Delete Search...
Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 07.12.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-12-07
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190112077
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19011207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19011207
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1901
- Monat1901-12
- Tag1901-12-07
- Monat1901-12
- Jahr1901
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Nr. 145. 1901. Wochenblatt für Mopau und Amgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. 69. Jahrgang. «rlchetru Dtenllag, vonn«r»t»g und Sonnobend und wird am Abend »orbe» autgeaedea und «erlendet. Ovr»el>abr«»ret» 1 Mark «»»schließlich Loten« und Postgedii-ren. Sonnabend, den 7. Dezember. Inserat« werden mit 10 Psg. <Lr diel aespaltene tkoroutjetl» berechuet und bl» mittag» H Uhr de» dem Lag« di» Erscheinen» vorhergehenden Lage» angenommen. Verordnung, Sie Außerkurssetzung der Zwanzigpfennigftiicke aus Silber betreffend. Nachdem der BundeSroth laut der unter G nachstehenden Bekanntmachung vom 31. Oktober 1901 dir Außerkurssetzung der ZwanzigpfennigstückS auS Silber zum 1. Januar 1902 mit Einlösung bei den Reichs- und Landeskossen bis zum 31. Dezember 1902 beschlossen hat, werden sämmtliche Staats kassen hierdurch angewiesen, im Sinne dieser Bekanntmachung zu versohlen und demgemäß Zwanzigpsennigstücke aus Silber bis zum 31. Dezember 1902 sowohl in Zahlung als zur Umwechselung gegen Reichsgeld anzunrhmen, jedoch ihrerseits nicht weiter als Zahlungsmittel zu benutzen. Die zur Einlösung gelangten Zwanzigpsennigstücke auS Silber sind, insoweit sie vorher nicht bei einer Reichsbankanstalt haben umgewechselt «erden können, bis LS. Januar Ivos 1. von denjenigen Kassenstellen, die nicht unmittelbar Ueberschüsse an die Finanzhauptkasse einliesern, bei dieser oder bei einer unmittelbar Ueber- schüsse einliesernden Kaste umzuwechseln, 2 von den anderen Kosten mit zu den Emlieserungen an die Finanzhauplkaffe zu verwenden. Dresden, den 28. November 1901. Sämmtliche Ministerien. v. Metzsch. v. d. Planitz. v. Seydewitz. von Watzdorf. Rüger. Naumann. D Bekanntmachung. Aus Grund des Artikel H des Gesetzes, betreffend AenLerungen im Münzwesen, vom 1. Juni 1900 (Reichs-Gesetzblatt S. 259) hat der Bundes rat die nachfolgenden Bestimmungen getroffen. 8 i. Die Zwanzigpsennigstücke auS Silber gelten vom 1. Januar 1902 ab nicht mehr als gesetzliche- Zahlungsmittel. Von diesem Zeitpunkte ab ist außer den mit der Einlösung beaustragten Kosten Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. 8 2. Die Zwanzigpsennigstücke aus Silber werden bis zum 31. Dezember 1902 bei den Reichs« und Landeskasten zu ihrem gesetzlichen Werthe so wohl in Zahlung als auch zur Umwechselung angenommen. 8 s. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (§ 2) findet aus durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte Verringerte, sowie aus verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin, den 31. Oktober 1901. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Thielmann. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche sür Zschopau Blatt 134 auf den Namen Lina Telma verehrt. Schulz geb. Hiller eingetragene Grundstück soll am 23. Januar 1962, Vormittags 16 Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 5,4 Ar groß und auf 23000 M. — Psg. geschätzt. Es besieht aus einem Wohngebäude mit Seitenflügel, einem Nebengebäude, in dem sich eine Waschküche und Stallungen befinden, einem Kohlen- schupprn, sowie aus Hosraum und einem kleinen Gärtchen. Das Grundstück, daS sich zum Betriebe der Landwirthschaft eignet, liegt hier am Altmarkte. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen daS Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte aus Befriedigung auS dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 7. November 1901 Verlautbarten VersteigerungS- VermerkeS aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgcsetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendcs Recht haben, werden aufgesordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizusühren, widrigenfalls für dos Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen standes treten würde. Zschopau, den 4. Dezember 1901. Königliches Amtsgericht. Aus den, die Firma Hermann Köhler in Zschopau betreffenden Blatt 82 des hiesigen Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß die Firma erloschen ist. Zschopau, am 5. Dezember 1901. Königliches Amtsgericht. Sonntagsruhe vor Weihnachten betreffend. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Rücksicht aus das bevorstehende Weihnachtssest die Geschäftszeit »M für die in die Zeit vom 8. bis mit SS. Dezember dieses Jahres fallende» Sonntage wie nach. stehendS unter D ersichtlich ist, festgesetzt wird. Zschopau, am 2. Dezember 1901. Der Stadtrath. Rudolph. Handel mit Fleisch und Fleifchwaaren: Vormittags V—*/,S und /,1L—L2, Nachmittags von 2 Uhr ab. Handel mit Brod und weihe« Bärkerwaareu — jedoch ausschließlich der Conditorwaaren —: Den ganzen Tag. Handel Mit Milcht Vormittags E—/,V und */,I1—*/,I, Nachmittags von */,4 Uhr ab. Handel mit Trink-, Eh- und Materialwaaren, einschliehlich des Handels mit Tabak und Cigarre«. Conditorwaaren, Butter, Käse, Eier, grüner Waare und Delikatesse«, sowie Kleinhandel mit Heiz- und Beleuchtungsgegenständen Handel mit allen übrigen Waarenr Vormittags t/,l, Nachmittags von 2 Uhr ab. Alle offenen Verkaufsstelle« müssen spätestens bis Abends S Uhr geschlossen sein. ) Vormittags V-i/r» und /,LL-12, i Nachmittags von 2 Uhr ab.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview
First Page
Back 10 Pages
Previous Page