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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 25.01.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-01-25
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189001258
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18900125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18900125
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-01
- Tag1890-01-25
- Monat1890-01
- Jahr1890
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 25.01.1890
- Autor
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89«. Mim mg Nachmittaz i Erscheint, :urnrat^ VttM :nds 8 Uhl, Ueber Süß- - inuine«» :rqingeniem Schade. Jan. 18U üu ent- . 8 Nir llleuere e Kutter, hslls ö Drauer- atte emer. Isssoae». ar 1890. k. unseres liebt» :s, Brudei-, pens. Berz- »nhardt, s- sie Dank den c trostreicher bcrrn Aanloi ie erhebenden ctcn Aülillu owie auch den die liebevolle Jan. 189«. e Gatti» nterlassenen. lck. eiesgelisbte »mutter 'tiiemsr >KN, fiidlen en, belobe > so elireuäe almie buuä vanlr »us- . govvoräee Irauei-reäe, äen über- : unä äie tüten Rube ren tietze- tlmn. Mxe -Iter seiu! !. ^an. 189«. mlazssnsn. Betveisc hch :im Bcgräbnij cigers Oswald lumenschmuek». tzten RuhesM ffühltesten Da«! va Hübler :en. lieben An» , 3 Uhr, M md Tageblatt 42. Jahrgang ^-20 Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zn Freiberg und Brand. Verantwortlicher Redakteur: Julius Braun in Freiberg. ' Inserate werden bis Bormittag l 1 Uhr angenom- men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile » 11 oder deren Raum lb Psg. M-W v Erscheint jeden Wochentag Nachmittags 6 Uhr für den .. . . , andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 25 Psg., SVNtlÜVtNÄ. Ätü Ä ziveimonatlich 1 M. SO Pf. und einmonattich 75 Ps. s Nachbestellungen auf die Monate Februar und Mär; werden zum Preise von t M. 50 Pf. von allen kaiser lichen Postanstalten, sowie von den bekannten Ausgabestellen und der unterzeichneten Expedition angenommen. Die Expedition -es „Freiberger Anzeiger." Tagesschau. Freiberg, den 24. Januar. Ter deutsche Reichstag setzte gestern die zweite Berathung des Gesetzentwurfs betr. die Abänderung des Sozia- listengesetzes bei 8 11, Verbot periodischer Zeitschriften, sott, 8 11 wurde, ohne das; ein Redner das Wort nahm, angenommen. Zu 8 13 lag ein Antrag des Abg. Ackermann vor, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu nehmen. Der Antrag wurde ohne Debatte gegen die Stemmen der konservativen und einiger Mitglieder der Reichspartei abge lehnt. Artikel III. handelt von der Beschwerde - Kommission. Bei ß 22 erklärte Abg- Kulemann (nl.), daß er seinen in der Kommission gestellten Antrag auf Schaffung eines Reichsverwaltungsgericht an Stelle der Reichskommission bei der eigenartigen Geschäftslage des Hauses nicht wieder aufneh- men wolle; er könne aber nach wie vor nur in einem Reichs- venvaltungsgericht die besten Garantien erblicken und solche seien jetzt nothwendig, wo das Gesetz dauernd gemacht werden solle. — Sodann bemerkte der sozialdemokr. Abg. Grillen- derger, er könne auch in der neuen Zusammensetzung der Beschwerdckommissivn keine größeren Rechtsgarantien erblicken, was freilich weniger an diesen Bestimmungen als au dem Charakter des ganzen Gesetzes liege. Die Kommission ver schleppe die gerechtfertigtsten Beschwerden in der ungerechtfer tigtsten Weise. (Präs. v. Levetzow wies diesen gegen eine Reichsbehörde gerichteten Ausdruck als unzulässig zurück.) „Gut, ich nehme diesen Ausdruck zurück, um dem Ordnungsruf zu entgehen, aber Spezialfälle beweisen, daß Verschleppungen vorkamen." Redner erzählte dann, es sei ein Kalender im Jahre 1888 konfiszirt worden und die Entscheidung der Kom mission erst im März 1889 ergangen. Selbstverständlich war dadurch der Kalender werthlvs. Allerdings in letzter Zeit habe die Kommission prompter gearbeitet und ihre Entschei dungen beweisen auch, daß Verbote, wie das erwähnte Kalenderverbot nicht mehr bestätigt werden würden. Daß, wie der Antrag Ackermann wolle, die Beschwerdekommission in nicht öffentlicher Sitzung entscheiden solle, halte er für unge rechtfertigt. Im Volke glaube man, daß weniger wegen des zu verhandelnden Gegenstandes, als wegen der Art, wie ver handelt werde, die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden soll. — Nachdem 8 22 Annahme gefunden hatte, wurde die Bera thung des 8 23 begonnen, zu dem der Antrag des Abg. Acker mann vorlag, wonach die Beschwerde-Kommission in nicht öffentlicher Sitzung entscheiden soll. — Der kons. Abg. Hegel vertheidigte diesen Antrag. Nur durch nicht öffentliche Verhand lung sei es zu ermöglichen, die betreffenden Druckschriften wirklich geheim zu halten. — Abg. Kulemann (nat.