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Dresdner Journal : 14.07.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-07-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191407145
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19140714
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19140714
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1914
- Monat1914-07
- Tag1914-07-14
- Monat1914-07
- Jahr1914
- Titel
- Dresdner Journal : 14.07.1914
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Ttoniglieh Säehfisehev Statttstrnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- nnd Mittelbehörden. eitweife Nebenblätter: Landtagsbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S-Staatsschulden und der K S. Land- und Landeskultnrrentenbank-Verwaltung, Grundsätzlich« ntscheidungen deS K. S. Landesversicherungsamts, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes-Brandversicherungsanstalt, Berlaufsliste von Holzpflanzen auf den K. S. Staatssorstrevteren« Nr. 160. > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hosrat DoengeS in Dresden. < Dienstag 14. Juli 1914. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Groß« Zwingerstrabe 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 21295, Redaktion Nr. 14574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Anlündigungsteile 30 Pf, die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 150 Pf. Preisermäßigg. aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 1t Uhr. Die meiuingischen Stände huldigten gestern ihrem «turn LandeSfürsten. , Der Staatssekretär der Auswärtigen v. Jagow empfing gestern den albanischen Ministerpräsidenten Turthan Pascha. In Peking ist gestern der dortige deutsche Gesandte p, Haxthausen gestorben. Die französische Deputiertenkammer hat gestern da» neue Einkommensteuergesetz und danach das Budget an genommen. Au» Anlaß de» Jahrestages der Schlacht am Boyne- fluffe veranstalteten gestern die Ulsterleute eine neue Kundgebung. * Zwei au» Koritza nach Dnrazzo zurückgekehrte holländische Offiziere behaupten, daß reguläre griechische Truppen mit den Epirote» gemeinsame Sach: machen. * Carranza hat die amerikanische Regierung davon verständigt, daß er sich mit den Abgesandten Hnertas in keine BermittluugSvorschläge einlafsen werde. * Der Herzog von Aosta ist in Neapel von ncnem schwer erkrankt. Amtlicher Teil. Ministerium de» Innern. Se. Majestät der König haben Aüergnädigst geruht, dem Archivar des Stadtverordneten-Kollegiums in Leipzig Nüster bei seinem Übertritte in den Ruhestand das Ritterkreuz 2. Klasse des Albrechtsordeus zu verleihe«. Ministerium de» Kultn» und öffentlichen Unterricht». Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Konrektor am Wettiner Gymnasium in Dresden Studienrat Prof. vr. Karl Wilhelm Müller das Ritter kreuz 1. Klasse vom Albrechtsorden zu verleihen. Krieg-Ministerium. Se. Majestät der König habe» folgende Personal- Veränderungen in der Armee zu verfüge» geruht: Offi ziere, Fähnriche usw. 8. Juli. Wunder, Hauptm. z. D., zuletzt Komp.-Ehef im 10. Jnf.-Regt. Nr. 134, unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension als Bezirks- offiz. beim Landw.-Bez. Anuaberg wiederaugestellt. Se. Majestät der König haben geruht a) zu ver leihen: die Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechts- Ordens den Majoren Ritter und Edler Herr v. Berger, Vorstand der Abt. für Landesaufnahme, Müller, Kom mandeur der Milit.-Neitanstalt, Esche beim Stabe des 12. Inf-Regt. Nr. 177, Wagner, Abt.-Kommandeur im 1. Feldart.-Regt. Nr. 12; das Ritterkreuz 1. Klasse des selben Ordens den Hauptleuten und Kvmp.