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Sächsische Staatszeitung : 27.11.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-11-27
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192911279
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19291127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19291127
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1929
- Monat1929-11
- Tag1929-11-27
- Monat1929-11
- Jahr1929
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 27.11.1929
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IN ÄMGtÄ«lie W AWm ZtNtzeiiW Nl. 25. zu Nr. 275 des HauMatteS. 1929. Beauftragt mit der Herausgabe NegierungSrat Brauße in Dresden. Landtagsverhandlungt«. 1«. Sitzung. Dienstag, den 2«. Rovember 1S29. Präsident Weckel eröffnet die Sitzung 11 Uhr 10 Min. Am Regiernngstisch Ministerpräsident vr. Bünger, die Minister Elsner, Richter und Weber sowie Regierungsvertreter. Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Präsident bekannt, daß an Stelle des verstorbenen Abg. Schreiber, Mischwitz (Landv.) der Abg. Schladebach (Landv.) in den Ältestenausschuß eingetreten und daß letzterer nun mehr Vorsitzender und Abg. Hauffe (Landv.) stellv. Vorsitzender der Landvolkfraktion ist. Punkt 1 der Tagesordnung: Einspruch des Abg. Opitz gegen feinen Ausschluß (8 5« Abs. 12 der Geschäfts, ordnung). (Drucksache Str. 232.) Die Drucksache Nr. 232 lautet: Dresden-A. 1, den 6. November 1929. Herrn Landtagspräsident Weckel, Dresden-A. Landtagsgebäude. In der Sitzung des Landtages von heute wurde Unterzeichneter vom Präsidenten auf Grund des § 50 Absatz 5 und 6 der Geschäftsordnung von den Sitzungen ausgeschlossen. Nach § 50 Abs. 3 der Geschäftsordnung hätte der Präsident nach 3 Ordnungsrufen dein Unter zeichneten nur das Wort entziehen können, ehe ein Ausschluß erfolgen durfte. Der Präsident hat dies unterlassen. Unterzeichneter erhebt deshalb nach 8 50 Abs. 12 der Geschäftsordnung Einspruch gegen seinen Ausschluß. Max Opitz, M. d. L. Der Einspruch wird ohne Aussprache gegen die Stimmen der Kommunisten abgetehnt. Punkt 2 und 3 der Tagesordnung werden verbunden. Punkt 2: Zweite Beratung über: 1. die Vorlage Str. 13, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung neuer Feiertage betreffend, 2. den Antrag des Abg. vr. Eberle «. Gen., be treffend die Aufhebung gesetzlicher Feiertage — Drucksache Str. 137 — »nd Beratung über: 3. den Antrag des Abg. v. Kittinger u. Gen. wegen Aufhebung des 1. Mai als Londerfeiertag — Drucksache Str. 2VI — sowie über die hierzu vorliegenden Eingaben. (Schrift, kicher Bericht des RechtSauSschusseS, Drucksache Str. 216.) Aus der Drucksache Nr. 216 sei folgendes mitgeteilt: Ter Rechtsausschuß wählte zum Berichterstatter den Abg. vr. Eberle. Eine Minderheit überreichte den Antrag Edel: »Der Landtag wolle beschließen: Der Freistaat Sachsen hat im Falle der Aufhebung des 9. November als gesetzlich anerkannten Feiertag denjenigen Personen (wie Gastwirten, Musikern, Be dienungspersonal), Vereinen und Organisationen, die durch Wegfall dieses Feiertags Schaden erleiden, diesen Schaden zu ersetzen." und forderte schriftlichen Bericht an den Landtag und einen Berichterstatter der Minderheit. Als solcher wird Abg. Edel bestellt. Zur Sache führte der Berichterstatter aus, daß er nach der erschöpfenden Begründung des Antrags Nr. 137, die Abg. Siegert am 23. Oktober im Plenum gegeben habe, und angesichts der Äußerungen der übrigen Par teien dazu glaube, sich auf den Hinweis beschränken zu dürfen, daß die Vorlage Nr. 13 und der Antrag Nr. 201 weiterer Darlegungen nicht bedürfe. Er beantragte nach Bekanntgabe der eingegangenen Petitionen die Annahme des deutschnationalen Antrags. Minderh.