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Nachrichten für Naunhof und Umgegend : 15.07.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-07-15
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787861864-192307156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787861864-19230715
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787861864-19230715
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNachrichten für Naunhof und Umgegend
- Jahr1923
- Monat1923-07
- Tag1923-07-15
- Monat1923-07
- Jahr1923
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und Umgegend (Albrechtshain, Ammelshain, Beucha, Borsdorf, Gilda, Grdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Ltndhardt, Pomtzen, Staudtnitz, Threna usw.) Dieses Blatt ist amtliches Organ des Stadtgemeinderates zu Naunhof; es enthält die Bekanntmachungen des Bezirksoerbandes der Amtshauptmannschaft Grimma und des Finanzamtes zu Grimma. «rkLeiut wScheuttich mal. Dienstag. Donnerstag, Sonnabend, nachm. 4 Uhr «ür den fvigenden Tag. VczugspreiL: Kalbmonatl. Md. 4000.— ohne Austr.. Post etnscht. de^Pojtaeb. monail. jrcikl. Mk 8000.- Im Foüe hvhersr Gewalt. Krieg, Streik oder ionnioer Störungen des Bet,--ves. hoi der Bezieher Keinen Anspruch aut Lieierung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. Fernruf: Am! Naunhof Nr. 8 «uzelqeup reifer Die6gespült.Petitzeile500 -Mk.,aurwiirts600.—MK Am«Teil. Ml». 1000. -.Reklamezeile MK.1000.-. Betlagegeb.nach Vereinbarung. Schwierig.: Satz 500/g Ausschlag. Annahme der Anzeig, bis 10 Uhr vormitt. des «rschetnungstages, r grStzere noch früher. - Alle Anzeigen-DermMlungen nehmen Auftrage entgegen. - r Bestellungen werben von den Austrägern oder in der Geschäftsstelle angenommen. ; Druck und Verlag: »««, » »«le, Naunhof bet Leipzig, Markt 2. Nummer 83 Sonntag, den 15. Juli 1923 34. Jahrgang Amtliches. Bekanntmachung. Gegen den Fleischermeisker Otto Wilhelm Nebel in Naunhof, Markt 8, ist wegen Kinterztchung von Umsatzsteuer sür dos Jahr 1922 in der Unterwerfungsverhandlunfl vor dem unterzeichneten Finanzamt vom 6. 7. 1923 eine Geldstrafe von 488370 Mork (in Buchstaben: Vierhundert^chtundochtziglausend dreihundertundsiebzig Maik) festgesetzt und die Bekanntmachung der Bestrafung angeordnet worden. Finanzamt Grimma, den 7. Juli 1923. Für die Gemeinden Naunhof, Albrechtsdain, Ammelshain, Belgershain, Eicha, Erümannshain, Fuchshain. Großsteinberg, Klein pösna, Klinga, Köhra, Lindhordt. Pomtzen Rohrbach. Seisertshain, Stoudnitz und Threna ist eine Preisprüfungsstelle errichtet worden. Die Geschäftsstelle befindet sich im Rathaus zu Naunhof. Mitglieder der Preisprüfungsstelle sind: Bürgermeister Willer, Naunhof, Vorsitzender, Steinbrucks- orbeiler Alberts, Licha, Gutsbesitzer Enuhtth, Grotzsteinberg. Wasser- welksdetliebsarbeiter Gräbner. Naunhof, Privatmann Günther, Erd- wonnshain, Fleischermeister Moritz Kaufmann. Naunhot, Bäckermeister Friedrich Taubert, Klinga, Kaufmann Kurt Wendler, Naunhof, Spar- kassenduchhalter Wiedemann, Naunhof. Dem Kontrollousschutz gehören an: Kutscher Albert Neumeister, Naunhof, Obmann, Tischler Willy Brödel, Seisertshain, Steinarbeiter Georg Bedal, Albrechtsdain, Buchdrucker Alfred Freitag, Belgershain, Kraftwarentührer ArthurKtnd, Stoudnitz, Eisendahnardeiter Rudolf Lutber, Grotzsteinberg, Wasser- werksheizer Gustav Seidel, Naunhof, Schlosser Arthur Zeibig, Threna. Es wird ersucht, die PreisprüfungssteUe und den Kontroll- ausschutz