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Erzgebirgischer Volksfreund : 16.05.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-05-16
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193405161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19340516
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19340516
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1934
- Monat1934-05
- Tag1934-05-16
- Monat1934-05
- Jahr1934
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 16.05.1934
- Autor
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Au«, den 16. Mai 1934. Da» Dtadtbauamt. Lößnitz, am 12. Mai 1934. Der Rat der Stadt. binett, dem Reichspräfi über die Sttfts« teilte, Die amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher Behörden können in den Geschäftsstellen des „Erzgebirgischen Dolkssreunds* in Aue, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg eingesehen werden schrift zu versehen ist, einzureichen. Verspätet eingehende oder nicht ordnungsmäßig ausge- füllte Angebote können nicht berücksichtigt werden. guschlagsfrist 4 Wochen. Der-ingung. Es sollen vergeben werden: Los 1 Tischlerarbeiten zum Bau des Arztwohnhauses, Los 2 Wasserinstallationen zum Bau des Arztwohnhauses, Los 3 Wasserinstallationen zum Bau der Isolierstation. Angebotsformulare können vom Bauamt bezogen werden. Die Angebote sind bis Mittwoch, den 23. Mal 1934, vormittags 11 Uhr im verschlossenen Umschlag, der mit entsprechender Auf- Autz- un- Drennholzversleigerung Slaalsforslrevier Oberwiesenthal. I. Nutzholz. Mittwoch, den LS. Mai 1934, ab vorm. 10 Uhr in der Bahnhofswirtschaft zu Annaberg: Obst: ^^^«^^«7/14 E - 225 km, 5500 Sick. 15/19 cm -- M cm -- 500 km, 900 Sick. 25/29 cm 240 km S00 Stck. 30/34 cm --- 98 km. 90 Stck. 35 pp. --- 40 km, 3 bis 4,5 m lg.» sowie 240,5 rm st. Nutzscheite u. 4,0 rm st. Nutzk« U. Brennholz. Donnerstag, den 24. Mai 1934, an vorm. V,9 Uhr Im Lotet »Dierenstraße in Neudorf: 450,0 rm st. Brennscheil«, 160,o rm st, Brennkn., 190,o rm st. Zacken und 390,0 rm st. Brennäste. Ausbereilet in den Abt. 3, S, 7, 8, 9, 10, 14—17, 20, 22, LS, 32 3S 36, 101, 107, 108, 110, 1l1, 114, 126, 132, 138. Tors»««» Oberwiesenthal. Forsttmss, Schwarzenberg. da» Kabinett, dem ReichsprSfibenten de« dnnng über die Stift««a eine» Amtliche Anzeigen. Donnerstag, den 17. Mai 1934, mittags 1 Uhr sollen in »«ton-thal 1 Büfett, 1 Auszugtisch, 4 Stühle, 1 Schrank, grammopho«, 1 Pfeilerspiegel, 1 Korbmöbelgarnitur, 1 Laden- regial, 1 Gchmellwaag« und 1 Plüschsosa öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzcchlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Gasthaus Forsthaus. Der Gerichtsvollzieher de» Amlsgericht» Schwarzenberg. Lößnitz. Der S. Nachtrag zum Orlsgeseh über die Befreiung von Beamten un- Angestellten der Stadt- gemeinde Lößnitz von der Krankenversicherungspflicht vom 23. Mai 1914 ist von der Amtshauptmannschaft Schwarzen- berg genehmigt worden und liegt 14 Tage lang an Ratsstelle (Zimmer Nr. 8) zur Einsichtnahme aus. Neue Reichsgesetze Verabschiede!. Ehrenkreuz für alle Kriegsteilnehmer und Kriegsopfer. Ein neues Steuergefetz Seldle zum Erlaß Röhms. Ein« Untersuchung eingeleitet. Berlin, 18. Mai. Auf den Erlaß des Stabschefs der SH Röhm hat der Führer des NSDM, Seldte, eine Ev. klärung abgegeben, die folgenden Wortlaut hat: „Zu dem Erlaß des Stabschefs Röhm, betreffend SA. und NMFB. (Stahlhelm), erklärt die Bundesführung, daß sie di« Oberste SA.-Führung um Zuleitung des Mate rials gebeten hat, auf das sich der Erlaß des Stabschefs stützt. Nach Eingang des Materials wird sofort ein Sonder- beauftragter eingesetzt werden, der unverzüglich die B e. schwerdefälle zu prüfen hat. Ergibt die Unter- suchung, daß tatsächlich in Einzelfällen entgegen^den au^rNS- Uchen Anweisungen der Bundesführung versucht worden ist, Angehörige des RSDFD. vom Eintritt in di« SA.