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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.10.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-10-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189410175
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18941017
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18941017
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-10
- Tag1894-10-17
- Monat1894-10
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.10.1894
- Autor
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Uiesaer D Tageblatt und Anzeiger Wetlall »- Aujeiger). Lclegramm-Adress« .r«-ebt«tt', Ries«. Amtsblatt geoisprechstrU, Rr. SV der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 242 Mittwoch, 17. Oktober 1894, Abends. 47. Jahr,. die bis (19 (18 Da» Mieiaei Tageblait cricheuu «eden Tag Abend» mit Ausnahme der Lonn- und Frsnagc. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Gtrehla, de» AubgotlDMN^ sowie am Schalter der iai>eri. Postanstalten 1 Mart 25 Ps., durch die Träger frei ins Haus I Mark 5V Ps., durch den Briefträger frei in« Hau« 1 Matt SS Pf. Auzri«ew«mrahme pr bte Ni»»» de« Ausgabetage« bi« Bormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäüssteüe: Kasianirnstrabe SS. — Für die Rrdactton verantwortlich: -er«. Schmidt i» Nies«. Sammelplatz: Am 22 - 23. - 24. - 25. - 26. - 27. rechts- und linksseitigen Stromabschnitten von Batzdorf bis Keilbusch-Diera Mittwoch, de» 24. Oktober l. I., von vormittags 0 Uhr an, rechts- und linksseitigen Stromabschnitlen von Diera bis Niederlommatzsch Versteigerung fiskalischer Weidenbestände. "Nachdem die lt. der Bekanntmachung voin 1. l. M. anberaumt gewesenen Termine zur Versteigerung der diesjährigen fiskalischen Weidennntzungen an der Elbe wegen Ein tritt von Hochwasser haben aufgehoben werden müssen, sollen diese "Nutzungen in dem bereits be kannt gegebenen Maaß: nunmehr an den nachbemerkten Tagen versteigert werden, nämlich: 1. Montag, den 22. Oktober l. I., von vormittags 1« Uhr an, die in den rechts- und linksseitigen Stromabschnitlen von der Ziegelei bei Wildberg abwärts Oberspaar-Batzdorf (28 Parzellen); 2. Dienstag, den 2». Oktober l. I., von vormittags '/-IO Uhr an, die in den Parzellen); 3. die in den Parzellen); 4. Donnerstag, den 25. Oktober l. I., von vormittags 10 Uhr an, die in den rechts« und linksseitigen Stromabschnitten von Seußlitz bis Leutewitz - Nünchritz (20 Parzellen); 5. Freitag, den 20. Oktober l. I., von vormittags ^11 Uhr an, die in den rechts- und linksseitigen Stromabschnitten von Leutewitz-Nünchritz bis Zeithain (22 Parzellen-; 6. Sonnabend, den 27. Oktober l. I., von vormittags 11 Uhr an, in den rechts- und linksseitigen Stromabschnitteu von Riesa bis Großzschcpa (23 Parzellen) Sammelplatz: Am 22. Oktober: An der Ziegelei bei Wildberg, Rehbockschänke, Karpfenschänke, Gasthof Niederlommatzsch, Gallhof Nünchritz, Unterhalb der Elbbrücke bei Riesa, rechtes Ufer. Es wird nochmals bemerkt, daß nähere Auskunft vor den Terminen zu 1—3 (Wildberg- Niederlommatzsck) Seiten des Herrn Dammmeister Just in Fischergasse und zu 4—6 (Seußlitz» Großzschepa) Seiten des Herrn Tammmeister Marcus in Nünchritz ertheilt wird. Meißen, am 10. Oktober 1894. König!. Straßen- und Wasser-Bauinspection l. König!. Bauverwalterei. Goebel. Friedrich. Oerttiches und Sächsisches. Riesa, 17. October 1894. — Gestern