Leipziger Tageblatt UN- Anzeiger. ^ 176. Donnerstag den 24. Juni. I8S2. Bekanntmachung, das Fertige» »o» Täschner-«. Tapezierer-Arbeiten allhier betr. Nachdem von dem Königlichen Ministerium des Innern durch Verordnung vom 2V. Oktober 1849 genehmigt worden ist, daß die hiesigen Tapezierer sich mit der hiesigen Täschner-Innung zu einem Jnnungs-Verbande vereinigen, auch von der Königlichen Kreisdirection hier die hiernach entworfenen Special-Artikel für die vereinigte Täschner- und Tapezierer- Innung bestätigt worden sind, so bringen wir dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß Täschner- und Tapezierer-Arbeiten lediglich von den Mitgliedern der gedachten vereinigten Täschner- und Tapezierer-Innung übernommen und ausgeführt werden dürfen, und gegen diejenigen, welche, ohne Mitglieder dieser Innung zu sein, derartige Arbeiten fertigen, auf Antrag der Jnnungsvorsteher nach Maßgabe der beste henden Gesetze verfahren werden muß. Leipzig, den 21. Juni 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig den 19. Juni 1852. Zum dritten und vierten diesjährigen Exerciren rücken das zweite und vierte Bataillon Freitag den 25. Juni d. I., das erste und dritte Bataillon Montag den 28. Juni d. I. das zweite und vierte Bataillon Mittwoch den 3V. Juni d. I., das erste und dritte Bataillon Freitag den 2. Juli d. I. aus. — Die Mannschaften haben sich hierzu in vorschriftsmäßiger Dienstkleidung ohne vorhergegangenes Dienstsignat auf den be treffenden Sammelplätzen zu der auf den Commandirbillets angegebenen Zeit einzufinden. Im Fall das Exerciren an einem dieser Tage unterbleiben müßte, wird durch die Tambours und Signalisten das Signal „Los!" gegeben werden Der Conrrrrandant der Communalgarde. —— H. W. Neumeister. Bekanntmachun Die Herren Professoren und Docenten an hiesiger Universität werden hierdurch aufgefordert, die Ankündigungen der Vorlesungen, welche sie im nächsten Wintersemester zu halten gesonnen sind, wie sie solche in den Lections-Katalog ausgenommen wissen wollen, binnen 14 Tagen und längsten- den 3. Juli d. I. bei dem Redacteur des Katalogs, Herrn Prof. vr. Schletter (Jnselstraße Nr. 2), einzugeben. Leipzig den 17. Juni 1852. Dev Rector der Universität daselbst. vr. Friedrich Adolph Schilling. — «„ > ,» > > —k > AumJohannisfeste. Der Junihimmel ist aufs Neue Von Dust und Rosenglanz erfüllt Und giebt dem Herzen süße Weihe, Daß es in Freude überschwillt. Im Festesklang ertönen Glocken, Die Stadtbewohner, mild erfreut, Sie lassen sich zum Friedhof locken, Der lieblich prangt im Blumenklekd. Dort rühm sie, die einst Geliebten, Bon der Erinn'rung Weh geweiht; Dort ruhn auch sie, die einst Betrübten, Bon Schmerzen ewig nun befreit. Fürwahr! es ist so schön die Sitte : Wenn prangt Natur im blüh'ndsten Sein, Au treten in der Tobten Mitte Und ihnm Blumen auszustreun. Wer gern denkt derer, die geschieden, Und sich ein Grab wählt zum Altar, Dem beut die Gottheit süßen Frieden Als lichte Himmelsblnme dar. Wie aus dem grünen Zweig die Rose, Die zarte, sich entfaltet schon — So blühend wird aus Grabes Moose' Der Geist als Engel auferstehn. So schmückt die Gräber denn mit Blüthen, Ein Garten sei des Kirchhofs Plan! Was selbst Ihr liebend thut hienieden, Wird einst gewiß auch Euch gethan. Ob auch durch Handel, Geist und Künste Leipzig mit Recht sich rühmen läßt, Bleibt doch zu mildem Ruhms Verdienste Sein liebliches Johannisfest. Gustav Bernhard.