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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.09.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-09-05
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186209056
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620905
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620905
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-09
- Tag1862-09-05
- Monat1862-09
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.09.1862
- Autor
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Amtsblatt des Sönigl. Bezirksgerichts mtt> des Raths der Stadt Leipzig. W 248. Freitag den 5. September. 1862. Bekanntmachung, die Anmeldung neuer Schüler in die vereinigte Ruths- und Wendler'sche Freifchule, so wie in die Schule deS Arbeitshauses für Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltern, Vflegeältern und Varmünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflege befohlenen in die vereinigte Ruths- und Wendler'sche Freifchule oder in die Schule deS Arbeitshauses für Freiwillige bei uns anzusuchen gesonnen stird. haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätestens den BV. September d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzubringcn und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter deS anzumeldenden Kindes, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken mit Erfolg eingeimpst worden, gleichzeitig mitzubringen. Roch wird aber bemerkt, daß nur die Kinder ausgenommen werden, welche nächste Ostern das achte Lebensjahr nicht überschritten haben, und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Rach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Maße erfolgen. Leipzig den 2l. Juli 1862. Der Rckth -er Sta-t Leipzig. - Berger. Schleißner. Bekanntmachung. Da nach Vorschrift von 8. 73 8vb 0 der allgemeinen Städte - Ordnung von der Wahl, welche zur Ergänzung drS mit dem 2. Januar 1863 ausscheidenden DritttheileS der Stadtverordneten und Ersatzmänner zu veranstalten ist, alle diejenigen Bürger auszuschließen sein werden, die sich mit Berichtigung von Landes- und Gemeinde-Abgaben länger als zwei Jahre im Rückstände befinden, so ergeht unter Hinweisung auf diese gesetzliche Bestimmung an alle Nbgabenrestanten, welche von letzterer betroffen werden, hiermit noch besondere Aufsordemng, ihre Rückstände ungesäumt abzuführen. Leipzig, den 26. August 1862. Der Rath -er Sta-t Leipzig. ^rchl Berger. Schleißner. Bekanntmachung. Wegen Reparatur einiger Brücken im Connewitzer Holze wird die sogenannte Linie, vom Großzschocherschen Wege bis zur Zwenkauer Chaussee, bis auf Weiteres für Fuhrwerk gesperrt. Leipzig, den 4. September I8V2. DeS RathS Oekonomie-Deputation. Bekanntmachung. Der Abputz deS Communhauses kleine Fleischergaffe Nr. 25 soll auf dem Wege der Submission vergeben werden. Die jenigen, welche zur Ausführung dieser Arbeit geneigt sind, werden ausgefordert, die Anschläge und Bedingungen auf dem RathS-Bauamte einzusehen und ihre Forderungen bis zum 8. September d. I. daselbst versiegelt abzugeben. Leipzig den 2. September 1862. Des RathS Bau-Deputation. — Bekanntmachung. Vom 6. dieses Monats an befindet sich die Packet - Ausgabe - Expedition im Seitengebäude deS PosthauseS im Hofe parterre. Leipzig, 4. September 1862. Königliches Dber-Post-Amt. Röntsch. Chemnitz - Meiner Cisendahnactien. . Um L. September wäre» e- zehn Jahre, daß die Lhemnitz- Riesaer Eise»bah», welche schon am 31. Decemb« 1850 aus deu Staat übernommen war, eröffnet wurde, und e- geht dieseib« nun mehr vollständig i» da- Eigenthum de- Staates üoer, indem die Actionaire binnen sechs Monaten den Betrag ihrer Actien auSae- zahlt erhalten werden. Zur Ermittelung desselben möge von allen Denjenigen, welche ein direkte- Interesse daran haben, folgende Anleitung benützt werden, die wir den glaubwürdigen Mittheilungen eines Dresdner und eines Chemnitzer Blatte- entnehmen. DaS in Berechnung zu stellende Brutto - Einkommen der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn besteht in denjenigen Einnahmen, welche nach Ausweis der Rechnungsbücher und der darüber zu veröffentlichende» MouatSabschlüffe durch die Personen- und Güter beförderung einschließlich der Satt- uvd Ppstftacht, ingleicheu durch Pachtverträge und Miethzinsen bei der Bahn gewonnen werden. Von diesem Gesammteinkommeu ist eine als fixirt betrachtete jähr liche Summe von 276,600 Thlr. abzuziehen, nämlich 141,600 Thlr. als BetriebSaufwand nach 8,Meilen Bahnlänge, zu je 16,000 Thlr. die Meile, und 135,000 Thlr. als Zinsen zu 4»/» vom Hundert, wegen der zur Vollendung der Bahn außer dem ursprünglichen Anlagekapital noch erforderlichen 3 Millionen Thlr. Nun werden das Gesammteinkommeu innerhalb jener zehn BetriebSjahre auf der einen, und der gesauunte Betriebs- und Zinseuauswand inner halb desselben Zeitraum- auf der andern Seite einander geaen- übergestellt; wa- nach Abzug deS letzter« vom erster» übria oleibt, ergievt den Reinertrag, weuber durch Theilung mit der Zahl 10 zunächst daS Gemeinjahr darflellt und durch weitere Theilung mit der Zahl der ursprünglichen 40,000 Stammaktien die für jede Aktie ausfallende Durchschnitts-Dividende eraiebt. Nimmt mau dann deu 25fachen Bettag der letzter«, so erhält man den Werth der zu leistenden CapitalSentschädiguug. Die Gesammt-Bruttoeinnahme in den zehn Bettrebsjahren
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