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Hohensteiner Tageblatt : 24.12.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-12-24
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189012241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18901224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18901224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-12
- Tag1890-12-24
- Monat1890-12
- Jahr1890
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 24.12.1890
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Erscheint Heden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 10 UhL sowie für Auswärts alle Austräger, deSgL alle Annoncen-Expeditionen zu OrigiuÄo Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach,^ Ursprung, Leukersdorf. Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheiu^ KuMnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des ^tadtratbes zu Hohenstein. Mittwoch den 24 Deeember 1890. 40. Jahrgang. Ä«WMS—SSM«« Nr. 297 Tagrogrschichlt. Deutsches Reich. Von der Donau wird geschrieben: Die in Wien tagende deutsch-österreichisch-ungarische, mit der Führung der Verhandlungen über den Handelsvertrag zwi schen Deuischland und Oesterreich-Ungarn betraute Commission har nun bereits eine dreiwöchige Berathungszeit hinter sich Diese ist in der gewissenhaftesten Weise ausgenützt worden, denn es trat, nur mit Rücksicht auf zwei Feiertage, eine drei tägige Pause ein und haben bisher achtzehn Berathungen statt gefunden. Wir sagen ausdrücklich Berathungen, denn um solche und nicht um eigentliche Verhandlungen hat es sich bisher ge handelt. Daß eine Berichterstattung im Einzelnen über den Gang dieser Berathungen nicht möglich ist, braucht wohl nicht erst von Neuem betont zu werden, denn es wurde gleich in der ersten Sitzung die strengste Geheimhaltung beschlossen, und cS steht die deutsche wie die österreichisch-ungarische Regierung auf dem Standpunkte, daß nicht bloß vorzeitige Veröffentlich ungen, sondern auch öffentliche Erörterungen der schwebenden Fragen lür die Lösung derselben nur nachthciliq sein können. Der österreichische Reichsrath, sowie der ungarische Reichstag haben diesem Umstande auch Rechnung getragen, und wiewohl es, besonders was den österreichischen Reichsrath anbelangt, nicht an von verschiedenen Interessenten ausgegangencn Ver suchen fehlte, einzelne Abgeordnete zu veranlassen, diese oder jene aui die Handelsvertrags-Verhandlungen bezügliche Frage zur Sprache zu bringen, so haben sich doch die Parlaments- Mitglieder, und zwar nicht bloß die auf der Seite der Regie rung stehenden, sondern auch die oppositionellen die giößce Zu rückhaltung auseilegt. Desto eifriger sind freilich unsere In dustriellen bemüht, in Vereinsversammlungcn sowie in all Koc veranstalteten Zujammcntretungen ihre Wünsche zum Ausdruck zu bringen. Zwar läßt es sich nicht leugnen, daß im Ganzen und Großen auch in den industriellen Kreisen eine vertrags freundliche Stimmung herrscht, allein sobald cs sich darum handelt, diese Vertragtfrcundlichkeit durch die Bereitwilligkeit zu Opfern zu bekunden, bekommt man immer wieder das alle Lied zu hören, daß die Zölle aufrecht erhalten bleiben müßten und daß eine Herabsetzung derselben der Ruin für die durch solche Ermäßigungen getroffenen Industriezweige wäre. Die Agitation für die Aufrechterhaltung der bisherigen Zölle ist eine sehr leb hafte, die bezüglichen Wünsche werden nicht nur in den aller dings nur wenigen der schutzzöllncrischcn Richtung huldigenden Zeitungen sondern auch in Flugschriften aller Art zum Aus druck gebracht. Besondere Rührigkeit, entwickelt in dieser Richtung der Industrielle Club, der nicht müde wird, immer neue Nachweise zu liefern, wie nachtheilig ein Herabgchen mit den Zöllen für die verschiedenen Industriezweige wäre. Das Handelsministerium hat seitdem cs in Kcnntniß der Deutschen Vorschläge ist, die