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Dresdner Journal : 11.02.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-02-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191402112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19140211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19140211
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1914
- Monat1914-02
- Tag1914-02-11
- Monat1914-02
- Jahr1914
- Titel
- Dresdner Journal : 11.02.1914
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Dresdner W Journal. königlich SAehstsehev Staatsanzetgrr. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Zeitweise Nebenblätter: Landtag-beilage, Synodalbetlage, Ztehungrltsten der Bertygltung der K. S. Staatrschulden und der K. S. Land- und Laude-kulturrentenbank«Verwaltung, übersichte« de* K S. btattstischen Laude-amts über Ein- und Rückzahlunge« bei den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen des K. S. Landesversicherungsamt», Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes« Brandverficherungsanstalt, BerkaufSliste von Holzpfla«ze« aus den A. S. Staatsforstrevieren. Nr. 34. 1914. r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. < Mittwoch, 11. Februar Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Erpedttton, Groß« Zwtugerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 8 Mark vierteljährlich. Einzeln« Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. L12S5, Redaktton Nr. 14574. Ankündigungen: Die I spalttge Grundzeit« oder deren Raum im AnkündigunaSteile 30 Pf., di« Lspaltiae Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem RedakttonSstrich (Eingesandt) 150 Pf. PreiSermäßigg. auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Bei der ReichStagsersa-wahl in Magdeburg 3 hat keiner der Kandidaten die abfalute Mehrheit der Stimmen erhalte». Es findet Stichwahl statt zwischen Scheele (tauf.) und Haupt (saz.). , Dem Reichstag ik ein Gesetzentwurf zur Abiinderuug MilitSrstrafgesehsuch» zugegangen. * Das englische Parlament wurde mit einer Thron rede der König» eröffnet. Der König von Schweden hat den Gouverneur von Kristianstad Frhr». de Geer mit der Kabinettsbildung beauftragt. Dieser hat angenommen. * Rach französische» Meldungen hat die rumänische Regierung die Pforte aufgefordert, friedfertig zu bleiben, da RnniLuien im Falle eine» Konflikt» zugunsteu von Griechenland eingreise» werde. * Da» von der japanische» Opposition eiugebrachte Mißtrauensvotum gegen die Regierung wurde mit 26L gegen 163 Stimmen abgelehnt. Bei der Beratung kam r» zu einem Handgemenge. Im östlichen Sanada find gestern nachmittag schwere Erdbeben verspürt worden. * Die Lage tu Meslko verschlimmert sich, tza Vie Jadiaaer sich erhabe» habe«. Amtlicher Teil. Gejamtmintsterium. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Oberverwaltnngsgerichtsprüsi- dent a. D., Wirkt. Geh. Rat vr. Frhr. v. Bernewitz den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, verliehenen Kronenorden 1. Klasse annehme und trage. Finanzministerium. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge- nehmigen geruht, daß der Postsekretär a. D. Landrock in Rötha den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Königl. Kronenorden 4. Klasse anlege. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß die Ober-Postschaffner Heinrich in Reichenbach (Vogtl.) und K.R. Müller in Chemnitz sowie der Ober-Briefträger Unger in Chemnitz das ihnen von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehene Allgemeine Ehrenzeichen (in Silber) anlegen. MitAllerhöchsterGenehmigung verleiht das Ministerium des Innern auf Grund des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigentum für Erweiterung bestehender Eisen bahnen betreffend, vom 21.Juli 1855 (G.