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Deutsche allgemeine Zeitung : 25.01.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-01-25
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184701250
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18470125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18470125
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1847
- Monat1847-01
- Tag1847-01-25
- Monat1847-01
- Jahr1847
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 25.01.1847
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25. Januar 1847. Montag obert und lt an zum weire- Irbei- Wien c au« >zelnc schon schäf- dicse , die aigen ultat abri- riken mrc« alpe- dern :den- altat > ist, noch der ron« W4j *) Der dortige Bürgermeister ist seit October v. 3. krank, und die Stelle de« dritten besoldeten StadtratHS noch unbesetzt. Berlin seldorf ler in funk llugust Apo- ochter. Sohn, n Bi- n Lü- n Pe- Gna- ünand Fried- rilch- uper Leob- -Hr. Riga, lstab ckwolk- randiS. luguste rg mit ny in. id au« Benk- iz Ru- He Ve- Dtutschla«-. 4t-Dresden, 22. Jan. Die I. Kammer hielt heute ihre erste öf fentliche Sitzung. Präsident v. Friesen hielt eine kurze Anrede an die Kammer. Tagesordnung war Vortrag der Rcgistrandcncingänge. Bei , Erwähnung allerhöchster Decrete, welche zunächst an die U. Kammer ge langt, zur Vorlesung in geheimer Sitzung bestimmt und in der vierten Abtheilung Ler Landtagsacten als Handschrift für die Stände gedruckt sind, gab die erfoderliche Wahl von Deputationen Anlaß zu einer kurzen Debatte, an welcher namentlich der Präsident, der Vicepräsident Hübler, Prinz Johann, Graf Hohenlhal - Püchau, Staatsminister v. Zrschau, v. Welck und Gottschald Theil nahmen. Das Präsidium schlug vor, „erst in einer der nächsten Sitzungen darüber zu berathen, ob eine oder mehre Deputationen und in welcher Stärke sie zu wählen seien", da zurBeur- theilung dieser Frage vorherige Durchsicht der Regierungsvorlagen von Sei ten der Kammermitgliedcr nöthig sei. Graf Hohenthal-Püchau hätte diese Diskussion gern heute schon eröffnet, beruhigte sich aber, als ihn der Staats minister v. Zeschau aufmerksam machte, daß dies ohne vorherige Einsicht in die Vorlagen und in öffentlicher Sitzung nicht thunlich sei. Der Prä sidialvorschlag wurde hierauf einstimmiger Kammerbeschluß. Auch geneh migte die Kammer einstimmig den Antrag des Prinzen Johann, „daß die Deputationswahlen nicht an demselben Tage, wo die Discussion über die Modalität der Wahlen erfolge, vollzogen werden möchten". Auf der Re gistrande befand sich ein allerhöchstes Decret vom 21. Jan., das Verfah ren bei außerordentlichen Landtagen betreffend, welches eine vielbesprochene Frag« betrifft und folgendermaßen lautet: „Die Bestimmungen der VerfassungSurkonde über die Einberufung au ßerordentlicher Landtage sind bisher noch nicht zur Anwendung gelangt, cs hat sich daher noch keine Veranlassung gesunden, die Folgerungen, welche sich aus dem in der Verfassung-Urkunde angenommenen Unterschiede zwischen ordentlichen und außerordentlichen Landtagen ergeben, in nähere Erwägung zu ziehen. In Veranlassung des gegenwärtig cinberufenen außerordentlichen Landtags mußte die« aber unvermeidlich geschehen, und cs haben sich hier bei theclr mehrfache Zweifel und Lücken über daß Verhältniß der außeror dentlichen Ständeversammlungcn zu den ordentlichen gezeigt, theils hat sich insbesondere auch der Mangel einer mit ausdrücklichen Worten ausgespro chenen Bestimmung darüber heraußgestellt: ob in den Fällen, wenn ein au ßerordentlicher Landtag nach §§. II, 105 und dem ersten Satze des §. 