Einvernehmung der Industriellen fortgesetzt, so daß cs jetzt bezüglich aller Zweige über die obwaltenden Wünsche oricntirt ,st. Wir zwcneln "auch nicht daran, daß die von den Industriellen vorgebrachtcn Wünsche, soweit sie be rechtigt erscheinen, Berücksichtigung finden werden; allein diese Berücksichtigung kann nicht über jene Grenze hinausgehcn, wo die Zuftandebringung eines Vertrages mit Deutschland un möglich gemacht wird. Darüber werden sich nnsere Industriellen keiner Täuschung hingeben dünen. Auch ist es leeres Gcredc, wenn behauptet wird, die österreichischen Industriellen hätten den Preis für die Vorthcile zu zahlen, welche Ungarn aus der zu erwartenden Ermäßigung der Zölle für landwirthschaftlichc Produkte ziehen wird. Allerdings ist es für die Ungarn leichter, für Ermäßigung der Jndustriezölle einzutreten, weil Ungarn keine großen Industrien zu schützen hat. Allein man darf zweierlei nicht übersehen, erstens, daß auch Ungarn be strebt ist, zu einer Industrie zu gelangen, wofür die Thalsachc den Beweis liefert, daß industriellen Unternehmungen in Ungarn weitgehende staatliche Unterstützungen gewahrt werden. Eine erst zuschaffende Industrie bedarf aber jedenfalls des Schutzes in höherem Grade als eine bereits erstarkte. Wenn also oie Ungarn einer Ermäßigung der Jndustriezölle zustimmen, so darf dies nicht so ausgesaßt werden, als ob dies auf Kosten der österreichischen Reichshälste geschehe. Zweitens ist in Be tracht zu ziehen, datz cS aut einem Jrrthum beruht, wenn man annimmt, die zn erwartende Ermäßigung der Zölle für land- wirthschaftliche Producte werde blos Ungarn zu Statten kommen. An diesen Zollherabsetzungcn ist die österreichische Reichshälste gleichfalls, wenn auch nicht in solchem Maße wie Ungarn, intcressirt. Wie es scheint, werden aber die Zuge ständnisse, die von deutscher Seite bezüglich der Gctrcidezölle gemacht werden sollen, von den Ungarn als unzureichend be funden, und will man sich besonders mit dem Gedanken nicht befreunden, daß diese Zugeständnisse deutscherseits auch anderen Staaten zu Siatten kommen sollen. Was die österreichischen Industriellen betrifft, die, was besonders seitens der Eisen- unt> Textil-Industriellen und Glas- sabrikanten der Fall ist, nach Aufrechterhaltung der bisherigen Zölle rufen, so werden dieselben zu bedenken haben, daß sie sich des Schutzes dieser Zölle nun seit zwölf Jahren erfreuen, und daß wenn die Zölle nun ermäßigt werden, sich wohl der Gewinn vermindern werde, daß aber von einer Geiäh dun; der Industrie kaum die Rede sein kann. Auch das politische Moment darf von den Industriellen nicht unterschützt werden. Weder bei uns noch in Deutschland will man die wirthschaft- lichen Fragen der großen Politik dienstbar machen, allein hier wie dorr ist man überzeugt, daß das politische Bündniß der Ergänzung durch die handelspolitische Annäherung, bedarf und daß dies das beste Mittel ist, um das Bündniß der beiden Staaten, welches dem Frieden so vortreffliche Dienste geleistet hat, auch für die Zukunft sich-rzustcllcn. An der Erhaltung des Friedens muß aber die Industrie ein ungleich größeres Interesse haben, als daran, daß der Zollschutz, dcsfen sic sich erfreut, in vollem Umfang aufrechtcrhalten bleibe. All diese Momente sind unzweifelhaft in den bisherigen Berathungen, welche die österreichisch-ungarischen und deutschen Unterhändler gepflogen haben, reiflichst erwogen worden, und wir haben Ursache anzunehmen, daß nun ein ausreichendes Substrat für die Einzelberathungen gewonnen worden ist, so daß man nach der nun zu erwartenden Pause der Berathungen in die Verhandlungen über die Details wird cintreten können. Die bisherigen Berathungen, in welcher die beiderseitigen Ver tragsentwürfe zur ersten Lesung gelangten, bildeten gewisser maßen nur eine Gencral-Debatte. Diese erstreckte sich aber nicht bloß auf die Zoll'ragen, sondern cS kam auch eine