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Dresdner Nachrichten : 27.03.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-03-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185803274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580327
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580327
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-03
- Tag1858-03-27
- Monat1858-03
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 27.03.1858
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Unterhaltung und Geschäftsverkehr. M 86. Sonnabend den 27. Mrz I8.°,8. Erscheint lägl. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeile zu b Pf. werden bi« Abend- 7 Uhr (Sonntag- von II—2 Uh«) angenommen. 1. Avon, nement ä Vierteljahr I Tblr., <60 Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. Abonnement ä Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in'- Hau-. Für auswärts durch die Post s Vierteljahr 19 Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Jobannes-Allee <i u. WaisenbauSstrahe 8 pt. Die werden auch im nächsten Quar tale zu dem bisherigen billigen Preise von 13 Ngr. pro Vierteljahr unver ändert forterscheinen. Bestellungen werden angenommen in der LxpviNtioi» G. Local- und Provimial-Nachrichteu. Dresden, den 27 März. — Sc. K. H. der Kronprinz wohnte im Laufe des 24. März Vormittags den Prüfungen der Unteroffiziere der Leipziger Garnison und eine:-n Fleurelfechten derselben in der Easerne bei und nahm dann das Diner im Ver ein mit dem gesammten Ossiziercorps in der „Stadt Ham burg- ein. Nachdem der Prinz von 6—9 Uhr der Prü fung des Conservatoriums der Musik im Gewandhaus saale beigewohnt, verweilte derselbe während des Abends einige Stunden in der Familie des Garnisonscommandan- ten, Generalmajors v. Hake. Am 15. März früh 7 Uhr verließ Se. K. H. mit dem auf der Magdeburger Bahn abgehenden Zuge Leipzig, um seiner von Düsseldorf zurück- kehrenden erlauchten Gemahlin entgegenzureiscn. — Das hiesige Stadtverordnetcn-Collegium hat in seiner letzten Sitzung über die Sccularisation und Bebau ung des Johanniskirchhofs Beschluß gefaßt. Nachdem die früher erhobenen Bedenken wegen Sicherstellung derStadt- gcmeinde gegen etwaige aus dem Abbruch der Johannis kirche abzuleitende Ansprüche ihre Erledigung gefunden, ha ben die Stadtverordneten in ihrer Eigenschaft als Ge- mcindevertrcter gegen den auch von dem K Cultusmini- sterium als wünschenswert!) bezeichnten Abbruch der Jo hanniskirche etwas zu erinnern nicht vermocht; sie haben sich jedoch in ihrer Eigenschaft als antheilige Vertreter der hiesigen evangel.-luther Kirchengemcinde für verpflichtet er achtet, die Einwilligung zur Abtragung jener Kirche nur unter der Bedingung auszusprechen, daß das durch dir be absichtigte Verwerthung des Johanniskirchhofs zu Bau stellen voraussichtlich zu gewinnende Kapital nebst den daraus zu erzielenden Zinsen für das Aerar der Johannis kirche seinem ganzen Betrage nach zu dem Zwecke asservirt und nutzbar angelegt werde, um die aus einer künftig sich nöthig machenden Herstellung einer neuen Kirche erwach sende Parochiallast soweit irgend möglich zu decken. — Gestern früh 10 Uhr erfolgte bei hiesigem Bezirks gericht zuvörderst das Erkenntniß über einen Einspruch des schon vielfach mit Gefängniß und Arbeitshaus bestraften Armenhausbewohners Bär in Niederpesterwitz, eines von den Subjekten, die auf den Communen und Armenhäusern wie ein drückender Alp lasten und ihnen nur durch zeit weilige unfreiwillige Entfernung in eine Strafanstalt eine willkommene Erleichterung gewähren. Es war eine Lum perei, um die es sich handelte, der Mensch hatte einem Stellmacher ein auf 8 Ngr. gewürdertes Stück Holz ge stohlen und einem Bäcker ein Vierpfundbrod zu entwenden versucht; er war aber doch dieser anscheinenden Kleinigkeit halber nach den Bestimmungen des Hauptfeindes aller Spitzbuben und Schwindler, des Art. 300, vom Gerichts amt Döhlen zu 1 Jahr Arbeitshaus verurtheilt worden. Dem Anträge der Staatsanwaltschaft gemäß ließ das Ge richt die ausgesprochene Strafe gelten, da der Einspruch jeder rechtlichen Begründung entbehrte. Derartige Leute benutzen freilich alle ihnen zustehenden Rechtsmittel um so leichtsinniger, weil ihnen einmal nichts abzunehmen ist. — AuS dem zweiten Einspruch ergab sich, daß die verchrl. John aus Mühlsdorf wegen Holzdiebstahls vom Gerichts amt Schönfeld zu 2 Tagen Gefängniß verurtheilt worden war. Die in dem Rufe größter Unbescholtenheit stehende Frau hatte aber das Vergehen beharrlich abgeleugnet, und da sich ergab, daß die Voreröiterungen mangelhaft gewe sen, so sprach das Gericht deren Fortstellung und Verta gung des Erkenntnisses aus. — Laut des dritten Ein spruchs hatte der Dienstknecht Busch allhier am 30. Juli v. I. den Iljährigen Knaben Springer auf ein Pferd ge hoben und dasselbe nachher so gehauen, daß es gebockt und den lautschreienden Reiter abgeworfen hatte. Dieser hatte sich Löcher in den Kopf gefallen und sonst verletzt, auch einen Arzt annehmen und 4 Wochen lang das Bett hüten
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