115 der Verfassung-Urkunde einberufen wird, die StaatSrcgierung eine Berathung und Beschlußfassung über andere Gegenstände al- diejenigen, welche von ihr vorgelegt werden, zuzulassen habe? War die lehtgedachte Frage anlangt, so erscheint allerdings die verneinende Beantwortung derselben durch über wiegende Gründe unterstützt und dem Zweck eine- solchergestalt einberufenen Landtag- allein entsprechend; e- muß daher als richtig anerkannt werden, daß die Berathungen auf einem nach jenen Paragraphen zusammenberufencn Ueb-r-lick Deutschland. sc-Dresden. Landtag. ^Hannover. Die Oeffcntlichkcit des GemeindewesenS. * Heidelberg. Die Mischehensache. — Das Diffe rentialzollsystem. PeeuHen. * Posen. Der Mord des Gendarmen. »Köln. Das Casino und die MilitairS. — Die Einverleibung Polens. — Die französisch-rcfor- mirte Gemeinde in Königsberg. Hr. Biencwald. Defterreich. Der Erzherzog-Palatin. Portugal. Günstige Aussichten auf Herstellung der Ruhe. Verhaftungen in Lissabon. Grotzbrirannien. Eröffnung des Parlaments. Thronrede. Der Hof. GeheimerathSsitzung. Der neue Bischof von Sodor und Man. Der Vorabend der Session. Conferenz der Gesandten der drei nordischen Mächte mit Lord Palmerston. Schiffbruch. Frankreich. Adreßdebatte m der PairSkammcr. Die spanischen Hcira- then. Ausfuhrverbot von Kartoffeln und Hülsenfrüchtcn. Die Unruhen bei Chateauroux. Die «Presse» gegen den Optimismus des Journal des Debats. ip Paris. Gouvernementale Ansicht der Aktenstücke über Spanien. Schweiz. Französische Truppen. — Der Proccß in Freiburg. — Profes sor Snell. Italien, Kam. Die gaosilvniis eaolesisstieg. Der Papst predigt. Griechenland. * Athen. Ein angebliches Schreiben aus München. Perfanalnachrichten. Wissenschaft und Kuns». * Leipzig. Prof. C. Kloss. * Königsberg. Der Kunst- und Gewerbevcrein. *Ülm. Notteck's „Zeitgenossen". Handel und Industrie. Fruchtpresse. * Leipzig. Del. — Frequenz deutscher Eisenbahnen. — Wassrrstand der Elbe. — Berlin. Ankündigungen. ster. — chmann. I Gebt )tto. — — Die rer zu I. Zum tSver» e Noth on Lud- el der Richard n Vor- . Von Ronge. > Gott- eitung: mniS- ; Gün- e. Di« s2KH in mit >eider Hal in :ta mif l. D^a- außcrordcntlichcn Landtag auf die vorher bezeichneten oder damit in unmit telbarem Zusammenhänge stehenden Gegenstände zu beschränken sind. Se. königl. Maj. haben jedoch nicht verkennen mögen, daß bei dem Mangel einer über alle Zweifel erhabenen ausdrücklichen Bestimmung in der Verfassungs urkunde die getreuen Stände hierüber «ine andere Ansicht hegen können, deshalb entstehende Zweifel aber nicht füglich auf einem außerordentlichen Landtage zu lösen seien. Sc. königl. Maj. wollen daher von einer Erledi gung derselben auf dem gegenwärtigen Landtage absehen lassen, behalten sich vielmehr vor, hierüber sowie zu Erledigung sonst noch in Ansehung de« Verhältnisses außerordentlicher Landtage zu den ordentlichen bervortxetcnder Zweifel und Lücken eine besondere Vorlage an eine künftige ordentlich« Ständeversammlung gelangen zu lassen. Wie aber Se. königl. Maj. bei dem gegenwärtigen Landtage nur die dringendsten Gegenstände verlegen fas sen, so erwarten Allerhöchstdieselbcn, daß auch die getreuen Stände von «i- ncr Erörterung der einschlagenden Principfrage auf dem gegenwärtigen außer ordentlichen Landtage ihrerseits absehcn und sich bei dem kurzen seit dem Schlüsse de- ordentlichen Landtags verflossenen Zeitraum, sowie in Erkennt- niß der Nothwendigkeit, den gegenwärtigen Landtag nicht über Pie gesetzte Frist zu verlängern, von selbst in ihren Berathungen auf die von der StaatSregierung vorgelegten dringenden Gegenstände beschränken werden. Nur wenn etwa.unerwartet andere, besonders wichtige Angelegenheiten bei dem gegenwärtigen Landtage zur Sprache kommen und selbige allseitig als un aufschiebbar