in ihren Arbeiten unterstützen zu wallen. Deshalb ist namentlich nötig, jede Ueberichreitung der Preise aller Waren und G-genslände des täglichen Bedarfs mtizuteilen. Diese Nachricht kann an die Geschäftsstelle der PreisprüfungssteUe oder an den Kontroll- ausschutz erfolgen. Naunhof, am 13. Juli 1923. Die Preisprüsungsstelle. Das nachstehende Ortsgesetz wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Naunhot, am 11. Juli 1923. Der Bürgermeister. Ortsgesetz über die Erhebung Von Gebühren für die Tchleu- senbenutzung in der Stadt Naunhof vom 27. März LSSL. 8 i. Der Aufwand, der der Stadtgemeinde durch den Betrieb, die Reinigung und bauliche Unterhaltung der Schleusen und Kläranlagen erwächst, wird alljährlich aus die nach Z 2 in Frage kommenden Zahlungspflichtigen umgelegt und nach folgenden näheren Vorschriften in Gestalt einer Gebühr eingehoben. 8 2. (1) Jeder Eigentümer eines Grundstücks, das unmittelbar oder mittelbar an eine städtische Schleuse angeschlossen ist, Hot sür deren Benutzung eine Gebühr zu entrichten. (2) Die Zohlungspflicht erstreckt sich auch auf Grundstücke, bet denen eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers zum An- schlutz besteh«, und zwar auch dann, wenn der Eigentümer der schriftlichen Aufforderung innerhalb einer gestellten, angemessenen Frist den Anschtuh herzustellen, nicht nachgekommen ist. (3) Bei Gebäuden, die aus Grund eines Erbbaurechtes oder ohne eine solche Berechtigung auf einem fremden Grundstück errichtet worden sind, gilt der Erbbauberechtigte oder der Besitzer der Gebäude als Eigentümer im Sinne des Absatz 1. (4) Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr beginnt mit Ablauf des Monats, in dem der Anschlutz tatsächlich hergestellt worden 'ü (Absatz l) oder die Verpflichtung zum Anschlutz (Absatz 2) ent standen »st. Die Zahlungkpslicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschlutz wegsällt oder die Verpflichtung zum Anschlutz aushört. 8 3. (1) Die Gebühr wird noch Beilragseinheiten bemessen: je 1000 Mk. Wert gelten als eine Bettrogseinheit. Spttzenbeträge von 500 Mk. und darüber werden aus 1000 Mk. noch oben abgerundet, Spitzenbeträge unter 500 Mk. bleiben unberücksichtigt. (2) Bei bebauten Grundstücken und bei Gebäuden, die auf Grund eines Erbbaurechtes oder ohne eine solche Berechtigung aus einem sremden Grundstück errichtet worden sind, gilt als Wert im Sinne von Absatz 1 die Summe, mit der die Gebäude zur Landes brandoersicherungsanstall versichert find. Der Wert von Baulichkeiten, die nach 8 68 des Gesetzes über Landesdrondvcrsicherungsanstalt vom 1. Juli I9l0 von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind, ist vom Stadtgemeinderat durch Schätzung zu ermitteln. (3- Bet unbebauten angeschlossenen Grundstücken ist der der Ermittelung der Beilragseinheiten zu Grunde zu legende Wert vom Sladtgemeinderot im Wege der Schätzung zu ermitteln. Der Ad- gadeberechnung dürfen hierbei höchstens 50 vom Kundert des Zeit wertes des unbebauten Grundstücks zu Grunde gelegt werden 8 4. Die Gebühren sind in vierteljährlichen Teilbeträgen zusammen mit der Grundsteuer zu entrichten und zwar am 15. Januar, 15 April, 15. Juli und 15. Oktober. 