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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 30.11.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-11-30
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191911307
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19191130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19191130
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1919
- Monat1919-11
- Tag1919-11-30
- Monat1919-11
- Jahr1919
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 30.11.1919
- Autor
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WggtHKM W UM ML LsE MÄ Si.WU «M SikmM Ma UMik, SIZM ÄWM A« MmU!«, W-Mck M MW ' Amtsblatt pW das Amtsgericht and den Stadttat zu Lichtenstein . .-. .>, —NMW ZMWW SM «MWgerUYWSMN " ' ' --!.v 69. Jahrgang - -^- Nr. 277. L^LUMMl Sonntag, des 30 November-.UMW«. ISIS. Diese, Blatt erscheiitt ISglich, a»ßrr Som»- ». Festtag», nachm. für den folgenden Tag. — vierteljährl. 4,so Mk., durch die Post bezogen 5,40 Mk. - Einzelne Nummer ,L pfg. — Bestellungen «chmen außer der «eschSstrstelle, Wilhelm Ebett-Sttaße sb, alle poWationen, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die fünfgespaltene Grundzeile mit so, für auswärtige Fernfpr^Anschluß Ar. 7. Besteller mit v> Pfg. berechnet. — Reklamezeile 75 pfg — In» amtl. Teile kostet die zweispaltige Zeile go pfg., für Auswärtige ,20 pfg. Tel.,Adr. Tageblatt Jahr- ««d Chriftmarkt in Lichtenstein So»ntag den V. und Montag den 8. Dezember 1919. Lebe«smittelverka«f i» Lichteustei«. — Kartoffelftiirkemehl ^4 Psd. 75 Psg. Saga, 50 Gramm 15 Pfg. Gries» 75 Gramm 15 Pf, sämtliche Waren auf Abschnitt V4 der L. M. K. Kartoffelverkauf, für die nächsten 5 Wochen auf rote Karte — 35 Pfd. 6,30 Mk , weiße Karte 25 Psd. — 4,50 Mk Bezahlung Nr. 1—700 Montag, Nr. 701 bis 1500 Dienstag, 1501—Ende Mittwoch nur vormittags von 9—12 Uhr im Lcbensmtttelamt. Da die Abgabe der Kartoffeln im Kartoffelkeller längere Zeit in Anspruch nimmt, wird gebeten, die Nummernfolge streng einzuhalten. Personen, die außer der Reihe kommen, werden zurückgewiesen. Es ist gestattet, die Kartoffeln auch auf kürzere Zeit zu entnehmen. Verkaufsstelle Bürgerschule, Montag nachmittag von 3—5 Uhr, Trockenmilch V. Psd, Mk. 2.— , Griebenbrotausstrich 1 Dose Mk. 2.50, Dänische f Sahne 1 Flasche Mk. 5.25, Bienenhonig *, Psd.-Glas Mk. 5.50, 1 Pfd.-Glas Mk. 10.75. Für Persoue« über 68 Fahre, */, Pfd. Knorrsuppe 75 Pfg. oder Grünkernmehl Psd,-Paket 50 Pfg, Gemüsekonserven usw. Städtische» Lebeusmittelamt. Am 1. Dezember findet wiederum eine Viehzählung statt. Die Besitzer der in Frage kommenden Tiere werden hiervon in Kenntnis gesetzt und angehalten, ihre Bestände der Schutzmannschaft, welche die Zählung besorgen wird, bekannt zu geben. Vorsätzlich oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben werden streng bestraft. Stadtrat Lichtenstein, am 29. November 1919. Bekanntmachung. Nachstehend bringt der unterzeichnete Gemeindeoorstand «ochwal» die Infolge der bestehenden Wohnungsnot getroffenen und bereits seit einiger Zeit hier bestehenden Einrichtungen zur Kenntnis. Für die hiesige Gemeinde ist ein Wohnungsnachweis in Zimmer 2 des Gemeindeamtes eingerichtet worden Diesem Wohnungsnachweise sind alle zur Zeit leerstehenden und künftig mietfrei werdenden Wohnungen zu melden. Weiter ist auf Grund der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel vom 13. September 1918 die hiesige Gemeindebehörde zu folgenden Anordnungen ermächtigt. Sie kann Insbesondere untersagen — was hiermit geschieht — s. daß Gebäude oder Telle abgebrochen werdens b. daß Räume, die bis zum 1. Oktober 19l8 zu Wohnzwecken be stimmt oder benutzt waren, zu anderen Zwecken, insbesondere als Fabriklager-, Werkstätten-, Dienst- oder