-Berichterst. Edel beantragt, Vorlage Nr. 13 und Antrag Nr. 137 abzulehnen, vermißt eine nähere Erklärung der Regierung, da ihm die schriftliche Be gründung der Vorlage ungenügend erscheine, und bean tragt, beim Reich Rückfrage zu halten, ob und wann von Reichs wegen der Berfassungstag als gesetzlicher Feiertag eingeführt werden solle. Der Plan, die beiden Feiertage abzuschaffen, sei ein Angriff auf die Republik. Die Feier des 9. November sei wichtig, weil der Revo lution zu danken sei, daß es nicht zur Zerstückelung des Reichs gekommen se». Die Arbeiter legten auf die Feier tage den größten Wert. Die Regierung übersehe auch, daß die jetzigen Machtverhältnisse im Landtage keine dauernden seien. Durch die Aufhebung des 9. November als Feiertag drohe insbesondere dem Musik- und Gast wirtsgewerbe erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Wenn man sage: der wirtschaftliche Schaden durch den Arbeits ausfall an den Feiertagen sei auch groß, so sei das un begründet und willkürlich. Die Regierung teilt dazu folgende Auskunft der Sächsischen Gesandtschaft mit: „Wegen der Aussichten des Gesetzes über den Nationalfeiertag hat mir Herr Severing gesagt, daß er demnächst mit den Mitgliedern des Reichstags ausschusses über diese Frage Fühlung zu nehmen ge denke. Bestimmtes über die Aussichten des Gesetzes könne er gegenwärtig nicht äußern, aber er glaube, daß seine Hoffnung auf ein positives Ergebnis be rechtigt sei." Abg. Renner führt aus: Es handele sich nach dem Antrag des Berichterstatters nicht nur um den 9. No vember, sondern auch um den 1. Mai, der von der Arbeiterschaft mit großen Opfern errungen worden sei. Das Proletariat werde sich ihn nicht nehmen lassen. Der 9. November sei nicht der rechte Feiertag der Re volution. Das sei vielmehr der 7. November, der Tag der russischen Revolution. Abg. v. Hickmann erklärt sich mit der Änderung der Regierungsvorlage im Sinne des Antrags Nr. 137 ein verstanden und stellt einen entsprechenden Antrag, zugunsten dessen Ber.-Erst. vr. Eberle seinen Antrag auf Annahme des Antrags Nr. 137 zurückzieht. Die Minderheit hält den Antrag Hickmann für unzulässig, Aba. vr. Dehne für zulässig, nur müsse dann auch die Überschrift geändert und folgerichtig von der Aufhebung des Gesetzes von 1922 gesprochen werden. Es sei Sache der Regierung, ob sie diese Änderung an nehmen oder ihre Vorlage zurückziehen wolle. Auf Verlangen der Sozialdemokraten wird beschlossen, die Stellungnahme des Ministerpräsidenten zur Streitfrage zu hören und als weiteren Minderheitberichterstatter zur Frage des 1. Mai den Abg. Schöning zu bestellen. Da die Kommunisten als besondere Minderheit auf treten, benennen sie die Abgg. Renner und Herrmann- Leipzig als weitere Minderheitberichterstatter, die gegen wenige Stimmen zugelassen werden. Der Ministerpräsident erklärt: Nach seiner par lamentarischen Erfahrung sei der Antrag Hickmann zu lässig. Er erinnere sich eines Falles, wo eine sehr starke Änderung einer Vorlage — es sei wohl beim Mietzinssteuergesetz gewesen — weder im Landtag noch von der Regierung beallstandet worden sei. Man habe also den Begriff der „Änderungen" einer Vorlage in der weitesteil Weise auszulegen sür richtig gehalten. Wenn die Regierung den 1. Mai nicht in die Vorlage ausgenommen habe, so sei sie davon ausgegangen, daß die Frage des 1. Mai weniger dringlich und wohl auch weniger umstritten sei als die des 9. November. Gegen über der Bemängelung der Begründung der Vorlage durch die Minderheitberichterstatter halte er die Be gründung für ausreichend. Der 11. August werde als Feiertag im