Reihe anderer Angelegenheiten, die einer Klärung bedürsen, zur Sprache: so den Zollstagen zunächst die mir dem Veredlungs- Verkehr zusammenhängenden Angelegenheiten, feiner die Veterinär-Fragen unter dem Gesichtspunkte, daß durch eine be zügliche Convention eine dauernde vertragsmäßige Basis für die Viehausfuhr geschaffen werden müsse, ferner die Eisenbahn- Tariffragcn im Hinblicke darauf, daß mit einem Handels verträge auch eine Ausgleichung der Frachtentarife erfolgen müsse. Endlich dürsten die Berathungen auch zu der Erkenntniß geführt haben, daß die Regelung der Währungsverhältnisse in Oesterreich-Ungarn und die Herstellung einer gleichen Währung wie in Deutschland unerläßlich sei, wenn die wirthschaftliche Annäherung zur vollen Wahrheit gemacht werden soll. Wie man sicht, Hal sich der Berathungsstoff seit dem Beginne der Constr-mzen sehr erweitert, und zwar in solcher Weise, daß es noch längerer Z-it bedürstn wird, um aller Schwierigkeiten Herr werden zu können. Beiderseits ist man von dem besten Willen beseelt, diese Schwierigkeiten zu bewältigen. Dies be rechtigt auch zu der Hoffnung auf einen günstigen Erfolg. Als voreilig müssen wir >edoch jene Bulletins bezeichnen, die diesen Erfolg bereits cscomptiren, den Abschluß der Verhandlungen in die nächste Zukunft zu rücken suchen oder gar von einem schon für den nächsten Monat scstgesteUten Termine wissen wollen, zu welchem die Fertigstellung des Vertrages zu er warten sei. Wer von den vcrsicherungspflichtigcn Personen sich die Bortheile der Uebcrgangsbestimmungen des JnvalditärS- und Altersversicherungsgesetzes sichern will, hat bekanntlich Nachweise über die Dauer der Beschäftigung, ferner über die Dauer et waiger mit Erwerbsunfähigkeit verbundener Krankheiten, sowie militärischer Dienstleistungen, endlich ältere Personen auch über die Höhe des empfangenen Lohnes während der letzten 5 oder 3 Jahre vor dem Tage des Inkrafttretens des Gesetzes sich zu verschaffen. Der Nachweis kann auf zweierlei Art geführt wer den: entweder durch Bescheinigung der unteren Verwaltungs behörde des Ortes der Beschäftigung, welche hierzu einen glaub haften Ausweis über die zu bescheinigenden Thalsachen, ins besondere Zeugnisse der einzelnen Arbeitgeber verlangt, oder durch Bescheinigungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeber, welche von einer öffentlichen Behörde beglaubigt sein müssen. Für Personen, welche das Arbeitsverhältniß häufiger gewechselt haben, empfiehlt sich die erstere Form und diese wird in vielen derartigen Fällen überhaupt nur in Frage kommen können. DaS gilt namentlich von Dienstboten, welche in den letzten 5 Jahren den Dienst häufig gewechselt haben. Es würde unend liche Weitläufigkeiten machen, wollte man hier den Nachweis durch beglaubigte Bescheinigungen aller einzelnen Herrschaften erbringen, und soweit die früheren Diensthcrrn gestorben, oder verzogen sind, ist ein solcher Nachweis ganz oder nahezu un möglich. Was aber den Nachweis für Dienstboten in der ersteren Form, also durch Bescheinigung der unteren Verwaltungsbehörde betrifft, so fragt sich, welchen Werth die in den meisten Gebieten vorgeschriebencn oder gebräuchlichen Dienstbücher haben. Es ist vielfach Zweifel darüber laut geworden, ob die Dienst bücher die Stelle der Bescheinigung vertreten können, oder ob und inwiefern sic nur als Unterlage für die Ausstellung der Bescheinigung anzuschen sind. Wie das ReichSveisicherungsamt anerkannt hat, sind sie als Bescheinigungen im Sinne des Gesetzes nicht zu betrachten. Thatsächlich wird auch durch den Stempel der Polizeibehörde in dem Dienstbuche nicht sowohl der Inhalt des Dienstzeugnisses beglaubigt, als vielmehr be scheinigt, daß den gesetzlichen oder polizeilichen Vorschriften über die Führung von Dienstbüchern genügt ist. Wohl aber kann das Dienstbuch im Allgemeinen als genügende Unterlage für die Ausstellung von Bescheinigungen