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Der sächsische Erzähler : 11.12.1850
- Erscheinungsdatum
- 1850-12-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-185012114
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18501211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18501211
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1850
- Monat1850-12
- Tag1850-12-11
- Monat1850-12
- Jahr1850
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 11.12.1850
- Autor
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Hm meinen »wohl. tller. Ortschaften, digen !. L. Preusche rmachermstr., m Einw. u. Dm 4. dem Dem Einw. ^Nße-i 6e- lotEN.jsuedt. 89-. 134 SIL ioo; 86 96 100L 85 93 S kls,-. 8! pk. .5!^. 8 - Pf. Butter, die Kanne >.Pf. Ng.Pf. -bis 11 - 6 - - 13 - - - 12 S Wochenblatt f ü r Bischofswerda, Stolpe» und Umgegend. Zur gemeinnützigen Unterhaltung für alle Stände. Redigier unter Deraatwortlichkeit des Verleger«. 98.^ Mittwoch, den LI. Deeember. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich 10 Rgr. — Bestel lungen nehmen alle Postanstalten Sachsens an. — Annoncen werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 6 Pf. berechnet und für jede nächsteRummer bis Tags vorher Vormittags 9 Uhr angenommen. — Eine Annonce unter 4 Zeilen kostet 2 Rgr. 5 Pf. G eneral - Verordnung, daS Verbot des fernern Vertriebs der zu Berlin erscheinenden Constitutionellen Zeitung betr., vom30.Nov.1850. Nachdem die zu Berlin im Berlage von I. Lehfeldt erscheinende Constitutionelle Zeitung wegen mehrerer darin enthaltener, im aufreizendsten Tone gegen die sächsische Staalsregierung geschriebener und falsche, für den sächsischen Staat nachtheilige, sowie die öffentliche Sicherheit beunruhigende Nachrichten verbreitender, insofern aber gegen die Bestimmungen von Art. 94 und 96 des Crimi- nalgesetzbuchs für das Königreich Sachsen verstoßender Artikel zu drei verschiedenen Malen auf Grund von K. 1 der Verordnung vom 3. Juni d. I., einige Zusätze zum Preßgesetze vom 18. Nov. 1848 bett., zu Verfügung von Beschlagnahmen Veranlassung gegeben, hat nunmehr dasMinisterium de« Innern beschlossen, den fernern Vertrieb gedachter Zeitung innerhalb des Königreichs Sachsen in Gemäßheit Z. 2 der obigen Verordnung v om 3. Juni d. I. gänzlich zu untersagen. Sämmtliche Kreisdirectionen, Amtshauptmann- schasten und Polizeibehörden erhalten daher Verordnung, darüber, daß diesem Verbote nicht zuwidrrgchandelt werde, genaue Obsicht zu führen, und wenn die genannte Zeitung dessenungeachtet weiter verbreitet werden sollte, die Ercmplare derselben überall, wo solche vorgefunden werden sollten, mit Beschlag belegen zu lassen, auch gegen die Conttavenicnten nach Maßgabe der einschlagenden Vor schriften zu verfahren und davon allenthalben Anzeige an die bett. Kreisdirection unter Beifügung der weggenommenen Zritungsblätter zu erstatten. — Dresden, am 30. November 1850. Ministerium des Innern. v. Friesen. Eppendorf. s1850. Wöchentliche Rundschau. Der Friede scheint gesichert, der Krieg vermieden, wenn auch der Himmel noch nicht frei von drohenden Wolken ist. Don allen Seiten mochte die Erkenntniß, daß sich zwischen zwei europäischen Mächten kein iso- lirter Krieg mehr führen lasse, sondern dieser bald ein allgemeiner, nicht um Gleichstellung oder daS Phan tasma eines europäischen Gleichgewichts, sondern um Principien werden müsse, in entscheidender Stunde auf diesen vorläufigen AuSgang hingewirkt haben, dem die Ollmützer Conferenz zwischen Fürst Schwarzenberg und Herrn v. Manteuffel (nebst dem unvermeidlichen Gesandten Rußlands!) nur Form und Ausdruck gegeben. Von deren Einzclnheiten zur Lösung der deutschen Wirren scheint bis jetzt Fol gendes sicher: Oesterreich hat zugegeben, daß die große deutsche VerfaffungSfrage auf „freien Conferenzen" in Dresden entschieden werde, wahrscheinlich, wenn auch mit Zuziehung der kleineren Staaten, doch auf zwischen beiden deutschen Großmächten vorher vereinbarten Grundlagen; auf ihnen sollen Oesterreich und Preu ßen abwechselnd daS Präsivialrecht üben, während ihrer Dauer die Thätigkeit des Bundestags sistirt bleiben. Die hessischen und schleswig-holsteinischen ssünster Jahrgang. Wirren sollen in gütlicher Weise durch Commissarien (Letztere auf Grund des DundeStagsbeschlusseS vom 17. Sept. 1846?) zu schlichten gesucht werden, nöihi- genfallS wohl mit Gewalt. Allem nach aber werden die Rüstungen während der Conferenzen selbst keines wegs eingestellt, und so dürfte daS Hinausschieben der Entscheidung auf neue Verhandlungen noch kei neswegs als gesicherter Friede, nur als em vorläufiger Anlaß zu betrachten sein, bei dem Preußen, ge genüber einigen ungewissen, bedingten Versprechungen über Parität mit Oesterreich, Theilung der Bundes- erecutivr unv des Präsidiums, keineswegs im Vortheil erscheint. Mochte eS dieses Gefühl sein oder die un angenehmen Berührungen, welche die Verhandlungen über die, nach dem Bekanntwerden der Ollmützer Re sultate verstärkte und verschärfte Adresse, mit einer ausdrücklichen Mißbilligung jener verbunden, in Aus sicht stellten, — genug, daS preußische Ministerium schnitt dieses Alles und die begonnene Verhandlung durch die Vertagung der Kammern (am 4. d.) ab und hat dadurch den nächsten Sturm glücklich (!) um gangen. Minister Ladcnberg, mit der eingeschlagenrn Politik gleichfalls unzufrieden, hat seine Entlassung genommen und erhallen.
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