8 5. (1) Die Schleusengebühr ist eine aus dem Grundstück oder Gebäude ruhende öffentliche Abgabe. (2) Gebührenpflichtig ist. wer zur Jett der Fälligkeit der Ge- Kühr Eigentümer des Grundstücks ober des Gebäudes ist (ß 2). > Mitetgemümer hasten als «esamischuldner. Nachfolger im Eigen- tume, mit Ausnahme der Erwerber in der Zwangsversteigerung, hatten für Gedührenrllckstände ihrer Doigänger mit diesen als Gesamtschuldner. (3) Der Nutznieher oder Ntehdraucher haftet für die Gebühr neben dem Eigentümer als Gesamtschuldner. 8 6. (1) Die Gebühr kann bei Grundstücken, die zum dauernden Aufenthalt nicht bestimmt sind und in denen die Schleuseneinrichtung nur zur Ableitung von Togewässern oder zur Ableitung von Brauch- wässern nur vorübergehend und nur in aering--m Motze benutzt wird (Kirchen, Museen, Speicher usw.), vom Sladtgemeinderot auf Antrag bis out einen den tatsächlich entstehenden Kosten entsprechenden Satz ermätzigt werden. (2) B-i Anlagen: die die Schleusen durch Etntührung gewerb licher Abwässer In erhöhtem Matze belasten (Brauereien, Färbereien, Fabriken, Wäschereien. Badeanstalten und dergleichen), kann die Gebühr auf einen den entstehenden Kosten entsprechenden Satz 'erhöht werden. 8 7- Erhöht oder vermindert sich der der Ermittelung der Einheiten zugrunde geleoie Mert durch An-, Auf- und Umbauten oder durch Gebändeobbrüche, Zergliederungen usw. um mehr als ' io erfolgt eine Neuveronlogunq mit Wirkung von dem auf die Veränderung folgenden Monat ob. 8 8. (1) Die Köhe der aus eine Beitragseinheit entfallenden Gebühr ist sür jedes Rechnungsjahr vom Stadtaemeindervt festzuiehen und öffentlich bekannt zu machen. Die Gebühr ist so zu bemessen, datz ihr Gesamtbetrag den Gesamtaufwand der Stadt für Betrieb, Rei. nigung und bauliche Unterhaltung der Schleusen und Kläranlage einschlietzlich der Ausgaben sür Verzinsung und Tilgung des durch Schleusenbaubeiträge nicht gedeckten Anlagekapitals deckt. Dis Kosten werden im ganzen Stadtgebiete zusammengerechnet und die Gebühren im ganzen Stadtgebiet noch gleichen Sähen erhoben, auch wenn einzelne Stadtteile getrennte Schleusennetze mit getrennten Abwasser- Hebanlagen oder Kläranlagen haben. Ueberschüfse oder Fehlbeträge sind bei Bemessung der Gebühr für das nächste Jahr in Rechnung zu stellen. (2) Der Stabtgemeinderat kann die Gebühr auch im Laufe eines Rechnungsjahres erhöhen. Die Erhöhung ist öffentlich bekannt zu machen und wirkt von dem auf die Veröffentlichung folgenden Quartalsersten ab. 8 S. Die Beitreibung der Gebühren geschieht noch dem sür dte Ein ziehung rückständiger Steuern vorgeschriebenen Verfahren. 8 10. Einsprüche gegen die Veranlagung sind zur Vermeidung der Ausschließung binnnen einem Monat, von der Zustellung des Deron- laaungsbescheides an gerechnet, beim Stadtg-meinderat schriftlich an- ! zubringen und zu begründen. Durch die Einlegung von Rechtsmitteln ! wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr nickt aufgeschoben. < 8 11. j Die Eigentümer und Verwalter der abgabepflichtigen Grund- j stücke hoben auf Verlangen des Stadtgemeinderates jede sür die i Gebührenbemessung erforderliche Auskunft zu erteilen. Zuwider- ! handelnde können mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Mark belegt werden. 8 12. Die auf die Anlage, den Bou und den Betrieb der Kausent- wässerungen sich beziehenden Bestimmungen der Ortsbauordnung und des Ortsgesetzes vom 26. August 1914 werden durch das vorliegende Ortsgesetz nicht berührt. 8 13. Die Aussührungsbestimmungen trifft der Stadtgemeinderat. 