-Res«rve I abzuyalten und, soweit sie schon SA.,-Männer waren-wieder zum Austritt zu bewegen, so wird gegen die Schul, -t-s» mit all«» Str«nae «orgrsangen werden, Keine Phantasien um den Führer! Berlin, 16. Mak. Der Adjutant des Führers gibt be kannt: Don den verschiedensten Seiten sind in der letzten Fett Bücher und Abhandlungen geschrieben worden, die die Person des Führers zum Gegenstand haben und völlig unzutreffende Angaben über den Führer und die Be wegung enthalten. Meist handelt es sich um Gelegenheit«, schriftsteller, die keinerlei Kenntnis der Tatsachen haben, dafür aber ihrer Phantasie um so freieren Spielraum lassen. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Bücher und Abhandlungen, die falsche Angaben übe^ den Führer oder di« Bewegung enthalten, in Zukunft beschlagnahmt werden. — Zum Stab des Stellvertreters des Führers sind getreten: Pg. Franz A d a m als Sachbearbeiter für Musikfragen und Pg. Ernst S ch u l t e-Strachaus als Bearbeiter für Schrifttums- fragen. zur Verhütung von Umgehung der Vorschriften Uber di« Reichsfluchtsteuer und zur Sicherung des Steueraufkommens Sicherheit in Höhe des Betrages zu fordern, der nach Fest- stellung der Voraussetzung der Erhebung der Reichsfluchtsteuer zu entrichten sein würde. Da» Gesetz über da» Tragen der Wehrmachtuniform bestimmt u. a., daß die einem Angehörigen der alten Wehr macht erteilte Berechtigung zum Tragen einer Uniform vom Reichspräsidenten entzogen werden kann. In § 3 wird fest- gestellt, daß das Recht zum Tragen einer solchen Uniform von selbst durch rechtskräftige Verurteilung zum Tode, zu Zucht haus oder zu Gefängnis wegen Mer MewMAen^antz. Das Reichskabinett verabschiedete in seiner Diens- rag-Ditzung ein Gesetz über die Feuerbestattung, durch das eine einheitliche Regelung für da» ganze Reichs gebiet herbeigeführt wird und die sehr weitgehenden Ver- schiedenheiten beseitigt »erde«, die in den einzelnen Ländern noch bestanden. Ferner beschloß Erlaß eiuer Be^or / ... Zum Reichsgesetz über Regelung de» Arbeitseinsätze, schreibt der „Völkische Beobachter*: Im bisherigen Verlauf -es Kampfes der Reichsregierüng gegen di« Arbeitslosigkeit hat sich immer mehr gezeigt, daß oas erfreuliche Ergebnis der Arbeitsschlacht sich nicht gleichmäßig auf Stadt und Land ver- !, daß vielmehr der Anteil der größeren und größten Städte an der Abnahme der Arbeitslosigkeit nicht dem Ausmaß entsprach, das nach der Einwohnerzahl dieser Gemeinden und der Zusammensetzung der Bevölkerung gegenüber den Ver hältnissen in den kleineren Städten und dem flachen Lande hätte erwartet werden müssen. In der gewaltigen Abnahme der Zahl der Arbeitslosen um nahezu dreieinhalb Millionen waren aber die größeren Städte nicht ihrer wirtschaftlichen Bedeutung entsprechend beteiligt. Von den Ende März 1934 gezählten Arbeitslosen entfallen nicht weniger als rund 1,8 Millionen auf die Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern. Daraus ergibt sich, daß sich das Problem des allgemeinen Kampfes gegen die Arbeitslosigkeit stark verdichtet hat zu dem Problem der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit i« de« Groß- städte«. Das Gesetz zur Regelung des Arbeitseinsatzes er- mächtigt den Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsver- mittlung und Arbeitslosenversicherung, den Zuzug von Ar beitern und Angestellten von einem bestimmten Zeitpunkt ab zu sperren, in dem Personen, die am Tage des Inkrafttretens der Anordnung in dem gesperrten Bezirk keinen Wohnort haben, dort eine bezahlte