Anzeiger Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. B 305. Dienstag dm 1. November. 18S9. Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift de- Gesetze- über Erfüllung der Militairpslicht vom I. September 1858 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtigen, . ^ ^ rm Jahre L8SV geborenen Mannschaften, welche bei unS als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, ingleichen auch diejenigen, welche bei der letzten Aushebung wegen zeitlicher Untauglichkeit auf l Jahr zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, im Anmeldungs termine r ' Dienstag den L November d. I. vor unserm Deputaten auf der alten Waage, am Markt Nr. 4, l Treppe hoch, bei Vermeidung des in 8. 105 ff. de- obgedachten Gesetzes anqeordneten Verfahrens sich zu stellen. Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Geborenen, aber nach Sachsen Gehörigen durch Tauszeugniffe wegen ihres Alters zu legitimiren. Dafern sich Personen aus früheren Geburtsjahren hier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpslicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Mittwoch den B. November 18L« in derselben Weise, wie vorgedacht bei uns anzumelden. Leipzig, den 21. Oktober 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Günther. Bekanntmachung, die bei der Neerutirung im Jahre L8SV und 18L8 in die Dienstreferve gefetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Ausführungsverordnung vom 1. September 1858 zu dem unter demselben Tage erlassenen Gesetz über Erfüllung der Militairpslicht werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Recrutirung, also im Jahre 1857 und 1858 in die Dienstreserve gefetztkn Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Dienstag den L. November d. I. vor unserm Deputirten auf der alten Waage, Markt Nr. 4, 1 Treppe hoch, unter Einreichung ihrer GeburtS- und Bestell scheine zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. Leipzig, am 21. Oktober 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. . Günther. Bekanntmachung und Erinnerung. Die von Grundstücken, Miethen und verschiedenen Luxusgegenständen zeither zu dem hiesigen Stadt schulden-Tilgungsfonds zu entrichten gewesenen Abgaben find, nachdem von der Königl. Kreis-Direktion allhier die Ein hebung derselben für den > Termin November laufenden Jahres genehmigt worden ist, nach dem zeitherigen Verhältnisse abzuführen. Wie wir daher erwarten können, daß die Entrichtung dieser Abgabe ohne allen Rückstand erfolgen werde, so haben wir zugleich die unverweilte Berichtigung der noch ans frühere Termine austenstehenden Reste in Erinnerung zu bringen, indem sonst nunmehr gegen die Säumigen erecutivische Maaßregeln in Anwendung kommm müßten. Leipzig, den 29. Oktober'1859. Der Rath der Stadt Leipzig. , . " Berger. . Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Am 1. November d. I. wird der vierte Termin der Grundsteuern fällig, welcher nach der zu dem Finanzgesetze vom 12. August 1858 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mtt : i, , Äwei Pfennigen von j.eder Steuereinheit zu entrichten ist. Die betreffenden hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgeforbert, ihre Struerbeiträge, so wie die städtischen Realschoß- und Commuval- Anlagen — welche letztere für diesen Termin nach demselben Betrage, wie in den drei ersten Terminen dieses Jahre-, zu bezahlen sind — an obigem Tage und spätesten- binnen AK Tage« nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünktlich zu berichtigen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort gegen die Restanten erecutivische Zwangsmittel eintreten müssen. Leipzig, den S0. Oktober 1859. Der Rath der Stabt Leipzig. Koch.