anerkannt werden sollten, würde eine dicSfallsige Berathung nicht Ai vermeiden sein- Indem Se. königl. Maj. solche- den getreuen Ständen zu erkennen geben, verbleiben Allerhöchstdieselben in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan- Gegeben zu Dresden, am 21. Jan. 1847. Friedrich August. Iuliu- Traugott Jakob v. Könneritz." Oie Kammer war damit einverstanden und beschloß, das Decret an die ll. Kammer abzugeben- Als Mitglied der Rcdactionödeputätivn wurde v. Zedtwitz wieder gewählt. Zur nächsten Sitzung soll dutchKarten ein- geladen werden. - öv Oie erste öffentliche SitzMss Vtt II. Kammer, welche nach Beendi gung einer vgrherMangenen geheimen erst 11^ Uhr ihren Anfang nahm, oracht« zurrst' einige Urlaubsgesuche zur Genehmigung, vr. v- Mayer entschuldigte sich mit Krankheit für die ganze Dauer des Landtags, wes halb der bereits cingetroffene Stellvertreter I)r. Glaß sofort in die Kam mer eingeführt wurde. Ebenso hat sich Stadtrichtcr Sachße aus Frei berg für den ganzen Landtag mit Krankheit entschuldigt, an dessen Stelle Stadtrath Beyer aus Freiberg cinberufen werden soll. Äbg. Oberländer bat um Dispensation, weil seine Amts - und Berufsgeschäfte als Mitglied des Stadtraths in Zwickau*) seine Anwesenheit daselbst erfoderlich'ma chen. Ucbcr die Landlagsfähigkeit seines Stellvertreters, des Rathmanns und Kämmerers Schmelzer zu Werdau, haben sich Zweifel erhoben, wes halb vor dessen Einberufung von dem Direktorium erst Erörterungen an- gestellt werden sollen. Bevor zur Tagesordnung geschritten ward, erhob sich Abg. Joseph mit der Bemerkung: Es sei Pflicht der Kammer gegen sich selbst, dar über zu wachen, daß nur Mitglieder eintreten, welche die verfassungsmä ßigen Eigenschaften besitzen, und ebenso daß solche Mitglieder, welche diese Eigenschaften verloren haben, wieder austreten. Dies sei um so wichtiger, als von diesen Eigenschaften die Gültigkeit der Kammcrbcschlüsse abhänae. Er halte sich daher verpflichtet, einen Zweifel, der sich wegen des Abgeordneten vom 2V. bäuerlichen Wahlbezirke (Karl Traugott Speck, Gutsbesitzer zu Oberreichenbach) erhoben habe, zur Sprache zu bringen. Der Abgeordnete dieses Bezirks habe, wie verlaute, sein Gut bereits ver kauft, und obwol dasselbe noch nicht in Lehn gegeben sei, aufgehört, das selbe zu bewohnen und zu bcwirthschaften, mithin sei die Eigenschaft der ökonomischen Thätigkeit, welche das Gesetz voraussetzt, weggefallen. Die Regierung könne nicht in jedem einzelnen Falle von solchen Verän derungen Kenntniß erhalten, aber es sei Pflicht und Ehrensache des Ab geordneten selbst, bei der Kammer anzuzeigen, welche Veränderungen sich in Betreff seiner ereignet haben. Im vorliegenden Falle möchten viel leicht die Verhältnisse nicht so leicht zu unterscheiden sein, daß der be treffende Abgeordnete selbst darüber gewiß gewesen wäre, ob er noch be rechtigt sei, Kammcrmitglicd zu sein, und es sollte dem Sprecher leid thun, wknn er Veranlassung würde, daß ein freundliches Mitglied, wel ches schon seit einigen Landtagen in der Kammer gewirkt, auötretcn müsse; aber er halte sich doch verpflichtet zu dem Anträge: daß das Prä sidium die angegebenen Verhältnisse näher erörtern und über das Recht des betreffenden Abgeordneten, in dieser Kammer zu sitzen, eine Entschlie ßung fassen möge. Der Präsident bemerkte, im tz. 24 der Landtagsordnung werde allerdings das Recht eines jeden Mitgliedes, dergleichen Anträge zu stel len, anerkannt, und er glaube daher, daß der eben gestellte Antrag nicht einmal der Unterstützung bedürfe, weil die Kammer nicht berechtigt sein WM DeMsche Allgemein« Zektimg. LM Wahrheit und Recht, Freiheit und Gcsch!
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