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Deutsche allgemeine Zeitung : 21.12.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-12-21
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185412218
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18541221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18541221
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1854
- Monat1854-12
- Tag1854-12-21
- Monat1854-12
- Jahr1854
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 21.12.1854
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Nr Donnerstag ' SM DeuM Mai Prei» für da« Viert,l- jähr 1'/, Thlr.; jede ein- «eln« Nummer 2 Ngr. Der Text des Vertrags vom 2. Dcccmbcr. — Leipzig. 20. Dec. Der nunmehr in die Oeffcntlichkeit gelangte Text Vertrags von, 2. Dec. wird die überschwänglichen Friedcushoffnungen, «hslch« die meisten Auslegungen desselben genährt haben, bedeutend dampfen, die wider Oesterreichs Aufrichtigkeit daraus hergelciteten Beargwöhnungen in den meisten Fällen als ungerechtfertigt erkennen lassen. Vor allem bestätigt der- selbe vollkommen di« Ansicht, welche wir sofort beim BekantUwerden des abge schlossenen Vertrags über dessen muthmaßlichen Inhalt äußerten: Oesterreich hat darin weder sich noch seine neuen Verbündeten in Betreff der Grundlagen, auf denen der Friede abgeschlossen werden soll, zu Gunsten Rußlands irgendwie beschränkt. Allerdings ist in Art. 5 gewissermaßen die Voraussetzung gc- macht, daß der Friede „auf Grund der in den Protokollen vom 9. April, Ä3. Mai und 8. Aug. ausgestellten Principicn" zustande kommen soll, allein diese Voraussetzung ist nur negativer Art, indem für den Fall des Nicht- Zustandekommens des Friedens auf jenen Grundlagen Verabredungen wegen der Ergreifung „wirksamer Mittel zur Erreichung dcS Zwecks des Bünd nisses" in Aussicht genommen werden. Daß aber dabei keineswegs die Ansicht obgewaltet habe, sich streng auf die dort ausgestellten Bedingungen zu beschränken oder gar diese Bedingungen in derjenigen Auslegung anzu- nehmen, welche denselben zu geben dem Petersburger Cabinel belieben möchte, das geht sowol aus dem Eingänge deL Vertrags als aus dessen Art. 1 un zweifelhaft hervor. Denn im Eingänge wird als Zweck des Vertrags aus gesprochen: „Dem Kriege so schnell wie möglich durch die Herstellung eines Frieden- auf dauernden Grundlagen, der dem ganzen Europa jede Burg« schäft gegen die Rückkehr solcher Verwickelungen bietet, wie sie dessen Ruhe gestört haben, ein Ende zu machen." Und im Art. 1 wird Bezug darauf genommen, daß die drei Mächte sich „das Recht vorbehalten haben, nach den Umständen solche Bedingungen vorzuschlagen, wie sie im allgemeinen Interesse Europas für nothwendig erachtet werden möchten". Diesen Er klärungen gegenüber läßt sich jener Voraussetzung in Art. 5 nur die Be- drr!tl/ng beilegen: entweder daß dabei selbstverständlich die bekannten August- bedingungen in der strengsten Fassung zur Geltung gebracht werden sollen, oder daß sie überhaupt nur ausgesprochen ist, um die Friedensliebe der Ver bündeten zu bekunden, ohne daß man sich wirklich der Hoffnung auf An nahme der gestellten Bedingungen hingäbe. Sowol die Kürze der anbc- räumten Frist (von einer dreimonatlichen, wie Manche früher wissen woll ten, ist nicht die Rede) als der Umstand, daß, wie man aus Allem schließen muß (und wie es unter den vorliegenden Umständen allerdings ganz in der Ordnung ist), die Verbündeten nicht an Rußland Anerbietungen zur An nahme machen, vielmehr solche von Rußland erwarten wollen, bezeugt, wie es den Verbündeten, Oesterreich inbegriffen, weit weniger um die Erlangung eine- Friedens überhaupt als eines „dauerhaften Friedens" zu