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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 01.01.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-01-01
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-192001012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19200101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19200101
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1920
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MMnblatt für Zschopau und Nnlgegend Amtsblatt für die Amtshauptmannschaft Flöha, für das Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau 88. Jahrs««>. Donnerstag, ve« 1. Januar 1S2Y Die Stadträte 29. Dezember 1919. Die Amtshauptmannschaft Der Wasserzins auf das 2. Halbjahrl 919 ist an unsere Stadtsteuereinnahme zu bezahlen. Stadtrat Zschopau, am 30. Dezember 1919. Daß man uns achte, sei uns Nache, Vorbild zu sein, sei unser Ruhm, . Gerechtigkeit, die immer-wache, Führ uns zum wahren Menschentum. N. Zoozmann. Ein trauriges Jahr geht zur Rüste. Es hat uns viel Erkenntnis gebracht, aber nur wenig Glück. Schon däm mert trübe das neue Jahr herauf. Ob es besser, ob es vielleicht gar noch schlechter sein wird als das schwindende war, 'niemand weiß cs. Vermag man schon in ruhigen Zeiten nicht zu sagen, was die Zukunft alles bringen kann, so kann heute das Dunkel keiner auch nur für die nächsten Tage durchschauen. Trotzdem: man soll aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen. Was man nicht tun soll, vielleicht auch, wie man cs künftig machen soll. Deshalb sei heute der Ausblick gestattet als Rückblick auf das schwindende Jahr. Als 1919 begann, war kurz vorher das erste Blut im Kampf der Bürger gegen einander geflossen. Die Um wälzung hatte sich in den Novembcrtagen fast geräuschlos vollzogen. Zu Weihnachten zeigte sich schon in Berlin ein anderes Gesicht. Die Staatsmaschinc war durch die treue Pflichterfüllung der Beamten im Gange erhalten worden. Nun drohte sie still zu stehn. Es kriselte und gärte an vielen Stellen. Eine politische Hochspannung lag über Deutschland. Uebcrall fand eine rege Vcrsamm- lungstätigkcit statt. Man glaubte, nun würde sich alles, alles wenden. Wahlfieber war in's Volk gefahren. Die Wahlen zur Nationalversammlung standen bevor. Was erwartete man von ihnen! Jetzt endlich sollte der wahre Volkswille zum Ausdruck kommen. Zu dem freiestem aller Wahlrechte, waren auch die Frauen berufen. Fortan sollte in Deutsch land alles für das Volk, durch das Volk, mit dem Volke geschehen. Dem Tüchtigen sollte die Bahn frei sein. Im Wege unbeeinflußter Mchrheitsbildung würde die Demo kratie kommen, sei cs als bürgerliche, sei es als soziali stische. Sie würde Freiheit und Ordnung gewährleisten. So meinte man damals. Als die Wahlen getätigt waren, blickte man mit Hoff nung und IVertrauen auf die neue Volksvertretung. Ein eigener Schimmer umleuchtete sie. Sie tagte in Weimar, von wo aus vor mehr als hundert Jahren deutscher Dich tergeist die Welt überstrahlt hatte.- Von dort waren un serem Volke so tiefe Lieder geschenkt worden, von dort sollten ihm jetzt Gesetze werden, die es brauchte und ersehnte. Drei große Aufgaben der Nationalversammlung traten schon damals hervor. Es galt das Neichshaus vor wei terem Brande zu schützen, also Frieden zu schließen, seinem völligen Einsturz durch einen Umbau, besser Neubau zu steuern, also die Verfassung zu verabschieden. Ihm einen Flügel Deutsch-Oesterreich anzuglicdern, hoffte man neben bei. Endlich sollte das Haus im Innern sicher, wohnlich, womöglich behaglich ausgestattet