8 14. Dieses Ortsgesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1923 ob in Kraft. Naunhof, am 27. März 1923. Der Skadlgemelnderal. Stempel. Willer. Bau 59 Nhf. Grimmo, 3. Juli 1923. Dos Ministerium des Innern hat das zurückfolgende Orts- i gejetz genehmig». Die Amtshauptmannschaft. I. A. (gez.) Dr. Liebig. ! Kleine Zeitung für eilige Leser. * Ministerpräsident Baldwin hielt im englischen Unterhaus eine Rede über die Reparationsfrage. Sie wird in Berlin günstig, in Paris mit Mißfallen ausgenommen. * Am Freitag vormittag wurde die Stadt Barmen von einem großen französischen Truppenausgebot vorübergehend besetzt. * In der Nacht vorn 15. zum 16. Juli wird die Grenzsperre wieder aufgehoben. Die bereits vor dein 2. Juli ausgestellten Bisa behalten ihre Gültigkeit. * Das Reichswirtschastsministerium kündigt die Einführung eines Höchstpreises sür Zeitungsdruckpapier an. * In Lausanne sind neue Differenzen ausgebrochen, die zu einem Abbruch der Verhandlungen geführt haben. Der Stein im Rollen. „Die wirtschaftliche Rettungsakttost Deutschlands ist wesentlich für unsere Interessen. Wir fürchten bereits, wir haben zu lange gewartet." j In diesen Worten des „Manchester Guardian" liegt j vielleicht der Kern der englischen Politik eingehüllt, die i Baldwin selbst am Donnerstag in seiner Erklärung er läuterte und festlegte. So festlegte, daß man nicht weiß, wie überhaupt eine Einigung zwischen England und Frank- reich über die bevorstehende Antwortnote an Dentschland erzielt werden kann. Frankreich hatte im , Verein mit Belgien erklärt, daß die deutsche Note vom : 7. Juni unanncbmber sei. hatte oft und gern, und feierlich pro klamiert, man iverve mit Deutschland überhaupt nicht ver bandeln, solange es nicht den passiven Widerstand -ufgebe und seine „Kapitulation" kundaebe. Ausdrücklich hatte diese „Voraussetzungen für jedes Verhandeln" Poin- carö selbst in den allerletzten Tagen nochmals sestgestellt; man wolle mit allen Mitteln Deutschland zur Zahlung zwingen, wolle solange im Ruhrgebiet bleiben, bis die letzte Goldmark der deutschen Reparationsschulden ge zahlt sei. Nun Baldwin im Unterhaus: Die Besetzung des Ruhrgebiets ist nicht geeignet, den Höchstbetrag der Reparationen für die Alliierten einzubringen. Also wieder eine amtliche Mißbilligung der Methode Poincarös durch die englische Regierung. Was ja wiederholt ge schehen ist, ohne allerdings den geringsten Eindruck in Paris zu machen. Aber die englische Kritik geht diesmal weit hinaus über das bisher Gesagte: die Alliierten erhalten weniger an Reparationen, als vor der Besetzung, und was sie erhalten, geschieht um den Preis der zunehmenden, vielleicht sehr bald auch vollständigen Zerrüttung des deur- schen Wirtschaftssystems. Baldwin spricht also nicht nur namens Englands, son dern namens der Alliierten und stellt deren Inter essen den französischen Methoden gegenüber. Dieser Gegen satz bleibt trotz all der schönen Worte, die der englische Premierminister der bisherigen englisch - französischen Freundschaft widmete. Er steigert das noch in den Worten, daß infolge dieser französischen Methoden die Wiederher stellung der Welt, ja der ganze Versailler Frieden in Gefahs sei. Und die Leidtragenden dabei seien die Alliierten. Bisher, in den sechs Monaten des französischen Ruhr einbruchs, war das zwar alles zaghaft angedeutet, war „befürchtet" worden. Aber England spielte immer nur den interessiert Zuschauenden, lehnte es ab, irgendwie zu intervenieren, ehe nicht Frankreich sich über die Erfolglosig keit der Ruhrpolitik klar geworden sei. Mit dieser Politik des Abwartens soll es nun jetzt vorbei