Beschäftigung nur mit vorheriger Zustimmung der Reichsanstalt (Arbeitsamt) aufnekmen dürfen. Die schwierige Arbeitslage in den Großstädten ist zu einem nicht geringen Teil darauf zurückzuführen, daß besonders in früherer Zeit ein ungehemmter Zustrom ländlicher Arbeits kräfte in die Städte stattfand, was schließlich dazu geführt hat, daß es heute in vielen ländlichen Bezirken nur mit äußerster Anstrengung aller beteiligten Stellen gelingt, den Bedarf an geschulten ländlichen Arbeitskräften zu decken. Das Gesetz er- mächtigt ferner den Präsidenten der Rekchsanstalt, anzuordnen, daß Personen, die bisher in der Landwirtschaft tätig waren, ohne seine vorherige Zustimmung nicht in anderen als land wirtschaftlichen Betrieben oder Berufen eingestellt werden dürfen. düngen öder i« Gefangenschaft 'verstorbenet ober verschollener Kriegsteilnehmer vorzuschlagen. - > , Beschlossen »urde auch einErg 8 nz « « g » gesetz z « m Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 7. April 1Y38, durch das dem in den Nachkriegsjahren hervorgetretenen Ordensmißbrauch ein Riegel vorgeschoben wird. Das Tragen von nicht zugelafsenen Orden wird unter Strafe gestellt. Ein Gesetz über die Ausübung des Rechtes zum TrageneinerWehrmachtuntform trifft eine Rege lung, wonach das Tragen von Uniformen für die Verabschie deten der alten Wehrmacht nach den gleichen Gesichtspunkten erfolgt wie für die Verabschiedeten der nenen Wehrmacht. Ei« Gesetz zur Ergänzung de« Gesetzes zur Aenderung von Borschriften aus dem Gebiete de« aNgemeinen Be- amten-, de» Besoldung«, und des Versor- gung «rechtes ottmet a«, daß die Bezüge der Angestellten und Arbeiter der Länder, Gemeinden und sonstigen Körper- schäften de» öffentliche« Rechtes herabzusetzen sind, soweit sie höher liegen al« die Dienstbezüge der gleich zu bewertenden Dienstverpflichteten beim Reich. Das ebenfalls verabschiedete Gesetz über Aenderung der Vorschriften über die Relchrfluchtsteuer gestaltet diese Steuer wirksamer und schließt vorhandene Lücken. Es wird danach künftig die Freigrenze bei Vermögen von 200 000 RM. auf 50000 RM. herabgesetzt. Ferner sollen im Falle der Abwanderung auch die Personen zu einer letzten großen Abgabe herangezoge» «erden, die in den Steuerab- schnltten, wie im Jahre 1932 und in den folgenden Jahren endete«, ein Einkommen von mehr al» 20 000 RM. gehabt Haven. Da« Gesetz zurRegelungdesArbeitseinsatze« soll den Bedarf der Landwirtschaft mit den notwendigen Ar beitskräften sicherstellen und die Bekämpfung de» Arbeitslosig keit in den Großstädten wirksamer gestalten. Da» Gesetz schafft die Möglichkeit, Bezirke mit hoher Arbeitslosig keit für zuzlehende Personen, die sich dort al» Arbeiter oder Angestellte betätigen wollen, von einem bestimmten Zeitpunkt ab zufperren. Gedacht ist zuerst an eine Anordnung für da» Wirtschaftsgebiet Groß-Berlin. Die Beschäftigung von Personen, die mit dem Land« verwurzelt und mit landwirt schaftlichen Arbeiten vertraut find, i« nicht landwirtschaftlichen Berufen oder Betrieben kann verhindert werden. Dar Reichskabinett verabschiedet« schließlich das vom Reichsminister für Bolksaufklärung und Propaganda vorge legte Theatergesetz, durch da» di« Theater in Deutsch- land rechtlich in Träger einer öffentlichen Auf gabe umgewandelt werden, sowie «in Ergänzungsgesetz zum Reichskulturkammergesetz, wonach die Anstalten der Mufik und der bildenden Künste und die in diesen tätigen Personen in die Reichsmufikkammer bezw. i« die Reichekammer der bilden den Künste nach Maßgabe der Bestimmung«« de» Theater- -esetzer eiabezoge« »erb««. Endlich wurde «in Gesetz über die UMwandlung wert beständigerRechte und ihre Behandlung im land- «irtschastlichen