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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 03.09.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-09-03
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190509031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19050903
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19050903
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1905
- Monat1905-09
- Tag1905-09-03
- Monat1905-09
- Jahr1905
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 03.09.1905
- Autor
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MMssMMLzM kssr Früher Wochen- und Nachrichtsblatt r^z Tageblatt sSl HMrf. Witz, ?mÄns, LM»s, A.KBm, ßmrilhsirt, RmtM, ZiMrstl. MmÄns, MlsnA.M«s, A. Richtli, AWtM, A«m, Wamffni, LiWiMtl mi MW Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein - Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk — - " — SS. J«h»g«»g. — — Nr. 204 Sonntag, den 3. September ' 1905. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) nachmittags für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pfg., durch die Post bezogen 1 Mk. 50 Pfg. Niselne Nummern 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Erpedition in Lichtenstein, Zwickauerstraße 397, alle Kaiserlichen Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. Unserate werden die fünfgespaltene Gruntyeile mit 10, für auswärtige Inserenten mit 15 Pfennigen berechnet. Im amtlichen Teil kostet die zweispaltige Zelle 30 Pfennige. — Jnseraten-Annahm« täglich bis spätestens vormittags 10 Uhr. Neber das Vermögen des Klempnermeisters Bernhard Emil Kroh« in Mülsen St. Michel« wird heute am 1 September 1905, nachmittags '/zO Ahr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Stirl in Lichtenstein wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. Oktober 1005 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubiger ausschusses und eintretenden Falles über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf Freitag, den 22. September 1905, vorm. V2II llhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Freitag, den 1v. November 1005, vorm. ^11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auf« erlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs verwalter bis zum 20. Oktober 1005 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Lichtenstein. Stadtspartaffe Lichtenstein. Einlegerguthaben 0 Millionen Mark, Reservefonds 440000 Mark, Geschäftszeit 8—12 und 2—8 Uhr täglich. Einlegerziusfutz O1I VI O >2 Io* Einlagen in den erste« drei Tage« ei«eS Kale«dermo«atS werde« noch für den vollen Monat verzinst. Auf Wunsch erfolgen in der Niegel Rückzahlungen von Einlagen ohne Kündigung «ad ohne ZiuSverlust i« beliebiger Höhe. Nationalgefühl. -0.- Von jeher hat der Deutsche sich durch einen erheblichen Mangel au Nationalgefühl ausge zeichnet. Er schwärmt für alles, was vom Ausland kommt, trägt französische Moden, kleidet sich nach englischem Schnitt und kauft Waren mit aus ländischer Aufschrift, die in Deutschland verfertigt sind. Er ist eingefleischter Kosmopolit, von unbe grenzter Hochachtung gegen alles Fremde, und be müht sich im Ausland sobald als möglich seine Nationalität abzustreifen und sich seiner Umgebung anzupassen. Es mag das seinen Grund in der deutschen Kleinstaaterei haben, die den Deutschen zum Bedienten der ganzen Welt machte und ihn alles Selbstgefühls beraubte, aber die fünfunddreißig Jahre deutscher Einheit hätten doch dazu führen sollen, uns mehr Nationalgefühl zu geben. Wir feiern alle Jahre das Sedanfest als nationalen Festtag; wenn es aber gilt, Nationalgefühl zu be weisen und für die Rechte und Bedürfnisse unsres Volkes Verständnis zu zeigen, da versagt das deutsche Selbstbewußtsein fast regelmäßig, und die Bedientenseele kommt wieder zum Vorschein. Es hat alle national Fühlenden seiner Zeit höchst unangenehm berührt, daß die Einladung zur Eröffnung des Deutschen Hauses auf der Weltaus stellung in St. Louis in englischer Sprache ab gefaßt war, während alle andern Völker bei gleiche^ Gelegenheit sich ihrer Muttersprache bedient hatten. Es verdient bemerkt zu werden, daß auch bei dem neuerdings in Swinemünde zu Ehren der eng lischen Offiziere gegebenen Diner eine ähnliche Ver- leugnungderNationalität stattgefunden hat, indem der Stadtoerordnetenvorsteher Schiemann die Gäste auf deutschem Boden in englischer Sprache be grüßte. Wollte er damit den englischen.Gästen eine Höf lichkeit erweisen, so hätte aber die Höflichkeit erfordert, daß der Admiral Wilson nun seinerseits den Toast in deutscher Sprache erwiderte. Fiel ihm ab^r gar nicht ein, sondern er bediente sich einfach der englischen Sprache und nahm die Höflichkeit des deutschen Gastgebers als eine ihm gebührende Huldigung entgegen. So lange die Deutschen sich als die Speichellecker des Auslands erweisen, kann mans dem Auslande nicht verdenken, wenn es uns mit Verachtung behandelt. Es wird keinem Franzosen und Engländer ein fallen, seinen Kindern ausländische Namen zu geben, wie es in Deutschland so viel Sitte oder vielmehr Unsitte ist, wo es von Willys, Jennys, Marys