thun ist, b. h. eines solchen, „der jede Bürgschaft gegen die Wiederkehr ähnlicher Verwickelungen biete". Man erinnere sich dabei, daß schon die der Ueber- «inkunft vöm 8. Aug. vorausgegangenen Verhandlungen, insbesondere die Mote d«S französischen CabinetS, die Nothwcndigkeit einer „Schwächung der russischen Macht im Schwarzen Meere" nachdrücklich betonten, daß also die Bezugnahme selbst auf jene Uebereinkunft die strengere Auslegung der vier Punkte nicht auS-, sondern einschließt. Auch werden die drei Mächte nicht vergessen haben, daß der Zar damals, als zuerst die vier Punkte ihm noch ohne verschärfende Auslegung zur Annahme vorgelegt wurden, mit ehren- werthrr Offenheit erklärte: wenn Rußland, durch die Umstände veranlaßt, »inen Frieden auf solche Bedingungen eingehen sollte, so würde dieser, weit entfernt, Europa vor neuen Verwickelungen zu bewahren, vielmehr solche früher oder später unvermeidlich herbeiführen. Man hat vielfach behauptet, der Vertrag vom 2. Dec. enthalte die gegenseitige Verpflichtung der Theil- nrhmer nicht, ohne gemeinsame Verständigung neue Friedensgrundlagen über dl« vom 8. Aug. hinaus aufzustellen. Der Text deS Vertrags bewahrhei tet diese Behauptung so wenig, daß vielmehr die Verbündeten sich in Art. 1 unter Anerkennung der Nothwendigkeit, sichernde Bürgschaften dcS euro päischen Frieden» zu fodern, gegeneinander verpflichten, „kein Abkommen mit Rußland zu treffen, ohne darüber gemeinschaftlich berathm zu haben", W»S offenbar den Zweck hat, daß keine der drei Mächte durch vereinzeltes Unterhandeln mit Rußland die Kraft des gemeinsamen Auftretens gegen dasselbe schwächen solle. Es ist wahr, für den Augenblick ist durch den Vertrag (wie auch Lord I. Russell im englischen Parlament aussprach) etwas Bestimmte-, Prä- eise- nicht erreicht ; Oesterreich ist dadurch zu einer sofortigen activen Thcilnahme am Kriege nicht verpflichtet. Aber was heute nicht ist, wird in kurzem viel leicht sein; wenn Rußland bis Ende deS Jahres sich nicht zu solchen Bürg schaften verstanden hat, welche den drei Mächten ausreichend erscheinen, dann wird-Oesterreich mit den beiden Westmächeen „wirksame Mittel" be- . --— 21. December 1854. Zu beziehen durch alle G P « Postämter de« In- und im NlklM «KM HnsertionSfledüh» Wahrheit nud Recht, Freihcit und Gesetzt. sürdenA-mn°m-rZ.ik rathen, um „den Zweck des Bündnisse-", die Herbeiführung eines „dauern- den" Frieden-, zu erreichen; Oesterreich wird also dann nicht mehr, wie es nach der Uebereinkunft vom 8. Aug. noch thun konnte und wirklich that, in dem Falle sein zu erklären: cS halte sich zur Erzwingung der gemeinsam ausgestellten Bedingungen nicht für verbunden. Vor allem bedeutungsvoll aber ist die Verbindlichkeit, welche Oesterreich in Art. 2 ausdrücklich über nimmt: einerseits jeden Versuch der Russen, in die Fürstenthümer zurück- zukehren, abzuwtisen, andererseits die Türken und ihre Verbündeten au einem Angriff auf russisches Gebiet von dort au- in keiner Weise zu hin dern. Die Stellung, in welche sich dadurch Oesterreich, Rußland gegen- über, versetzt, ist genau dieselbe, welche die Westmächle danials einnahmen, als sie mit ihren Flotten das Schwarze Meer für Rußland schloffen, für die Pforte dagegen offenhielten. Wie Rußland damals (und nicht ohne Grund) eine solche Stellung zwischen Krieg und Frieden als eine völker rechtliche Anomalie bezeichnete und eine entschiedene Erklärung: ob Krieg? ob Frieden? foderte, so wird es auch Oesterreich, sobald diese- die Feinde Rußlands durch die Glieder seiner Soldaten hindurch ans dessen Grenzen loS- marschiren läßt und ihnen noch dazu den Rücken deckt, nicht länger als im Frieden, sondern als im Kriege mit sich befindlich