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Erzgebirgischer Volksfreund : 03.10.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-10-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188010034
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18801003
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18801003
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1880
- Monat1880-10
- Tag1880-10-03
- Monat1880-10
- Jahr1880
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 03.10.1880
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1880 § enV 1 nd, id. ! gebracht. ,i i» R in größ- der Auge u passende Paratureu a irohren u. gt. The, elle NN, Bockau. n karrirte Kostü Bekanntmachung. Herr Moritz Tittel in Hartenstein beabsichtigt, in dem unter Nr. 122« des BrandversicherungS-Catasters für Hartenstein gelegenen Grundstücke ein pyrotechnisches Laboratorium zu errichten. In Gemäßheit 8- 17 der Neichsgewerbeordnunz vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen PrivatrechtS-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Zwickau, am 30. September 1880. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Vodcl. D. mg. r öffentliche genen Soni n Bildhauei > angethan tm geschehe um Berze des Obige ch erfolgte gen hat. «er, Aue. in Lößui hen und e Georgi, 'schlema. rung der Lage der Arbeiterwelt soweit zu gehen, als e- die Grenzen der Erwerbfähigkeit der deutschen Industrie nur irgendwie gestatten. Daß der Arbeitgeber die ge- sammte Fürsorge für die Arbeiter und deren Angehörige im JnvaliditätSfalle zu tragen, absolut außer Stande sei, liege auf der Hand. „Wie wir gern bereit siud,"i lautet die Zuschrift wörtlich, Alles zu thun, was in unseren Kräften liegt, erwarten wir von der öffentlichen Meinung und von den gesetzgebenden Faktoren die Unterstützung maer Kirmeß en.ganz er- kMenkel, erg. auf Flaschen, ier ist besten» Bekanntmachung. Der Kirchenvorstand zu Oberpfannenstiel besteht aus folgenden Mitgliedern: Otto Scholze, Pfarrer und Vorsitzender. August Graubner, Gemeindevorstand. Ernst Meier. August Pfüller. Hermann Ficker. in Aue. andlung von iginalpreisen. für Oekono- sowic 2 ver gehende Mäd- älten bewan- 'ch Hänisch. »Brillen wmmirte op !. Vitt«»- »«In »urgstraße 9 Handlung Schwarzenberg, am 30. September 1880. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. E. Bekanntmachung. Herr Friedrich August Beyreuther in Breitenbrunn auch nach erfolgter Erledigung seiner Function als Gemeindevorstand Seiten der Königl. ! Kreishauptmannschaft zu Zwickau fernerwcit zum Standesbeamten für den Standes- j amtSbezirk Breitenbrunn bestellt worden ist, wird Solches zur öffentlichen Kenntniß ! dafür, daß man bei der Abmessung de- von den Unter nehmern zu Leistenden nicht über dasjenige hinau-geht, wa» nach Recht und Billigkeit unter Berücksichtigung kor rekter wirthschaftlicher Prinzipien von der Großindustrie gefordert werden kann. Sie sich den Aufgaben Ihre« Berufes .hingegeben haben, die Ueberzeugung gewonnen, daß Sie, dem Beispiele Ihrer Väter folgend, in treuer Pflichterfüllung dem ganzen Officiercorps ein leuchtende« Beispiel sein werden. Nach menschlicher Berechnung sind Ew. Königliche Hoheit be rufen, dermaleinst die deutsche Marine zu führen; die Freudigkeit, mit welcher Sie Ian die Ihnen gewordenen Aufgaben herangetreten sind, und die Kraft, mit welcher Sie die Gefahren und Mühen des SeelebenS ertragen haben, gibt die berechtigte Hoffnuung, daß, so wie Ihre Väter große Generäle sind und waren, Sie auch ein großer Admiral werven. Sie haben den Willen dazu gezeigt; bethätigen Siedenselben auch ferner, nehmen Sieein Beispiel an unserm großen Kaiser, der noch heute in seinem selten hohen Alter seine größte Freude und Genugthuunz in der Erfüllung seiner ausgedehnten Pflichten findet. Die Leistung macht den