-u. B.-Bl. S.120) und 8 94 des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 (G-u. B.-Bl. S. 153) dem StaatsfiSkuS im Königreiche Sachsen das Gnteiguungvrecht zu der im Interesse der Ordnung und Sicherheit de- Eisenbahnbetriebes erforder lichen Errichtung eine- Windschutzes zwischen den Stat. 101 und 106 rechts der StaatSeisenbahnlinie Zittau— Hermsdorf in der Flur Reichenau nach dem unterm 23. Januar und 2. Februar 1914 genehmigten Plane. Dresden, am 2. Februar 1914. 125I V Ministerium de» Innern. 8S3 Auf Antrag der freien Barbier-, Friseur- und Perückenmacher-Jnnung zu Pegau wird in Gemäßheit von 8 100, 100b der Gewerbeordnung angeordnet, daß vom 1. April 1V14 an sämtliche Gewerbetreibende, welche innerhalb deS Amtsgerichtsbezirks Pegau und in der Cladt Zwenkau da- Barbier-, Friseur- «nv Perücke»- macher-Gewerbe auSüben, der «»rvter-. Arise»r- and Perü<le»m«cher-F»»»»- -» Pe-a» — Zma»---F«n«»s — (mit dem Sitze in Pegau) anzugehöreu haben. IV 817 Leipzig, am 6. Februar 1914. 884 A-nt-lichr Kret»tznudt«annsch«ft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im GeschäftSberrich« de» Evangelisch.luth«rischen Landeskonsistoriums sind zu besetzen nach dem Kirchen- gesetze vom 8. Dez. 1896 II. Stelle: das Pfarramt zn Schmölln (Oberlausitz), Kl. III (v), Einkommelisminderung wegen ev. Er richtung einer Hilfsgeistlichenstelle bleibt Vorbehalten, erl. durch Amtswechsel 24. Jan.; III. Stelle: Das Pfarramt zu Liebenau (Dippoldiswalde), Kl. V fv), erl. durch Amtswechsel 24. Jan.; IV. Stelle: Das Pfarramt zu HermannSdors (Annabergi, Kl. IV (v), erl. durch Amtswechsel 27. Jan.; V. Stelle: Das Archi- diakonat zu OelSnitz i. B. (Ephoralort), Kl. IV (.4), erl. durch Amtswechsel 3. Febr.; v. im regelmäßigen Verfahren: Tas II. Diakonat zu Olbernhau (Marienberg», Kl. II, Koll.: Geh. Kommerzienrat Lange in Auerhammer; das Diakonat zu Dip poldiswalde (Ephoralort), Kl. II, Koll: Dos ev.-luth. Landes- konsistorium; da» Diakonat zu Penig (Rochlitz), Kl. II, Koll.; Se. Erl. Graf Joachim v. Schönburg-Glauchau; da» Pfarramt zu Sayda (Freiberg), Kl. IV (v), Koll.: Hauptmann Georg v. Schönberg, Rittergutsbesitzer auf Purschenstein. — Angestellt bez. versetzt wurden: H. Fr. Gocht, Hilf-geistlicher iu MeinerS- dorf, als DiakonuS in Adorf (OelSnitz); k.K. R. Berger, Pfarrer in SachSgrün, al» Pfarrer in Riederschlema (Schneeberg); k. T. H. Hahn, Pfarrer in Frankenhausen, als Pfarrer in Tanneberg (Meißen); H. R. Weinreich, Kandidat, al- Hilf-geistlicher in Thalheim (Stollberg); k. K. R. PH. Fleischer, II. DiakonuS in Olbernhau, als I. DiakouuS daselbst (Marienberg); A. Brand, Hilf-geistlicher in Zschorlau, al» III. DiakonuS in OelSnitz i. B. (Ephoralort). (Amtliche Bekam,imachungen erscheinen auch tt» ^cAndigmegSteik.) Nichtamtlicher Teil. Bo« Königlichen Hofe. Dresden, 11. Februar. Se. Majestät der König empfing vormittag- die Hofdepartementschefs znm Bor trage. Deutsches Reich. Reichstag-ersatzwahl in Magdeburg S. Burg bei Magdeburg, 10. Februar. Vorläufiges amtliche- Ergebnis. Bei der heutigen Reichstags- ersatzwahl im Wahlkreise Magdeburg 3 erhielt Ritter gut-Pächter Schiele (kons.) 11999, Fleischermeister Kobelt (fortschr. Bp.) 6893, Expedient Haupt (soz.) 12 600 Stimme». ES hat Stichwahl zwischen Schiele