Entschuld«na»verfahren (Roagenschuldengesetz) angenommen, da» den Grundsatz der allgemeine« Umwandlung der Roggen- und Weizenrechte in Reichsmarkrechte enthält. An die Stelle von ie einem Zentner Roggen oder Weizen tritt ei« Betrag 7K) RM. »der S,VO RM. , Das Theatergesetz sieht grundlegend« Aenderungen auf dem Gebiete des Schau spiels, der Oper und Operette vor. Die Theater, die sich bis her in öffentliche und private Anstalten schieden, werden nach dem neuen Gesetz als eine Einheit zusammengefaßt und be handelt. Es gibt also in Zukunft nicht mehr einen Unter schied zwischen Theatern des Reiches, der Länder, der Ge- sichnem Sämtliche dsm Reichsminister für DylksaufklLrüstg und Propagandaunterstellt, der damit zum Führer des gesamten deutschen Theaterwesens wird. Die Unterstellung der staatlichen und gemeindlichen Theater unter die Aufsicht des Reichsministers erfordert, gewisse Aenderungen in bezug auf die Rechtsstellung der Theater, die in Durchführungsver- ordnungen geregelt wird. Der Reichsminister hat im Gesetz ein Bestätigunasrecht für alle künstlerisch leitenden Personen erhalten. Er rann ferner die Aufführung bestimmter Stücke untersagen oder ihre Absetzung vom Spielplan verlangen. Die polizeiliche Zuständigkeit syll grundsätzlich aufhören. Nur wenn unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung droht, hat sie noch ein Eingriffsrecht. Sonst erläßt der Reichs- Minister für Dolksaufklärung und Propaganda alle notwen digen Verordnungen und Verfügungen. Die Absichten des Propagandaministers zielen in erster Linie darauf ab, das deutsche Theater wieder auf eine gesunde Basis zu stellen und den Künstler und den deutschen Bühnenarbeiter vor Schäden zu bewahren, denen er durch eine unsachgemäße Theaterfüh- rung leider nur zu oft ausgesetzt war. Die Bestimmungen über die Anforderungen, die heute an den Theaterveranstalter gestellt werden, sind nach Gesichtspunkten aufgestellt worden, die eine Gewähr dafür bieten können, nur fähigen und ver antwortungsbewußten Personen die Führung eines Theaters zu übertragen. Es ist selbstverständlich, daß bei den augen blicklich spielenden Theatern eine Sichtung daraufhin erfolgen wird, ob die zur Zeit im Amte befindlichen Personen den im vorliegenden Gesetz gestellten Anforderungen genügen. Die Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer waren bereits Ende 1932 abgelaufen und sind nun zunächst bis Ende 1964 verlängert worden. Dabei erwiesen sich einig« Ergänzungen und Aenderungen als erforderlich, um die Reichsfluchtsteuer wirksamer zu gestalten und vorhandene Lücken nach Möglichkeit zu schließen. Die Vorschrift, daß die Reichsfluchtsteuer in Wegfall kommt, wenn der Steuerpflichtige binnen zwei Monaten nachweist, daß er wieder seinen Wohn sitz im Inland begründet hat, ist entbehrlich geworden. Die neue Fassung des 8 7 gibt dem Finanzamt die Möglichkeit, UWWWWM Tageblatt. uns Schneeberg, der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Mittwoch, den 16. Mai 1934. Nr. 112. Jahrg. 87 Smm- »xt giftlos». v« boirft^ frii So» UI NM t» wonal, durch d>, Poft »11 NM Unlrrdrrchuimm dd» »«IchLivbarl«»«» b^rdud«, delm vnl-rllch«. gftr Nlckoad« mmnlmml rlug^audlrr SchrMftch« «l«. LbrraümmI dl« Schilftlelkmz d«lo« vnonlworluu^ «-WE l°u, T-.lt L 12«, «ur. «ochs-, «». ». E« werden außerdem v«rössenllicht: Bedanntmachungen der Amtsgericht« in Aue, Schneeberg, Schwarzenberg Johanngeorgenstadt und de» Stadtrat«, zu Schwarzenberg. Verlag S. M. Gärtner, Aue, Sachse«. «aiwlattchiMsstto«: Au», Fernruf Eammel-Nr. 2541. Drahlavsqrfltr Dolvssreund Auesachsen. Geschäftsstellenr Lößnitz (Amt Aue) 2940, Schneeberg 310 und Schwarzenberg 8124.
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