über die Dauer der vorgesctzlichen Beschäftigung, soweit sie in dem Dienstbuch verzeichnet jst^, gelten. Eine amtliche Anweisung vom 20. Februar 1890 zur Ausführung des Gesetzes sagt hierzu: „Die Ausstellung der Bescheinigungen darf nur erfolgen, soweit die Thatsachen, deren Bescheinigung beantragt wird, der ersuchten Stelle amtlich bekannt oder glaubhaft nachgcwiesen sind. Zu dem glaubhaften Nachweis ist in der Regel die Vorlegung von Dienst- oder BcschäftigungSzcugnissen oder eine zuverlässige Auskunft des Arbeitgebers für ausreichend zu erachten." Der Nachweis über die Höhe des Lohner in den letzten 3 Jahren, welcher wegen Bemessung der Altersrente für 60jährige und ältere Dienstboten von besonderem Weiche sein kann, ist natürlich neben der aui Grund des Dienstbuches erlangten Bescheinigung über die Dienstverhältnisse zu erbringen, sei cS durch beglaubigte Bescheinigungen der einzelnen Dienstherren, sei cs durch Bescheinigungen der unteren Vcr valtungSbchörde. Berlin, 22. Dccember. Der Umfang der Geschäfte dcS Reichsversichcrungsamtes hat sich durch das Inkrafttreten des Jnvaliditäts- und Altersversorgungs-Gesetzes außerordentlich vermehrt, die Zahl der Beamten ist beträchtlich erhöht worden. Bekanntlich hat sich auch die Nothwendigkcit herauSgestcllt, die Diensträume der Amtes zu erweitern; dies mag zu der An gabe Anlaß gegeben haben, daß eine Abzweigung der Amtes von dem Reichramt des Innern, welchem cs jetzt untersteht, im Plane liege. Diese Annahme ist indessen durchaus unzu treffend, wenn cs auch vielleicht in den Wünschen einzelner Kreise gelegen haben möchte, dem Amte eine selbstständigere Stellung angewiesen zu sehen. Berlin, 22. Deeember. Die Wahl des conscrvativcn Ab geordneten v. Oertzen (Brunn) für Mecklenburg - Strelitz hat die Wahlprüfungs-Commission beanstandet, v. Oertzen hat in der Stichwahl 8672 gültige Stimmen erhalten, gegen 8479, die für den freisinnigen Candidaten Adler abgegeben wurden. Gegen die Wahl wurde ein Protest eingcreichr. Die Com mission war einstimmig der Ansicht, daß alle Fälle, wo den Wählern Nachtheile in Aussicht gestellt werden, falls sie einem bestimmten Candidaten ihre Stimmen gäben, näher zu unter suchen seien. Auch bei der Stichwahl wurde eine Versamm lung der freisinnigen Partei auf Grund einer Verordnung vom 28. August 1855, betreffend die bessere Heilighaltung der Sonn- und Festtage, verboten. Ja dies Verbot wurde sogar auf den vorher gehenden Tag erstreckt. Daher wurde geltend gemacht, daß R«achsrecht vor Landesrecht gehe, daß das ReichS- qesctz sogar die Abhaltung von Wählerversammlungen zur Zeit des sonntäglichen Gottesdienstes gestatte, daß also das Verbot als ungesetzlich anzusehen sei. Durch die Versammlung hätten sehr wohl den freisinnigen Candidatcn so viel Stimmen er worben werden können, als cr gebrauchte, um Herrn v. Oertzen zu schlagen; dieser Punkt sei also erheblich. Von konservativer Seite wurde da« Zurechtbestehen der Polizeigesetze neben dem Reichswahlgcsktz betont, ja sogar die Erstreckung derselben auf den Vorabend als gesetzlich erachtet. Eine Miltclmeinung ging dahin, daß solche Bestimmungen vom Standpunkt dcS „reli giösen Gefühls" gegenüber dem reichsrcchtlichen Versammlungs recht aufrecht erhalten zu wollen, eine Verwechslung der kirch lichen mit der staatlichen Gesetzgebung bedeute, sie würde that sächlich dahin führen, an den Sonn- und Fest-, Buß- und Bcltagen, an den Vorabenden hoher Feste, in der Aovents- und Fastenzeit alle Wahlversammlungen von der in Form einer Dispensation zu ertheilenden polizeilichen Erlaubniß ab hängig zu machen. Die Mehrheit der Commission hat aner kannt, daß da« Reichswahlrccht die absolute Versammlungs freiheit an Festtagen sichert. Berlin, 22. Deeember. Die Nachricht, daß sich der Reichs- commissar v. Wißmann veranlaßt gesehen habe, Emin Pascha
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