-Chefs Haubold im 1. Pion.-Bal. Nr. 12, v. Minckwitz im Königl. Preuß. Flieger-Bat. Nr. 1, 3. (Königl. Sächs.) Komp., dem Hauptm. Uhlich beim Stabe des 1. Feldart.-Regts. Nr. 12; das Ritterkreuz 2. Klasse desselben Ordens dem Oberltnt. Müller, dem Ltnt. Bonde — im 11. Jnf.- Regt. Nr. 139; b) die Erlaubnis zur Anlegung nicht sächsischer Ordensauszeichnungen zu erteilen: des Königl. Preußischen Roten Adler-Ordens 4. Klasse dem Major Hempell beim Stabe des 7. Jnf.-Regts. „König Georg" Nr. 106, dem Hauptm. v. Minckwitz, Komp.-Ehef im Königl. Preuß. Flieger-Bat. Nr. 1, 3. (Königl. Sächs.) Komp.; des Königl. Preußischen Kronen-Ordens 4. Klasse dem Ober ltnt. Clemens im 2. Pion.-Bat. Nr. 22, den Ltnts. Schneider der 3. (Königl. Sächs.) Komp, des Königl. Preuß. Fliegrr-Bats. Nr. 1, Sommer im 10. Jnf.-Regt. Nr. 134, Viehweger im 14. Jnf.-Regt. Nr. 179, Hasenohr im 15. Jnf.-Regt. Nr. 181, Nette im 8. Feldart.-Regt. Nr. 78; des Ritterkreuzes des Ordens der Württembergischcn Krone dem Major Schulz, Bats.- Kommandeur im 5. Jnf.-Regt. „Kronprinz" Nr. 104; des Ritterkreuzes 2. Klasse des Großherzogl. Sachsen- Wcimarischen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom Weißen Falken dem Rittm. Frhrn. v. und zu Manns bach, Eskadr.-Chef im Karab.-Regt.; des Ehrenkreuzes 4. Klasse des Fürstl. Schaumburg-Lippischen Haus-Ordens dem Oberltnt. Nette im 1. Feldart.-Regt. Nr. 12; des Persischen Sonnen- und Löwen-Ordens 3. Klasse dem Oberltnt. Frhrn. v. Friesen-Miltitz im 1. (Leib-) Gren.-Regt. Nr. 100; des Großherrl. Türkischen Medji- die-OrdenS 5. Klasse dem Ltnt. der Res. Wagner des 11. Jnf.-Regts. Nr. 139. Verordnung über die Gebühre» der Gemeindebehörden für die Er hebung der Eintommenstener und der Ergänzungsstener und für die Besorgung der übrigen Geschäfte wegen dieser Steuern in den Jahren 1914 und 1915 vom 9. Juli 1914; Nr. 976 Steuerreg. O. Auf Grund von 8 78 Abs. 2 des Einkommensteuer gesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 48 des Ergänzungs steuergesetzes vom 2. Juli 1902 wird für die Jahre 1914 und 1915 folgendes bestimmt: Einkommensteuer. Es wird I. die Gebühr für die Erhebung der Einlommen- stener auf 1,50 und II die Gebühr für die Besorgung der übrigen den Gemeindebehörden nach dem Emkommeu- steuergesetz nnd den dazu gehörigen Aus- führungsbestimmnngen obliegenden Geschäfte ») für die Gemeinden, denen die Anlegung der Kataster übertragen ist, auf ' 0,50 o/o und t>) für die übrigen Gemeinden auf 0,40 "/o der Jsteinnahme mit der Maßgabe festgesetzt, daß 1. den Gemeinden mit einer Jsteinnahme von nicht über 7 M. — Pf. ans den Kopf der Bevölkerung anstatt der Sätze unter I 3,25 do, - II» 1,10 do und - 116 0,85 do, 2. den Gemeinden mit einer Jsteinnahme von über 7 M. — Pf. bis 10 M. — Pf. auf den Kopf der Bevölkerung anstatt der Sätze unter I 2,75 do, - II» 0,95 di» und - II b 0,70 d(>, 3. den Gemeinden mit einer Jsteinnahme von über 10 M. — Pf. bis 13 M. 50 Pf. auf den Kopf der Bevölkerung anstatt der Sätze unter I 2,25 do, - II» 0,80 dö und . II6 0,55 o/o und 4. den Gemeinden mit einer Jsteinnahme von über 13 M. 50 Pf. bis 17 M. - Pf. auf den Kopf der Bevölkerung anstatt der Sätze unter I 1,80 do, - II» 0,65 dL und - IIb 0,45 do der Jsteinnahme gewährt werden. Den Gemeinden mit einer Jsteinnahme von über 30 M. — Pf. auf den Kopf der Bevölkerung wird anstatt der Sätze unter I 1,25 do, - II» 0,40 do und - III> 0,30 o/o der Jsteinnahme gewährt. Für die Bemessnng der Bevölkerungszahl sind die Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 maß gebend. Die Zahl der aktiven Militärpersonen und der in Armen-, Versorgungs-, Heil-, Straf- und Besserungs anstalten untergebrachten sowie der in Schul- und Bil dungsanstalten zum Zwecke ihrer Ausbildung wohnenden Personen ist außer Betracht zu lassen. 