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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 25.07.1851
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1851-07-25
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510725011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851072501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851072501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-07
- Tag1851-07-25
- Monat1851-07
- Jahr1851
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 25.07.1851
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Freitag 25. Juli 18SI 3nsertto»»g,bühr für dr» Raum einer Zeile I Ngr. (Nat.-Z.) Dsschöft. nung in Verkitt warm befürwortet haben. (Pr. 3 ) Nr. 8) und Dr«deo C. Höckner, Neustadt, der Brücke, Nr. «). (bei An Zu beziehen durch alle Poft- ömler de« In- und Au«lande», sowie durch die Srpedltionen in ktiptig (vuerstrase Efip-jg, Di« Zeitung er- schrtpt töglich zwei mal und wird »uigegeben in »«tpgttz Vormittag« l l Uhr, Abend« « Uhnj in »re«tzH, Abend« i Uhr, Vormittage 8 Uhr. Vrei« für da« Vierteljahr I Thlr. i jede ringln« Num mer l Slgr Erste Ausgabe. Vormittags II Nhr. — Nr. 377. -— Rastatt, 21. Juli. Wir erfahren auS zuverlässiger Quelle, daß die viel besprochenen zwei. Fünftel der mqtricularmäßlgen Contingente der deutschen Bundesstaaten infolge einstimmigen Beschlusses aller deutschen Regierungen in vollständige Marschbereitschaft treten sollen und dies zwar acht Tage nach empfangener Benachrichtigung von Seiten des Bundestags. (O.-P.-A.-Z.) — Mqn schreibt der Allgemeinen Zeitung auS Frankfurt a. M.: In Darmstadt erregt eS viel heitere Sensation und gibt Stoff zu allerlei ironischen Bemerkungen, daß dieselben Personen, welche vor nicht ganz drei Jahren die Anträge auf Abschaffung der Todesstrafe und auf Er weiterung. der Geschworenengerichte in dem LandeStheile, wo diese In stitution bestand, sowie aus deren Verpflanzung in der erweiterten Be- fugniß auf die althessischen Provinzen stellten, jetzt von dem Ministerium gebraucht werden, um gerade daö Gegentheil durch die Gesetzgebung be stimmen zu lassen. Ministerialdirector v. Lindeloff hat vor drei Jahren die Abschaffung der Todesstrafe von der Legislatur verlangt, und er be gründet nunmehr die Wiedereinführung. Ministerialrath Emmerling hat vor drei Jahren auSgeführt, daß die Competenz der Jury in Rheinhes sen zu enge begrenzt und deren Erstreckung auf Preßvergehen rc. von dem Zeitbedürfniß geboten sei und Gemeingut für das Großherzogthunr werden müsse, Er begründet nunmehr die engere Begrenzung und den Ausschluß der Geschworenenthätigkeit. W Kassel, 22. Juli. Unter den Juristen macht gegenwärtig die vom Professor Zachariä in'Göttingen herausgegebene „Rechtliche Be leuchtung der kurhessischen Septemberverordnungen" einiges Aufsehen. Verfasser derselben ist - der ehemalige StaatSprocurator, zuletzt Ober- gerichtörath Pfeiffer, welcher im December seinen Abschied nahm, und sie ist gerichtet gegen eine vor einigen Monaten erschienene Bro schüre deS Obergerichtörathö und jetzigen Mitglieds deS Generalaudi* toriatS, Hrn. Martin, worin rieser die rechtsverbindliche Kraft der Sep temberverordnungen nachzuweisen versuchte. Der Herausgeber, Pro fessor Zachariä, sagt im Vorworte: „Jedem urtheilSfähigen und verstän digen Leser wird sie (die Schrift) sich von selbst^empfehlen, er müßte denn zu den verkappten Anhängern.des Absolutismus gehören, welche ihre Theorien