Mann, und je höher er in der Welt gestellt ist, je mehr wird von ihm gefordert, je größer ist aber auch der Erfolg und der Lohn. Deutsch land darf mit Stolz sagen, sein greiser Kaiser ist in der Arbeit ein leuchtendes Beispiel der Jugend. Folgen Ew. Königliche Hoheit diesem Beispiel und streben Sie, gleich wie Ihr Herr Vater eine große Kraft in der Armee geworden, dasselbe für die Marine zu werden. Die deutsche Marine darf dann reiche Hoffnung auf uhre einstige Führung setzen. Wir alle aber gedenken hier wie immer unseres Kaisers als unsere- Herrn, vem wir — im Leben und Tode ergeben sind, und der uns geehrt, j lagen. Rasch kam Hülfe zu Hand, aber leider war e- indem er seinen Enkel zu dem unsrigen gemacht hat. Brin- ' zu spät; als der Arzt kam, war der Schutzmann Kessel gen wir dem Kaiser ein dreimaliges Hurrah dar! bereits verschieden, demselben war ein Stich keigevracht. Berl in 1. October. Die ,Nat.-Zlg." veröffent- j worden, welcher die beiden Lungenflügel durchböhtt hatte;' licht eine Zuschrift de- KommerzienratHS «aare, worin auch der Schutzmann Horn hatte eine lebensgefährliche er seine Stellung zur HaMichtfrage und der Arbeiter- Wunde erhalten Di- Verwirrung war infolge diese» Versicherung darlegt den Vorwurf, er beabsichtige bei schrecklichen Vorfall» eine allgemeine. E« wurden einig« seinem Vorgehen die Großindustrie auf Kosten der Kom- Verhaftungen vorgenommen, unter denselben befindet sich mune zn entlasten, widerlegt und für sich und sein- l ein gewisser Schmitt au» Weinheim, welcher beschuldigt Freunde versichert, sie seien gern erbötig, zur Verbesse- ist, mit einem Messer die verhängnißvollen Stiche verübt KG ine! ) Pf. u. 1.50. ) - -1.50, zer, Dresden, rd Kinder, Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 30. Septbr. Das officielle Telegramm aus Dresden, welches die Anwesenheit des Königs von Sachsen bei dem Kölner Dombaufeste meldete, hat hier, wie sich denken läßt, frendig berührt. Wie jetzt bekannt wird, hatte der König von Sachsen die Einladung des Kaisers sofort angenommen und infolge dessen die bereits getroffenen Anordnungen bezüglich einer Reise nach der Schweiz abgeändert. ES steht nunmehr zu hoffen, daß die Mehrzahl der deutschen Souveräne den Kaiser in Köln umgeben wird. Berlin. Der Sozialist Wilhelm Hasselmann ist am 14. September mit dem Dampfer „St. Laurent" in New-Uork lingetroffen. Er ist über Havre gereist. Berlin. Nach der „Post" lautete die Ansprache de- Chefs der Admiralität v. Stosch an den heimgekehrten Prinzen Heinrich: Ew. Königliche Hoheit kehren heim von einer zwei jährigen Reise, auf welcher Sie die ganze Erde umsegelt und eine neue Welt gesehen und Huldigungen aller Art empfangen haben. In allen Häfen hat man einen Festtag au» Ihrer Ankunft gemacht, man hat Ihnen gehuldigt al» dem Repräsentanten de- neu entstandenen deutschen Reich-, die Fremden in Ankennung der Macht, die sich plötzlich so gewaltig in Europa geltend gemacht hat, die Deutschen in der reinsten Freude an dem auch ihnen ge wordenen mächtigen Vaterlande. Aber Ew. Königliche Hoheit haben auf dieser Reise nicht nur gesehen und Sich huldigen lassen, sondern — und da- ist unser Stolz und das ist der Grund, weshalb auch wir Festtag gemacht haben — Sie sind Seemann geworden durch treue Arbeit und Pflicherfüllung, Sie sind nicht nur im Lebensalter, sondern auch in Ihrem Berufe majorenn geworden; die deutsche Marine zählt Sie für die Zukunft unbedingt zu den Ihrigen und hat au- der Art und Weise, mit der Bekanntmachung. Der Fleischermeister Herr Friedrich Alfred Buschbeck beabsichtigt, in dem unter Nr. 18 des Brandversicherungs CatasterS für Hartenstein gelegenen Grundstücke , eine Schlachtere« Anlage zu errichten. In Gemäßheit A. 