und Haupt stattzufinden. Au- drei Ortschaften fehlten die Ergebnisse. Änderung de» RMtärftrafgesetzduche». Berlin, 10. Februar. Die „Norddeutsche All gemeine Zeitung" bringt den Entwurf eine- Gesetzes betreffend Änderung der 88 66, 70 des Militär- strafgefetzbuche-. Da» Miliiargesetz wird demzufolge dahin abgeändert: 1. Dem 8 66 (unerlaubt« Entfernung) ist al» zwriter Satz anzufügen: ,Ln minder schweren Fallen kann, wenn di« Tat nicht im Felde begangen ist, Straf« bi» auf 14 Tage mittleren oder strengen Arrest ermäßigt werden". 2. Dem Absatz 1 de» 8 20 (Fahnenflucht) ist als zweiter Satz anzufügen: „In minder schweren Fällen kann, wenn kein Rücksall vorltegt, die Gefän-ni-straf« bis aus drei Monate ermäßigt werden." 3. Dem Absatz 1 de- - 78 tveihilf« zur Fahnenflucht) ist al» zweiter Satz anzufügen: „In minder schweren Fäll«« kann di« G«sängni»straf«, w«nn di« Tat nicht im Feld« begangen ist, bi» auf drei Monate ermäßigt werden " 4. Dem Absatz d«s K 95 (G,horsam»v«rweig«rung) ist al« zweiter Satz anzufügen: minder schwere« Fällen kann, wen» die Tat nicht im Felde, nicht g»gen den Befehl, unter da» Gewehr zu treten, und nicht unter dem Gewehre begangen ist, die Straf« bi» aus 14 Tag« str«ugen Arrrst ermäßigt werde« " 5. Im Absatz 1 de» 8 96 (versuchte Verhinderung «ine» Vorgesetzten an der Ausübung eines Dtenstbefehls) ist hinter de« Worten „zehn Jahr«" «iuzuschalt«»: „in mindrr schw«r«n Fällen mit FrethettSstrase nicht unter drei Monate«." 6. Im 8 97 Absatz 1 Satz 1 (Tätlicher Angriff geae« vor- gesetzt«) tr«t«n an St«ll« d«r Wort« „«in«m Jahr" di« Wort« ,,s«ch« Monaten" und im Satz 2 a« Stell« d«r Wort« „zwei Jahren" di« Worte „einem Jahre". SS7 Absatz 2 erhält folgend« Fassung: „Hat di« Tätlichkrtt «in« schw«r« Kärp«rv«rlttzung od«r d«n Tod d«S Borg«setzt«n »«rursacht, so ist statt ans Grsängni» od«r F«stung»hast aus Zuchthaus von gl«ich«r Daurr zu.«rk«nuen; in mtndrr swwtr«, tritt Zuchthaus od«r Frtihtiisstras« nicht untrr «i««m Jahr «in." 7. Dem S NO» ist als zweiter Satz anzufügen: „I, den Fällen der 106, 107 und NO ist «eben einer erkannten <v«. sänaniSstraf» di« vers«tz«ng i» di« zweite Klaff« drs Soldat««- stände« zulässig." 8. In §138 Absatz 1 (Diebstahl) werden die Worte „nicht unter 14 Tagen" gestrichen. 9. Im 8 164 Absatz 1 ist der zweite Satz zu streichen. Der Entwurf ist heute dem Reichstag zugegangen. Hierzu wird gemeldet: Bekanntlich sind durch da- Gesetz vom 8. August 1913 mehrere Strafandrohungen des Militärstrafgesetzbilches wesentlich gemildert Worten. Es handelte sich dabei um eine bedeutende Her- abselluug der Mindeststrafen für Aufwiegelung und mili tärischen Aufruhr. Tie folgerichtige Geschlossenheit des ganzen Militärstrafgesetzbuches ist dadurch insofern durch brochen worden, als eiu Mißverhältnis zwischen den Mindeststraseu für jene Verbreche»» und denen für andere, ihrem Wesen nach weniger schweren Verfehlungen, ent standen ist. Tie geringste Strafe für militärischen Auf ruhr z. B. beträgt nach dem neuen Gesetz sechs Monate, bei erschwerenden Umständen ein Jahr Gefängnis. Die untere Strafgrenze fällt dadurch mit der zusammen, die sür das an sich weniger schwere Verbrechen des einfachen tätlichen Angriffs gegen einen Vorgesetzten gilt. Wenn ein solcher Angriff im Dienste begangen ist, muß er sogar mit wenigstens zweijähriger Freiheitsstrafe gesühnt werden. Diese- Mißverhältnis kann zu sachlich nicht be- gründeteu Ungleichheiten in der Rechtsprechung führen. Zu beseitigen ist eS nur durch eine dein Sinne deS