betrachten und behandeln. Was Oesterreich mit dieser diplomatischen Wendung beabsichtigt, ist am Ende auch nichts Anderes als was damals die Westma'chte beabsichtigten, es will nicht gern den Krieg an Rußland erklären, sondern sich ihn lieber von Rußland erklären lassen, cs will nicht als der angreifendc, sondern als der angegriffene Theil erscheinen. Daß es sich ernster Verwickelungen mit Rußland versieht, geht aus Art. 3 des Vertrags hervor, in welchem für diesen Fall ein Offensiv- und Dcfensivbündniß zwischen Oesterreich und den Westmächten verabredet ist. Der beste Commentar zu dem Vertrage vom 2. Dec. ist die englische Thronrede. Mit allem Nachdruck werde man, verkündig« die Königin des mächtigen Großbritannien, den Krieg fortführen, und zu dein End» die Armee in der Krim beträchtlich vermehren. Eine solche Sprache führt man nicht amtlich und öffentlich, wenn man soeben im Begriff steht und der Hoffnung lebt, durch einen nahen Frieden den Streit zum Abschluß zu bringen. Gewiß, der Vertrag vom 2. Dec. trägt einen Frieden in seinem Schosse, nur keinen so nahen und so leichten, wi« Manche träumen, sondern einen, der noch manche schwere Opfer an Gut und Blut kosten wird, dafür aber hoffentlich «inen desto dauerhafter» und für die Ruhe Europas befriedigender. Deutschland» Preußen. rrBerliN, 19.Dcc. In den einflußreichen Kreise» wird Preußens Zustimmung noch immer lebhaft di-cutirt. Man soll auf Seiten der Gegner des Anschlusses auch geltend machen, daß eine verän derte Lage mit dein 1. Jan. eintreten müsse und daß es Preußen dann noch immer unbenommen sei, sich anzuschließen. Daß cs damit auch sehr wohl zu spät sein könne, scheint übcrschcn zu werden. — Eine über rus sische Intentionen oft unterrichtete wiener Correspondenz der Jnd^pendaü« beltze schrieb schon vor dem 28. Nov., Rußland werde wol auf ein« „An nahme" der Garnantien alS „Ausgang-punkt der Unterhandlungen", nicht Über auf eine Annahme als fertige „Basen des Frieden-" eingehen. Auch dies bewlckft also, daß zwischen dem russischen Angebot vom 28. Nov. und der österreichischen Antwort vom 30. No», ein Unterschied besteht, der dadurch, wie schon «Mhnt, noch verstärkt wird, daß Oesterreich daran erinnert, daß «S mit den Mist, machten wegen der „aufrichtigen" und billigen Lösung der Sar<Mi«froge engagirt sei, was auch klar darauf hindrute», daß mit den „A«Wägtn des wiener Cabinets", von denen Fürst Gortschakow gesprochen «ichtAll«- gesagt sei. Die Mehrzahl der Morgenblättcr, die Spener'schnngeitung, die Voß'sche Zeitung und die Volks-Zeitung, haben heule früh d«n December« vertrag günstig beurlheilt. Es ist dies die natürliche Rückwirkung der Be mühungen, den Vertrag von vornherein al- nichtssagend darzustcllen. Die National-Zeitung ist minder zufrieden und erinnert an Lord I. Russell- Worte, befürwortet aber den Anschluß Preußens in eindringlicher Weis«. Ucber die wahre Bedeutung dcS Vertrag- müssen die Ereigickfft entscheiden. Nicht am 10. April 1854, sondern bei Balaklava und Inkerman wurde die französisch-englisch« Allianz geschloffen. — Der Kölnischen Zeitung wird ans Berlin geschrieben: „Urber di« Interpretation, welche die Westmächte und Oesterreich den vier Gr^ ranlienfoderungen geben werden, ist hier in politischen Kreisen nur bekannt geworden, daß die Höfe von Paris und London auf die Erneuerung einer förmlichen «Prolectorschaft» überhaupt, also auch einer solchen, welche die europäische» Großmächte auszuüb«» beruf«» wären, kticht cingehen wollen. Die Veranlassung zu dieser Erörterung haben die Verhandlungen dcS wir- »er Cabinets mit den Westmächten s«it dem 3. Dec. über die Foderunge»
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