mit dem Heiligenschein der Verfassungsmäßigkeit zu um geben suchen, denen aber in Wahrheit die Bestimmungen der Verfassung nur dazu dienen müssen, um die Verfassung selbst zu untergraben oder sie zu einem Schild und Deckmantel für die reine Willkürherrschaft zu machen; oder welche in gleisnerischer Weise «das Gesetz ist die Schranke des Königs» alsPhrase im Munde führen, überall aber, wo es darauf ankommt, daß das Gesetz die Schranke sei, das Grundprincip deS Rechts staats verleugnen." Der Obergerichtsrath Martin hat bekanntlich die interessante Theorie ausgestellt, daß jede von einem Minister contrasignirte landes herrliche Verordnung, ohne Rücksicht darauf, ob sie außerdem den ver fassungsmäßigen Normen entspricht, rechtsverbindliche Kraft habe. In teressant iss es dabei, daß er selbst dessenungeachtet einen unbedingten Ge horsam der StaatSdiener und Unterthanen gegen die Staatsgewalt nicht statuirt. Er nimmt folgende Fälle an, wo der Gehorsam zu versagen wäre: „Wenn der Landesherr etwas geböte, was an sich gegen Gottes Gebot, oder gegen das Gefühl für Recht und Ehre, oder ein Verbrechen wäre, oder wenn «ine Verordnung gegen den Grundbestand der Verfas sung ginge und den unzweifelhaften Willen ihres Umsturzes verrieths." Wir möchten wissen, wie Hr. Martin jetzt diese Worte interpretftt. Pfeif fer weist ihm schlagend den Widerspruch nach, in welchen er sich durch diese Ansicht mit seinem Grundprincip gesetzt hat. *Wtenburg, 24. Juli. Unsere Prinzessin Elisabeth, dritte Lochtet des Herzogs Joseph , ist mit dem Erbgroßheroge Peter von Ol denburg verlobt worden. Heute wird der Geburtstag des regierenden Herzogs Georg durch militalrische Paraden und in höhern Gesellschafts kreisen feierlich begangen. Der Herzog selbst hat sich in diesen Tagen auf einige Zeit nach Eisenberg begeben. Hamburg, 22. Juli. Gestern Morgen ging das preußische Schiff Mathilde, Capitain v. Buttel, mit dem für jetzt letzten Transport An- geworbener für Brasilien nach Rio de Janeiro. ES waren im Ganzen 64 Mann,-welche dem Vernehmen nach eine Plonnierabthei- lung für das deutsche Mustercorps der brasilischen Armee bilden sollen. Außer vielen Armatur- und Mo»tirungSstück«n,,welche dieses Schiff am Bord hatte, nahm eS auch acht Stück Geschütz und andern Kriegsbe darf mit. Auf dem Schiffe selbst befand sich nur ein Artillerieoffizier» Magdeburg, 22. Juli. Nachdem der frühere Oberbürgermeister von Brandenburg, Hr. Ziegler, seine sechsmonatliche Hast auf hie siger Citadelle wegen Betheiligung an den SteuerverweigerungSbeschlüs- sen der berliner Nationalversammlung abgebüßt, kam er gestern auf seiner Reise nach London, wo er sich eine neue Heimat begründen will, hier durch. (Köln. Z.) Elberfeld, 22. Juli. Der hiesige Graveur und Goldarbeiter Beck mann ist im Besitze einer umfassenden Sammlung von Wappen und Medaillen; derselbe befaßt sich mit Anfertigung von Siegelstempeln, JnnungS- und Bereinözeichen, weshalb stets verschiedene Muster an sei nen Schaufenstern auöliegen. Heute Morgen erschien bei demselben ein PolizeZcommissär und ein Sergeant, sich erkundigend, ob vielleicht Exem plare von Bem- und Kossuth-Medaillen bei ihm vorräthig seien. Beckmann zeigte drei Exemplare Medaillen, worauf diese Bildnisse ge prägt sind. Die eine dieser Medaillen enthält eine magyarische Um- schrist, di« andere zeigt kavs die Portraits Bem's und Kossuth's mit der Umschrift: „Vereint im Kämpf für Ungarns heilige Freiheit", auf der Rückseite einen Lorberkranz Mit der Inschrift: „DeS Ruhmes unwelk baren Lorber windet hie Geschichte euch Beiden". Der Polizeicommissar erkannte die Medaillen für solche, welche durch Rescript des Ministers des Innern unter 8. 