Ge- letzeS von» 8. August 1913 entsprechende Herabsetzung der unteren Straszrenze für solche Verschlungen, die ihrer Natur nach als weniger fchwer anzusehen sind al- mili tärischer Aufruhr und Aufwiegelung. Da- Krieg-Ministerium ist schon vor einigen Monaten in eine Prüfung dieser Frage eingetreren. Ihr Ergebnis ist ein neuer Gesetzentwurf, der dein Reichstag, gestern, am 10. Februar, zugegaugen ist. Er ist übrigens uicht uur auf deu Ausgleich des oben dargelcgten Mißverhältnisses gerichtet, sondern will anch die mildere Bestrafnng einiger anderer Vergehen ermöglichen, soweit das nach den Erfahrungen der Praxis ohne Gefährdung der ManneZzucht durchführbar erscheint. Eine durchgreifende Umarbeitung des Mililärstraf- gesetzbnches ist nur im engen Zusammenhang mit der des bürgerliche» Strafgesetzbuches denkbar. Eine solche Umarbeitung bedeutet der neue Gesetzentwurf daher nicht. Er zielt vielmehr nur darauf hin, die oben erwähnten Ungleichheiten zn beseitigen, was um so welliger bedenklich ist, als durch die Änderungen der innere Wert deS Heeres keine Einbuße erleiden kau». Preutzische- Abgeordnetenhaus. Berlin, 10. Febrnar. Erster Gegenstand der Tages ordnung ist die Interpellation der Abgg. vr. Porsch <Z.) und Gen., betreffens deu Automobilunfall zweier Reichstagsabgeordneter. Abg. Frhr. v. Steinaeckcr-Trier (Z.) begründet die Interpellation in ausführlicher Rede. — Minister des Innern v. Dallwitz: Hinsichtlich der Zahl der Automobilnnsälle stehen wir in Berlin ganz erheblich gilnstiger da als London und Parts. Die Regelung des BerkehrS ist durch ReichSgesetz geordnet, vom BundeSrat sind umgehende Bestimmungen über de« Bagenverkehr erlaßen worden. Da die gesammelten Erfahrungen ergeben habe«, daß diese Bestimmungen manche Mängel haben, so sollen fi« «iaer Revision unterzogen werden. Die Verhandlungen über di« Revision sind brreitS vor «intgen Tagen in Angriff genommen. Trotz der großen Zunahme der Zahl der Automobil« ist i« d«k g«it von 1912 bi» 1913 di« Zahl d«r Unfälle erheblich zurück gegangen. Auf Antrag deS Abg. Herold (Z.) findet eine Be sprechung der Interpellation stait. Die zweite Beratung des Etats des Ministeriums des Innern wurde sodann beim Titel „Ministergehalt" fortgesetzt. Minister de- Innern vr. v. Dallwitz: Auf di« grstrigrn Klagen des Abg. v. Seyda bem«rk« ich, daß d«r Ostmarkenverein lediglich ein Intereff« daran hat, der heimischen Landwirtschaft Arbeiter zu beschaffen Zu diesem Zweck hat er sich mit dem ruthenischen Nationalkomite« iu Galizien in Verbindung gesetzt, und darin kann nichts BedeutticheS gesunde« werden. Die Behauptung d«S Abg. v. Seyda, daß die Anwen dung de» Enteignungsgefetz«» aus Anregung d«S hrn v. Tiedemann zurückzufahren fei, ist durchaus unbegründet. Die Anwendung dtrartiger Maßnahmen erfolgt lediglich aus Beschluß de» Staatsministerium». D«r Abg. Pachnick« beschwert sich, daß ich i« dem Fall Iagow keine Au»kunst erteil«. In w«tch«r Weis« «In Ressortchef kd«r privat« Meinungsäußerung«« sich mit «inem ihm unterstellte« Beamt«« au»«iaandrrs«tz«n will, das ist all«tn s«in« Sach« u«d «utzieht sich vollkommen der Ei«wir- knng d«s Parlaments. (Sehr richtig! rechts) Berlin, 10. Februar. Lem Hause der Abge ordneten ist folgender Antrag der Abgg.vrana (soz.) und Gen. zugegangen: Da« Hau« der Abgeordnete« wolle beschließe«: mit Nilckficht auf die i« dem Prozeß Eallmaun^ttl« gerichtlich feftgrstellte« Mißbräuche wird di, Regierung ersucht, «iue U«t»rf«chuag
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