werden durch wirtschaft liche und finanzielle Maßnahmen. Spätestens im Sommer hoffte man so weit zu sein. Es kam anders. Der erhoffte Völkerfrühling blieb aus. Er war mit Brausen genaht. Streiks, Unruhen, Bürgerkrieg erschütterten das Vaterland. Die Nachwehen von Krieg und Umwälzung zeigten sich je länger desto mehr. Arbeitslust, Ehrenhaftigkeit, Autorität und Moral schwanden. In weitem Umfange auch das politische In teresse, wie schon die sinkenden Ziffern bei den Landcs- und Gcmeindewahlen zeigten. Dafür regten sich böse In stinkte um so mehr. Infamer Wucher beutete die Not der Volksgenossen aus. Bewaffnete Minderheiten verge waltigen ruhige Mehrheiten. Gleichgültigkeit auf der einen, fieberndes Lustcrgrcifen auf der anderen Seite zeigten sich, Ichsucht, Habsucht, Genußsucht. Das Jahr 1919 bedeutet ein Wellental an moralischem Tiefstand des deutschen Volkes. Aber seine Sorgen, Entbehrungen und Leiden von 1919 sind ein Höchstmaß nach vier schrecklichen Kriegs jahren. Sie erklären vieles, sie entschuldigen manches. Die Nationalversammlung hat trotz vieler Arbeit und besten Willens erst eine ihrer Hauptaufgaben voll erfüllen können, die Schaffung der Verfassung. Die großen Steuergesctze sind erst zum Teil erledigt. Das Wirtschafts leben scheint jetzt auch mehr seinen eigenen Gesetzen als der Gesetzgebung zu folgen. Aber der Friede, den man vor Jahresfrist so nahe be vorstehend glaubte, ist zur Stunde, da diese Zeilen ge schrieben werden, noch nicht ratifiziert. Das ist nicht unsere Schuld, sondern die anderer. Noch harren huu- dcrttauscndc von Gefangenen der Heimkehr, drohen unter Zwangsmaßregcln die Gegner uns neue Forderungen an, die unser Wirtschaftsleben vernichten müssen. sfrtmchW m Arbeitsstelle». Auf nachstehende Bekanntmachung des Demobil- machungskommissars zu Chemnitz wird besonders hingewiesen. Flöha, Frankenberg, Oederan und Zschopau, am Au» Sachse«. Zschopau, den 31. Dezember 1919. Neujahr 1920. Was läuten uns die Nenjahrsglocken, Don denen jede sonst uns sprach Von Deutschlands Größe mit Frohlocken? Sie sprechen heut von unsrer Schmach. Sie dröhnen mit Gewissensstimme In unser tiefgesunknes Herz, Sie Klagen mit verhaltnem Grimme Von dem uns angetanen Schmerz. Sie klingen hohl, weil sie sich schämen, Daß Deutschland sich selbst gab den Tod, Sie klingen dumpf, weil sie sich grämen Ob unserer würdelosen Not. Sie dankten sonst vom Kirchendache, Als Deutschland Schlacht und Schlacht gewann: Heut rufen sie zur Nache, Rache — Doch keiner ist, der rächen kann. Noch nicht! Doch einst der Tag wird kommen, Und wenns in hundert Jahren ist, Wo wieder jede Stirn entglommen In Zorn, der heiß am Herzen frißt. Wo sich die Fäuste wieder ballen, Die man entnervt und mutlos glaubt, Und wo die Schwerter blitzend fallen Aus unsrer Feinde falsches Haupt. Nicht Schwerter, aus der Esse stammend, Nicht Waffen, die dem Tod geweiht, Nein, Geistesschwerter, blitzestammend, Wie sie der Geist dem Geiste leiht. Ja Cherubschwerter werden blitzen Zur Freude uns, dem Feind zum Graun, Und jeder Hieb und Schlag wird sitzen, Wohin sie stechen oder Haun. Die Kinder und die Kindeskinder, Sie werden unsre Rächer sein, Des Feindes stolze Ueberwüider In enggeschlosfenen Kämpferreihn. Die Werkstatt ist das Kampfgelände, Dec Stift, die Feder ist das Schwert, Sieg ist die Arbeit fleißiger Hände, Erfolg der Lohn, der ihr beschert. So wollen wir die Feinde schlagen, Mit unsers Geistes Kraft allein; Hoch wird der Siege Denkmal ragen Und dauernder als Erz und Stein. Als freies Volk im Völkerreigen Soll Deutschlano vollberatend stehn, Und«alle