und Jonys wimmelt. Es wird keinem Franzosen oder Engländer einsallen, wenn er im Ausland ge- wesen ist, daheim die ausländischen Sitten und Ge bräuche nachzuaffcn, wie es die Deutschen immer noch zu tun pflegen, ohne daß man ihnen dafür verächt lich den Rücken kehrt. Es wird keinem Franzose»: oder Engländer einfallrn, Waren deshalb teurer zu bezahlen und höher zu schätzen, weil sie aus dem Ausland stammen. Bei uns aber gilt nur, was weit her ist. Aber wie soll das Nationalgesühl in unserem Volke erstarken, wenn es von gewisser Seite systemathisch untergraben und ausgerottet wird? In dieser Beziehung können wir von den Franzosen oder Engländern, die nie ihre Nationalität verleugnen oder etwas unternehmen werden, was zur Schande oder zum Schaden ihres Vaterlandes gereicht, aber noch mehr von den I a p a n e r n lernen, deren Nationalgefühl sich im letzten Kriege glänzend bewährt hat. „Unser Vaterland verlangt", schreibt ein Japaner, „daß jeder seiner jungen Söhne etwas Rechtes zu dem Ruhme dieses Landes vollbringe". In diesem Sinne sind Tausende von Japanern heldenmütig in den Tod gegangen. Derselbe schreibt auf einer Reise im Ausland, was alle Deutschen in der Femde beherzigen möchten: „Wir sind im Ausland nicht nur Einzelwesen. Wir sind Vertreter unsres Volkes und unsrer Rasse. Was wir sagen und tun, wird nicht nur uns selbst, sondern unserm Volk und unsrer Rasse zugrschrieben. Wenn wir in einem fremden Lande sind, beurteilt die Welt unser Volk nach uns selbst. Nichts befestigt aber den Charakter eines Menschen so sehr, wie das Gefühl der Verantwortlichkeit. Wenn ich weiß, daß ich durch mein Betragen meinem Vaterlande Ehre oder Schande mache, so gebe ich aller Leichtfertigkeit den Abschied. Wer das nicht tut, ist meiner An, sicht nach seines Volkes unwürdig". Wir können nur wünschen, daß jeder Deutsche im Aus- oder im Inlands solches Nationalgefühl entwickeln möchte. Politische Rundschau. Deutschland. *DieFleischteuerung nimmt fast überall noch zu, in manchen Gegenden auch der tatsächliche Jleischmangel. Daß diese beiden Größen aber nicht immer in dem richtigen Verhältnis zueinander stehen, lehrt folgende Zuschrift der „Germania" aus München: „Das Gespenst der Fleischnot schrumpft immer mehr zusammen. Auch der heutige Vieh- markt wurde stärker befahren als der Bedarf er forderte. Trotzdem blieben die Händler auf den hohen Preisen für Schlachtvieh, sodaß die Metzger nur das notwendigste kauften. Es blieben daher 145 Stück bayerische und 72 Stück österreichischer Herkunft unverkauft. Während nun Schlachtvieh in immer größerer Zahl auf dem Markt kommt, daber von einer Fleischnot überhaupt keine Rede sein kann, wollen Lie Stadtmetzger vom 1. Sep tember ab die Fleischpreise weiter erhöhen. Wir haben also das Kuriosum zu verzeichnen, daß eine weitere Preiserhöhung in dem Augenblick eintritt, in dem die Zufuhr eine höhere bezw. wieder eine normale wird. Der Bauer bekommt nun wieder für sein Vieh weniger, und das Publikum muß das Fleisch teurer bezahlen. So will's der wucherische Zwischenhandel." * Neuer Transport nach Südwest afrika. Mit den Woermann-Dampfern „Eduard Woermann" und „Alexandra Woermann" ging am Donnerstag einTruppen-und Pserdetrans» port, bestehend aus 70 Offizieren, Sanitätsoffizieren und Beamten, 750 Mann und 900 Pferden nach Deutsch-Südwestafrika. * Gegen Soldatenmißhandlungen und vorschriftswidrige Behandlung Untergebener durch Vorgesetzte hat der preußische Kriegsmini st er von Einem aufs neue folgenden Befehl an sämtliche Re gimentskommandeure erlassen: Infolge der zahlreichen Fälle von Soldatenmißhandlungen und vorschriftswidriger Behandlung Untergebener durch Vorgesetzte, die in letzter Zeit in unliebsamer Weise die Oeffentlichkeit beschäftigten, bringe ich den Herren Regimentskommandeuren meine Verfügung vom 1. Januar d. I. nachdrücklichst in Erinnerung. Im besonderen ist den Mannschaften der einzelnen Truppenverbände die strenge Weisung zu er teilen, jede Mißhandlung von feiten eines Vorgesetzten auf dem vorgeschriebenen Wege sofort zur Anzeige zu bringen, denn nur mit Hilfe der Mannschaften kann diesen Mißständen gesteuert werden. * Der ärztliche Ehrengerichtshof Sachsens hat soeben ein Urteil von prinzipieller Bedeutung gefällt, das auf sozialdemokratischer Seite lebhaftem Widerspruch begegnen dürfte. Der ärztliche Ehrenrat zu Dresden hatte am 17. Februar mittels Urteil erkannt: „Die Annahme der von der Ortskrankenkasse Dresden angebotenen Pension entspricht den Vorschriften der Standes- ordnung." Gegen das Urteil erkannte nun auch auf die von dem Vorstande des ärztlichen Bezirksver eins Dresden-Stadt erhobene Berufung hin der ärztliche Ehrengerichtshof unter Vorsitz des Geh. Regierungsrats Dr. Rumpelt als oberste In stanz zu Recht: „Das angefochtene Urteil wird in seinem Punkte aufgehoben und statt dessen er kannt, daß die Annahme der festangestellten Kassen ärzten von der Dresdner Ortskrankenkasse angeborenen Pensionsberechtigung unter den gegenwärtigen Ver hältnissen mit dem Ansehen des ärztlichen Standes
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