkennen würde. Auch diese Hoffnung ist nicht in Erfüllung gegangen. Befanden sich unter den Mitgliedern der im November v. I. zusammengetretenen Kammern auch nicht wenige wahrhafte Freunde des Vater landes. so waren doch die andern Parteien in den Kammern so zahlreich vertreten, daß sie, wenn auck nicht die Mehrheit in allen Punkten, koch Kraft genug hatten, um die definitive Erledigung der wichtigsten, jetzt obsckwebenden Fragen zu verhindern. Sechs Monate war der Landtag ver sammelt. Nicht einmal die wichtige, Angesichts der Finanzlage des Landes dringendste Aufgabe, das Budget, ist erledigt. Die Lage des Landes erheischt eine Anzahl wichtiger, höchst eingreifender Gesetze, die deshalb gemachten Erfahrungen ließen jede Hoffnung schwinden, darüber zu einer Ver einigung mit den Kammern zu gelangen. Ganz neuerdings hat endlich die zweite Kammer die Zu stimmung zu einer für die dringendsten Staatsbetürfniffe, insbesondere für die Eilenbahnen erfor derlichen Anleihe so verzögert, daß der Erfolg zum großen Nachtbeile des Landes gefährdet worden ist. Ein solcher Zustand kann nicht auf die Dauer bestehen, er zehrt an dem Marke des Landes