-lib.) hätte gewünscht, daß den Angcschuldigten der Schutz eines Rechtsanwalts gewährt würde. Den Antrag Ackermann bitte er abznlehnen im Interesse der Autorität dieser Kommission. Staatsminister Herrfurth bat um Annahme der auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage gerichteten Amende ments Ackermann. Die Negierungen gingen bei der Ein bringung der Vorlage davon aus, daß sich das Gesetz von 1878 durchaus bewährt habe; es habe die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie in Schranken gehalten und die Ruhe und Ordnung in der Bevölkerung bewahrt, dazu wirkte in den besonders bedrohten Orten der 8 28, der kleine Belagerungszustand, hervorragend mit. Aber das Gesetz habe den sehr großen Mangel gehabt in seiner Frlstbestimmung. Die Regierungen halten es daher für dringend erforderlich, das Gesetz in ein dauerndes umzuwandeln. Geschieht dies, dann haben die Regierungen es für möglich gehalten, eine Reihe von Polizeimaßregeln aufzuheben. Aus dieser Erwägung heraus entsprang auch der Vorschlag, die Beschwerdekommission so zusammenzusetzcn, wie es geschah. Aber die Regierungen glauben auch, mit ihren Vorschlägen an der Grenze dessen-, was sie zugestehen könnten, angekommen zu sein und bei einer weiteren Abminderung der ihnen durch das Gesetz übertragenen Befugnisse her Sozialdemokratie nicht mehr wirksam entgcgen- treten zu können. Die Gesellschaft, nicht die Regierungen, wurde den Schaden davon haben; den Parteien, welche das Gesetz abschwächen wollen, könne er mit vollem Recht zurufen: Du» res a^itur! Die Sozialdemokratie richte sich gegen die Grundlagen der bestehenden Rechtsordnung und dadurch unter scheide sie sich von allen anderen Parteien, welche auf diesen Grundlagen weiter bauen wollen. Die Sozialdemokratie ver neine die Grundlagen des modernen Staates und dieser Partei gegenüber sei das Gesetz eher noch zu milde. Er glaube also, es liege kein Grund vor, das Gesetz noch weiter abzuschwächen. In jeder sozialdemokratischen Versammlung ruhe der Keim des Aufruhrs. Der Zauber, den die Anführer der Sozialdemo kraten ausüben, sei ein großer; aber deswegen seien sie nicht etwa große Zauberer, denn sie vermögen zwar die Geister zu rufen, aber nicht wieder zu bannen. Sei die Sache erst bis dahin gediehen, dann befänden sich die Führer in der Lage des armen Zauberlehrlings: „Die ich rief, die Geister, werd' ich nun nicht los!" (Lebhaftes Bravo! rechts.) — Abg. Klemm tkons.) unterstützte den Antrag Ackermann, während der national- liberale Abg. K u l e m a n n denselben bekämpfte. Hierauf wurde K 23 unverändert, unter Ablehnung des Antrages Ackermann angenommen. Den von der Kommission gestrichenen K 24 (Auswei- sungsbefugniß) beantragten die Abg. Ackermann und Gen. wieder herzustellen. — Der nationalliberale Abgeordnete Buhl erklärte hierbei, seine Partei sei entschloßen, das Gesetz als ein dauerndes zu bewilligen, d. h. auf so lange, bis man in Folge der eingetretenen Beruhigung der Arbeiterbevölkerung das Gesetz wieder werde aufheben können. Aber gerade dadurch, daß das Gesetz ein dauerndes werde, daß die bisherige Kontrole des Reichstags forrfalle, bekomme es einen anderen Charakter, der es seiner Partei unmöglich mache, sich auch dem 8 24 anzu schließen. Die ausgewiesenen Agitatoren hätten an den Orten, wo sie hinkommen, mehr geschadet, als an denjenigen, wo sie ausgewiesen waren. An den Orten des kleinen Belagerungs zustandes sei auch die Macht der Polizei eine weit größere ge wesen, als an denjenigen, wohin sie sich wendeten. DieUeber- wachung war