8. Ergänzungssteuer. . Es wird : I. die Gebühr für die Erhebung der Ergänzungs- stener auf - 4,50 dL und II. die Gebühr für die Besorgung der übrigen den Gemeindebehörden nach dem Ergäuzungs- fteuergefetz und den dazu gehörige« Aus- führunqSbestimmnngen obliegenden Geschäfte auf 0,50»» der Jsleiuuahme festgesetzt. Dresdeu, am 9. Juli 1911. Ainanzministerium. v. Seydewitz. . 4286 Amtshauptmaun vr. Lotze in Marienberg ist für die Zeit vom 31. Juli bis mit 29. August dieses Jahres beurlaubt. 1785 Chemnitz, am 10. Juli 1914. 4288 Der Stellvertreter des Kreishauptmanns. Die Königliche Kreishauptmaunschast hat dem Wirt- schaflsbesitzer Arno Götze in Falkenberg für die von ihm am 25. April dieses Jahres mit Entschlossenheit bewirkte Rettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens im Teiche des Gutsbesitzers Lippmann in Falkenberg eine Gelobelohnung bewilligt. 1659111 Dresden, am 17. Juni 1914. 4289 Königliche Kreishanpttnannfchast. Wahl van Vertretern der ^rzte und der Kranken Kassen für das Zchiedsamt in Dresden. F 1 Zur Durchsührung des am 23. Dezember kNtg? vor dem Reichsamte des Innern in Berlin zwischen Organisationen der Ärzte und der Krankenkassen ge schlossenen Abkommens sowie zur Entscheidung von Streitigkeiten über den Abschluß vou Verträgen zwischen den Kassen und den Ärzten wird für den Bezirk des Lbcrversichcrungsamtes Dresden ein Tchiedsamt ge bildet. 2. Das Schiedsamt besteht aus dem Direktor des Oberversicheruugsamtes oder seinem Stellvertreter als Vor sitzendem und acht Mitgliedern, und zwar zwei Unpartei ischen, die vom Direktor des Oberversicherungsamtes er nannt werden, und sechs Beisitzern, die je zur Hälfte aus den Vertretern der Ärzte und der Kassen entnommen weiden. 3. Die Wahl der Beisitzer erfolgt auf fünf Jahre nach einer vom Oberversicherungsamte erlassenen Wahl ordnung. Diese Wahlordnung liegt bei den Versiche- rungsämtern zur Einsichtnahme sür die Beteiligten aus. Abdrücke der Wahlordnung können von der Buch- und Stcindruckerei E. Heinrich in Dresden-N., Kl. Meißner Gasse 4, zum Preise von 20 Pf. für 1 Stück bezogen werden. 4. Zur Wahl der Beisitzer bilden die Kassen inner halb des Bezirkes des Schiedsamtes lind die innerhalb dieses Bezirkes zur Kasseupraxis zugelasseneu Ärzte je eine Vereinigung. 5. Die Wahl der Kassenvertreter erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit gebundenen Listen. Wahlberechtigt bei dieser Wahl sind die Vorstands mitglieder der Orts-, Laud-, Betriebs- und Jnnungs- krankenkassen, die im Bezirke des Schiedsamtes ihren Sitz haben. Jedes Vorstandsmitglied einer Krankenkasse führt diejenige Stimmenzahl, die der Vorsitzende des Versicherungsamtes für die Wahl der Vertreter zum Ausschuß sür die Auswahl der Ärzte festgesetzt hat, und die sich nach der Zahl der Mitglieder der Kasse richtet. 6. Die Ärztevertreter werden ebenfalls nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit gebundenen Liste« gewählt. Wahlberechtigt sind nur die im Bezirke des Schiedsamtes zur Kassenpraxis zugelaisenen Arzte. Jeder Arzt führt eine Stimme. 7. Von beiden Parteien sind für jeden Beisitzer zwei Stellvertreter zu wählen. II 8. Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, sür die erstmalige Wahl der Beisitzer des Schiedsamtes und ihrer Stellvertreter spätestens -iS zum 3. August 1914 Vor schlagslisten bei dem Oberversicherungsamte in Dresdcn-N., Kasernenstraße 20, einznreichen.
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