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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.08.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-08-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186608172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660817
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660817
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-08
- Tag1866-08-17
- Monat1866-08
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.08.1866
- Autor
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Oester- reichischen Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker öffentlich hier ftilhalten. 3) Gleiche Berechtigung haben alle andern ausländischen Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. 5) Jedoch ist das Auspacken der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern und den in Buden ausstehenden Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet, während zum Einpacken die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche nachgesehen wird. 6) Jede frühere Eröffnung sowie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern geahndet werden. 7) Den Detailhändlern, welche auf Straßen und Plätzen feil halten, ist das AuSpacken daselbst vor dem Donnerstage in der Vorwoche, also vor dem 20. September, bei einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern verboten. 8) Allen ausländischen, den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht ange- hörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 9) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oester reichischen Staaten nicht anaehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. 10) Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtlichen Lösung des WaarenverschluffeS an bis mit Ende der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestattet, wpzig, am 15. Juli 1866. Der Math -er Stabt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Betfchleußen - Canon an die Stadtcaffe zu zahlen haben und damit pr. Termin Johannis 1866 im Rückstände geblieben sind, werden zu dessen sofortiger Berichtigung aufgefordert. Leipzig, den 11. August 1866. DeS Raths Finanz» Depntation. Bekanntmachung. Von dem Unterzeichneten Königlichen GerichtS-Amte wird hiermit bekannt gemacht, daß bei der Weiterverbreitung, welche die Cholera zu gewinnen scheint, auf Antrag deS stellvertretenden Bezirksarzte- Herrn vr. Ploft und mit Genehmigung der Königlichen KreiSdirection beschlossen worden ist, dem Ersteren ärztliche Assistenz betzuordnen und eS haben die nachgeuannten Herren Aerzte sich bereit erklärt, solche für die bei Jedem bemerkten Ortschaften zu übernehmen: 1) Herr vr. meä. Götz in Lindenau für Lindenau, Plagwitz, Schleußig, Klein- und Großzschocher, Windorf, Leutzsch, Schönau, Barneck, Böhlitz-Ehrenberg, Gundorf und Burghausen; 2) Herr meä. praet. Ziegler in Eutritzsch für Eutritzsch, Groß- und Kleinwiederitzsch, Podelwitz, Seehaufen und Göbschelwitz; 3) Herr vr. Geipler in Gohlis für Gohlis, Lindenthal und Breitenfeld; 4) Herr vr. Kern in Möckern für Möckern, Wahren, Stahmeln. Lützschena, Hähnichen und QuaSnitz ; 5) Herr meä. xraet. Günther in Connewitz für Connewitz, Oetzsch, Raschwrtz, Gautzsch, CoSpuden und Lau«; 6) Herr meä. xraet. Rasch in Dölitz für Dölitz, LöSnig, Markkleeberg, Cröbern, Crostewitz, Probstheida, MeuSdorf und Wachau. ES sind daher an Stelle deS Königlichen BezirkSarzteS au die genannten Herren Aertte eintretenden Falls die erforderlichen Meldungen von Cholera-ErkrankungSfällen m den bezüglichen Orten zu bewirken, auch ist den Anordnungen derselben in Bezug auf die Entfernung der Leiche auS dem Hause, daS stille Begräbniß, die örtliche und allgemeine DeSinfection, deren Ueberwachung denselben gleichfalls übertragen ist, und sonst Seiten der Gemeiudeorgane und Privaten nachzugehen. UebriaenS haben die Ortsgerichte von jedem im Orte vorkommendeu Cholera-Todesfalle sofort Anzeige anher zu erstatten. Leipzig, den 16. August 1866. Königliches GerichtS-Amt » In Stellvertretung: Psoteuhauer, Assessor. Vas königlich sächsische Fel-Hospital im Theresia««« )« Wie«. Wien, 9. August. Seit dem 16. Juli befindet sich da- zweite königlich sächsische FeldhoSpital im Theresianum zu Wien. DaS Theresianum ist eine kaiserliche Erziehungsanstalt für die Söhne der ersten Familien deS Landes und wahrhaft kaiserlich dotirt, wa- darauS ztt ersehen, daß eS allein 46 große Rittergüter besitzt und eine eigene Verwaltung für dieselben hock. Ein großer, mtt hohen Bäumen und Alleen besetzter Garten, in dem sich ein luxuriös au-gestattete-, weites Schwimm- und Badebafsin befindet, um- girbt die weiten Gebäude, welche drei große Höfe umschließen. Die langen, aus Marmor getäfelten Corridore, die weiten hoch- gewölbten Hallen, die Säle und prachtvollen Zimmer, die Frei treppen und SLulenwerk umgeben, vervollkommnen den imposanten Eindruck, den dieses schöne Gebäude hervorbrinat. Ein Befehl deS Kaisers hatte e- als HoSpttal für die Sachsen in Wim be stimmt. Die Verwaltung deS Hause-, an deren Spitze Se. Ex- cellenz der Präsident des oberste« Gerichtshofes, Staat-minister a. D. v. Schmerling, al- Cmator steht, kam mit entgegenkom mender und bereitwilligster Freundlichkett dm Wünschen entgegen, welche daS Commando de- zweiten sächsischen FeldhoSpital-, daS unter dem Hauptmann vr. Naundorff steht, im Interesse der Kranken und Verwundeten auSsprach, und überließ demselben für HoSpitalzwecke luftige, schöne und wette Räume. Da diese-
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