also eine weit gründlichere. Aus allen diesen Gründen halte seine Partei es für zweckmäßiger, die Aus weisung nicht zu bewilligen. Er ersuche also, bei der Ableh nung des 824 stehen zu bleiben; darin liege keine Abschwächung des Gesetzes, denn seine Partei halte sich ebenfalls für ver pflichtet, den Staat in der Abwehr gegen die revolutionären Tendenzen der Sozialdemokratie zu schützen; seine Partei sei von der Gefährlichkeit der sozialdemokratischen Partei ebenso überzeugt, wie jede andere. Aber sie glaube nach den gemachten Erfahrungen und nach den von einer früheren Regierung ge gebenen Andeutungen durch ihren Standpunkt dem Interesse der Majoritätspaneien, die für die Verlängerung sich entschei den werden, bester dienen zu können, als wenn sie den 8 24 annähme. (Beifall.) — Darauf entgegnete Abg. v. Helldorf (deutschkons.), das Gesetz sei in der Hand der Regierung un vollkommen, nachdem so viele Milderungen bereits beschlossen worden seien. Er halte sogar die Ausweisung noch nicht für genügend, sondern meine, daß die Expatriirnng ergänzend hin zutreten müsse. Zu diesen negativen Maßregeln müsse aber in positiver Beziehung der Arbeiterschutz hinzutreten. Solange die Regierung jede weitere Abschwächung des Gesetzes zurück weist, sei es für die Konservativen unmöglich, die Vorlage ab mindern. Sie würden das Gesetz, in dem die Ausweisungs- befugniß fehle, in der Schlußabstimmung ablehnen, wenn nicht die Negierung ausdrücklich erkläre, daß sie auch mit dem so abgeschwächten Gesetze auskommen könne. — Abg. Windthorst (Zentrum) berief sich darauf, daß er schon in einer der letzten Sitzungen im Namen seiner Partei sich gegen dauernde Ausnahmegesetze erklärt habe, da das Zentrum getvärtig sein müsse, daß auch gegen seine Existenz dieselben Bestimmungen wieder angewendet werden. Die Aus weisungen hätten auch das Gift der sozialdemokratischen Irr lehren in immer weitere Kreise getragen, ihren Zweck also nicht erreicht. Um den sozialdemokratischen Bestrebungen entgegen zutreten, müsse man das Schulwesen bessern und dem Volke die Religion erhalten. Er könne sich darauf berufen, daß in katholischen Landestheilen die Sozialdemokratie lange nicht die Ausdehnung erreicht habe, wie in den protestantischen. Es wäre sehr schön, wenn der Reichskanzler, der ja bald komme, erklären würde, die erste Vorlage für den neuen Reichstag würde das Arbeiterschutzgesetz sein, das würde einen sehr guten Eindruck für die Wahlen machen. Das Zentrum be- daure, der Regierung auf ihren Irrwegen nicht folgen zu können. — Sodann wies Abg. jv. Kardorff (Rchsp.) dem Abg. Windthorst gegenüber darauf hin, daß auch katholische Geistliche wie z. B. Bischof Ketteler vom Sozialismus ange- steckl gewesen seien. Die Kirche allein könne hier nicht helfen; auch in Ländern, wo der Einfluß der Kirche auf die Schule ein sehr großer sei, greife der Sozialismus um sich. Man habe den Vorschlag, die Ausweisung auf Zeit zu bewilligen, nach reiflicher Erwägung als unausführbar fallen lasten. Die Stellung der Reichspartei nähere sich sowohl der Ansicht des Abg. vr. Buhl, wie der des Abg. v. Helldorff. Er würde seines Theils die Aufrechterhaltung mancher Bestimmungen der 88 22 und 23 für wichtiger halten, als die Beibehaltung der Ausweisung. Er bedauere, daß an diesem Differenzpunkte das Gesetz scheitern werde. Einige seiner Freunde würden für den Antrag Ackermann, andere dagegen stimmen. — Hierauf wurde der Antrag Ackermann gegen die Stimmen der Konser vativen und einiger Mitglieder der Reichspartei abgelehnt. Die Ausweisungsbefugni ß bleibt also ge- st riche n. Das Haus wandle sich nunmehr zur Berathung des Artikel 1 zurück, der neben der Aufzählung der Paragraphen des bis herigen Gesetzes, welche abgeändert werden sollen, folgende Be stimmung enthält: Die Beschränkung der Geltungsdauer des vorbezeichneieu Gesetzes (Gesetz vom 18. März 1888) kommt in Wegfall. — Hierzu bemerkte Abg. Reichensperger (Zentrum): Es wäre nach meiner Ansicht bester gewesen, mit der Herstellung eines gemilderten Ausnahmegesetzes vorzugehen. Ich halte den Erlaß eines Ausnahmegesetzes auf Dauer für widersinnig; die Dauer widerspricht ja gerade