Geschäftsräume verwendet werden. Weiter ordnet der unterzeichnete Gemeindeoorstand in Gemäßheit der vorstehend genannten Bekanntmachung erneut an, daß der Verfügungs berechtigte (Grundstücksbesitzer) s. unverzüglich mir Anzeige zu erstatten hat, sobald eine Wohnung oder Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, Dienst- oder Geschäftsräume unbenutzt find, b. daß derselbe weiter mir oder meinen Beauftragten über die unbe nutzten Wohnungen und Räume sowie über deren Vermietung jederzeit Auskunst zu erteilen und die Besichtigung der Räume zu gestatten hat. Dem für die Gemeinde Hohndorf errichteten Einigungsamt stehen außerdem zufolge Verordnung des Ministeriums des Znnern vom 21.3.1919 folgende Entscheidungen zu: Das Einigungsamt kann 1. auf Anrufen eines Mieters: a. über die Wirksamkeit einer Kündigung des Vermieters und über die Fortsetzung des gekündigten Mißverhältnisses jeweils bis zur Dauer eines Fahres bestimmen, - b. ein ohne Kündigung ablaufendes Mißverhältnis jeweils bis zur Dauer eines Jahres verlängern, 2. auf Anrufen eines Vermieters einen mit einem neuen Mieter abgeschlossenen Mietvertrag, dessen Erfüllung von einer Ent scheidung gemäß Nr. 1 oder von einem vor dem Einigungsamte geschloffenen Vergleiche betroffen wird, mit rückwirkender Kraft aufzuheben. Es wird demzufolge darauf hingewiesen, daß 1. Vermieter von Woh»rü«men ei« Mietoerhültuis rechts- wirksam ««r mit vorheriger Zustimmung des Eiaignngs- amtes kündige« können, 2. ein ohne Kündigung ablaufendes Mißverhältnis als auf unbe stimmte Zeit verlängert gilt, wenn der Vermieter nicht vorher die Zustimmung des Eintgungsamtes zu dem Ablauf erwirkt hat. Das Einignngsamt ist auch mit der Aufgabe betraut, die Er laubnis des Vermieters, den Gebrauch einer gemietete« Sache einem Dritte« z« überlaste«, insbesondere die Sache weiter z« ver mieten, »« ersetze« Mit Rücksicht darauf, daß der Wohnungsmangel in der hiesigen Ge meinde auch heute noch unverändert besteht, wird nochmals eindringlichst daraus hingewiesen, daß die vorstehenden Verordnungen seitens der Vermieter und Mieter genauestens einzuhalten sind.' Wer den erlassenen Geboten zu widerhandelt oder wer einer von der Gemeindebehörde erlassenen Anordnungen zuwider vorsätzlich eine Anzeige oder eine Auskunft nicht oder nicht recht zeitig erstattet usw., kann mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk, bestraft werden. Hohndorf Bez. Chemnitz, am 29. November 1919. Der Gemeiabevorsta«d. Schuster. Bezirksverband. K. L.-Nr. 1408 b Le. Nährmittel. Für die Woche vom 30. November bis 6 Dezember 1919 sind auf Marke V 4 der Lebensmittelkarte 100 amerikanische Bohnen zum ver billigten Kleinverkaufspreis von 1,25 Mk. das Pfund und auf Marke VV 4 75 xr Bohnenmehl, sowie auf Marke xi der grauen und Marke 1. der roten Kindernährmittelkarte L 200 er Zwieback zur Verteilung bestimmt. Glauchau, am 28. November 1919. Freiherr v. Welch, Amtshauptmann. RW L wt. Einlage-Zinsfuß 3 bei täglicher Verzinsung. — Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren und Kriegsanleihen unentgeltlich. Gcmeindeoerbandsgirokonto Nr. 2. Postscheckkonto Leipzig 26808 Fernsprecher Amt Lichtenstein 264. Geschäftszeit: norm- 8—1 Uhr, nachm. 3—5 nur für auswärtige Sparer, Sonnabends 8—2 Uhr. Strengste Geheimhaltung. I. «»ß ll»»lv«t- kssMimvkuls ru 8tLät. b'oebscbule, ZeZrünelet i8yl, bereitet für Oie OemeioclebeLintenIriifbLbii var. ^omeläun^en lür Ostern ic)2c> bis l.oOe sonuar erbeten. 8tebennsebveis tür ^bzanZssebüIer. ^ulllLbmebeOinAunZen versendet bostentrei bis ScbuIIeituoA. Deutsche Tpar Prämie»««leihe 1919 Mün-elfichere Bermögeusanlage Im »ng««stigfte» Fall t« SO Jahre« verdoppeltes Kapitol!
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