Kriege sollen schweigen Und Frieden soll die Erde sehn. — So läutet denn, ihr Neujahrsglocken! Und klingt auch zag noch euer Klang. Wir blicken fest und unerschrocken Entgegen hellerm Zeitengang. »rschüm Menttag, »onnerßtaa und konnabend und wird am Abend vor her autgegeben und versende!. Monatlicher ' Bezugspreis I Mark «usichlirhiichBoien» und Postgebühren Bestellungen werde» t» unserer «keschdfrrst«lle, von de» Boten, sowie von allen Postonstaltr» angenommen. Fernsprech-Anschluß Nr. r», Auf Grund der Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 28. März 1919 (Ne:chsgesetzblatt Seite 355), der Abänderungsverordnung vom 1. Dezember 1919 (Reichsgesehblatt Seile 1936) und der Ausführungsverord nung vom 5. April 1919 (Sächsische Staatszeitung Nr. 80) ordnen die Demobilmachungsausschüsse für den Regierungs bezirk Chemnitz an: 8 1. Jeder Arbeitgeber vün Gewerbe, Industrie und Handel, mit Ausnahme des Bergbaues, ist verpflichtet, die jenigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) zu entlassen, die u) nicht auf Erwerb aus dieser Beschäftigung angewiesen sind oder G bei Kriegsausbruch oder später als Arbeiter in einem land- oder forstwirtschaftlichen Haupt- oder Neben betrieb, als Bergarbeiter oder als Gesinde berufsmäßig tätig waren oder <9 seit dem 1. August 1914 von einem anderen Orte zu gezogen sind oder ü) nicht ihren Wohnsitz am Orte der Arbeitsstätte haben und am 1. August 1914 an diesem Orte nicht als Ar beitnehmer beschäftigt waren oder o) seit dem 1. August 1914 ihren Beruf gewechselt haben, sofern ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften ihres früheren Berufs besteht und für sie in ihrer gegen wärtigen Arbeitsstelle Ersatz beschafft werden kann. Von den Fällen unter « und 3 sind die Arbcitnehrri^x ausgenommen, die Schwerbeschädigte find oder am 31. Marz 1919 an ihrem derzeitigen Wohnorte mit ihrer Familie einen gemeinschaftlichen Hausstand geführt haben oder noch führen, oder wenn sie am 1. August 1914 ihren Wohnsitz im Aus land oder in Teilen des Nelchsgebietes hatten, dieseitdem vom deutschen Reiche abgetrennt oder von fremden Mächten beseht worden sind, sofern die Rückkehr in diese Neichsstelle ihnen infolge von Maßnahmen fremder Machthaber verwehrt oder für sie aus politischen Gründen mit erheblichen Nach teilen verknüpft ist. In den Fällen unter 4) ist auch dann von einer Ent lassung abzusehen, wenn am Orte der Arbeitsstätte kein Ueber- fluß an Arbeitskräften des Berufes des Arbeitnehmers be steht und für diesen kein Ersatz beschafft werden kann. So weit Entlassungen hiernach noch vorzunehmen sind und die Arbeitnehmer außerhalb des Regierungsbezirkes Chemnitz wohnen, ist jeder Einzelfall zunächst dem unterzeichneten De mobilmachungskommissar anzuzeigen, von dessen weiterem Bescheide Kündigung und Entlassung abhängen. Arbeitnehmer, die nur innerhalb des Bezirkes der Stadt Chemnitz und der Amtshauptmannschaft Chemnitz einschließ lich der Stadt Limbach verzogen sind, gelten nicht als Zu gezogene nach Ziffer «. 8 2. Von der Entlassung sind ausgenommen a) die vom Arbeitgeber beschäftigten eigenen Haushal tungsangehörigen, 5) Generalbevollmächtigte und die im Handelsregister oder Genoffenschaftsregister eingetragenen Organe und Ver treter des Unternehmens. 8 3. Den nach 8 1 zu entlassenden Arbeitnehmern ist von den Arbeitgebern für den ersten zulässigen Termin zu kündigen. Die Kündigungsfrist ist die gesetzliche loder die vertragsmäßige, sofern diese die kürzere ist, mindestens aber eine zweiwöchige. 