dem Begriff eines Ausnahmegesetzes. Kein früherer Reichstag hat ein solches er lassen. Wenn man darauf hinweist, daß derartige Ausnahme gesetze eines Tages wieder aufgehoben werden könnten, so er innere ich an den Widerstand, den der Bundesrath der Auf hebung des schwersten aller Ausnahmegesetze des Expatriirungs- gesetzes, entgegengesetzt hat, obwohl überwältigende Majoritäten dieses Hauses drei Mal dieselbe beschlossen haben. Auch kann ich mich nicht enthalten, anzuerkennen, daß eine gewisse relative Berechtigung den sozialdemokratischen Agitationen innewohnt, insofern als wir in unserer sozialpolitischen Gesetzgebung ähn liche Ziele verfolgen. Ich halte das Gesetz für hart und hoffe, daß der Reichstag noch in letzter Stunde sich besinnen wird, es zu bewilligen. — Abg. Munckel (dfr.): Das Sozialisten gesetz ist in der Bestürzung des Jahres 1878 zu Stande ge kommen, was zu erklären aber nicht zu entschuldigen war. Der Unterschied zwischen Ausnahmegesetz und Spezialgesetz ist gar nicht vorhanden. Wie kommt dieser Reichstag dazu, in seiner kurzen Dauer Gesetze von ewiger Dauer zu geben, namentlich, da er in seiner Majorität nicht mehr die Mehrheit des Volkes repräseutirl ? (Widerspruch.) Ich bin ein Gegner des Gesetzes ans meinem Rechtsbewußtsein heraus. Wie Herr von Hell dorf will auch ich die Autorität aufrecht erhalten, aber ich glaube eben, sie leidet gerade durch dies Gesetz. Die Zweck mäßigkeitsgründe für das Gesetz erkenne ich nicht an, denn Niemand kann beweisen, daß das Wachsen der Sozialdemokratie durch das Gesetz gehemmt worden ist. Man schlägt die Ideen nicht mit dem Knüppel todt, sie wachsen und können nur mit geistigen Mitteln bekämpft werden. Man sagt, die Sozial demokratie negire die Grundlage der staatlichen Ordnung. Aber schließlich glaubt jede Partei, die am Ruder ist, das, was sie hinstellt, sei diese Grundlage. Also wird Willkür hier zum Gesetz erhoben. Man versetze sich einmal in die Lage eines Menschen, der einem solchen Gesetze gegenübersteht. Die Be stimmungen sind so dehnbar, daß ich wohl wünschte, einmal die Herren Agitatoren für Kornzölle sähen dieselben auf sich angewendet. Man verschärft nur den sozialen Kampf durch ein solches Gesetz. Der Redner schloß mit den Worten: „Das Sozialistengesetz geht mit Schwert und Feuer vor. Dazu ist aber die Sozialdemokratie nicht bedrohlich genug, und ich bitte Sie, den Reichstag vor dem Vorwurf zu bewahren, daß er bis zuletzt konsequent gewesen sei, und, wie er aus einer unbegrün deten Besorgniß hervorging, auch mit einer aus einer unbe gründeten Besorgniß resultirenden Handlung geschloffen habe!" (Heiterkeit und lebhafter Beifall bei den Freisinnigen und Sozialdemokraten, Zischen rechts^ — Abg. Kulemann(natlib-) trat einigen Bemerkungen des Vorredners entgegen. Ein Aus nahmegesetz sei das vorliegende Gesetz nicht, wenn auch die Be strebungen, gegen die es sich richte, thatsächlich nur bei einer bestimmten Partei vorhanden seien. Die Aufhebung der Frist bestimmung werde den immer wiederkehreuden Agitationen ein Ende machen und es sei zu hoffen, daß die Arbeiter sich in nicht ferner Zeit von der Sozialdemokratie wieder abwenden würden. (Beifall.) — In namentlicher Abstimmung wurde so dann die Aufhebung der Fristbestimmung mit 166 gegen 111Stimmen tmSinne derVorlage beschlossen. Dafür stimmten geschlossen die Deutschkonservativen und die Neichspartei, sowie die Nationalliberalen mit Ausnahme des Abg. Sedlmayer; die übrigen Parteien dagegen. Das Gesetz ist hiermit durchweg nach den Kommissionsvorschlkgen angenommen. Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr. (Etat, Petitionen.) Das deutsche Kaiserpaar unternahm gestern Vormittag wieder einen gemeinsamen Spaziergang in den Promenaden des Thiergartens. Von dort zurückgekehrt, hatte der Kaiser eine Berathung mit dem Kriegsminister v. Berdy und arbeitete demnächst mit dem Generallieutenant v. Hahnke. Heute Vor mittag begaben der Kaiser und die Kaiserin sich nach Potsdam woselbst im Bronze-Saal des Stadtschlosses die Nagelung und Weihe der dem Regiment der Garde du Corps verliehenen
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