93 deS StrasgesetzhuchS zu bringen seien, confiScirte die vorgelegten Medaillen und nahm darüber Protokoll auf. (Elbf.Z.) Düsseldorf, 22. Juli. Nachdem das betreffende Urtel des höch sten Gerichtshofs die Rechtskraft beschritten und auch das letzte von der rheinischen Gesetzgebung gestattete Mittel einer Requete bei dem Land- gerichtspräfiventen keinen Erfolg gehabt, ist nunmehr der CivilstandSbe- hörde aufgegeben worden, die Ehescheidung zwischen dem Grafen und der Gräfin v. Hatzfeldt anszusprechen und wird dies am 3V. Juli geschehen. — ES haben seither schon mehre-der vertriebenen schl«Swtg- schen Geistlichen eine neue Heimat tn der Rheinprovtnz gefunden e, eS ist jetzt im Vorschlag, Einen derselben zum Inspektor deS Seminars in MeurS zu ernennen und soll daö Conststorium in Koblenz diese Ernen D-«Ischl and, Berlin, 25. Juli. Der StaatS-Anzeiger. enthält heute die amt liche Mitthsilung,von der Ernennung des Regierungspräsidenten inFrank- fnrt a. d. O. Fthtn. von Manteuffel zum UnterstaatSsecretair im Mi nisterium deS Junern. — Der König beabsichtigt auf seiner Rückreise auS der Provinz Preußen auf der Insel Rügen zwei Tage zu verweilen. Es soll.dort, eine In spektion, der preußischen Marine stattfinden. Prinz Adalbert, der Chef unserer Marine, wird dem Könige, persönlich Alles vorsührem — Der auS dem Jahre 1848 bekannte VolkSrevner Karbe beabsichtigt, nach Kolbexg, wo er eine, ihm zuerkannte Strafe abgebüßt hat, überzusiedeln. — DaS Consistorium der Provinz. Brandenburg hat den Prediger Sydow wegen Betheiligung bei der Beerdigung eineS.verbrecherischen Selbstmörders zur Verantwortung gezogen, und demselben seine MiSbil- lig^ng , darüber ausgesprochen. Hr. Shdow hatte aus Einladung der Familie eines Höffern Beamten, der nach vielen Veruntreuungen vor kurzem seinem Leben selbst, ein Ende gemacht hätte, in amtlicher Eigen schaft an der Beerdigung tffeilgenommeu. (Corr.-B.) — Der dem Ministerpräsidenten v. Manteuffel übersendete PiuS- orden (Nr. 373) ist nicht, die einzige Auszeichnung dieser Art, die der Papst durch den Fürsten Hohenlohe soeben nach Preußen übermacht hat. Hftr hat gleichzeitig der Fürst Radziwill den Gregoriusorden erhalten, und für mehre anders um die katholisch« Kirche verdient gewordene Män ner, wie z. B/ den GrMn v. Füxstenberg, soll der genannte Prälat Ueberbringex. ähnlicher Dekorationen sein. — Die neue katholische Kirche in Brandenburg, deren Ein weihung, wie gemeldet, im nächsten Monat bevorsteht, ist hauptsächlich durch die Bemühungen deö gegenwärtigen katholischen Pfarrers Tieffe zu Stande gekommen. Sie ist ausschließlich aus von ihm gesammelten Prlvatbtiträgen erbaut. Zur Feier der Einweihung wird, wie man jetzt erfährt- der> Cardinal v. Diepenbrock nicht eintreffen, derselbe hat viel mehr den hiesigen fürstbischöslichen Delegaten Propst Pelldram mit der Benediction deS neuen GÄteShauses beauftragt, Dieses wird den Na men Dreifaltigkeitskirche- führen. Seit 1539 erhält Brandenburg, jetzt zum ersten male wieder eine für den katholischen Gottesdienst be-- stimmte Kirche. Bis dahin, seit 939, hatte die Stadt 42 katholische Deutsche Mgeliimic Zeitung «Wahrheit und Recht, Freiheit und Tesetzl»
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