Abend kurz vor 8 Uhr verkündeten Feuer- Alarmsignale ein auswärtiges Schadenfeuer. Es war dasselbe von Gröba nach hier gemeldet worden. In dem zum alten Heidenreich'schen Hause daselbst gehörigen Schuppengebäude waren dort lagernde Holzvorräthe aus noch nicht ermittelter Ursache in Brand gerathen. Die Gröbacr Freiwillige Feuer» wehr war bald zur Stelle und es gelang ihr, das Feuer, ehe dasselbe größere Dimension annahm und zum Durchbruch kam, zu bewältigen und abzulöschen. — Ein nicht selten vorkommendes Manöver. Ham burger und Bremer Cigarrenfirmen mahnt zur Vorsicht. Dieselben schicken nämlich ohne Bestellungen eine Kiste Probe» zigarren, um dann später durch Postauftrag den reichlich bemessenen Preis dafür zu erheben. Selbstredend hat man nicht nöthig, sich darauf einzulassen, vielmehr hat man das Recht, den Postauftrag zu verweigern und die Cigarren ruhig bei sich lagern zu lassen, bis sie abgeholt werden. Wie es mit dem Werthe solcher aufgedrungenen Waare steht, erhellt daraus, daß die betreffenden Fabrikanten die ursprünglichen mit 8 Mark berechneten Kistchen dem abholenden Spediteur für die Hälfte anbieten, wenn er sie haben will. — Eines der Reichsgesetze, auf dessen Inhalt nicht oft genug hingewiescn werden kann, damit Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen desselben vermieden werden, ist das vom 9. Juni 1884, den verbrecherischen uns gemeingefähr lichen Gebrauch von Sprengstoffen betreffend. Es setzt fest, daß derjenige, der ohne polizeiliche Erlaubniß Dynamit oder ähnliche Sprengstoffe herstellt, vertreibt oder auch nur im Besitze hat, mit Gefängniß von 3 Monaten bis zu 2 Jahren, soweit nicht nach Beschaffenheit des Falles höhere Strafen angedroht sind, zu bestrafen ist. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist nun durch zahlreiche Fälle der Zuwider handlung gegen die jetzt geltenden Vorschriften über de» Verkehr mit Sprengstoffen, die dem königlich sächsischen Justiz» Ministerium zur Entschließung in der Gnadeninstanz vorgelegen, erwiesen worden, daß Verurtheilte in glaubhafter Weise darauf Bezug genommen haben, wie ihnen die Vorschriften des be treffenden Gesetzes unbekannt gewesen sind. Die Verurtheilten, die in solcher Weise um Begnadigung eingekommen sind, waren fast ausnahmslos kleine Gewerbetreibende, Bauern, Sleinbruchbesitzer, Brunnenbauer, Bergleute, Handarbeiter u. s. w. Ihre Lebens- und Erwcrbsverhältnisse waren meist die Ursache, eaß die Strafbestimmungen, die früher nur in der vorgeschriebenen Weise durch die Presse zur öffentlichen Kenntnißnahme gebracht wurden, von ihnen vielfach nicht ge lesen worden sind. Unkenntniß des Gesetzes schützt aber bekanntlich nicht vor Strafe, die ausgesprochenen Berurthei- lungen mußten daher erfolgen und wenn sie auch meist iw Gnadenwege aufgehoben wurden, so erscheint es doch noth- wendig, daß sich jeder, den es angeht, mit dem Inhalte des Gesetzes vertraut macht, da das Gesetz sehr harte Strafen verfügt. Das Ministerium des Innern hat deshalb die Verbreitung einer „Warnung" angeordnet, die in weitgehen der Weise verbreitet worden ist. In dieser Warnung wird jedem, der mit Sprengstoffen zu verkehren hat, dringend gerathen, sich über die geltenden Vorschriften zu unterrichten. Bei hoher Strafe ist den Händlern mit Sprengstoffen unter sagt, dieselben an Personen abzulassen, die nicht den erforder lichen polizeilichen