Reiche kommen. Der 9. November sei dazu nicht geeignet, weil er von der überwiegenden Mehrheit des Volkes als Trauertag angesehen werde. Es handele sich auch nicht um einen Vorstoß gegen die Republik; denn anderwärts sei der 9. November auch nicht Feier tag. Es sei auch nicht richtig, daß die Vorlage den Nationalsozialisten zuliebe gemacht worden sei. Tie Blätter der Linken nehmen oft Gelegenheit, zu sagen, daß die Regierung Wünsche der Nationalsozialisten ablehne. Abg. v. Hickmann nimmt seinen Antrag auf Ein arbeitung der Anträge Nr. 137 und 201 in die Vorlage Nr. 13 zurück mit der Bemerkung, daß nunmehr die Vorlage neben den Anträgen wieder zur Verhandlung stehe. Abg. vr. Dehne erklärt: seine Partei werde der Vorlage Nr. 13 zustimmen, halte aber eine andere Fas sung des Gesetzes für nötig, die er wie folgt beantragt: Das Gesetz vom 10. April 1922 wird aufgehoben, soweit es den 9. November betrifft. Und demzufolge werden in diesem Gesetze die Worte „und des 9. No vember" gestrichen, das Wort „sind" durch „ist" und die Worte „allgemeine Feiertage" durch „allgemeiner Feiertag" ersetzt. Die Minderheit-Ber.-Erst. Schöning sowie Renner und Herrmann erstatten ihre Berichte zu beiden Tagen im Sinne einer Begründung der Feiertage von, Stand punkt des Proletariats. Abg. Meyer weist darauf hin, daß die Opfer der zehnjährigen Republik schlimmer seien als die des Krieges: Arbeitslosigkeit, Häufung der Selbstmorde, Wohnungs elend. Das Republikschutzgesetz sei schlimmer als das Sozialistengesetz. Die Anhänger des Sozialismus seien im offentsichtlichen Abnehmen. Es gebe keine Inter nationale in anderen Ländern. Die englischen Sozialisten hätten sich als englische Kapitalisten erwiesen im Haag. Abg. vr. Dehne: Seine Partei habe nie dem 1. Mai zugestimmt mit der Begründung, die im Landtag bei seiner Einführung gegeben worden sei. Die Praxis der Feier des 1. Mai habe aber dazu geführt, daß er nicht als sozialistischer, wohl aber als Frühlingsfeiertag ge nommen worden sei. Es gebe sogar freikirchliche Kreye, die ihn kirchlich feiern. Wer ihn abschafft, muß damit rechnen, daß er seinen friedlichen Charakter verlieren und wieder mehr Kampffeiertag werde. Es bestehe im Volk die Neigung nach einem politischen Feiertag. So lanas der 11. August das nicht sei, sei es bedenklich, den 1. Mai abzuschaffen. Er stellt den Entschließungsantrag: Bei der Reichsregrerung dafür einzutreten, daß durch Reichsgesetz unter Aufhebung aller politischen Landesfeiertage ein deutscher Nationalfeiertag ein geführt werde. Nachdem die Berichterstatter der Minderheiten zur Aussprache Stellung genommen hatten, führt der Be richterstatter gegenüber der Minderheit und ihrer Obstruktronsarbeit au-: Der heutige parlamentarische Staat sei verfassungsmäßig auf den Grundgedanken ge stellt, daß Recht ist und werden soll, was die Mehrheit beschließt. Es sei deshalb vom Standpunkt der Anhänger des parlamentarischen Staates inkonsequent, wenn man den Mehrheitsgedanken verleugne, wenn man die Mehr heit nicht selbst habe. Die Berufung auf ein Recht der Obstruktion se» widersinnig im Munde eines Anhängers des heutigen parlamentarischen Systems. Minderh.-Ber.