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Weißeritz-Zeitung : 20.07.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-07-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-187507202
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18750720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18750720
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1875
- Monat1875-07
- Tag1875-07-20
- Monat1875-07
- Jahr1875
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 20.07.1875
- Autor
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Dienstag. Nr. 81. 20. Juli 1875. Weißerih-Aeitung. Amts-Matt für die Kerichts-Aernter und SLadträtye zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Ncdacteur: Cart Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 28 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. ttnMcher Wil. Verordnung des Ministeriums des Innern, den Feuerwehr-Fond betreffend. Den städtischen und den ländlichen Gemeinden ist die Errichtung von gut organisirten Feuerwehren durch den Feuerwehr-Fond, welcher nach dem Regulative vom 19. April 1873 (Gesetz- und Verordnungsblatt desselben Jahres Seite 417 slgde.) ins Leben getreten und dazu mit bestimmt ist, Behufs der Errichtung von Feuerwehren und deren vollständiger Ausrüstung Beihilfen zu bewilligen, wesentlich erleichtert worden. Wiewohl nun die Errichtung des Feuerwehr-FondS nicht blos durch den Abdruck jenes Regulativs im Gesetz- und VerordnungSblalte, sondern auch durch Veröffentlichungen in den Verordnungsblättern der vier Regierungsbezirke zur allge meinen Kenntniß gelangt ist, so hat derselbe doch zur Zeit noch nicht in dem zu erwarten gewesenen Umfange dazu gedient, dem Feuerwehr-Wesen einen lebhaften und gedeihlichen Fortgang zu verschaffen, indem verhältnißmäßig in nur geringer Zahl geeignete Anträge auf deren Beihilfen angebracht worden sind. Es scheint hiernach das rechte Verständniß von der Wichtigkeit wohl organisirter Feuerwehren sich noch nicht genügeud Bahn gebrochen zu haben, oder eS ist wieder in Vergessenheit gekommen, daß der für die Gemeinden mit der Verbesserung ihres Feuerlöschwesens in der Regel verbundene Aufwand in dem Falle theilweise auf den vorerwähnten Fond übernommen werden kann, wenn es sich dabei zugleich um die Bildung oder vollständigere Ausrüstung einer organisirten Feuerwehr handelt. Das Ministerium des Innern, welches im öffentlichen Interesse auf zweckmäßige Ausbildung und allgemeinere Ein führung des für das Feuerlöschwesen so wichtigen Instituts der Feuerwehren entschiedenes Gewicht legt, findet sich in Rücksicht dessen veranlaßt, hierdurch nicht nur auf die entsprechenden Falls aus dem Feuerwehrfond nach Maßgabe des Regulativs vom 19. Aprit 1873 zu erwartenden Unterstützungen anderweit aufmerksam zu machen, sondern auch die betreffenden Ortspolizei- und Gemeindebehörden aufzufordern, sich die Errichtung und tüchtige Ausbildung gehörig organisirter und mit den nöthigen Apparaten versehener Ortsfeuerwehren angelegen sein zu lassen. Die Opfer, welche eine Gemeinde für diesen Zweck bringt, werden von den Vortheilen einer guten feuerpolizeilichen Einrichtung weit überwogen, auch wird in den meisten Fällen und namentlich in größeren Ortschaften die Bildung einer Feuerwehr wenigstens in Bezug auf die Erlangung der zum Feuerlöschdienst erforderlichen Mannschaften nicht mehr von besonderer Schwierigkeit sein, nachdem durch den Feuerwehrfond dafür gesorgt ist, daß allen Denen, welche im Dienste Schaden erleiden/ sowie den Hinterlassenen derselben, fest bestimmte Unterstützungen za Theil werden und auf diese Weise die Be denken, welche dem Eintritte in die Feuerwehr oft entgegenstehen, in der Hauptsache ihre Erledigung finden. Dresden, den 7 Juli 1875 Ministerium des Innern. v. Rostiz-Wallwitz. Bekanntmachung. In der Nacht vom 13. zum 14. dieses Monats sind aus zwei verschiedenen Stuben bezw. aus einem Garten zu Reichstädt die unten verzeichneten Gegenstände spurlos entwendet worden. Der Thal verdächtig sind zwei unbekannte Männer, von denen der eine auffällig lang, der andere kleiner gewesen ist und eine hellblaue Schürze getragen hat. Zur Entdeckung der Diebe und zur Wiedererlangung des gestohlenen Gutes wird solches hierdurch bekannt gemacht. Dippoldiswalde, am 17. Juli 1875. Königliches Gerichtsamt. Klimmer. Verzcichniß der gestohlenen Gegenstände: 1) Eine blaue wollene MannSunterziehjacke mit einem kleinen Loch am linken Aermel; 2) zwei blauleinene Manns« schürzen, eine 6. 2. roth gezeichnet; 3) eine blauleinene Schürze, roth gezeichnet; 4) drei bunte kattunene Kopf- und Taschen tücher, eins mit gelber Kante und gelben Ringeln, ein« mit brauner und eins mit rothweißer Kante; 5) ein buntes Taschen tuch mit brauner Kante; 6) zwei gewöhnliche Taschenmesser; 7) ein langes Messer mit schwarzen Holzschalen; 8) ein blauer Ripsfrauenrock mit weißen Punkten; 9) ein halbes Laib Brod, etwa 4 Pfd. schwer; 10) eine rothschwarzbedruckte Tischdecke; und 11) eine 8—10 Ellen lange Wäschleine.
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