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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 27.02.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-02-27
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-189202271
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18920227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18920227
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1892
- Monat1892-02
- Tag1892-02-27
- Monat1892-02
- Jahr1892
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^ Wochenblatt " für Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtsdauprmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtralh zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorder auSgeaeben und versendet SiertelsahrSvretS 1 Mark ausschließlich Boten- und Postgebühren. 6V. Jahrgang. Sonnabend den 27. Februar. Inserate werden mit 10 Pf. für die aespaltene KorpuSzeile berechne, und bis mittags 12^Uhr dem Tage des Erscheinens vorder- Bekanntmachung. das diesjährige Ersatzgeschäft betreffend. Die Musterung aller in dem Aushebungsbezirke Flöha aufhältlichen, im Jahre 1872 geborenen Militärpflichtigen, sowie der Militärpflichtigen früherer Altersklassen, rücksichtlich deren eine endgiltige Entscheidung über ihre Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden noch nicht erfolgt ist, wird l, flir die Mannschaften aus den Orten Altenhain, Auerswalde, Braunsdorf, Dittersbach, Ebersdorf, Garnsdorf, Gunnersdorf, Hausdorf, Jrbersdorf, Lirhtenwalde, Merzdorf, Mühlbach »nd Nendörfchen Dienstag, den 1. März 18S2; II. für die Mannschaften aus der Stadt Frankenberg, deren Namen mit den Buchstaben ^ bis einschließlich « beginnen, Mittwoch, den 2. März L8S2; III. für die Mannschaften aus der Stadt Frankenberg, deren Namen die Anfangsbuchstaben 8 bis mit L haben und aus de» Orten Niederlichtenau, Niederwiesa, Oberlichtenau, Oberwiesa, Ortelsdorf, Sachsenbnrg, und der Anstalt Sachsenburg Donnerstag, den S März L8S2; und zwar an diesen drei Tagen im Gasthof „zum Roß" in Frankenberg, Bormittags SV« Uhr; IV. für die Mannschaften aus den Orten Börnichen bei Grünhainichen, Borstendorst Dorsschellenberg, Eppendorf und Erdmannsdorf Freitag, den 4. März L8S2; V , für die Mannschaften aus den Orten Falkenau, Flöha, Grünberg, Grünhainichen, Gückelsberg, Hennersdorf und Hohenfichte Sonnabend, den 5. März 18S2; VI.. für die Mannschaften aus Stadt-Schellenberg und den Orten Kunnersdorf, Leubsdorf, Marbach, Mehdorf, Plaue und Waldkirchen Montag, den 7. März L8S2, und zwar an den letztgenannten drei Tagen Vormittags V»S Uhr im Gasthof „zum Jägerhof" in Schellenberg; VII, für die Mannschaften aus den Orten Dittersdorf, Dittmannsdorf, Gornau, Hohndorf, Krumhermersdorf, Schlößchen-Porschendorf und Weißbach Dienstag, den 8. März 18S2; VIH., für die Mannschaften aus der Stadt Zschopau und der Ortschaft Witzschdorf Mittwoch, den S März L8S2, an den letztgedachten beiden Tagen Bormittags 8 Uhr im Gasthause „zum Meisterhause" in Zschopau; IX., für die Mannschaften aus der Stadt Oederan und den Orten Börnichen bei Oederan, Breitenau, Frankenstein, Gahlenz, Görbersdorf, Hartha, Hetzdorf, Kirchbach, Memmendorf, Schönerstadt, Thiemendorf und Wingendorf Donnerstag, den I« März L8S2 Vormittags /-I« Uhr im Gasthof „znm Bellevue" in Oederan abgehaltcn. Die eingangsgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie nicht von der Gestellung zur Musterung ausdrücklich entbunden oder über das lausende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind, zur Vermeidung der in 88 26,7, 62,5 und 66,3 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile an den vorerwähnten betreffenden Tagen und zu der jedem Einzelnen durch die Ortsobrigkeit noch besonders bekannt zu machenden Stunde behufs ihrer Musterung, nach Umständen mit Geburts- und beziehentlich Loosungsschein versehen, in dem bestimmten Lokale pünktlich und in reinlichem Zustande vor der Ersatzkommission sich zu gestellen. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches, beziehentlich, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich eingestellt ist, durch die Behörde beglaubigtes Zeugniß beizubringen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat aus eigne Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Militärpflichtige dürfe» sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritt melden. Durch diese freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vortheile der Loosnummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung Doch wird dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur zur Musterung auf die Vortheile der Loosnummer verzichtet werden kann. Ueberdies wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß auch Ersatzreservisten als Freiwillige eintreten und hierzu im Musterungs- termine sich melden, beziehentlich den 8 84 der Wehrordnung gedachten Meldeschein erlangen können. Diejenigen, welche sich zum vierjährigen aktiven Dienst bei der Cavallerie verpflichten, genießen, sofern sie dieser Ver pflichtung Nachkommen, nach 8 50,3 des Reichsmilitärgesetzes, beziehentlich §12 Punkt 2 der Wehrordnung die Vergünstigung einer nur drei- statt fünfjährigere Dienstzeit in der Landwehr I. Aufgebots und werden zu Reserveübungen in der Regel nicht einberufen. Dieselb. smben zu der von ihnen einzugehenden Verpflichtung die väterliche beziehentlich vormundschaftliche Genehmigung, sowie die obrigk' ^ge Bescheinigung darüber beizubringen, daß sie durch Civilverhältnisse nicht gebunden sind und sich untadelhaft geführt haben — vergl. Z 84,2 del.«"1ehrordnuiig. — > Es emj!^„ .1 sich, daß die betreffenden Bäter oder Vormünder persönlich mit im Musterungstermine erscheinen, um ihre diesfallsige Zustimmung zum Vorjährigen freiwilligen Eintritte der Militärpflichtigen zu Protokoll erklären zu können. Die Loosung der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Freitag, den LI. März I8S2 Vormittags SV» Uhr im Gafthofe „zum Bellevue" in Oederan und bleibt den Militärpflichtigen, welche nach 8 66,6 ,2, der Wehrordnung zu loosen berechtigt sind, überlassen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen, für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatzkommission gelooft werden. Hiernächst wird bezüglich der Reklamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht. Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 32 und 33 der Wehrordnung bezeichnet?« Voraussetzungen um Zurück stellung oder Befreiung vom Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigung bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung zur Sprache zu bringen und ihre Anträge durch Vorlegung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausgestellten, auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des Nachsuchenden oder auf das Resultat eingezogener sorgfältiger Erkundigung darüber sich gründender Zeugnisse beziehentlich durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen. Auf die Zusicherung nachträglich zu führenden Beweises wird keine Rücksicht ge nommen werden.
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