Erlaubnißschein vorweisen können. Noch möge auf ein Urtheil des Reichsgerichts hingewiesen werden, das die Händler, Besitzer u. s. w. von Sprengstoffen zur größten Gewissenhaftigkeit in der Nachsuchung von Erlaubnis scheinen mahnt. Das Reichsgericht hat entschieden, daß der Besitzer von Sprengstoffen, der zur Zeit der Besitznahme zwar keine polizeiliche Erlaubniß hierzu hatte, aber bereits um die erforderliche polizeiliche Genehmigung nachgesucht und später diese auch erhalten hat, immerhin wegen unbefugten Besitzes von Sprengstoffen während der Zeit, in der ihm diese Genehmigung noch nicht ertheilt, nach tz 9 des angc- zogenen Gesetzes zu bestrafen ist. Die dritte Strafkammer des Königl. Landgerichts Dresden verhandelte gestern wegen Uebertretung des Gesetzes gegen den Zimmermann Friedrich August Förster aus Heidenau. Im Jahre 1886 erhielt Förster von der königlichen Amtshauptmannschaft Pirna die Erlaubniß, eine Quantität Dynamit auf dem Kirchhofe zu Dohna zu lagern, zum Zwecke eines Brunnenbaues, der da selbst vorgenominen wurde. Eine weitere polizeiliche Er laubniß hat der Angeklagte, seinem eigenen Geständnisse zufolge, nach jener Zeit nicht mehr gehabt. Im Laufe dieses Jahres wurde Förster von einer Firma beauftragt, in Königsbrück, behufs eines Kasernenbaues daselbst, provisorisch einen Brunnen zu errichten. Es stellte sich heraus, daß dieser nur durch Anwendung von Dynamit hergestellt werden konnte. F rster kaufte hierzu bei der Firma Hähnel in Pirna eine Quantität Dynamit und transportirte diesen Sprengstoff, ohne hierzu polizeiliche Genehmigung zu haben, von Pirna auf jeinem eigenen Geschirr nach Königsbrück, brachte es daselbst in einem Steinbruche unter, von wo es je nach Bedarf geholt und zum Sprengen verwandt worden ist. Förster bezog sich heute auf jenen Erlaubnißschein, der ihm im Jahre 1886 auSge- stellt worden ist; derselbe hat aber in dem vorliegenden Falle keine Giltigkeit gehabt. Der Angeklagte wurde zu der gesetz lich zulässigen niedrigsten Strafe von 3 Monaten Gefängniß verurtheilt. — Gestern vollendete sich ein Zeitraum von zwei Jahr zehnten, seitdem die neue Verwaltungsorganisation im König reich Sachsen^in Kraft getreten ist. Dieselbe gipfelte in der Trennung der Justiz von der Verwaltung durch Zucheilung eines jeden dieser beiden Zweige an besondere Behörden, so wie in der Einräumung eines erweiterten Grades der Selbst verwaltung an die Gemeinden nach Maßgabe der revidirten Städteordnung, der Slädteordnung für mittlere und kleine Städte und der. revidirten Landgcmeinde-Ordnung (Kreis- und Bezirksausschüsse). Die damals zu Kreishauptleuten er nannten Herren v. Burgsdorff, v. Beust, v. Einsiedel und v. Könneritz (der spätere Finanzminister) wurden bereis einige Tage früher durch den Minister des Innern in ihr neues Amt eingewieseni In gleicher Weise erfolgte die Besetzung der 25 AmtShauptmännschasten des Landes. Für die Schö.i- burgischen Receßhtrrschaften in Glauchau wurde ein interi mistischer Comutiffät eingesetzt. Außerdem wurden noch vier amtShauptmannschafiliche Delegationen in Schandau, Döhlen, Sayda und Crimmitschau errichtet, welche im Lause der Zeit bis auf Sayda, die noch besteht, eingezogen und mit den AmtShauptmannschaftrn zu Pirna, Dresden und Zwickau ver einigt wurden. Mit der Durchführung der Selbstverwaltung der sächsischen Gemeinden hatte Slaatsminister v. Nostitz- Wallwitz sein ^bedeutendes organisatorisches Talent auf das Glänzendste dargethan; er hat damit ein wohlabgerundetes System trefflich ineinandergreifender Verwaltungsorgane ge schaffen, welches auch von anderen Staaten mehrfach zum Muster genommen wurde und das sich bis auf den heutigen Tag ausgezeichnet bewährt hat. Großenhain. In den Kreisen der katholischen Glaubensgenossen, die in der Zahl stetig gestiegen sind, ist, wie man dem „Chemnitzer Tageblatt" schreibt, das Bedürfniß nach einem eigenen Gotteshause ein immer fühlbareres ge worden und ist namentlich in den letzteren Jahren eifrig darnach gestrebt worden, die hierzu benöthigten Geldmittel zu beschaffen und vor allen Dingen einen geeigneten Bauplatz sich zu sichern. Das Letztere ist dadurch erreicht worden, daß eine an der Bahnhofsstraße neben dem Reichspoftgebäude gelegene 'Baustelle durch einen der bemittelteren hiesigen Katholiken zunächst in seinem Namen erworben worden ist. Nachdem jedoch in diesen Tagen die neugegründete katholische Gemeinde Großenhain seitens der Staatsregierung als juri stische Perscn anerkannt worden ist, wird nunmehr auch die Kirchenbaustelle in den Besitz dieser neuen Gemeinde über gehen und ist dadurch der Kirchenbau seinem Ziele näher gerückt. Meißen. Mit der Weinlese hat man in den meisten Bergen der Umgebung bereits begonnen, leider steht der Ertrag in Güte und Menge sehr zurück. Die Ernte wird von der „M. Z." als Mittelernte bezeichnet. P Dresden. Heute fand die feierliche Einweihung der ueuen Trinitatiskirche statt. Der Feier wohnte u. A. der Präsident des LandeskosistoriumS, v. Zahn und Oberbürger meister Or. Stübel bei. Die Weiherede hielt der Ober- konsistorialrath, Superintendent Ov. Dibelius. Die Kirche war bis aus den letzten Platz gefüllt. Aus Trachau ist seit einigen Tagen der Gemeindevorstand Haufe verschwunden. Die von amtlicher Seite angestellten Nachforschungen blieben ohne allen Erfolg. Haufe wohnte früher in Oberlößnitz und war lange in den Maschinenhaus- Werkstätten der Königl. Sächs. Staatsbahn beschäftigt. Vor drei Jahren wurde er von der Gemeinde Trachau an seinen Ehrenposten berufen. * Dresden. Der allezeit rührige Gswerbeverein zu Dresden veranstaltet auch im kommenden Sommer wieder in seinen prächtigen Saalräumen eine Ausstellung, wozu Ihre K. K. Hoheit die Frau Prinzessin Friedrich August das Pro tektorat übernommen hat. Es wird dies eine Ausstellung von Erzeugnissen für Kinderpflege, Ernährung und Erziehung werden, welche nach den bis jetzt vorliegenden Anmeldungen sehr reichhaltig zu werden verspricht. Der Gewerbeverein beabsichtigt damit, das große, für Familie, Schule und Staat so wichtige Gebiet der Kinder-Erziehung und Ausbildung in dieser Ausstellung zusammenzufassen. Dieselbe soll in geord neter Grupvirung und Reihenfolge alle Gegenstände vor führen, welche zur Erziehung und häuslichen Verpflegung in Bezug auf Nahrung, Bekleidung und Ausrüstung der Kinder für Haus und Schule sich eignen. Eingeschloffen sind hierbei alle Lehr-, Anschauung«- und Beschäftigungsmittel, sowie Spiele. Ebenso ist auch der Haushaltungsunterricht für Mädchen mit in das Programm ausgenommen worden. Alle Fabrikanten der einschlagenden Artikel sind zur Bethriligung an dieser Ausstellung eingeladen. Zugelaffen sind alle Gegen stände, welche dem Programm entsprechen und sich zur össem-
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