8 4. Vor der Kündigung (8 3) hat der Arbeitgeber den Arbeiter- oder Angestelltenausschuß zu hören, im Falle des Bestehens einer anderen Vertretung auf Grund eines für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages diese, sonst aber beim Fehlen eines Ausschusses oder einer anderen Ver tretung die Mehrheit der Arbeiter oder Angestellten. Ist die Anhörung vor der Kündigung nicht möglich, muß sie unver züglich nachgeholt werden. 8 5. Für jeden aus Grund dieser Anordnung entlassenen Arbeitnehmer ist unbedingt eine erwerbslose Ersatzperson ein zustellen, zu deren Erlangung der Arbeitgeber sich eines nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweises (öffentliche Arbeitsnach weise, Arbeitsnachweise von Verufsvereinigungen und ähn liche) zu bedienen hat. Innerhalb drei Tagen nach erfolgter Kündigung ist der Ersatzbedarf bei einem dieser Arbeitsnach weise anzumelden. Gleichzeitig hat der Arbeitgeber die zu entlassende Person unter Angabe von Namen, Verus und Wohnort, sowie dem mit der Ersatzbeschaffung betrauten Ar beitsnachweis dem für ihn zuständigen öffentlichen Arbeits nachweis (Vczirksarbeitsnachweis, städtischer Arbeitsnachweis) anzuzeigen, der die Wiederbesehung freigewordener Stellen zu überwachen hat. 8 6. Die Ersatzpersonen wie alle künftig einzustellenden Arbeitnehmer dürfen nicht den nach 8 1 zu entlassenden Ar beitnehmergruppen angehören. Aus den Entlassungsbeschei nigungen, die den nach 8 1 zu Entlassenden auszustellen sind, ist vom Arbeitgeber zu vermerken, daß die Entlassung auf Grund dieser Anordnung erfolgt ist. " Je die in Betracht kommenden Arbeitgeber und Arbeit nehmer sind zu weiteren Auskunftserteilungen und Anmel dungen verpflichtet, soweit solche zur Durchführung dieser wurde heute auf dem Fußwege des Neumarktes unter Schnee Und Eis ein Geldtäschchen mit Inhalt. Stadlrat Zschopau, am 30. Dezember 1919. Anordnung und der sonstigen Vorschriften der Reichsverord nung erforderlich sind. 8 7. Jeder der in 8 1 bezeichneten Arbeitgeber, der Ar beitnehmer (Arbeiter und Angestellte) gegen Lohn oder Ge halt beschäftigt, hat dafür zu sorgen, daß spätestens 2 Wochen nach Inkrafttreten dieser Anordnung an einer den beschäf tigten Personen leicht zugänglichen Stelle des Betriebes eine Tafel ausgehängt ist, die diese Anordnung wörtlich und in deutlicher Schrift enthält. 8 8. Vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen diese und etwa noch zu erlassende Anordnungen werden, soweit sie nach 8 16 der Verordnung vom 28. März 1919 nicht mit Bußen bedroht sind, nach 8 20 der Verordnung mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 9. Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1920 in Kraft. Mit gleichem Zeitpunkte verlieren die Anordnungen der Demobilmachuugausschüsse vom 26. April, 14. Mai, 16. Juni und 25. August ds Js. (Sächs. Staatszeitung Nr. 98, 1lO, 136 und 195) ihre Gültigkeit. Die Bestimmungen der Neichs- verordnung über Ausnahmebewilligung in besonderen Fällen und Gewährung von Beihilfen bei Fortzug bleiben weiter in Geltung. Chemnitz, am 22. Dezember 1919. Der Demobklmachungskom miss« r. gez. Lossow, Kreishauptmann. »er Anzeigenpreis betrügt für di, sich«, gespalten« Petilzcile im AmiSgrrich!». bezutZschopau do Psß, außerhalb» dPsg. Im amtlichen Lcile die 3-gespaltrne Zeil» 90 Pfg. — Anzeigen werden bi« spätestens vormittags io Uhr für di» abends erscheinende Nummer erdeicn. Aektamen, die 3-gespaltene Zeile I Ml. Kür Nachweis und Offenen-Annahme 20 Pfg. ^xtragebühr. Postscheck-Konto Leipzig Nr. «288«. Gemeinde-Virokonto Zschopau Nr. SOS.
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