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen PrivatrechtS-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen § 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Zwickau, am 1. October 1880. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Borel. D. vom 4. October dieses Jahres an während acht Tagen in der RathSexpedition zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und daß Einsprachen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Liste innerhalb dek achttägigen Frist bei unterzeichneter Behörde schriftlich oder zu Protokoll zu erheben find. Schwarzenberg, am 30. September 1880. Der Stadtrath. Weidauer, Bürgermstr. Gerichtsverfassungsgesetz, vom 27. Januar 1877. 8. 31. Das Amt eine» Schöffen ist ein Ehrenamt Dasselbe kann nur von ei nem Deutschen versehen werden. Z. 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Be fähigung in Folge strafgerichtlichcr Verurtheilung verloren haben; 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, da» die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffent licher Aemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche in Folge gerichtlicher Anord nung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8. 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollen det haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3) Personen, welche für sich öder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4) Per sonen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) Dienstboten. 8- 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Mi nister; 2) Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3) Reichsbeamte, welche jeder zeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der LandeSgesctzo jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und poli zeiliche Bollstreckungsbeamte; 7 Religionsdiener; 8) Volksschullehrer; 9) dem activen Heere oder der activen Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwal tungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte e'nes Schöffen nicht berufen werden sollen. 8- 84. Da« Amt eines Geschwornen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8- 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschwornen. Die Vorschriften der 88- 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte fin den auch auf das Geschwornenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsver- faffungsgesetzes vom 27 Januar 1877 re. enthaltend, vom 1. März 1879. 8- 24. Zu dem Ainte eines Schöffen und eine- Geschworenen sollen nicht be rufen werden : 1) die Abtheilungsvorstände und vortragenden Räthe in den Ministerien; 2) der Präsident des Landesconsistoriums; 3) der Generaldirector der StaatSbahnen; 4) die Kreis- und Amtshauptleutc; 5) die Vorstände der Sicherheit-Polizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Ein schreckliches Verbrechen wird aus Worm«, 27. September berichtet. Am 26. Abend» fand die Ein weihung eine» Saales in dem Gasthause „Zum Elephan- ten" stakt. Da» Fest war schon ziemlich gut verlaufen, al» plötzlich eine Rauferei entstand. Zur Erledigung der selben mußte die Polizei einschreiten. Zwei Schutzleute, Horn und Kessel, drangen in den Saal, um die Ordnung wieder herzustellen, al- plötzlich der Schutzmann Kessel mit einem lauten Aufschrei zu Boden stürzte; auch der Schutzmann Horn fiel einige Sekunden später zur dtl? , Die Menschenmassen gingen auf diesen Vorfall hin au»-> einander, und nun erst gewahrte man, daß die b.ld«^ , Schutzleute mit Blut überströmt und röchelnd am Boden Die Liste über alle Ortseinwohner Schwarzenbergs, welche zu dem Amte ei nes Schöffen und Geschwornen befähigt sind, ist ausgestellt worden und wird dies unter Hinweis auf die in der Beilage «ub aufgeführten Gesetzbestimmungen und mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß diese Liste Grzgeb-HsLsfreund Bekanntmachung Nachdem
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