-Erst. Edel und Abg. Neu stellen noch die aus dem nachfolgenden Ausschußantrag unter o und cl ersichtlichen Anträge Der Ausschußantrag geht schließlich dahin: I. 1. den Abs. 1 der Vorlage Nr. 13 in folgender Fassung anzunehmen: „Das Gesetz vom 10. April 1922 wird auf gehoben, soweit es den 9. November betrifft, und demzufolge werden in diesem Gesetze die Worte „und des 9. November" gestrichen, das Wort „sind" durch „ist" und die Worte „all gemeine Feiertage" durch „allgemeiner Feier tag" ersetzt": 2. im übrigen die Vorlage samt Überschrift, Ein gang und Schluß unverändert anznnehmen; II. die Anträge: ») des Abgeordneten Edel: „Der Landtag wolle beschließen: Der Freistaat Sachsen hat im Falle der Auf hebung des 9. November als gesetzlich an erkannten Feiertag denjenigen Personen (wie Gastwirten, Musikern, Bedienungspersonal), Vereinen und Organisationen, die durch Weg fall dieses Feiertags Schaden erleiden, diesen Schaden zu ersetzen."; b) des Abg. vr. Dehne: „Der Landtag wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, bei der Reichs regierung dafür einzutreten, daß durch ein Reichsgesetz unter Aufhebung aller politischen Landes feiertage ein deutscher Nationalfeiertag eingeführt werde."; v) des Abg. Edel: . .. . „Der Landtag wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, bei der Reichs regierung festzustellen, ob und wann die Aus sicht besteht, den Berfassungstag zum gesetz lichen Feiertag zu erheben." ä) des Abg. Neu: . „Ter von Herrn Abg. Eberle erstattete „Bericht" kann als solcher nicht gelten, da er nur einen Auszug aus den Protokollen dar- stellt, er wird abgelehnt. Herr vr. Eberle hat einen neuen Bericht zu erstatten, wobei ihm die dem vorigen Land tag erstatteten Berichte als Muster dienen können." abzulehnen; III. den Antrag Drucksache Nr. 137 abzulehnen; IV. den Antrag Drucksache Rr. 201 als erledigt ab zulehnen; V. die eingegangenen Eingaben als erledigt zu er klären. Als Anlage Nr. 1 zum Berichte des Rechtsausschusses Drucksache Nr. 216, soweit er die Vorlage Rr. 13 betrifft, ist eine Drucksache, vom Minderheitsberichterstatter Edel unterzeichnet, herausgegeben worden unter der Überschrift: Begründung zu den Anträgen der sozialdemo kratischen Minderheit zur Vorlage Nr. 13. Daraus sei folgendes mitgeteilt: I. Zum Standpunkt der Sozialdemokratie im allgemeinen. Die Sozialdemokratische Fraktion steht der Vorlage Rr. 13 scharf ablehnend gegenüber. Die Auffassungen der Sozialdemokratischen Fraktion stehen nicht nur im Gegensatz zu denen der bürgerlichen Parteien, sondern auch der Kommunisten. Die Sozialdemokratie betrachtet die Vorlage Rr. 13 als einen einseitigen, gegen die Arbeiterschaft gerichteten Machtanspruch der bürgerlichen Parteien und ist daher bestrebt, für die Zukunft die Basis zu schaffen, um den Kampf zu gegebener Zeit erneut aufzunehmen, wenn infolge der gegenwärtigen parlamentarischen Verhältnisse in Sachsen der Raub der proletarischen Feiertage nicht verhindert werden kann. Die sozialdemokratischen Vertreter im Rechtsausschuß nahmen alle Mittel, die ihnen die Geschäftsordnung des Landtags garantiert, zur Vertretung ihres Standpunktes in Anspruch. Im Verlaufe der Verhandlungen ent standen scharfe Auseinandersetzungen über die Auslegung der Geschäftsordnung, deren Bedeutung über die eigent liche Beratung der Vorlage Nr. 13 hmauswuchs. Die sozialdemokratrschen Vertreter wiesen die Handhabung der Geschäftsordnung durch die Mehrheit und den Vor sitzenden des Rechtsausschusses als einseitig, ja als eine Vergewaltigung der Minderheit zurück. Tie Begründung der Vorlage Nr. 13 durch die Re gierung wiesen die sozialdemokratischen Vertreter in eder Beziehung als unzulänglich nach. Sie erklärten, daß die schriftliche Begründung der Regierungsvorlage nicht die wahren Gründe für das Einbringen der Bör- laae widerspiegele. Diese Gründe seien vielmehr zu sehen in einem Diktat scharfmacherischer Kreise im Volke und dem Druck der Nationalsozialisten und der Deutsch- nationalen zusammen mit den industriellen Vertreter« anderer bürgerlichen Parteien des Landtages auf die Regierung.
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