sein; was England ankündigt, ist die Intervention. Nichts anderes. Und zwar — hier klafft der zweite Gegensatz gegen Frank reich — soll die deutsche Note vom 7. Juni beant wortet, die deutschen Vorschläge „sollen nicht ignoriert werden". In Übereinstimmung mit Italien will England eine solche Antwort entwerfen und diese dann seinen Alli ierten unterbreiten. Frage: Was geschieht, wenn Frank reich eine solche Antwort, seinen zahllosen Erklärungen ent sprechend, grundsätzlich ablehnt? Oder sie inhal t- l i ch nicht billigt? Dann bleibt für England nur der Weg der Sonderverhandlung mit Deutschland. Wir vermögen auch gar nicht zu erkennen, wie Frank reich mit den kurz skizzierten Vorschlägen einverstan den sein soll, die Baldwin als Grundlage der Verhandlung zwischen den Alliierten und Deutschland mitteilte: Punkt für Punkt wird in diesen fünf Vorschlägen den Methoden der französiscl-en Ruhrpolitik widersprochen. England will möglichst schnelle Beendigung des Konflikts; Frankreich aber verlangt die deutsche Kapitulation. England bezeich net die unbegrenzte Besetzung eines Landes im Frieden als eine unerfreuliche, baldmöglichst zu beendende Er scheinung; Frankreich will an der Ruhr bleiben. England will den deutschen Schuldner fähig machen, seine Schulden zu zahlen; Frankreich will ihn ausplündern bis aufs Hemd, ihm sogar die Haut abziehen. England will eine Sachverständigenkommission zur Festsetzung der deutschen Zahlungsfähigkeit; Frankreich lehnt dies schroff ab. Eng land will vereinte Anstrengungen gemacht wissen, diese Ziele zu erreichen; für Frankreich gibt es kein Zusammen arbeiten mit Deutschland auf dem Fuße der Gleichberech- tigung. Und diese Vorschläge sollen der Geist sein, den die englische Antwort an Deutschland enthalten wird; wie soll da Frankreich einer solchen Note zustimmen können. Der Stein aber ist jetzt durch Baldwin ins Rol lengebrachtworden. Poincarö hat auch heute noch nicht den Fragebogen beantwortet, den man ihm englischer seits vorlegte. Das Spiel wird er nicht zum zweitenmal wiederholen dürfen, wenn ihm in der nächsten Woche die englische Antwortnote an Deutschland vorgelegt werden wird. Wir aber warten ab; stellen nochmals ohne Über schwang nur das eine fest: der Stein ist im Rollen. Wohin sein Lauf geht, wissen wir nicht. Zunächst haben die Fran zosen — gleichsam als erste Antwort auf Baldwins Er klärung — Elberfeld und Barmen besetzt. Eine Antwort übrigens auch auf den Satz in der Rede des englischen Ministerpräsidenten, daß die Einwohner der betreffenden Besetzungsgebiete in vielen Fällen schweren Leiden ausge setzt sind. Unsere Leiden mehren sich von Tag zu Tag; höher schwillt fast stündlich die Flut der Qualen. Wird uns Hilfe kommen? Wir wollen es abwarten? aber — wir hoffen. Und diese Hoffnung wird unserem Lande neue Kraft zum Widerstand geben, an denen der Ansturm Poincares, sein letzter gewaltigster Stoß zer schellen soll. Zerschellen muß, damit jenes Wort des „Manchester Guardian": „Wir fürchten, wir haben bereits zulange gewartet" ein Irrtum bleibt und eine Rettungs aktion Deutschlands doch noch möglich ist. * Aus Baldwins Rede. Der Premierminister sagte im Unterhause u. a.: Wir sind ebenso entschlossen wie irgendeiner der Verbündeten, daß Deutschland bis zum vollsten Umfange seiner Fähigkeit Reparationen leisten soll, und wir sind bereit, jede Maßregel »u erareiien. um Deutschland M
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